Rückgabe- und Löschungspflicht. 11.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder durch Ausübung eines Kündigungsrechts ist der Mieter zur vollständigen Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger der Vertragssoftware sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentation an den Vermieter auf Kosten des Mieters verpflichtet. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung versichert zu versenden. Sämtliche weiteren Datenträger oder Sicherungskopien der Vertragssoftware oder der Dokumentation sind vollständig und endgültig zu löschen. Der Mieter darf die Vertragssoftware nach Vertragsbeendigung nicht weiterbenutzen; eine Nichtbeachtung stellt eine Verletzung des Urheberrechts des Rechtsinhabers dar.
11.2 Der Vermieter kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung der Vertragssoftware sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt der Vermieter dieses Wahlrecht aus, wird der Vermieter dies dem Mieter ausdrücklich mitteilen.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger, die die Software enthalten, sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen verpflichtet. Die Software samt Dokumentation ist CETECOM kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in angemessener Höhe zu versichern.
13.2 Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien. Der Kunde wird die Erfüllung dieser Verpflichtung CETECOM schriftlich anzeigen.
13.3 CETECOM kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung der Software, sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt CETECOM dieses Wahlrecht aus, wird CETECOM dies dem Kunden ausdrücklich mitteilen. In diesem Fall hat der Kunde die Löschung und/oder Vernichtung an Eides Statt zu versichern.
13.4 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Software nicht weiter benutzen darf und im Fall der Nichtbeachtung das Urheberrecht des Rechtsinhabers verletzt.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 6.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder durch Ausübung eines Kündigungsrechts ist der LN zur vollständigen Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger der Vertragssoftware sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentation an den LG auf Kosten des LN verpflichtet. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung versichert zu versenden. Sämtliche weiteren Datenträger oder Sicherungskopien der Vertragssoftware oder der Dokumentation sind vollständig und endgültig zu löschen. Der LN darf die Vertragssoftware nach Vertragsbeendigung nicht weiterbenutzen; eine Nichtbeachtung stellt eine Verletzung des Urheberrechts des Rechtsinhabers dar.
6.2 Der LG kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung der Vertragssoftware sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt der LG dieses Wahlrecht aus, wird der LG dies dem LN ausdrücklich mitteilen.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 15.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Lizenznehmer zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumen- tationen, Materialien und sonstiger Unterlagen verpflichtet. Das Programm samt Dokumentation ist Pumacy Systems kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in angemessener Höhe zu versi- chern, mindestens in Höhe einer Jahreslizenzgebühr.
15.2. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Lö- schung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Installationen und Kopien.
15.3. Pumacy Systems kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung des Pro- gramms sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt Pumacy Systems dieses Wahlrecht aus, wird Pumacy Systems dies dem Lizenznehmer ausdrücklich mitteilen.
15.4. Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Software nicht weiterbenutzen darf und im Falle der Nichtbeachtung das Urheberrecht des Rechtsinhabers verletzt. § 11 Absatz 3 ist auf die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entsprechend anzuwenden.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 10.1 Bei Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe der ihm überlassenen Zu- gangsdaten sowie sonstiger Unterlagen zum neo42 Service Portal verpflichtet. Der Zugriff auf das neo42 Ser- vice Portal entfällt mit Ablauf des Vertrages. Die vom Kunden vor Ablauf des Vertrages bereits installierte Version des neo42 Service Management Depot darf der Kunde auch nach Ablauf des Vertrages weiter nutzen. Der Kunde hat nach Ablauf des Vertrages allerdings kein Recht auf Programmupdates oder Support.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 7.1 Bei Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe der ihm überlassenen Zugangsdaten sowie aller sonstiger Unterlagen verpflichtet.
7.2 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Weiternut- zung des Onlinedienstes nach Beendigung des Vertragsverhältnisses untersagt ist.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 8.1 Bei Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe der ihm überlassenen Zu- gangsdaten sowie sonstiger Unterlagen an neo42 verpflichtet. Pakete, Skripte und Tools dürfen nach Ablauf des Servicezeitraums unter Einhaltung der herstellereigenen Lizenzbedingungen weiterverwendet werden, so- fern der Kunde die Nutzungsbedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsbedin- gungen der jeweiligen Hersteller eingehalten hat.
8.2 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Weiternutzung des Application Package Depots nach Beendigung des Vertragsverhältnisses untersagt ist.
Rückgabe- und Löschungspflicht. (1) Bei Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe der ihm überlassenen Zugangsdaten und sonstiger von MHG überlassener Unterlagen oder Gegenstände mit Ausnahme der käuflich erworbenen Hardware verpflichtet.
(2) Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener herunter geladener Daten aus dem andyscreen-Portal.
(3) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Weiternutzung der Software sowie ihrer Bestandteile, insbesondere Grafikelemente, Bilder und Vorlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses untersagt ist und sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 11.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger, die den Content enthalten, sowie der vollständigen, ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen verpflichtet. Der Content samt Dokumentation ist CETECOM kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in angemessener Höhe zu versichern.
11.2 Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Kopien. Der Kunde wird die Erfüllung dieser Verpflichtung CETECOM schriftlich anzeigen.
11.3 CETECOM kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung des Contents, sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt CETECOM dieses Wahlrecht aus, wird CETECOM dies dem Kunden ausdrücklich mitteilen. In diesem Fall hat der Kunde die Löschung und/oder Vernichtung an Eides Statt zu versichern.
11.4 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses den Content nicht weiter benutzen darf und im Fall der Nichtbeachtung das Urheberrecht des Rechtsinhabers verletzt.
Rückgabe- und Löschungspflicht. 15.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Lizenznehmer zur Rückgabe sämtlicher Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstiger Unterlagen verpflichtet. Das Programm samt Dokumentation ist Pumacy Systems kostenfrei zuzustellen. Bei einem Transport durch Dritte ist die Sendung auf gesichertem Transportweg (eingeschriebener Brief, Postwertpaket oder ähnliches) aufzugeben und in angemessener Höhe zu versichern, mindestens in Höhe einer Jahreslizenzgebühr.
15.2. Die ordnungsgemäße Rückgabe umfasst auch die vollständige und endgültige Löschung sämtlicher gegebenenfalls vorhandener Installationen und Kopien.
15.3. Pumacy Systems kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung des Programms sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt Pumacy Systems dieses Wahlrecht aus, wird Pumacy Systems dies dem Lizenznehmer ausdrücklich mitteilen.
15.4. Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Software nicht weiterbenutzen darf und im Falle der Nichtbeachtung das Urheberrecht des Rechtsinhabers verletzt. § 11 Absatz 3 ist auf die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entsprechend anzuwenden. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abma- chungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von Pumacy Systems erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn Pumacy Systems hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.