Risikoverteilung. Der Kunde ist ein erfahrener Käufer und erkennt an und stimmt zu, dass sich die Risikoverteilung in dem Vertragsverhältnis in den vom Kunden geschuldeten Beträgen und anderen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bereitgestellten Gebühren widerspiegelt, dass SureSmile die Art und Weise, in der der Kunde die Dienstleistungen verwendet, nicht kontrollieren kann und dass die Risikoverteilung im Rahmen des Vertragsverhältnisses unter den gegebenen Umständen vernünftig und angemessen ist.
Risikoverteilung. DIE BEDINGUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 9 SPIEGELN EINE VEREINBARTE RISIKOVERTEILUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN WIDER, DIE UNTER ANDEREM DURCH DIE ZWISCHEN DEN PARTEIEN VEREINBARTE PREISGESTALTUNG UNTERSTÜTZT WIRD. DIESE AUFTEILUNG IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER GRUNDLAGE DES GESCHÄFTS ZWISCHEN IHNEN. DIE IN DIESEM ABSCHNITT 9 DARGELEGTEN SCHADENSERSATZ- UND FORDERUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG DAVON, OB ANDERE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS VERLETZT WURDEN ODER FÜR UNGÜLTIG ODER UNWIRKSAM BEFUNDEN WURDEN, UND UNGEACHTET DES FEHLENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS EINES HIERIN VORGESEHENEN EINGESCHRÄNKTEN RECHTSMITTELS.
Risikoverteilung. Der Rücktritt vom Vertrag, gleich aus welchem Grund, ist seitens des Mieters nicht möglich. Muss der Vermieter auf Grund höherer Gewalt die Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Miete. Sollte eine Veranstaltung durch die zuständigen Behörden nicht genehmigt oder abgebrochen werden, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz, gleich welcher Art und Höhe. Das gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung von den Behörden an einen anderen Ort verlegt wird. In diesen Fällen verpflichtet sich der Mieter dennoch, an der Veranstaltung teilzunehmen und zur Zahlung der vereinbarten Miete. Der Mieter wird vom Vermieter wahlweise telefonisch oder schriftlich - auch per E-Mail - informiert. Der Mieter erkennt diese Form der Benachrichtigung ausdrücklich als verbindlich an. Die Veran- staltung findet bei jedem Wetter statt. Der Mieter hat kein Recht, bei schlechtem Wetter einen Nachlass zu fordern oder einzuklagen und erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden. Der Mieter erklärt sich mit der vorstehenden Regelung ausdrücklich einverstanden. Ihm ist bewusst, dass die Planung und Durchführung der Veranstaltung eines gesicherten Budgets bedarf, das auch bei Absage bzw. Verkürzung der Veranstaltung gesichert sein muss, damit die Veranstaltung überhaupt geplant und durchgeführt werden kann. Dem Mieter ist bewusst, dass mit dieser Regelung eine gesonderte Risikoverteilung vorgenommen wird.
Risikoverteilung. Diese Gewährleistungerklärung verteilt die Risiken für ein Produktversagen jeweils zwischen Roland DG und Ihnen. Diese Verteilung wird von beiden Parteien anerkannt und schlägt sich im Preis der Produkte nieder. Als Käufer des Produkts bestätigen Sie, dass Sie diese Gewährleistungerklärung gelesen und verstanden haben und stimmen zu, dass Sie an diese Gewährleistungbedingungen gebunden sind.
Risikoverteilung. Grundsätze und Vorschriften über die Risikoverteilung.
Risikoverteilung. Kausalität und Mehrfachkausalität (Concurrent Delay)