Vertragliche Regelungen Musterklauseln

Vertragliche Regelungen. Beachten Sie bitte, dass Sie je nach Vertragsgestaltung mit der Lünecom die Aufwendungen für die Behebung von Störungen und Schäden durch eine unsachgemäße Inbetriebnahme oder das Verwenden von nicht schnittstellenkonformen Routern tragen. (WICHTIG: Dies beinhaltet auch den Missbrauch des Routers durch Dritte!) Nur bei Verwendung eines schnittstellenkonformen und von der Lünecom managebaren Endgeräts kann die Lünecom alle Produktleistungen und -eigenschaften umfassend erbringen. Wird ein nicht schnittstellenkonformes oder managebares Endgerät eingesetzt, kann die Lünecom die Eigenschaften nicht überwachen und keinen „Quality of Service“ gewährleisten. Die Schnittstellenbeschreibungen der Lünecom umfassen sowohl sämtliche Zugangsparameter, die für die Inbetriebnahme und den Anschluss bei der Lünecom erforderlich sind, als auch eine Beschreibung der Eigenschaften bzw. Standards, die erfüllt werden müssen. Der von Ihnen gewählte Router sollte auf jeden Fall die Schnittstellenspezifikation der Lünecom erfüllen. Die Schnittstellenbeschreibung für den Netzabschlusspunkt ist unter xxx.xxxxxxxx.xx zu finden. Prüfen Sie vor dem Kauf eines Routers auf jeden Fall anhand der Produktbeschreibung und der Bedienungshinweise des Routerherstellers, ob der Router die Schnittstellenspezifikation der Lünecom auch wirklich erfüllt.
Vertragliche Regelungen. Beachten Sie bitte, dass Sie je nach Vertragsgestaltung mit der Stadtwerke Unna GmbH die Aufwendungen für die Behebung von Störungen und Schäden durch eine unsachgemäße Inbetriebnahme oder das Verwenden von nicht schnittstellenkonformen Routern tragen. (WICHTIG: Dies beinhaltet auch den Missbrauch des Routers durch Dritte!) Nur bei Verwendung eines schnittstellenkonformen und von der Stadtwerke Unna GmbH managebaren Endgeräts kann die Stadtwerke Unna GmbH alle Produktleistungen und -eigenschaften umfassend erbringen. Wird ein nicht schnittstellenkonformes oder managebares Endgerät ein- gesetzt, kann die Stadtwerke Unna GmbH die Eigenschaften nicht überwachen und keinen Quality of Service gewährleisten. Die Schnittstellen- beschreibungen der Stadtwerke Unna GmbH umfassen sowohl sämtliche Zugangsparameter, die für die Inbetriebnahme und den Anschluss bei der Stadtwerke Unna GmbH erforderlich sind als auch eine Beschreibung der Eigenschaften, respektive Standards, die erfüllt werden müssen. Der von Ihnen gewählte Router sollte deshalb auf jeden Fall die Schnittstellenspezifikation der Stadtwerke Unna GmbH erfüllen. Die Schnittstel- lenbeschreibung für den Netzabschlusspunkt finden Sie unter xxx.xx-xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx. Prüfen Sie vor dem Kauf eines Routers auf jeden Fall anhand der Produktbeschreibung und der Bedienungshinweise des Routerherstellers, ob der Router die Schnittstellenspezifikation der Stadtwerke Unna GmbH erfüllt.
Vertragliche Regelungen. Durch den Generalvertrag verpflichtet sich der Unternehmer - die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) zu erfüllen - zuverlässiges und zur Leistungsdurchführung geeignetes Personal einzusetzen - auf Anforderung der Auftraggeberin geeignete Begleitpersonen einzusetzen - sicherzustellen, dass das Fahrpersonal über einen gültigen Personenbeförderungsschein unter Berücksichtigung der Freistellungsverordnung (FVO) in der jeweils geltenden Fassung verfügt - für Kontinuität und Verlässlichkeit des Fahrpersonals auf den Einzeltouren Sorge zu tragen - dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerin bzw. der Xxxxxxx am vorgegebenen Abhol- und Zielort immer von den Erziehungsberechtigten oder einer von ihnen benannten Person bzw. dem schulischen Personal persönlich in Empfang genommen bzw. übergeben wird. Im Einzelfall kann dabei die Übergabe auch an eine von den Erziehungsberechtigten benannte Person oder Einrichtung wie z.B. Hort o.ä. erfolgen. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist durch die Einholung einer schriftlichen Willens-erklärung von den Eltern, das Absetzen vor der Wohnungstür zulässig. In diesen Fällen ist die getroffene Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren und der Auftrag-geberin mitzuteilen - den Beförderungsplan mit den Namen, Anschriften und Telefonnummern der zu befördernden Schülerinnen und Xxxxxxx und deren Erziehungsberechtigten oder von den Erziehungsberechtigten benannten Personen im Fahrzeug mitzuführen - das als Anlage zum Vertrag beigefügte „Merkblatt für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer im Rahmen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern in der Stadtgemeinde Bremen” im Fahrzeug mitzuführen - das Fahrzeug mit einer geeigneten Telefon-/Funkeinrichtung auszustatten - sicherzustellen, dass im Fahrzeug und an den Schulstandorten das Rauchverbot ein-gehalten wird - bei der Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Personen die DIN 75078 Teil 1 und 2 zu beachten. In der DIN 75078 Teil 2 werden Vorgaben gemacht, wie Rollstühle und Rollstuhlspezialfahrzeuge ausgestattet sein müssen, um im Rollstuhl sitzende Personen möglichst sicher zu befördern. Im Wesentlichen ist zu beachten, dass der Rollstuhl an vier Punkten am Fahrzeugboden befestigt wird und der Rollstuhlfahrer grundsätzlich mit dem Beckengurt zusätzlich zu sichern ist Die vorgeschriebenen Schulterschräggurte sind ebenfalls grundsätzlich anzulegen,...
Vertragliche Regelungen. Beachten Sie bitte, dass Sie je nach Vertragsgestaltung mit ihrem TK-Anbieter die Aufwendungen für die Behebung von Störungen und Schäden durch eine unsachgemäße Inbetriebnahme oder das Verwenden von nicht schnittstellenkonformen Routern, tragen. (WICHTIG: Dies beinhaltet auch den Missbrauch des Routers durch Dritte!) Schnittstellenkonformer Router Voraussetzung für umfangreiches Leistungsspektrum Nur bei Verwendung eines schnittstellenkonformen und vom TK-Anbieter managebaren Endgeräts kann der TK-Anbieter alle Produktleistungen und -eigenschaften umfassend erbringen. Wird ein nicht schnittstellenkonformes oder managebares Endgerät eingesetzt, kann der TK-Anbieter die Eigenschaften nicht überwachen und keinen Quality of Service gewährleisten. Die Schnitt-stellenbeschreibungen der TK-Anbieter umfassen sowohl sämtliche Zugangsparameter, die für die Inbetriebnahme und den Anschluss beim Netzbetreiber erforderlich sind als auch eine Beschreibung der Eigenschaften, respektive Standards, die erfüllt werden müssen (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxx.xxxxxx.xx). Der von Ihnen gewählte Router sollte deshalb auf jeden Fall die Schnittstellenspezifikation ihres TK-Anbieters erfüllen. Einige TK-Anbieter halten hierfür spezielle Empfehlungslisten vor. Sollte dies nicht der Fall sein, prüfen Sie vor dem Kauf eines Routers (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) auf jeden Fall anhand der Produktbeschreibung und der Bedienungshinweise des Routerherstellers, ob der Router die Schnittstellenspezifikation Ihres TK-Anbieters erfüllt.
Vertragliche Regelungen. Die nachstehenden Ziffern 8 bis 17 gelten für Erdgas-Liefer- verträge zu Bedingungen außerhalb der gesetzlichen Grund- versorgung (Sonderverträge). Ferner gelten für diese Verträge §§ 7 bis 18, der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatz- versorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrund- versorgungsverordnung - GasGVV) sowie Ziff. 2 bis 6 der Ergänzenden Bedingungen der StWB zur GasGVV. Soweit der Sondervertrag in produktspezifischen Vertragsbedingun- gen hiervon Abweichendes regelt, gelten solche spezifischen Vertragsbedingungen vorrangig.
Vertragliche Regelungen. Die nachstehenden Ziffern 8 bis 17 gelten für Strom-Lieferver- träge zu Bedingungen außerhalb der gesetzlichen Grundver- sorgung (Sonderverträge). Ferner gelten für diese Verträge §§ 7 bis 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzver- sorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Strom- grundversorgungsverordnung-StromGVV) sowie Ziff. 2 bis 6 der Ergänzenden Bedingungen der StWB zur StromGVV. Soweit der Sondervertrag in produktspezifischen Vertragsbedingungen hiervon Abweichendes regelt, gelten solche spezifischen Ver- tragsbedingungen vorrangig.
Vertragliche Regelungen. Versicherungsnehmer und Versicherer können von § 47 VVG durch Vereinbarungen im Versicherungsvertrag abweichen. Klauseln können Zurechnungsfragen im Sinn des Versicherungsnehmers regeln. Eine Ausschnittsregelung zur Zurechnung von Kenntnis oder Verhalten enthalten Repräsen- tantenklauseln. Im Einzelfall sind vertragliche Regelungen zu Anfechtungsvoraussetzun- gen und -wirkungen bezüglich der versicherten Interessen zu Gunsten der Versiche- rungsnehmer möglich. Bezüglich vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten können Versi- cherungsverträge bestimmen, wer (Versicherungsnehmer/Versicherte) Adressaten der Anzeigeobliegenheiten sind. Klauseln können zudem regeln, dass vorvertragliche Anzei- gepflichten unter bestimmten Voraussetzungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers als erfüllt gelten.
Vertragliche Regelungen. 1. Das Bindungsrecht gemäß dieser Kriterien wird im Grundbuch dinglich gesichert. 2. Es wird eine Baupflicht vereinbart. Mit dem Bau des Gebäudes ist innerhalb von 3 Jahren nach Beurkundung zu beginnen und innerhalb von 5 Jahren fertigzustellen. Bei einem Verstoß kann die Gemeinde die Rückübertragung des Grundstückes verlangen 3. Der Gemeinde Ried steht ein Wiederkaufsrecht zu, falls a) im Fragebogen, der zur Ermittlung der Punktezahl dient, unrichtige Angaben gemacht wurden, oder b) Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Grundstück zu spekulativen Zwe- cken erworben worden ist, oder c) das auf dem Vertragsgrundstück zu errichtende Gebäude in den nächsten 10 Jahren ab Beurkundung gerechnet, räumlich überwiegend nicht vom Käufer und seinen Fa- milienangehörigen gemäß des Antrags bewohnt wird, oder d) das Kaufobjekt innerhalb von 10 Jahren, ab Beurkundung gerechnet, ohne Zustim- mung der Gemeinde Ried ganz oder auch teilweise weiterveräußert wird oder das Ei- gentum hieran sonst wie z. B. auch durch Erbfolge auf andere übergeht; der Über- gang an gesetzliche Erben erster und zweiter Ordnung ist hiervon jedoch ausgenom- men.
Vertragliche Regelungen. In Grundstückskaufverträgen liest man oftmals folgende oder eine ähnliche Formulierung: Dieser Passus regelt, wem das Kaufobjekt zu welchem Zeitpunkt wirtschaftlich zugerechnet wird, d.h. wer die Nutzungen für sich verwenden kann und wer die Kosten zu tragen hat. Diese Regelung ist unabhängig vom Übergang des Eigentums. Der Besitzübergang erfolgt in der Regel vor dem Eigentumsübergang, da für diesen die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegen muss. Erst dann kann die Umschreibung im Grundbuch erfolgen, wodurch das Eigentum übergeht. Der Zeitpunkt des Übergangs von „Besitz, Nutzungen und Lasten“ ist auch für die steuerliche Betrachtungs- weise (den Zeitpunkt der „Anschaffung“) entscheidend. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „wirtschaftlichem Eigentum“. Dieser Begriff ist verwirrend und meint nichts anderes als wirtschaftliche Nut- zungsmöglichkeit, bzw. wirtschaftliche Verantwortung für ein Objekt. Nach der obigen Formulierung kann der Käufer ab dem Übergang von Besitz und Nutzungen das Objekt be- ziehen, es vermieten oder damit tun, was er für richtig hält. Er kann auch bereits Umbaumaßnahmen vorneh- men. Hierbei sollte er jedoch beachten, dass der Kaufvertrag noch nicht voll erfüllt und er noch nicht Eigen- tümer ist. Sollte der Kaufvertrag also aus irgendwelchen Gründen doch noch scheitern, kann sich bei getätig- ten Umbaumaßnahmen Streit darüber ergeben, ob z.B. Aufwendungsersatz oder Schadensersatz zu leisten ist.
Vertragliche Regelungen. Vertragsform und Vertragsbestandteile