Ergebnisveröffentlichung Musterklauseln

Ergebnisveröffentlichung. Die endgültige Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen und der jährliche Zinssatz der Schuldverschreibungen werden nach dem Ende des Angebotszeitraums entsprechend den erhaltenen Zeichnungsangeboten bestimmt und voraussichtlich am 23. September 2020 auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxxx.xx)8 und der Internetseite der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) veröf- fentlicht. Sie werden ferner bei der CSSF gemäß Artikel 17 Abs. 2 Prospektverordnung hinterlegt. Die Emittentin behält sich jedoch vor, den Zinssatz bereits vor dem Beginn des Angebotszeitraums, also vor dem 21. September 2020, auf Basis von Orderindikationen aus einer vor dem Beginn des Ange- botszeitraums stattfindenden Roadshow festzulegen. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots Umtauschaufträge bzw. die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität sowie im Rahmen der Mehrerwerbsoption abgegeben haben, können bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen voraussichtlich ab dem 24. September 2020 erfragen.
Ergebnisveröffentlichung. Das Ergebnis des Angebots, d. h. das zugeteilte Gesamtvolumen wird voraussichtlich am 4. Xxxx 2021 auf der Webseite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx) veröffentlicht und der CSSF übermittelt. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Zeichnungsgebühren und im Zusammenhang mit der Zeichnung entstandene Kosten des Anlegers richten sich nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und der jeweiligen Depotführenden Stelle, bei der der Anleger den Zeichnungsauftrag abgegeben hat. Anleger, die Zeichnungsaufträge für Schuldverschreibungen über die Zeichnungsfunktionalität abgegeben haben, können bei ihrer Depotführenden Stelle Auskunft über die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldver- schreibungen erhalten.
Ergebnisveröffentlichung. Die endgültige Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen sowie der endgültige Zinssatz wer- den nach dem Ende des Angebotszeitraums entsprechend den erhaltenen Zeichnungsangeboten be- stimmt und voraussichtlich am 28. Xxxx 2024 auf der Internetseite der Emittentin (xxxxx://xxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/00) und der Internetseite der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) veröffentlicht. Sie werden ferner bei der CSSF gemäß Artikel 17 Absatz 2 Prospekt- verordnung hinterlegt. Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität abgegeben haben, können bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen voraussichtlich ab der 14. KW 2024 erfragen.
Ergebnisveröffentlichung. Die endgültige Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen und der jährliche Zinssatz der Schuldverschreibungen – sofern der Zinssatz nicht schon vorher festgelegt wurde – werden nach dem Ende des Angebotszeitraums entsprechend den erhaltenen Zeichnungsangeboten bestimmt und vo- raussichtlich am 25. April 2024 auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx)12 und der Internetseite der Luxemburger Börse (xxx.xxxxx.xxx) veröffentlicht. Sie werden ferner bei der CSSF gemäß Artikel 17 Abs. 2 Prospektverordnung hinterlegt. Die Emittentin behält sich jedoch vor, den Zinssatz bereits vor dem Beginn oder im Laufe des Angebotszeitraums, also vor dem 25. April 2024, auf Basis von aus einer vor dem Beginn des Angebotszeitraums stattfindenden Roadshow fest- zulegen. Bei einer Festlegung vor Ablauf des Angebotszeitraums wird die Emittentin den festgelegten Zinssatz im Rahmen eines Nachtrags gemäß Artikel 23 Prospektverordnung bekanntmachen. Anleger, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots Umtauschaufträge bzw. die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität sowie im Rahmen der Mehrerwerbsoption abgegeben haben, können bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen voraussichtlich ab dem 26. April 2024 erfragen.
Ergebnisveröffentlichung. Das Ergebnis des Angebots wird voraussichtlich innerhalb von drei Geschäftstagen nach Ab- lauf der Angebotsfrist auf der Homepage der Emittentin unter xxx.xxxx.xxxxxxxxx.xx veröf- fentlicht. Eine individuelle Benachrichtigung über die umgetauschten und gelieferten neuen Schuldverschreibungen erfolgt darüber hinaus nicht.
Ergebnisveröffentlichung. Die Anzahl der am Begebungstag (wie im Abschnitt VIII. „ANLEIHEBEDINGUNGEN“ in § 1.6 definiert) zu emittierenden Schuldverschreibungen wird voraussichtlich am 13. Dezember 2024 auf der Internet- seite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx00) unter der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht. Die endgültige Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen wird nach dem Ende des Angebots- zeitraums entsprechend den erhaltenen Zeichnungsangeboten bestimmt und voraussichtlich am 21. November 2025 auf der Internetseite der Emittentin (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx00) unter der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht. Sie werden ferner bei der FMA Liechtenstein gemäß Artikel 17 Ab- satz 2 Prospektverordnung hinterlegt. Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität abgegeben haben, können bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen voraussichtlich ab der 48. KW 2024 erfragen.
Ergebnisveröffentlichung. Die Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebotes wird unverzüglich nach Ende der Angebotsfrist im "Amtsblatt der Wiener Zeitung", in den Tageszeitungen Die Presse und Der Standard sowie auf der home-page der PORR (xxxx://xxx.xxxx.xx) erfolgen.
Ergebnisveröffentlichung. Die endgültige Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen wird nach dem Ende des Angebots- zeitraums entsprechend den erhaltenen Zeichnungsangeboten bestimmt und voraussichtlich am 1. De- zember 2022 auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxx.xx 33) im Bereich „Re- levante Dokumente zur Deutsche Bildung Anleihe 2017/2027“ und der Internetseite der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) veröffentlicht. Sie werden ferner bei der CSSF gemäß Artikel 17 Absatz 2 Pros- pektverordnung hinterlegt.
Ergebnisveröffentlichung. Die genaue Anzahl der zu emittierenden Schuldverschreibungen werden nach dem Ende des Ange- botszeitraums entsprechend den erhaltenen Zeichnungsangeboten bestimmt und voraussichtlich am 14. Mai 2019 auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxxx-xx.xx) und der Internetseite der Lu- xemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) veröffentlicht. Sie werden ferner bei der CSSF gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b) des Luxemburger Wertpapierprospektgesetzes eingereicht. Anleger, die Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität abgegeben haben, können bei ihrer Depotbank die Anzahl der ihnen zugeteilten Schuldverschreibungen voraussichtlich ab dem 24. Mai 2019 erfragen.

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  • Veröffentlichungen 1 Im offenen und im selektiven Verfahren veröffentlicht der Auftraggeber die Vor- ankündigung, die Ausschreibung, den Zuschlag sowie den Abbruch des Verfah- rens auf einer gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internetplattform für öffentliche Beschaffungen. Ebenso veröffentlicht er Zuschläge, die im Xxxxxx- vertragsbereich freihändig erteilt wurden. 2 Die Ausschreibungsunterlagen werden in der Regel zeitgleich und elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Zugang zu diesen Veröffentlichungen ist unentgeltlich. 3 Die vom Bund und von den Kantonen mit der Entwicklung und dem Betrieb der Internetplattform beauftragte Organisation kann von den Auftraggebern, den An- bietern sowie weiteren Personen, welche die Plattform oder damit verbundene Dienstleistungen nutzen, Entgelte oder Gebühren erheben. Diese bemessen sich nach der Anzahl der Veröffentlichungen beziehungsweise nach dem Umfang der genutzten Leistungen. 4 Für jeden Auftrag im Staatsvertragsbereich, der nicht in einer Amtssprache der Welthandelsorganisation (WTO) ausgeschrieben wird, veröffentlicht der Auftrag- geber zeitgleich mit der Ausschreibung eine Zusammenfassung der Anzeige in ei- ner Amtssprache der WTO. Die Zusammenfassung enthält mindestens: a) den Gegenstand der Beschaffung; b) die Frist für die Abgabe der Angebote oder Teilnahmeanträge; c) die Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen. 5 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ist auf die sprachlichen Verhältnisse des Gebiets Rücksicht zu nehmen, in welchem der Auftrag zur Ausführung gelangt. 6 Im Staatsvertragsbereich erteilte Zuschläge sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zu veröffentlichen. Die Mitteilung enthält folgende Angaben: a) Art des angewandten Verfahrens; b) Gegenstand und Umfang des Auftrags; c) Name und Adresse des Auftraggebers; d) Datum des Zuschlags; e) Name und Adresse des berücksichtigten Anbieters; f) Gesamtpreis des berücksichtigten Angebots einschliesslich Mehrwertsteuer. 7 Die Kantone können zusätzliche Publikationsorgane vorsehen.