Rettungsdienst Musterklauseln

Rettungsdienst. ZULAGEN Erschwerniszulage Entlohnungsgruppen e, c, b, a Entlohnungsstufen 1-8 € 197,66 Erschwerniszulage Entlohnungsgruppen e, c, b, a ab 9 € 250,99 Nachtdienstzulage Leitstelle Arbeitnehmer bzw. Arbeit- nehmerinnen Leitstelle monatlich € 204,59 Gefahrenzulage für Dienste laut Dienstplan, die ausschließlich der Notfallversorgung von Pa- tienten und Patientinnen dienen pro Dienst € 13,62 Nacht-/Sonntagszuschlag pro Dienst € 28,42 Feiertagszuschlag 100 % ZS Journaldienst-Springer- bzw Springerinnenzulage (§ 11 des KV kommt nicht zur Anwendung) für überwiegenden Dienst in der Leitstelle (mindes- tens 90 % Leitstellentätig- keit) monatlich € 364,30 Wagenreinigung ausgenommen Arbeitneh- merinnen bzw Arbeitneh- mer der Leitstelle 5 Std. p.M. lt Stundensatz Uniformreinigung monatlich € 13,00 Ärzte-Funkdienst Einsatz- zulage für Dienste im Außenein- satz des Ärztefunkdienstes pro Dienst € 10,92 Verwendungszulage für Dienste außerhalb der regulären Zuteilung laut Dienstplan, die aus- schließlich der Notfallver- sorgung von Patienten und Patientinnen dienen pro Dienst € 5,62 Gruppenkommandant/in einer Dienstgruppe monatlich € 103,00 Gruppenkommandant/in Stellvertretung einer Dienstgruppe monatlich € 51,50 Kinderzulage für Kinder mit nachgewie- senem Anspruch auf Familienbeihilfe pro Kind monatlich € 20,00 Erschwerniszulage: Jeder Arbeitnehmer bzw jede Ar- beitnehmerin, welche bzw welcher im Fahrdienst des Rettungs- und Krankentransportdienstes tätig ist, er- hält eine Erschwerniszulage im ausgewiesenen Aus- maß. Die Erschwerniszulage wird 12mal jährlich aus- bezahlt. Nacht- und Sonntagsdienstzuschlag: Für den Nacht- und Sonntagsdienst laut Dienstplan gebührt pro Dienst ein Zuschlag lt Tabelle. Feiertagszuschlag: Für den Feiertagsdienst gebührt pro Dienststunde ein Zuschlag von 100 % zum Grund- stundenlohn, womit eine Bezahlung von gesamt maxi- mal 200 % des Grundstundenlohnes pro Einsatzstunde am Feiertag als vereinbart gilt. An Feiertagen anfal- lende Überstunden werden darüber hinaus gesondert abgegolten. Die Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerinnen, in deren gemeinsamen Haushalt Kinder mit nachgewiesenem Anspruch auf die staatliche Familienbeihilfe leben, er- halten eine Kinderzulage lt Zulagentabelle. Gefahrenzulage: Jeder bzw jede in der Notfallrettung eingesetzte Arbeitnehmer bzw Arbeitnehmerin (Ein- sätze auf Notarztwagen („NAW“), Rettungstransport- wagen („RTW“) bzw Notfallkrankentransport-wagen („NKTW“)) erhält als Abgeltung für erhöhtes Gefah- ren- bzw Infektion...
Rettungsdienst. Erforderliche Kräfte des Rettungsdienstes sind bei der Rettungsleitstelle anzu- fordern - als Erstalarmierung in der Regel von der PASt - als Nachalarmierung ggf. vom Einsatzleiter.
Rettungsdienst. 5 Xxxxxx § 6 Organisation § 7 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst, Ärztliche Leiterin Rettungsdienst und Qualitätssicherung § 8 Organisierte Erste Hilfe § 9 Grenzüberschreitender Rettungsdienst § 10 Wasserrettung § 11 Durchführung § 12 Aufgabentragung § 13 Leistungsentgelte § 14 Schiedsstelle § 15 Beirat

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.