Rückbau. Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung ist der Nutzer verpflichtet, die von ihm errichteten Anlagen auf eigene Kosten innerhalb einer von der Stadt zu bestimmenden Frist nach Wirk- samwerden des Rücktritts oder der Kündigung abzubauen und den Zustand des Nutzungsob- jekts, wie er sich zu Vertragsbeginn darstellte, wiederherzustellen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, ist die Stadt berechtigt, selbst oder durch Dritte den ver- tragsgemäßen Zustand herzustellen.
Rückbau. Der Rückbau nicht mehr benötigter Hausanschlüsse kann vom Kunden beantragt werden. Der Rückbau ungenutzter Hausanschlüsse wird von der Heidewasser GmbH veranlasst. Über den Rückbau der Haus- anschlüsse entscheidet die Heidewasser GmbH.
Rückbau. 5.1. Die Vertragsparteien haben ihre Anlagen (vgl. Ziff. 3) auf eigene Kosten zurückzubau- en.
5.2. Die Kostentragung für den Rückbau der Anschlussvorrichtung richtet sich nach Art. 28 GüTV. Der Anschliesser trägt die Rückbaukosten nur in den durch ihn ausgelösten Rückbau- fällen. Dabei trägt er die Kosten entsprechend dem Verhältnis zur Restlebensdauer der Anschlussvorrichtung. Die Lebensdauer für Anschluss- und Schutzweichen beträgt einheitlich 25 Jahre. Am Ende der Lebensdauer der Anschlussvorrichtung trägt immer die SBB die Rück- baukosten.
5.3. Wird nichts anderes vereinbart, sind die Anlagen des Anschliessers, welche sich auf Grund und Boden der SBB befinden, innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Kündi- gungsfrist des Anschlussvertrags zurückzubauen.
5.4. Auf Verlangen der SBB hat der Anschliesser beim Rückbau der Anlagen gemäss Ziff.
5.3. auf eigene Kosten den Nachweis zu erbringen, dass keine Standortbelastungen eingetreten sind. Die Sanierung allfälliger Altlasten richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Rückbau. Die heute im Perimeter (Anhang 1) liegenden Anlagen und Gebäude (z.B. Polysporthalle, Bauernhaus inkl. Schopf, Fussball-Garderoben) müssen rückgebaut werden. Die Gesamtkosten für den Rückbau werden auf CHF 530'000 inkl. MWSt geschätzt. Der ZSD beteiligt sich zur Hälfte an diesen Kosten bis zu einem Betrag von maximal CHF 275'000 inkl. MWSt. Alle darüber hinaus gehenden Rückbaukosten trägt die SDAG. Allfällige Massnahmen aufgrund von Verunreinigungen im Baugrund oder in den bestehenden Liegenschaften ist Angelegenheit der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Grundeigentümerin und dem ZSD, weshalb der ZSD für Verunreinigungen in den bestehenden Liegenschaften einen Betrag von CHF 200'000 budgetiert, und Massnahmen im Zusammenhang mit allfälligen solchen Verunreinigungen bezahlen wird.
Rückbau. Bei Vertragsende hat AGROLA das Recht, die Ladestation beim Mieter abzubauen und zurückzunehmen.
Rückbau a) Nach Beendigung des unselbständigen Baurechts muss die Parzelle dem Eigentümer in unbebautem Zustand übergeben werden. Ausgenommen von dieser Bedingung ist die bei Vertragsbeginn bereits bestehende Baute.
b) Die Rückbaukosten gehen zu Lasten der Drivers Competence Centre AG.
c) Die Einwohnergemeinde Zwingen kann ganz oder teilweise von den unter Buchstabe (a) geforderten Rückbaubedingungen absehen.
Rückbau. Der Kunde ist verpflichtet, SEABIX für die Dekonfiguration nach Vertragsende unbeschränkten Zugang zu den IT-/Tele- kommunikationssystemen zu gewähren und entsprechend mitzuwirken.
Rückbau. Die Gemeinde ist zum Rückbau des Hausanschlusses bzw. von Teilen des Hausanschlusses auch im Falle der Kündigung oder anderweitigen Beendigung dieses Vertrages nicht verpflichtet.
Rückbau. Wenn Baumaterialien stofflich oder thermisch verwertet werden sollen, ist es möglich, diese einfach abzubrechen. Wenn die Baumaterialien hingegen wiederverwendet werden sollen, verlangt dies einen Rückbau. Je nach den Bedürfnissen der Baustelle ist es möglich, beide Verfahren in ein und demsel- ben Bauwerk einzusetzen. Der Rückbau eines Gebäudes erfordert im Gegensatz zum Abbruch grosse Sorgfalt, um die Qualität der wiederzuverwendenden Materialien oder Bauteile zu erhalten. Die Dauer des Rückbaus ist unter anderem auch von den verwendeten Materialien abhängig und ein wichtiger Kostenfaktor. Die Leichtigkeit der Demontage, die Art des Materials oder der Bauteile, die Trennung der Materialien und die Art der Maschinen und Werkzeuge beeinflussen die Geschwindigkeit des Rückbaus. Diese verschiedenen Faktoren hängen direkt mit der Art der Verbindungen zusammen, die beim Bau verwendet werden. Im Gegensatz zum Abbruch erfordert der Rückbau aufgrund der Sorgfalt, mit der die Materialien behandelt werden müssen, mehr Arbeitskräfte. Nachfolgend werden daher verschiedene Faktoren aufgelistet, die einen wirtschaftlichen Einfluss auf den Rückbauprozess haben: ▪ Maschinen und Werkzeuge, die für den Rückbau benötigt werden ▪ Anzahl Arbeitskräfte ▪ Geschwindigkeit der Demontagebaustelle ▪ Art der Verbindungen ▪ Art des Materials und der Bauteile ▪ Witterungsschutz
Rückbau. Die Stadt ist zum Rückbau des Hausanschlusses bzw. von Teilen des Hausanschlusses auch im Falle der Kündigung oder anderweitigen Beendigung dieses Vertrages nicht verpflichtet.