Common use of Rückforderung der Zahlung Clause in Contracts

Rückforderung der Zahlung. 3.1 Concardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfüllung einer oder mehrerer Bedingungen gemäß Ziffer 1 Teil A bzw. Ziffer 1 und Ziffer 2 Teil B oder des für den Vertragspartner anwendbaren Branchenzu- satzes gemäß Teil D im Hinblick auf einen Karten- umsatz den Vorbehalt der Rückforderung der Zah- lung des abgerechneten Kartenumsatzes inner- halb einer Frist von 18 Monaten ab Datum des Kartenumsatzes geltend zu machen, wenn der Kartenumsatz zuvor von dem kartenausgebenden Institut Concardis rückbelastet wurde. 3.2 Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, ei- nen bereits von Concardis gezahlten Kartenum- satz an Concardis zurückzuzahlen, wenn der Kar- teninhaber eine Stornierung der Belastung auf sei- nem Kartenkonto verlangt oder die Zahlung ver- weigert und der Karteninhaber innerhalb von sechs Monaten nach Belastung seines Kartenkon- tos oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung an ihn erbracht wurde oder erbracht werden sollte, schriftlich erklärt, dass a) er die Ware oder Leistung nicht unter seiner von ihm angegebenen Lieferanschrift erhalten hat, es sei denn, der Vertragspartner kann in- nerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Re- klamation durch Concardis durch Vorlage von Unterlagen den Zugang der Ware unter der an- gegebenen Lieferanschrift nachweisen, b) die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleis- tung des Vertragspartners nicht mit der Be- schreibung des Vertragspartners in der Pro- duktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe, Anzahl der Ware oder Dienstleistung übereinstimmt oder die Ware beschädigt oder nicht fristgemäß geliefert oder die Dienstleis- tung mangelhaft oder nicht fristgemäß er- bracht worden ist, es sei denn, der Vertrags- partner macht entweder geltend, dass der Kar- teninhaber die Ware nicht an ihn zurückge- schickt hat, oder weist durch geeignete Unter- lagen nach, dass der Mangel, die Abweichung oder die Beschädigung entweder nicht vorhan- den war oder durch Ersatz oder Reparatur der Ware oder Mangelbeseitigung der Dienstleis- tung behoben wurde und die Ware oder Dienstleistung dem Karteninhaber erneut zu- gestellt oder erbracht wurde. 3.3 In den vorgenannten Fällen der Ziffern 3.1 und 3.2 wird Concardis den bereits gezahlten Kartenum- satz unter Gutschrift des Serviceentgelts auf die- sen Kartenumsatz dem Vertragspartner in Rech- nung stellen und mit Zahlungen anderer Karten- umsätze verrechnen. Besteht keine Verrech- nungsmöglichkeit, ist der Vertragspartner nach Rechnungsstellung durch Concardis zur sofortigen Zahlung des rückbelasteten Umsatzes verpflich- tet. 3.4 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht von Concardis nicht ein, da Concardis bei der Einholung der Au- torisierungsnummer von dem kartenausgeben- den Institut lediglich den offenen Verfügungsrah- men der Karte und die eventuelle Sperrung der Kartennummer wegen Verlusts oder Diebstahls der Karte prüfen kann. Eine Prüfung der Überein- stimmung des Namens des Kunden mit dem Na- men des berechtigten Karteninhabers der angege- benen Karte kann nicht durchgeführt werden. 3.5 Bei der Akzeptanz der Karte über das Internet wird Concardis die Zahlung eines Kartenumsatzes an den Vertragspartner nicht wegen fehlender Er- mächtigung des berechtigten Karteninhabers zur Belastung seines Kartenkontos zurückfordern, wenn der Vertragspartner nachweisen kann, dass der Vertragspartner den Kartenumsatz mittels der Authentifikationsverfahren „Mastercard Secure- Code“/„Maestro SecureCode“ für Mastercard- und Maestro-Umsätze und „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron-Kartenumsätze gemäß den Vorgaben von Mastercard und Visa verifiziert hat. Eine Rückforderung der Zahlung bleibt weiterhin möglich, sofern der betroffene Kartenumsatz mit Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten einer Commercial-Karte oder einer Prepaid-Karte getätigt wurde.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Rückforderung der Zahlung. 3.1 Concardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfüllung einer oder mehrerer Bedingungen gemäß Ziffer 1 Teil A bzw. Ziffer 1 und Ziffer 2 Teil B oder des für den Vertragspartner Vertrags- partner anwendbaren Branchenzu- satzes Branchenzusatzes gemäß Teil D im Hinblick auf einen Karten- umsatz Kartenumsatz den Vorbehalt der Rückforderung der Zah- lung Zahlung des abgerechneten Kartenumsatzes inner- halb Karten- umsatzes innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Datum Da- tum des Kartenumsatzes geltend zu machen, wenn der Kartenumsatz zuvor von dem kartenausgebenden Institut Insti- tut Concardis rückbelastet wurde. 3.2 Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, ei- nen bereits einen be- reits von Concardis gezahlten Kartenum- satz Kartenumsatz an Concardis Con- cardis zurückzuzahlen, wenn der Kar- teninhaber Karteninhaber eine Stornierung der Belastung auf sei- nem seinem Kartenkonto verlangt ver- langt oder die Zahlung ver- weigert verweigert und der Karteninhaber Karteninha- ber innerhalb von sechs Monaten nach Belastung seines Kartenkon- tos sei- nes Kartenkontos oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung an ihn erbracht wurde oder erbracht werden sollte, schriftlich erklärt, dass a) er die Ware oder Leistung nicht unter seiner von ihm angegebenen Lieferanschrift erhalten hat, es sei denn, der Vertragspartner kann in- nerhalb innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Re- klamation Reklamation durch Concardis durch Vorlage von Unterlagen den Zugang Zu- gang der Ware unter der an- gegebenen Lieferanschrift angegebenen Lieferan- schrift nachweisen, b) die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleis- tung Dienstleistung des Vertragspartners nicht mit der Be- schreibung Beschreibung des Vertragspartners in der Pro- duktbeschreibung Produktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe, Anzahl der Ware Wa- re oder Dienstleistung übereinstimmt oder die Ware beschädigt oder nicht fristgemäß geliefert oder die Dienstleis- tung Dienstleistung mangelhaft oder nicht fristgemäß er- bracht worden ist, es sei denn, der Vertrags- partner Vertragspartner macht entweder geltend, dass der Kar- teninhaber Karteninhaber die Ware nicht an ihn zurückge- schickt zurückgeschickt hat, oder weist durch geeignete Unter- lagen Unterlagen nach, dass der Mangel, die Abweichung oder die Beschädigung entweder nicht vorhan- den vorhanden war oder durch Ersatz oder Reparatur der Ware oder Mangelbeseitigung der Dienstleis- tung Dienstleistung behoben wurde und die Ware oder Dienstleistung dem Karteninhaber erneut zu- gestellt oder erbracht wurde. 3.3 In den vorgenannten Fällen der Ziffern 3.1 und 3.2 wird Concardis den bereits gezahlten Kartenum- satz Kartenumsatz unter Gutschrift des Serviceentgelts auf die- sen diesen Kartenumsatz dem Vertragspartner in Rech- nung Rechnung stellen und mit Zahlungen Zah- lungen anderer Karten- umsätze Kartenumsätze verrechnen. Besteht keine Verrech- nungsmöglichkeitVerrechnungsmöglichkeit, ist der Vertragspartner nach Rechnungsstellung durch Concardis zur sofortigen soforti- gen Zahlung des rückbelasteten Umsatzes verpflich- tetverpflichtet. 3.4 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht von Concardis nicht ein, da Concardis Con- cardis bei der Einholung der Au- torisierungsnummer Autorisierungsnummer von dem kartenausgeben- den kartenausgebenden Institut lediglich den offenen Verfügungsrah- men Verfügungsrahmen der Karte und die eventuelle Sperrung Sper- rung der Kartennummer wegen Verlusts oder Diebstahls Dieb- stahls der Karte prüfen kann. Eine Prüfung der Überein- stimmung Über- einstimmung des Namens des Kunden mit dem Na- men Namen des berechtigten Karteninhabers der angege- benen Karte angegebenen Kar- te kann nicht durchgeführt werden. 3.5 Bei der Akzeptanz der Karte über das Internet wird Concardis die Zahlung eines Kartenumsatzes an den Vertragspartner nicht wegen fehlender Er- mächtigung Ermächtigung des berechtigten Karteninhabers zur Belastung seines Kartenkontos zurückfordern, wenn der Vertragspartner nachweisen kann, dass der Vertragspartner den Kartenumsatz Kar- tenumsatz mittels der Authentifikationsverfahren „Mastercard Secure- Code“/„Maestro Mas- tercard SecureCode“/„Maestro SecureCode“ für Mastercard- Mas- tercard- und Maestro-Umsätze und „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron-Kartenumsätze gemäß den Vorgaben Vor- gaben von Mastercard und Visa verifiziert hat. Eine Rückforderung der Zahlung bleibt weiterhin möglich, sofern so- fern der betroffene Kartenumsatz mit Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten einer Commercial-Commercial- Karte oder einer Prepaid-Karte getätigt wurde.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Rückforderung der Zahlung. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 3.1 Concardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfüllung Nichterfül- lung einer oder mehrerer Bedingungen gemäß Teil A Ziffer 1 Teil A bzw. Teil C Ziffer 1 und Ziffer 2 Teil B oder des für den Vertragspartner anwendbaren Branchenzu- satzes Bran- chenzusatzes gemäß Teil D im Hinblick auf einen Karten- umsatz Kartenumsatz den Vorbehalt der Rückforderung der Zah- lung Zahlung des abgerechneten Kartenumsatzes inner- halb innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Datum des Kartenumsatzes geltend zu machen, wenn der Kartenumsatz zuvor von dem kartenausgebenden kartenausge- benden Institut Concardis rückbelastet wurde. 3.2 Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, ei- nen bereits von Concardis gezahlten Kartenum- satz an Concardis zurückzuzahlen, wenn der Kar- teninhaber eine Stornierung der Belastung auf sei- nem seinem Kartenkonto verlangt oder die Zahlung ver- weigert verweigert und der Karteninhaber innerhalb von sechs Monaten nach Belastung seines Kartenkon- tos oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung an ihn erbracht wurde oder erbracht werden sollte, schriftlich erklärt, dass a) er die Ware oder Leistung nicht unter seiner von ihm angegebenen Lieferanschrift erhalten erhal- ten hat, es sei denn, der Vertragspartner kann in- nerhalb innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Re- klamation Reklamation durch Concardis durch Vorlage von Unterlagen den Zugang der Ware unter der an- gegebenen angegebenen Lieferanschrift nachweisen, b) die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleis- tung des Vertragspartners nicht mit der Be- schreibung des Vertragspartners in der Pro- duktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe, Anzahl der Ware oder Dienstleistung Dienst- leistung übereinstimmt oder die Ware beschädigt be- schädigt oder nicht fristgemäß geliefert oder die Dienstleis- tung Dienstleistung mangelhaft oder nicht fristgemäß er- bracht frist- gemäß erbracht worden ist, es sei denn, der Vertrags- partner Vertragspartner macht entweder geltend, dass der Kar- teninhaber Karteninhaber die Ware nicht an ihn zurückge- schickt hat, zurückgeschickt hat oder weist durch geeignete Unter- lagen geeig- nete Unterlagen nach, dass der Mangel, die Abweichung oder die Beschädigung entweder nicht vorhan- den vorhanden war oder durch Ersatz oder Reparatur der Ware oder Mangelbeseitigung der Dienstleis- tung Dienstleistung behoben wurde und die Ware oder Dienstleistung dem Karteninhaber erneut zu- gestellt zugestellt oder erbracht wurde. 3.3 In den vorgenannten Fällen der des Teils C Ziffern 3.1 und 3.2 wird Concardis den bereits gezahlten Kartenum- satz Kar- tenumsatz unter Gutschrift Einbehalt des dem Vertrags- partner in Rechnung gestellten Serviceentgelts auf die- sen Kartenumsatz Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten dem Vertragspartner in Rech- nung Rechnung stellen und mit Zahlungen anderer Karten- umsätze Kartenumsätze verrechnen. Besteht keine Verrech- nungsmöglichkeitVerrechnungsmöglichkeit, ist der Vertragspartner nach Rechnungsstellung durch Concardis zur sofortigen Zahlung des rückbelasteten rückbelas- teten Umsatzes verpflich- tetverpflichtet. 3.4 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht von Concardis nicht ein, da Concardis bei der Einholung der Au- torisierungsnummer von dem kartenausgeben- den Institut lediglich den offenen Verfügungsrah- men der Karte und die eventuelle Sperrung der Kartennummer wegen Verlusts oder Diebstahls der Karte prüfen kann. Eine Prüfung der Überein- stimmung des Namens des Kunden mit dem Na- men des berechtigten Karteninhabers der angege- benen ange- gebenen Karte kann nicht durchgeführt werden. 3.5 Bei der Akzeptanz der Karte über das Internet wird Concardis die Zahlung eines Kartenumsatzes an den Vertragspartner nicht wegen fehlender Er- mächtigung Ermächtigung des berechtigten Karteninhabers zur Belastung seines Kartenkontos zurückfordernzurückfor- dern, wenn der Vertragspartner nachweisen kann, dass der Vertragspartner den Kartenumsatz Kartenum- satz mittels der Authentifikationsverfahren jeweils aktuellen Authentifizie- rungsverfahren der Kartenorganisationen (der- zeit „Mastercard SecureCode“ (zukünftig „Mastercard Identity Check“)/„Maestro Secure- Code“/„Maestro SecureCodeCode“ für Mastercard- und Maestro-Umsätze und „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron-Kartenumsätze Kar- tenumsätze) gemäß den deren Vorgaben (Master- card und/oder Visa) oder mittels eines sonstigen dem Vertragspartner nach diesem Vertrag mitge- teilten Verfahren zur starken Kundenauthentifi- zierung im Sinne von Mastercard und Visa § 1 Abs. 24 ZAG verifiziert hat. Eine Rückforderung der Zahlung bleibt weiterhin wei- terhin möglich, sofern der betroffene Kartenumsatz Kartenum- satz mit Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten einer Commercial-Karte oder einer Prepaid-Karte getätigt wurde.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Rückforderung der Zahlung. 3.1 Concardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfüllung einer oder mehrerer Bedingungen gemäß gemäss Teil A Ziffer 1 Teil A bzw. Teil C Ziffer 1 und Ziffer 2 Teil B oder des für den Vertragspartner anwendbaren Branchenzu- satzes gemäß gemäss Teil D im Hinblick auf einen Karten- umsatz den Vorbehalt der Rückforderung der Zah- lung des abgerechneten Kartenumsatzes inner- halb einer Frist von 18 Monaten ab Datum des Kartenumsatzes geltend zu machen, wenn der Kartenumsatz zuvor von dem kartenausgebenden Institut Concardis rückbelastet wurde. 3.2 Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, ei- nen bereits von Concardis gezahlten Kartenum- satz an Concardis zurückzuzahlen, wenn der Kar- teninhaber eine Stornierung der Belastung auf sei- nem Kartenkonto verlangt oder die Zahlung ver- weigert und der Karteninhaber innerhalb von sechs Monaten nach Belastung seines Kartenkon- tos oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung an ihn erbracht wurde oder erbracht werden sollte, schriftlich erklärt, dass a) er die Ware oder Leistung nicht unter seiner von ihm angegebenen Lieferanschrift erhalten 15_2867_4.0_CH_de/Stand 02/2020 hat, es sei denn, der Vertragspartner kann in- nerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Re- klamation durch Concardis durch Vorlage von Unterlagen den Zugang der Ware unter der an- gegebenen Lieferanschrift nachweisen, b) die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleis- tung des Vertragspartners nicht mit der Be- schreibung des Vertragspartners in der Pro- duktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, GrößeGrösse, Anzahl der Ware oder Dienstleistung übereinstimmt oder die Ware beschädigt oder nicht fristgemäß fristgemäss geliefert oder die Dienstleis- tung mangelhaft oder nicht fristgemäß fristgemäss er- bracht worden ist, es sei denn, der Vertrags- partner macht entweder geltend, dass der Kar- teninhaber die Ware nicht an ihn zurückge- schickt hat, oder weist durch geeignete Unter- lagen nach, dass der Mangel, die Abweichung oder die Beschädigung entweder nicht vorhan- den war oder durch Ersatz oder Reparatur der Ware oder Mangelbeseitigung der Dienstleis- tung behoben wurde und die Ware oder Dienstleistung dem Karteninhaber erneut zu- gestellt oder erbracht wurde. 3.3 In den vorgenannten Fällen der des Teils C Ziffern 3.1 und 3.2 wird Concardis den bereits gezahlten Kartenum- satz Kar- tenumsatz - unter Gutschrift des Serviceentgelts Einbehalt der dem Vertrags- partner in Rechnung gestellten Kommission auf die- sen diesen Kartenumsatz - dem Vertragspartner in Rech- nung Rechnung stellen und mit Zahlungen anderer Karten- umsätze Kar- tenumsätze verrechnen. Besteht keine Verrech- nungsmöglichkeit, ist der Vertragspartner nach Rechnungsstellung durch Concardis zur sofortigen Zahlung des rückbelasteten Umsatzes verpflich- tet. 3.4 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht von Concardis nicht ein, da Concardis bei der Einholung der Au- torisierungsnummer von dem kartenausgeben- den Institut lediglich den offenen Verfügungsrah- men der Karte und die eventuelle Sperrung der Kartennummer wegen Verlusts oder Diebstahls der Karte prüfen kann. Eine Prüfung der Überein- stimmung des Namens des Kunden mit dem Na- men des berechtigten Karteninhabers der angege- benen Karte kann nicht durchgeführt werden. 3.5 Bei der Akzeptanz der Karte über das Internet wird Concardis die Zahlung eines Kartenumsatzes an den Vertragspartner nicht wegen fehlender Er- mächtigung des berechtigten Karteninhabers zur Belastung seines Kartenkontos zurückfordern, wenn der Vertragspartner nachweisen kann, dass der Vertragspartner den Kartenumsatz mittels der jeweils aktuellen Authentifikationsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit „Mastercard Secure- Code“/„Maestro SecureCode“ (zukünftig „Mastercard Identity Check“)/„Maestro SecureCode“ für Mastercard- und Maestro-Umsätze und „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron-Kartenumsätze gemäß den Kartenumsätze) gemäss deren (Mastercard und/oder Visa) Vorgaben oder mit- tels eines sonstigen dem Vertragspartner nach diesem Vertrag mitgeteilten Verfahren zur star- xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx im Sinne von Mastercard und Visa § 1 Abs. 24 des deutschen Zahlungsdiensteaufsichts- gesetzes (ZAG) verifiziert hat. Eine Rückforderung der Zahlung bleibt weiterhin möglich, sofern der betroffene Kartenumsatz mit Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten einer Commercial-Karte oder einer Prepaid-Karte getätigt wurde.

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Samples: Kartenakzeptanzvertrag

Rückforderung der Zahlung. 3.1 Concardis ist berechtigt, im Fall der Nichterfüllung Nichterfül- lung einer oder mehrerer Bedingungen gemäß Teil A Ziffer 1 Teil A bzw. Teil C Ziffer 1 und Ziffer 2 Teil B oder o- der des für den Vertragspartner anwendbaren Branchenzu- satzes Branchenzusatzes gemäß Teil D im Hinblick auf einen Karten- umsatz Kartenumsatz den Vorbehalt der Rückforderung Rückfor- derung der Zah- lung Zahlung des abgerechneten Kartenumsatzes inner- halb Karten- umsatzes innerhalb einer Frist von 18 Monaten ab Datum des Kartenumsatzes geltend zu machenma- chen, wenn der Kartenumsatz zuvor von dem kartenausgebenden Institut Concardis rückbelastet rückbe- lastet wurde. 3.2 Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, ei- nen einen bereits von Concardis gezahlten Kartenum- satz Karten- umsatz an Concardis zurückzuzahlen, wenn der Kar- teninhaber Karteninhaber eine Stornierung der Belastung auf sei- nem seinem Kartenkonto verlangt oder die Zahlung ver- weigert Zah- lung verweigert und der Karteninhaber innerhalb inner- halb von sechs Monaten nach Belastung seines Kartenkon- tos Kartenkontos oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung an ihn erbracht wurde oder erbracht er- bracht werden sollte, schriftlich erklärt, dass a) er die Ware oder Leistung nicht unter seiner von ihm angegebenen Lieferanschrift erhalten erhal- ten hat, es sei denn, der Vertragspartner kann in- nerhalb innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Re- klamation Reklamation durch Concardis durch Vorlage Vor- lage von Unterlagen den Zugang der Ware unter der an- gegebenen angegebenen Lieferanschrift nachweisen, b) die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleis- tung Dienst- leistung des Vertragspartners nicht mit der Be- schreibung Beschreibung des Vertragspartners in der Pro- duktbeschreibung Produktbeschreibung hinsichtlich Qualität, Farbe, Größe, Anzahl der Ware oder Dienstleistung Dienst- leistung übereinstimmt oder die Ware beschädigt be- schädigt oder nicht fristgemäß geliefert oder die Dienstleis- tung Dienstleistung mangelhaft oder nicht fristgemäß er- bracht erbracht worden ist, es sei denn, der Vertrags- partner Vertragspartner macht entweder geltendgel- tend, dass der Kar- teninhaber Karteninhaber die Ware nicht an ihn zurückge- schickt hat, zurückgeschickt hat oder weist durch geeignete Unter- lagen Unterlagen nach, dass der Mangel, die Abweichung oder die Beschädigung entweder ent- weder nicht vorhan- den vorhanden war oder durch Ersatz Er- satz oder Reparatur der Ware oder Mangelbeseitigung Mangel- beseitigung der Dienstleis- tung Dienstleistung behoben wurde und die Ware oder Dienstleistung dem Karteninhaber erneut zu- gestellt zugestellt oder erbracht wurde. 3.3 In den vorgenannten Fällen der des Teils C Ziffern 3.1 und 3.2 wird Concardis den bereits gezahlten Kartenum- satz Kartenumsatz unter Gutschrift Einbehalt des Serviceentgelts auf die- sen Kartenumsatz dem Ver- tragspartner in Rechnung gestellten Serviceent- gelts dem Vertragspartner in Rech- nung Rechnung stellen und mit Zahlungen anderer Karten- umsätze verrechnenKartenumsätze ver- rechnen. Besteht keine Verrech- nungsmöglichkeitVerrechnungsmöglich- keit, ist der Vertragspartner nach Rechnungsstellung Rechnungs- stellung durch Concardis Xxxxxxxxx zur sofortigen Zahlung des rückbelasteten Umsatzes verpflich- tetverpflichtet. 3.4 Die Erteilung einer Autorisierungsnummer schränkt das Rückforderungsrecht von Concardis nicht ein, da Concardis bei der Einholung der Au- torisierungsnummer von dem kartenausgeben- den Institut lediglich den offenen Verfügungsrah- men Verfügungs- rahmen der Karte und die eventuelle Sperrung der Kartennummer wegen Verlusts oder Diebstahls Dieb- stahls der Karte prüfen kann. Eine Prüfung der Überein- stimmung Übereinstimmung des Namens des Kunden mit dem Na- men Namen des berechtigten Karteninhabers der angege- benen angegebenen Karte kann nicht durchgeführt werden. 3.5 Bei der Akzeptanz der Karte über das Internet wird Concardis die Zahlung eines Kartenumsatzes Kartenumsat- zes an den Vertragspartner nicht wegen fehlender Er- mächtigung fehlen- der Ermächtigung des berechtigten Karteninhabers Karteninha- bers zur Belastung seines Kartenkontos zurückfordern, wenn der Vertragspartner nachweisen nach- weisen kann, dass der Vertragspartner den Kartenumsatz Kar- tenumsatz mittels der Authentifikationsverfahren jeweils aktuellen Authen- tifizierungsverfahren der Kartenorganisationen (derzeit „Mastercard SecureCode“ (zukünftig 15_2287_13.0_DE_de „Mastercard Identity Check“)/„Maestro Secure- Code“/„Maestro SecureCodeCode“ für Mastercard- und Maestro-Umsätze und „Verified by Visa“ für Visa-/Visa Electron-Kartenumsätze Electron- Kartenumsätze) gemäß den deren Vorgaben (Mas- tercard und/oder Visa) oder mittels eines sons- tigen dem Vertragspartner nach diesem Vertrag mitgeteilten Verfahren zur starken Kun- denauthentifizierung im Sinne von Mastercard und Visa § 1 Abs. 24 ZAG verifiziert hat. Eine Rückforderung der Zahlung Zah- lung bleibt weiterhin möglich, sofern der betroffene be- troffene Kartenumsatz mit Bedingungen der Concardis GmbH für die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten einer Commercial-Karte oder einer Prepaid-Karte getätigt wurde.

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