Rückforderung der Zahlung. 3.1 Concardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfül- lung einer oder mehrerer Bedingungen gemäß Teil A Ziffer 1 bzw. Teil C Ziffer 1 und Ziffer 2 o- der des für den Vertragspartner anwendbaren Branchenzusatzes gemäß Teil D im Hinblick auf einen Kartenumsatz den Vorbehalt der Rückfor- derung der Zahlung des abgerechneten Karten- umsatzes innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Datum des Kartenumsatzes geltend zu ma- chen, wenn der Kartenumsatz zuvor von dem kartenausgebenden Institut Concardis rückbe- lastet wurde. 3.2 Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, einen bereits von Concardis gezahlten Karten- umsatz an Concardis zurückzuzahlen, wenn der Karteninhaber eine Stornierung der Belastung auf seinem Kartenkonto verlangt oder die Zah- lung verweigert und der Karteninhaber inner- halb von sechs Monaten nach Belastung seines Kartenkontos oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung an ihn erbracht wurde oder er- bracht werden sollte, schriftlich erklärt, dass a) er die Ware oder Leistung nicht unter seiner von ihm angegebenen Lieferanschrift erhal- ten hat, es sei denn, der Vertragspartner kann innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Reklamation durch Concardis durch Vor- lage von Unterlagen den Zugang der Ware unter der angegebenen Lieferanschrift nachweisen, b) die gelieferte Ware oder erbrachte Dienst- leistung des Vertragspartners nicht mit der Beschreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe, Anzahl der Ware oder Dienst- leistung übereinstimmt oder die Ware be- schädigt oder nicht fristgemäß geliefert oder die Dienstleistung mangelhaft oder nicht fristgemäß erbracht worden ist, es sei denn, der Vertragspartner macht entweder gel- tend, dass der Karteninhaber die Ware nicht an ihn zurückgeschickt hat oder weist durch geeignete Unterlagen nach, dass der Mangel, die Abweichung oder die Beschädigung ent- weder nicht vorhanden war oder durch Er- satz oder Reparatur der Ware oder Mangel- beseitigung der Dienstleistung behoben wurde und die Ware oder Dienstleistung dem Karteninhaber erneut zugestellt oder erbracht wurde. 3.3 In den vorgenannten Fällen des Teils C Ziffern 3.1 und 3.2 wird Concardis den bereits gezahlten Kartenumsatz unter Einbehalt des dem Ver- tragspartner in Rechnung gestellten Serviceent- gelts dem Vertragspartner in Rechnung stellen und mit Zahlungen anderer Kartenumsätze ver- rechnen. Besteht keine Verrechnungsmöglich- keit, ist der Vertragspartner nach Rechnungs- stellung durch Xxxxxxxxx zur sofortigen Zahlung des rückbelasteten Umsatzes verpflichtet. 3.4 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht von Concardis nicht ein, da Concardis bei der Einholung der Au- torisierungsnummer von dem kartenausgeben- den Institut lediglich den offenen Verfügungs- rahmen der Karte und die eventuelle Sperrung der Kartennummer wegen Verlusts oder Dieb- stahls der Karte prüfen kann. Eine Prüfung der Übereinstimmung des Namens des Kunden mit dem Namen des berechtigten Karteninhabers der angegebenen Karte kann nicht durchgeführt werden. 3.5 Bei der Akzeptanz der Karte über das Internet wird Concardis die Zahlung eines Kartenumsat- zes an den Vertragspartner nicht wegen fehlen- der Ermächtigung des berechtigten Karteninha- bers zur Belastung seines Kartenkontos zurückfordern, wenn der Vertragspartner nach- weisen kann, dass der Vertragspartner den Kar- tenumsatz mittels der jeweils aktuellen Authen- tifizierungsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit „Mastercard SecureCode“ (zukünftig 15_2287_13.0_DE_de „Mastercard Identity Check“)/„Maestro Secure- Code“ für Mastercard- und Maestro-Umsätze und „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron- Kartenumsätze) gemäß deren Vorgaben (Mas- tercard und/oder Visa) oder mittels eines sons- tigen dem Vertragspartner nach diesem Vertrag mitgeteilten Verfahren zur starken Kun- denauthentifizierung im Sinne von § 1 Abs. 24 ZAG verifiziert hat. Eine Rückforderung der Zah- lung bleibt weiterhin möglich, sofern der be- troffene Kartenumsatz mit einer Prepaid-Karte getätigt wurde.
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Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Rückforderung der Zahlung. 3.1 Concardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfül- lung Nichterfüllung einer oder mehrerer Bedingungen gemäß Ziffer 1 Teil A Ziffer 1 bzw. Teil C Ziffer 1 und Ziffer 2 o- der Teil B oder des für den Vertragspartner anwendbaren Branchenzusatzes Branchenzu- satzes gemäß Teil D im Hinblick auf einen Kartenumsatz Karten- umsatz den Vorbehalt der Rückfor- derung Rückforderung der Zahlung Zah- lung des abgerechneten Karten- umsatzes innerhalb Kartenumsatzes inner- halb einer Frist von 18 Monaten ab Datum des Kartenumsatzes geltend zu ma- chenmachen, wenn der Kartenumsatz zuvor von dem kartenausgebenden Institut Concardis rückbe- lastet rückbelastet wurde.
3.2 Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, einen ei- nen bereits von Concardis gezahlten Karten- umsatz Kartenum- satz an Concardis zurückzuzahlen, wenn der Karteninhaber Kar- teninhaber eine Stornierung der Belastung auf seinem sei- nem Kartenkonto verlangt oder die Zah- lung verweigert Zahlung ver- weigert und der Karteninhaber inner- halb innerhalb von sechs Monaten nach Belastung seines Kartenkontos Kartenkon- tos oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung an ihn erbracht wurde oder er- bracht erbracht werden sollte, schriftlich erklärt, dass
a) er die Ware oder Leistung nicht unter seiner von ihm angegebenen Lieferanschrift erhal- ten erhalten hat, es sei denn, der Vertragspartner kann innerhalb in- nerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Reklamation Re- klamation durch Concardis durch Vor- lage Vorlage von Unterlagen den Zugang der Ware unter der angegebenen an- gegebenen Lieferanschrift nachweisen,
b) die gelieferte Ware oder erbrachte Dienst- leistung Dienstleis- tung des Vertragspartners nicht mit der Beschreibung Be- schreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung Pro- duktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe, Anzahl der Ware oder Dienst- leistung Dienstleistung übereinstimmt oder die Ware be- schädigt beschädigt oder nicht fristgemäß geliefert oder die Dienstleistung Dienstleis- tung mangelhaft oder nicht fristgemäß erbracht er- bracht worden ist, es sei denn, der Vertragspartner Vertrags- partner macht entweder gel- tendgeltend, dass der Karteninhaber Kar- teninhaber die Ware nicht an ihn zurückgeschickt hat zurückge- schickt hat, oder weist durch geeignete Unterlagen Unter- lagen nach, dass der Mangel, die Abweichung oder die Beschädigung ent- weder entweder nicht vorhanden vorhan- den war oder durch Er- satz Ersatz oder Reparatur der Ware oder Mangel- beseitigung Mangelbeseitigung der Dienstleistung Dienstleis- tung behoben wurde und die Ware oder Dienstleistung dem Karteninhaber erneut zugestellt zu- gestellt oder erbracht wurde.
3.3 In den vorgenannten Fällen des Teils C der Ziffern 3.1 und 3.2 wird Concardis den bereits gezahlten Kartenum- satz unter Gutschrift des Serviceentgelts auf die- sen Kartenumsatz unter Einbehalt des dem Ver- tragspartner in Rechnung gestellten Serviceent- gelts dem Vertragspartner in Rechnung Rech- nung stellen und mit Zahlungen anderer Kartenumsätze ver- rechnenKarten- umsätze verrechnen. Besteht keine Verrechnungsmöglich- keitVerrech- nungsmöglichkeit, ist der Vertragspartner nach Rechnungs- stellung Rechnungsstellung durch Xxxxxxxxx Concardis zur sofortigen Zahlung des rückbelasteten Umsatzes verpflichtetverpflich- tet.
3.4 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht von Concardis nicht ein, da Concardis bei der Einholung der Au- torisierungsnummer von dem kartenausgeben- den Institut lediglich den offenen Verfügungs- rahmen Verfügungsrah- men der Karte und die eventuelle Sperrung der Kartennummer wegen Verlusts oder Dieb- stahls Diebstahls der Karte prüfen kann. Eine Prüfung der Übereinstimmung Überein- stimmung des Namens des Kunden mit dem Namen Na- men des berechtigten Karteninhabers der angegebenen angege- benen Karte kann nicht durchgeführt werden.
3.5 Bei der Akzeptanz der Karte über das Internet wird Concardis die Zahlung eines Kartenumsat- zes Kartenumsatzes an den Vertragspartner nicht wegen fehlen- der Ermächtigung fehlender Er- mächtigung des berechtigten Karteninha- bers Karteninhabers zur Belastung seines Kartenkontos zurückfordern, wenn der Vertragspartner nach- weisen nachweisen kann, dass der Vertragspartner den Kar- tenumsatz Kartenumsatz mittels der jeweils aktuellen Authen- tifizierungsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit Authentifikationsverfahren „Mastercard Secure- Code“/„Maestro SecureCode“ (zukünftig 15_2287_13.0_DE_de „Mastercard Identity Check“)/„Maestro Secure- Code“ für Mastercard- und Maestro-Umsätze und „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron- Kartenumsätze) Electron-Kartenumsätze gemäß deren den Vorgaben (Mas- tercard und/oder Visa) oder mittels eines sons- tigen dem Vertragspartner nach diesem Vertrag mitgeteilten Verfahren zur starken Kun- denauthentifizierung im Sinne von § 1 Abs. 24 ZAG Mastercard und Visa verifiziert hat. Eine Rückforderung der Zah- lung Zahlung bleibt weiterhin möglich, sofern der be- troffene betroffene Kartenumsatz mit Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten einer Commercial-Karte oder einer Prepaid-Karte getätigt wurde.
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Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Rückforderung der Zahlung. 3.1 Concardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfül- lung Nichterfüllung einer oder mehrerer Bedingungen gemäß gemäss Teil A Ziffer 1 bzw. Teil C Ziffer 1 und Ziffer 2 o- der oder des für den Vertragspartner anwendbaren Branchenzusatzes gemäß Branchenzu- satzes gemäss Teil D im Hinblick auf einen Kartenumsatz Karten- umsatz den Vorbehalt der Rückfor- derung Rückforderung der Zahlung Zah- lung des abgerechneten Karten- umsatzes innerhalb Kartenumsatzes inner- halb einer Frist von 18 Monaten ab Datum des Kartenumsatzes geltend zu ma- chenmachen, wenn der Kartenumsatz zuvor von dem kartenausgebenden Institut Concardis rückbe- lastet rückbelastet wurde.
3.2 Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, einen ei- nen bereits von Concardis gezahlten Karten- umsatz Kartenum- satz an Concardis zurückzuzahlen, wenn der Karteninhaber Kar- teninhaber eine Stornierung der Belastung auf seinem sei- nem Kartenkonto verlangt oder die Zah- lung verweigert Zahlung ver- weigert und der Karteninhaber inner- halb innerhalb von sechs Monaten nach Belastung seines Kartenkontos Kartenkon- tos oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung an ihn erbracht wurde oder er- bracht erbracht werden sollte, schriftlich erklärt, dass
a) er die Ware oder Leistung nicht unter seiner von ihm angegebenen Lieferanschrift erhal- ten erhalten 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/2020 hat, es sei denn, der Vertragspartner kann innerhalb in- nerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Reklamation Re- klamation durch Concardis durch Vor- lage Vorlage von Unterlagen den Zugang der Ware unter der angegebenen an- gegebenen Lieferanschrift nachweisen,
b) die gelieferte Ware oder erbrachte Dienst- leistung Dienstleis- tung des Vertragspartners nicht mit der Beschreibung Be- schreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung Pro- duktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, GrößeGrösse, Anzahl der Ware oder Dienst- leistung Dienstleistung übereinstimmt oder die Ware be- schädigt beschädigt oder nicht fristgemäß fristgemäss geliefert oder die Dienstleistung Dienstleis- tung mangelhaft oder nicht fristgemäß erbracht fristgemäss er- bracht worden ist, es sei denn, der Vertragspartner Vertrags- partner macht entweder gel- tendgeltend, dass der Karteninhaber Kar- teninhaber die Ware nicht an ihn zurückgeschickt hat zurückge- schickt hat, oder weist durch geeignete Unterlagen Unter- lagen nach, dass der Mangel, die Abweichung oder die Beschädigung ent- weder entweder nicht vorhanden vorhan- den war oder durch Er- satz Ersatz oder Reparatur der Ware oder Mangel- beseitigung Mangelbeseitigung der Dienstleistung Dienstleis- tung behoben wurde und die Ware oder Dienstleistung dem Karteninhaber erneut zugestellt zu- gestellt oder erbracht wurde.
3.3 In den vorgenannten Fällen des Teils C Ziffern 3.1 und 3.2 wird Concardis den bereits gezahlten Kartenumsatz Kar- tenumsatz - unter Einbehalt des der dem Ver- tragspartner Vertrags- partner in Rechnung gestellten Serviceent- gelts Kommission auf diesen Kartenumsatz - dem Vertragspartner in Rechnung stellen und mit Zahlungen anderer Kartenumsätze ver- rechnenKar- tenumsätze verrechnen. Besteht keine Verrechnungsmöglich- keitVerrech- nungsmöglichkeit, ist der Vertragspartner nach Rechnungs- stellung Rechnungsstellung durch Xxxxxxxxx Concardis zur sofortigen Zahlung des rückbelasteten Umsatzes verpflichtetverpflich- tet.
3.4 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht von Concardis nicht ein, da Concardis bei der Einholung der Au- torisierungsnummer von dem kartenausgeben- den Institut lediglich den offenen Verfügungs- rahmen Verfügungsrah- men der Karte und die eventuelle Sperrung der Kartennummer wegen Verlusts oder Dieb- stahls Diebstahls der Karte prüfen kann. Eine Prüfung der Übereinstimmung Überein- stimmung des Namens des Kunden mit dem Namen Na- men des berechtigten Karteninhabers der angegebenen angege- benen Karte kann nicht durchgeführt werden.
3.5 Bei der Akzeptanz der Karte über das Internet wird Concardis die Zahlung eines Kartenumsat- zes Kartenumsatzes an den Vertragspartner nicht wegen fehlen- der Ermächtigung fehlender Er- mächtigung des berechtigten Karteninha- bers Karteninhabers zur Belastung seines Kartenkontos zurückfordern, wenn der Vertragspartner nach- weisen nachweisen kann, dass der Vertragspartner den Kar- tenumsatz Kartenumsatz mittels der jeweils aktuellen Authen- tifizierungsverfahren Authentifikationsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit „Mastercard SecureCode“ (zukünftig 15_2287_13.0_DE_de „Mastercard Identity Check“)/„Maestro Secure- CodeSecureCode“ für Mastercard- und Maestro-Umsätze und „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron- Electron-Kartenumsätze) gemäß gemäss deren Vorgaben (Mas- tercard Mastercard und/oder Visa) Vorgaben oder mittels mit- tels eines sons- tigen sonstigen dem Vertragspartner nach diesem Vertrag mitgeteilten Verfahren zur starken Kun- denauthentifizierung star- xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx im Sinne von § 1 Abs. 24 ZAG des deutschen Zahlungsdiensteaufsichts- gesetzes (ZAG) verifiziert hat. Eine Rückforderung der Zah- lung Zahlung bleibt weiterhin möglich, sofern der be- troffene betroffene Kartenumsatz mit einer Prepaid-Karte getätigt wurde.
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Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Rückforderung der Zahlung. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022
3.1 Concardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfül- lung einer oder mehrerer Bedingungen gemäß Teil A Ziffer 1 bzw. Teil C Ziffer 1 und Ziffer 2 o- der oder des für den Vertragspartner anwendbaren Branchenzusatzes Bran- chenzusatzes gemäß Teil D im Hinblick auf einen Kartenumsatz den Vorbehalt der Rückfor- derung Rückforderung der Zahlung des abgerechneten Karten- umsatzes Kartenumsatzes innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Datum des Kartenumsatzes geltend zu ma- chenmachen, wenn der Kartenumsatz zuvor von dem kartenausgebenden kartenausge- benden Institut Concardis rückbe- lastet rückbelastet wurde.
3.2 Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, einen ei- nen bereits von Concardis gezahlten Karten- umsatz Kartenum- satz an Concardis zurückzuzahlen, wenn der Karteninhaber Kar- teninhaber eine Stornierung der Belastung auf seinem Kartenkonto verlangt oder die Zah- lung Zahlung verweigert und der Karteninhaber inner- halb innerhalb von sechs Monaten nach Belastung seines Kartenkontos Kartenkon- tos oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung an ihn erbracht wurde oder er- bracht erbracht werden sollte, schriftlich erklärt, dass
a) er die Ware oder Leistung nicht unter seiner von ihm angegebenen Lieferanschrift erhal- ten hat, es sei denn, der Vertragspartner kann innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Reklamation durch Concardis durch Vor- lage Vorlage von Unterlagen den Zugang der Ware unter der angegebenen Lieferanschrift nachweisen,
b) die gelieferte Ware oder erbrachte Dienst- leistung Dienstleis- tung des Vertragspartners nicht mit der Beschreibung Be- schreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung Pro- duktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe, Anzahl der Ware oder Dienst- leistung übereinstimmt oder die Ware be- schädigt oder nicht fristgemäß geliefert oder die Dienstleistung mangelhaft oder nicht fristgemäß frist- gemäß erbracht worden ist, es sei denn, der Vertragspartner macht entweder gel- tendgeltend, dass der Karteninhaber die Ware nicht an ihn zurückgeschickt hat oder weist durch geeignete geeig- nete Unterlagen nach, dass der Mangel, die Abweichung oder die Beschädigung ent- weder entweder nicht vorhanden war oder durch Er- satz Ersatz oder Reparatur der Ware oder Mangel- beseitigung Mangelbeseitigung der Dienstleistung behoben wurde und die Ware oder Dienstleistung dem Karteninhaber erneut zugestellt oder erbracht wurde.
3.3 In den vorgenannten Fällen des Teils C Ziffern 3.1 und 3.2 wird Concardis den bereits gezahlten Kartenumsatz Kar- tenumsatz unter Einbehalt des dem Ver- tragspartner Vertrags- partner in Rechnung gestellten Serviceent- gelts Serviceentgelts Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten dem Vertragspartner in Rechnung stellen und mit Zahlungen anderer Kartenumsätze ver- rechnenverrechnen. Besteht keine Verrechnungsmöglich- keitVerrechnungsmöglichkeit, ist der Vertragspartner nach Rechnungs- stellung Rechnungsstellung durch Xxxxxxxxx Concardis zur sofortigen Zahlung des rückbelasteten rückbelas- teten Umsatzes verpflichtet.
3.4 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht von Concardis nicht ein, da Concardis bei der Einholung der Au- torisierungsnummer von dem kartenausgeben- den Institut lediglich den offenen Verfügungs- rahmen Verfügungsrah- men der Karte und die eventuelle Sperrung der Kartennummer wegen Verlusts oder Dieb- stahls Diebstahls der Karte prüfen kann. Eine Prüfung der Übereinstimmung Überein- stimmung des Namens des Kunden mit dem Namen Na- men des berechtigten Karteninhabers der angegebenen ange- gebenen Karte kann nicht durchgeführt werden.
3.5 Bei der Akzeptanz der Karte über das Internet wird Concardis die Zahlung eines Kartenumsat- zes Kartenumsatzes an den Vertragspartner nicht wegen fehlen- der fehlender Ermächtigung des berechtigten Karteninha- bers Karteninhabers zur Belastung seines Kartenkontos zurückfordernzurückfor- dern, wenn der Vertragspartner nach- weisen nachweisen kann, dass der Vertragspartner den Kar- tenumsatz Kartenum- satz mittels der jeweils aktuellen Authen- tifizierungsverfahren Authentifizie- rungsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit der- zeit „Mastercard SecureCode“ (zukünftig 15_2287_13.0_DE_de „Mastercard Identity Check“)/„Maestro Secure- Code“ für Mastercard- und Maestro-Umsätze und „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron- KartenumsätzeElectron-Kar- tenumsätze) gemäß deren Vorgaben (Mas- tercard Master- card und/oder Visa) oder mittels eines sons- tigen sonstigen dem Vertragspartner nach diesem Vertrag mitgeteilten mitge- teilten Verfahren zur starken Kun- denauthentifizierung Kundenauthentifi- zierung im Sinne von § 1 Abs. 24 ZAG verifiziert hat. Eine Rückforderung der Zah- lung Zahlung bleibt weiterhin wei- terhin möglich, sofern der be- troffene Kartenumsatz betroffene Kartenum- satz mit einer Prepaid-Karte getätigt wurde.
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Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Rückforderung der Zahlung. 3.1 Concardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfül- lung Nichterfüllung einer oder mehrerer Bedingungen gemäß Ziffer 1 Teil A Ziffer 1 bzw. Teil C Ziffer 1 und Ziffer 2 o- der Teil B oder des für den Vertragspartner Vertrags- partner anwendbaren Branchenzusatzes gemäß Teil D im Hinblick auf einen Kartenumsatz den Vorbehalt der Rückfor- derung Rückforderung der Zahlung des abgerechneten Karten- umsatzes innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Datum Da- tum des Kartenumsatzes geltend zu ma- chenmachen, wenn der Kartenumsatz zuvor von dem kartenausgebenden Institut Insti- tut Concardis rückbe- lastet rückbelastet wurde.
3.2 Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, einen bereits be- reits von Concardis gezahlten Karten- umsatz Kartenumsatz an Concardis Con- cardis zurückzuzahlen, wenn der Karteninhaber eine Stornierung der Belastung auf seinem Kartenkonto verlangt ver- langt oder die Zah- lung Zahlung verweigert und der Karteninhaber inner- halb Karteninha- ber innerhalb von sechs Monaten nach Belastung seines sei- nes Kartenkontos oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung an ihn erbracht wurde oder er- bracht erbracht werden sollte, schriftlich erklärt, dass
a) er die Ware oder Leistung nicht unter seiner von ihm angegebenen Lieferanschrift erhal- ten erhalten hat, es sei denn, der Vertragspartner kann innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Reklamation durch Concardis durch Vor- lage Vorlage von Unterlagen den Zugang Zu- gang der Ware unter der angegebenen Lieferanschrift Lieferan- schrift nachweisen,
b) die gelieferte Ware oder erbrachte Dienst- leistung Dienstleistung des Vertragspartners nicht mit der Beschreibung des Vertragspartners in der Produktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe, Anzahl der Ware Wa- re oder Dienst- leistung Dienstleistung übereinstimmt oder die Ware be- schädigt beschädigt oder nicht fristgemäß geliefert oder die Dienstleistung mangelhaft oder nicht fristgemäß erbracht er- bracht worden ist, es sei denn, der Vertragspartner macht entweder gel- tendgeltend, dass der Karteninhaber die Ware nicht an ihn zurückgeschickt hat hat, oder weist durch geeignete Unterlagen nach, dass der Mangel, die Abweichung oder die Beschädigung ent- weder entweder nicht vorhanden war oder durch Er- satz Ersatz oder Reparatur der Ware oder Mangel- beseitigung Mangelbeseitigung der Dienstleistung behoben wurde und die Ware oder Dienstleistung dem Karteninhaber erneut zugestellt zu- gestellt oder erbracht wurde.
3.3 In den vorgenannten Fällen des Teils C der Ziffern 3.1 und 3.2 wird Concardis den bereits gezahlten Kartenumsatz unter Einbehalt Gutschrift des dem Ver- tragspartner in Rechnung gestellten Serviceent- gelts Serviceentgelts auf diesen Kartenumsatz dem Vertragspartner in Rechnung stellen und mit Zahlungen Zah- lungen anderer Kartenumsätze ver- rechnenverrechnen. Besteht keine Verrechnungsmöglich- keitVerrechnungsmöglichkeit, ist der Vertragspartner nach Rechnungs- stellung Rechnungsstellung durch Xxxxxxxxx Concardis zur sofortigen soforti- gen Zahlung des rückbelasteten Umsatzes verpflichtet.
3.4 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht von Concardis nicht ein, da Concardis Con- cardis bei der Einholung der Au- torisierungsnummer Autorisierungsnummer von dem kartenausgeben- den kartenausgebenden Institut lediglich den offenen Verfügungs- rahmen Verfügungsrahmen der Karte und die eventuelle Sperrung Sper- rung der Kartennummer wegen Verlusts oder Dieb- stahls der Karte prüfen kann. Eine Prüfung der Übereinstimmung Über- einstimmung des Namens des Kunden mit dem Namen des berechtigten Karteninhabers der angegebenen Karte Kar- te kann nicht durchgeführt werden.
3.5 Bei der Akzeptanz der Karte über das Internet wird Concardis die Zahlung eines Kartenumsat- zes Kartenumsatzes an den Vertragspartner nicht wegen fehlen- der fehlender Ermächtigung des berechtigten Karteninha- bers Karteninhabers zur Belastung seines Kartenkontos zurückfordern, wenn der Vertragspartner nach- weisen nachweisen kann, dass der Vertragspartner den Kar- tenumsatz mittels der jeweils aktuellen Authen- tifizierungsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit Authentifikationsverfahren „Mastercard Mas- tercard SecureCode“/„Maestro SecureCode“ (zukünftig 15_2287_13.0_DE_de „Mastercard Identity Check“)/„Maestro Secure- Code“ für Mastercard- Mas- tercard- und Maestro-Umsätze und „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron- Kartenumsätze) Electron-Kartenumsätze gemäß deren Vorgaben (Mas- tercard und/oder Visa) oder mittels eines sons- tigen dem Vertragspartner nach diesem Vertrag mitgeteilten Verfahren zur starken Kun- denauthentifizierung im Sinne den Vor- gaben von § 1 Abs. 24 ZAG Mastercard und Visa verifiziert hat. Eine Rückforderung der Zah- lung Zahlung bleibt weiterhin möglich, sofern so- fern der be- troffene betroffene Kartenumsatz mit einer Commercial- Karte oder einer Prepaid-Karte getätigt wurde.
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