Risiken in Bezug auf die Notierung im Freiverkehr Musterklauseln

Risiken in Bezug auf die Notierung im Freiverkehr. Wenn sich, etwa aufgrund der Realisierung eines der Risiken in Bezug auf den Emittenten, die Wahrscheinlichkeit verringert, dass der Emittent in der Lage sein wird, alle seine Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen bei Fälligkeit zu erfüllen, oder die Marktteilnehmer eine entsprechende Wahrnehmung haben, kann sich der Marktpreis der Schuldverschreibungen verringern. Sollte es zu einer Insolvenz des Emittenten kommen, kann der Marktpreis der Schuldverschreibungen auf null fallen. Ferner könnte sich die Einschätzung der Marktteilnehmer über die Kreditwürdigkeit der Schuldner im Allgemeinen oder über Schuldner, die im gleichen Geschäftsfeld tätig sind wie der Emittent, negativ verändern. Der Emittent kann nach den Anleihebedingungen weitere Anleihen bzw. neue Schuldverschreibungen ausgeben, die gleiche oder ähnliche Ausstattungsmerkmale wie die unter diesem Prospekt begebenen Schuldverschreibungen aufweisen. In den durch die Anleihebedingungen vorgegebenen Grenzen ist der Emittent nicht beschränkt, weitere Fremdmittel (etwa durch Kredite oder auf andere Weise) aufzunehmen. Mit jeder Aufnahme weiterer Fremdmittel durch die Emittentin steigt der Verschuldungsgrad der Emittentin, wenn nicht in entsprechendem Maß auch die Eigenmittel aufgestockt werden. Ein erhöhter Verschuldungsgrad erhöht gleichzeitig das Risiko des Ausfalls der Schuldverschreibungen, weil die Emittentin mit der Aufnahme zusätzlicher Fremdmittel erhöhten Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt ist. Es besteht das Risiko, dass in der Folge einer Erhöhung des Verschuldungsgrades der Kurs der begebenen Schuldverschreibungen sinkt. Tritt eines dieser Risiken ein, werden Dritte nur dazu bereit sein, Schuldverschreibungen zu einem niedrigeren Kurs zu kaufen als vor Eintritt des besagten Risikos. Unter diesen Umständen wird der Marktpreis der Schuldverschreibungen sinken. Es besteht das Risiko, dass sich kein aktiver Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entwickelt, oder dass er nicht dauerhaft fortbesteht, wenn er sich einmal entwickelt hat. Die Börsennotierung der Schuldverschreibungen hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass für sie eine größere Handelsaktivität besteht als für nicht notierte Schuldverschreibungen. In einem illiquiden Markt ist der Anleihegläubiger dem Risiko ausgesetzt, dass er seine Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu einem angemessenen Markwerte verkaufen kann. Die Möglichkeit zum Verkauf der Schuldverschreibungen kann darüber hinaus durch bestimmte länderspezifische ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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