Abschluss. Der Werkvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbe- sondere dem Beginn mit der Ausführung der entsprechenden Arbeit, abgeschlossen. Die AGB JardinSuisse gelten, sofern sie vereinbart worden sind.
Abschluss. 2.1.1 Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages muss vor Antritt der Reise für deren gesamte Dauer gestellt werden. Nach Antritt der Auslandsreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich.
Abschluss. Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern, zu entwickeln und zu leben. So suchen wir der Gemein- schaft in Zeugnis und Dienst gerecht zu werden zur Ehre Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Abschluss. Der Werkvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbesondere mit dem Beginn der Ausführung der entsprechenden Arbeit abgeschlossen.
Abschluss. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen - ohne Schriftform durch Angebot und Annahme von Verkäufer und der Käuferin/des Käufers, - als schriftlicher Kaufvertrag mit der Unterzeichnung durch den Verkäufer und der Käuferin/des Käu- fers.
Abschluss. 3.1. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preis- liste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertrags- schluss abgerufen und veröffentlicht wird.
3.2. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
3.3. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirt- schaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzern- rabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
Abschluss. (1) Abschluss ist ein Vertrag über die Schaltung mehrerer Anzeigen, Fremdbeilagen oder sonstiger Werbemittel unter Beachtung der von dem Verlag angebotenen Rabattstaffeln nach der jeweils gültigen Preisliste. Wird ein Abschluss aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Menge, sowohl in der gewährten als auch der tatsächlichen Abnahme der Anzeigen, ist dabei anzugeben, der zu viel erhaltene Rabatt ist vom Auftraggeber an den Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
(2) Bei Vereinbarung eines verbindlichen Jahresabschlusses behält sich der Verlag das Recht zur Gewährung von Sonderkonditionen vor. Wird der vereinbarte Jahresabschluss nicht erreicht, erfolgt eine Nachbelastung am Ende des Abschlussjahres auf der Basis der normalen Rabattstaffel.
Abschluss. Abschlussnote
Abschluss. Der Kaufvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbesondere Abholung oder Lieferung der Pflanzen, abgeschlossen.
Abschluss. Der Lizenzgeber erklärt sich bereit, im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Wartungsvertrages eine erweiterte Gewähr- leistungsverpflichtung, technischen Support und die Lieferung neuer Softwareversionen (Upgrades) zu übernehmen. Diese Bereitschaft erstreckt sich jedoch nur auf den Lizenznehmer und ist nicht übertragbar oder abtretbar.