Retrozessionen Musterklauseln

Retrozessionen. Der AIFM sowie dessen Beauftragte können Retrozessionen zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz ausbezahlen. Mit dieser Entschädigung können insbesondere folgende Dienstleis- tungen abgegolten werden:
Retrozessionen. Vertragliche Regelungen über Retrozessionen, d.h. zu- meist eine Verzichtsklausel zulasten des Klienten, gemäss welcher der Vermögensverwalter Retrozessions-Zahlun- gen selbst vereinnahmen darf, mithin von einer Abliefe- rungspflicht an den Kunden befreit ist, müssen sich nun- mehr an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung messen. Konkret hat das Bundesgericht sich [bis anhin] im Wesentlichen zwei Mal zu den relevanten Rechtsfragen geäussert: In einem ersten, vielbeachteten Entscheid aus dem Jahr 200674 hat das Bundesgericht einen stillschwei- genden Verzicht des Kunden auf die Ablieferung seitens des Vermögensverwalters vereinnahmter Retrozessionen verneint. Auch wenn dieser Entscheid angesichts der spe- ziellen Umstände des beurteilten Einzelfalls nicht über- bewertet werden durfte75, hat er in der Doktrin zu einer einlässlichen Diskussion der Voraussetzungen für einen rechtsgültigen Voraus-Verzicht eines Kunden auf die Her- ausgabe der ihm zustehenden Retrozessionen geführt. Die Reaktionen in der Branche auf diesen (ersten Entscheid) waren uneinheitlich: Während einige Vermögensverwal- ter nunmehr explizit erklären, dass dem Kunden «Retro- zessionen»76 zustehen, haben andere Vermögensverwalter ihre Verzichtsklauseln überarbeiten lassen. Mit Bezug auf solche Verzichtsklauseln ist jedoch wesentlich, dass der Kunde als Voraussetzung für einen entsprechenden Vor- ausverzicht über die ungefähre Höhe der künftig seinem Vermögensverwalter zufliessenden Retrozessionen Be- scheid weiss, um die Tragweite seiner Verzichtserklärung zu erkennen. Dabei sind Bandbreiten-Angaben (in % des 73 Jedoch steht auch diese Klausel unter dem Vorbehalt einer ausrei- chenden Verhandlungsmacht auf Seiten des Kunden, um solche AGB (zumindest) teilweise diktieren zu können. 74 BGE 132 III 460 ff. 75 Vgl. XXXX-XXXX XXXXXXXX, Rechtlicher Druck auf unabhängige Vermögensverwalter, in: NZZ, Sonderbeilage «Vermögensverwal- tung» vom 15. Juni 2011, S. 23 (Artikel, mittlere Spalte). 76 Wobei bei dieser oftmals anzutreffenden Formulierung unklar bleibt, welche Vergütungen unter diesen Begriff fallen, ob mithin auch sog. Vertriebsentschädigungen an den Kunden abzuliefern sind – obwohl hierzu nach wohl herrschender Auffassung keine Pflicht besteht; gl.M. nunmehr auch die Strafkammer des Bundes- gerichts, vgl. Entscheid BGer vom 13. Januar 2011 (6B_223/2010), E. 3.4.5 und 3.4.6 – weitergeleitet werden sollten. verwalteten Vermögens) grundsätzlich als zulässig zu er- achten. Dies hat das Bundesg...
Retrozessionen. Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften können Retrozessionen zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in oder von der Schweiz aus bezahlen. Mit dieser Entschädigung können insbesondere folgende Dienstleistungen abgegolten werden: Für jedes Anbieten und jedes Werben für den Anlagefonds, einschliesslich jeder Art von Tätigkeit, welche auf den Verkauf des Anlagefonds abzielt, wie insbesondere die Organisation von Roadshows, die Teilnahme an Messen und Veranstaltungen, die Herstellung von Marketingmaterial, die Schulung von Vertriebspartnern, etc. Retrozessionen gelten nicht als Rabatte auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger weitergeleitet werden. Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten eine transparente Offenlegung und informieren den Anleger von sich aus kostenlos über die Höhe der Entschädigung, die sie für den Vertrieb erhalten könnten. Auf Anfrage legen die Empfänger der Retrozessionen die effektiv erhaltenen Beträge, welche sie für den Vertrieb des Anlagefonds dieser Anleger erhalten, offen. Die Gesellschaft unterliegt irischem Recht, die diesbezüglichen Vorschriften und Anforderungen der irischen Zentralbank werden eingehalten.
Retrozessionen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist einverstanden, dass die Bank möglicherweise von Drittanbietern Retrozessionen, Vergütungen, Kommissionen, Rückerstattungen, Rabatte oder sonstige Leistungen entge- gennimmt und für die eigene Rechnung vereinnahmt. Kommt die Bank in den Genuss von solchen Vergü- tungen, welche sie nach Art. 400 Obligationenrecht oder einer anderen gesetzlichen Norm dem Kunden ab- zuliefern hat, verzichtet der Kunde auf seinen Herausgabeanspruch. Auf Wunsch erteilt die Bank dem Kun- den nähere Informationen zu diesen Vergütungen. In jedem Fall stellt die Bank sicher, dass die Interessen des Kunden im Fall von Interessenkonflikten gewahrt werden.
Retrozessionen. Kunden, die durch eine Person der Finanzbranche oder sonstige Dritte an die Bank vermittelt wurden, werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen und stimmen zu, dass an derartige Vermittler Teile der von der Bank vereinnahmten Vergütungen (z. B. Entgelte und Provisionen) abgeführt werden können (bis zu 65 Prozent des jährlichen Kundenentgelts). Die Bank kann auch an andere Dritte Retrozessionen ausrichten. Die Bank erhält gelegentlich aus ihrer eigenen Vermittlertätigkeit mittelbar oder unmittelbar von Dritten oder Gruppengesellschaften Zuwendungen oder Nebenvor- teile, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit Geschäften auf Vermögenswerte des Kunden stehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Vereinnahmung von solchen Zuwendungen (Vergütungen und anderen geldwerten Leistungen) grundsätzlich Interessenkonflikte möglich sind. So ist zum Beispiel die Höhe der Vertriebsfolgeprovision, die die Bank von einem Vertriebspartner erhält, abhängig vom durchschnittlichen Bestand der Finanzinstrumente, den die Bank für ihre Kunden hält. Ein höherer Bestand kann hierbei zu einem höheren Vergütungssatz führen. Die Bank wird potentiellen Interessenkonflikten durch geeignete Maßnahmen Rechnung tragen. Bei der Festlegung der geltenden Tarife wurden die von der Bank erhaltenen Zuwen- dungen oder Nebenvorteile berücksichtigt. Der Kunde erklärt sich daher damit ein- verstanden, dass alle Zuwendungen oder anderen geldwerten Leistungen, die die Bank von verbundenen Unternehmen, Vertriebspartnern oder sonstigen Dritten erhält, ganz oder teilweise als zusätzliche Vergütung einbehalten Entschädigungen bemessen sich in der Regel nach Höhe und Art der Anlage. Die von der Bank vereinnahmten Entschädigungen bewegen sich innerhalb der folgenden Bandbreiten: Für die Vermittlung von Zertifikaten und strukturierten Anleihen erhält die Bank in seltenen Fällen vom jeweiligen Emittenten eine Provision aus dem Anlage- betrag. Die Provision kann bis zu 5 Prozent vom Emissionspreis betragen. Die der Bank zufließenden Zuwendungen können sich in den Bandbreiten von 0,50 Prozent bis 2,50 Prozent des jährlich durchschnittlichen Bestandes bewegen. Die Bank kann u. U. auch bei unterjähriger Liquidation einer Position die volle Jahresentschädi- gung erhalten. Änderungen von Entgelten für solche Hauptleistungen, die vom Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz im Inland sowie Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland, bei denen es sich nicht um Verbraucher handelt, im Rahmen der Geschäftsv...

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.