Risiken aus der Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrag. Viele Immobilien sind zwar schuldrechtlich gekauft, dinglich wurde jedoch das Eigentum noch nicht übertragen. Wird nun der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht gezahlt, kann das im jeweiligen Prospekt beschriebene Geschäftsmodell nicht durchgeführt werden, da es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommen kann. In diesem Fall werden die Schuldverschreibungen zum Nennbetrag an den Anleger zurückgezahlt, es kommt jedoch nicht zu einer Verzinsung.
Risiken aus der Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrag. Viele Immobilien sind zwar schuldrechtlich gekauft, dinglich wurde jedoch das Eigentum noch nicht übertragen. Wird nun der Kaufpreis bei Fälligkeit nicht gezahlt, kann das im jeweiligen Prospekt beschriebene Geschäftsmodell nicht durchgeführt werden, da es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommen kann. In diesem Fall werden die Schuldverschreibungen zum Nennbetrag an den Anleger zurückgezahlt, es kommt jedoch nicht zu einer Verzinsung. Emittentin den Zins und Tilgung der Kreditforderungen nicht mehr leisten kann. Es besteht sodann ein Insolvenzrisiko auf Seiten der Emittentin. Es besteht ein Risiko, dass die Errichtung oder der Umbau einer Immobilie mangelhaft erfolgt. Auch wenn grundsätzlich Schadensersatz- und Nachbesserungsansprüche auf Seiten der Emittentin bestehen, kann es sein, dass diese Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Es können daher für die Mängelbeseitigung Kosten entstehen, wie auch für Folgekosten. Auch nicht behebbare Baummängel können zu einer Mietminderungen führen und sich somit nachteilig auf künftige Mieterlöse auswirken. Diese Risiken können somit die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleihegläubiger aus der Schuldverschreibung gefährden.