Vertragliche Regelungen. Beachten Sie bitte, dass Sie je nach Vertragsgestaltung mit der Lünecom die Aufwendungen für die Behebung von Störungen und Schäden durch eine unsachgemäße Inbetriebnahme oder das Verwenden von nicht schnittstellenkonformen Routern tragen. (WICHTIG: Dies beinhaltet auch den Missbrauch des Routers durch Dritte!) Nur bei Verwendung eines schnittstellenkonformen und von der Lünecom managebaren Endgeräts kann die Lünecom alle Produktleistungen und -eigenschaften umfassend erbringen. Wird ein nicht schnittstellenkonformes oder managebares Endgerät eingesetzt, kann die Lünecom die Eigenschaften nicht überwachen und keinen „Quality of Service“ gewährleisten. Die Schnittstellenbeschreibungen der Lünecom umfassen sowohl sämtliche Zugangsparameter, die für die Inbetriebnahme und den Anschluss bei der Lünecom erforderlich sind, als auch eine Beschreibung der Eigenschaften bzw. Standards, die erfüllt werden müssen. Der von Ihnen gewählte Router sollte auf jeden Fall die Schnittstellenspezifikation der Lünecom erfüllen. Die Schnittstellenbeschreibung für den Netzabschlusspunkt ist unter xxx.xxxxxxxx.xx zu finden. Prüfen Sie vor dem Kauf eines Routers auf jeden Fall anhand der Produktbeschreibung und der Bedienungshinweise des Routerherstellers, ob der Router die Schnittstellenspezifikation der Lünecom auch wirklich erfüllt.
Vertragliche Regelungen. Beachten Sie bitte, dass Sie je nach Vertragsgestaltung mit der Stadtwerke Unna GmbH die Aufwendungen für die Behebung von Störungen und Schäden durch eine unsachgemäße Inbetriebnahme oder das Verwenden von nicht schnittstellenkonformen Routern tragen. (WICHTIG: Dies beinhaltet auch den Missbrauch des Routers durch Dritte!) Nur bei Verwendung eines schnittstellenkonformen und von der Stadtwerke Unna GmbH managebaren Endgeräts kann die Stadtwerke Unna GmbH alle Produktleistungen und -eigenschaften umfassend erbringen. Wird ein nicht schnittstellenkonformes oder managebares Endgerät ein- gesetzt, kann die Stadtwerke Unna GmbH die Eigenschaften nicht überwachen und keinen Quality of Service gewährleisten. Die Schnittstellen- beschreibungen der Stadtwerke Unna GmbH umfassen sowohl sämtliche Zugangsparameter, die für die Inbetriebnahme und den Anschluss bei der Stadtwerke Unna GmbH erforderlich sind als auch eine Beschreibung der Eigenschaften, respektive Standards, die erfüllt werden müssen. Der von Ihnen gewählte Router sollte deshalb auf jeden Fall die Schnittstellenspezifikation der Stadtwerke Unna GmbH erfüllen. Die Schnittstel- lenbeschreibung für den Netzabschlusspunkt finden Sie unter xxx.xx-xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx. Prüfen Sie vor dem Kauf eines Routers auf jeden Fall anhand der Produktbeschreibung und der Bedienungshinweise des Routerherstellers, ob der Router die Schnittstellenspezifikation der Stadtwerke Unna GmbH erfüllt.
Vertragliche Regelungen. Vertragsform und Vertragsbestandteile
Vertragliche Regelungen. 1. Das Bindungsrecht gemäß dieser Kriterien wird im Grundbuch dinglich gesichert.
Vertragliche Regelungen. 1. Preisänderungen: Preisänderungen erfolgen auf Grundlage von § 5 Abs. 2 StromGVV und werden erst wirksam, wenn diese mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung brieflich mitgeteilt werden. Des Weiteren sind diese auf der Homepage xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlicht. Gemäß § 5 Abs. 3 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Vertragliche Regelungen. Arbeitsvertrag Vertragsfreiheit (§ 105 GewO) Grenze: ranghöheres Recht also „Normenpyramide“, insbes. -Tarifvertrag bei Tarifgebundenheit - AGB Gesetz - Gesamtzusage Arbeitgeber - betriebliche Übung
Vertragliche Regelungen. Beachten Sie bitte, dass Sie je nach Vertragsgestaltung mit ihrem TK-Anbieter die Aufwendungen für die Behebung von Störungen und Schäden durch eine unsachgemäße Inbetriebnahme oder das Verwenden von nicht schnittstellenkonformen Routern, tragen. (WICHTIG: Dies beinhaltet auch den Missbrauch des Routers durch Dritte!) Schnittstellenkonformer Router Voraussetzung für umfangreiches Leistungsspektrum Nur bei Verwendung eines schnittstellenkonformen und vom TK-Anbieter managebaren Endgeräts kann der TK-Anbieter alle Produktleistungen und -eigenschaften umfassend erbringen. Wird ein nicht schnittstellenkonformes oder managebares Endgerät eingesetzt, kann der TK-Anbieter die Eigenschaften nicht überwachen und keinen Quality of Service gewährleisten. Die Schnitt-stellenbeschreibungen der TK-Anbieter umfassen sowohl sämtliche Zugangsparameter, die für die Inbetriebnahme und den Anschluss beim Netzbetreiber erforderlich sind als auch eine Beschreibung der Eigenschaften, respektive Standards, die erfüllt werden müssen (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxx.xxxxxx.xx). Der von Ihnen gewählte Router sollte deshalb auf jeden Fall die Schnittstellenspezifikation ihres TK-Anbieters erfüllen. Einige TK-Anbieter halten hierfür spezielle Empfehlungslisten vor. Sollte dies nicht der Fall sein, prüfen Sie vor dem Kauf eines Routers (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) auf jeden Fall anhand der Produktbeschreibung und der Bedienungshinweise des Routerherstellers, ob der Router die Schnittstellenspezifikation Ihres TK-Anbieters erfüllt.
Vertragliche Regelungen. Die nachstehenden Ziffern 8 bis 17 gelten für Erdgas-Liefer- verträge zu Bedingungen außerhalb der gesetzlichen Grund- versorgung (Sonderverträge). Ferner gelten für diese Verträge §§ 7 bis 18, der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatz- versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrund- versorgungsverordnung - GasGVV) sowie Ziff. 2 bis 6 der Ergänzenden Bedingungen der StWB zur GasGVV. Soweit der Sondervertrag in produktspezifischen Vertragsbedingun- gen hiervon Abweichendes regelt, gelten solche spezifischen Vertragsbedingungen vorrangig.
Vertragliche Regelungen. Die nachstehenden Ziffern 8 bis 17 gelten für Strom-Lieferver- träge zu Bedingungen außerhalb der gesetzlichen Grundver- sorgung (Sonderverträge). Ferner gelten für diese Verträge §§ 7 bis 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzver- sorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Strom- grundversorgungsverordnung-StromGVV) sowie Ziff. 2 bis 6 der Ergänzenden Bedingungen der StWB zur StromGVV. Soweit der Sondervertrag in produktspezifischen Vertragsbedingungen hiervon Abweichendes regelt, gelten solche spezifischen Ver- tragsbedingungen vorrangig.
Vertragliche Regelungen. Durch den Generalvertrag verpflichtet sich der Unternehmer - die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) zu erfüllen - zuverlässiges und zur Leistungsdurchführung geeignetes Personal einzusetzen - auf Anforderung der Auftraggeberin geeignete Begleitpersonen einzusetzen - sicherzustellen, dass das Fahrpersonal über einen gültigen Personenbeförderungsschein unter Berücksichtigung der Freistellungsverordnung (FVO) in der jeweils geltenden Fassung verfügt - für Kontinuität und Verlässlichkeit des Fahrpersonals auf den Einzeltouren Sorge zu tragen - dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerin bzw. der Xxxxxxx am vorgegebenen Abhol- und Zielort immer von den Erziehungsberechtigten oder einer von ihnen benannten Person bzw. dem schulischen Personal persönlich in Empfang genommen bzw. übergeben wird. Im Einzelfall kann dabei die Übergabe auch an eine von den Erziehungsberechtigten benannte Person oder Einrichtung wie z.B. Hort o.ä. erfolgen. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist durch die Einholung einer schriftlichen Willens-erklärung von den Eltern, das Absetzen vor der Wohnungstür zulässig. In diesen Fällen ist die getroffene Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren und der Auftrag-geberin mitzuteilen - den Beförderungsplan mit den Namen, Anschriften und Telefonnummern der zu befördernden Schülerinnen und Xxxxxxx und deren Erziehungsberechtigten oder von den Erziehungsberechtigten benannten Personen im Fahrzeug mitzuführen - das als Anlage zum Vertrag beigefügte „Merkblatt für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer im Rahmen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadtgemeinde Bremen” im Fahrzeug mitzuführen - das Fahrzeug mit einer geeigneten Telefon-/Funkeinrichtung auszustatten - sicherzustellen, dass im Fahrzeug und an den Schulstandorten das Rauchverbot ein-gehalten wird - bei der Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Personen die DIN 75078 Teil 1 und 2 zu beachten. In der DIN 75078 Teil 2 werden Vorgaben gemacht, wie Rollstühle und Rollstuhlspezialfahrzeuge ausgestattet sein müssen, um im Rollstuhl sitzende Personen möglichst sicher zu befördern. Im Wesentlichen ist zu beachten, dass der Rollstuhl an vier Punkten am Fahrzeugboden befestigt wird und der Rollstuhlfahrer grundsätzlich mit dem Beckengurt zusätzlich zu sichern ist Die vorgeschriebenen Schulterschräggurte sind ebenfalls grundsätzlich anzulegen,...