Rücklieferungen Musterklauseln

Rücklieferungen. 7.1 Es sind keine Rücklieferungen vorgesehen 7.2 Eventuelle Ausnahmen müssen von “Tecfrigo SpA" schriftlich genehmigt werden; Sämtliche Kosten die durch die Rückgabe entstehen, sind zu Lasten des Kunden und werden von Fall zu Fall kalkuliert. 7.3 Alle Gutschriften werden bei nächsten Rechnung abgezogen.
Rücklieferungen. 11.1 Rücklieferungen vom Besteller an uns dürfen nur nach vorheriger Absprache und nach ausdrücklicher Genehmigung vorgenommen werden, in jedem Fall aber auf Gefahr und Kosten des Bestellers bis zu unserem Firmensitz. Bei einer eventuellen Gutschrift für den Gegenwert der von uns zurückgenommenen Xxxx wird der der ursprünglichen Lieferung zu Grunde liegende Rechnungsnettowert abzüglich u. U. entstandener Fracht- und Rollgeldauslagen sowie unserer Kosten für Instandsetzung und Wiedereinlagerung der zurückgenommenen Ware angesetzt.
Rücklieferungen. Rücklieferungen sind nur nach ausdrücklichem, schriftlichen Einverständnis seitens des Verkäufers und gegen Verrechnung einer Manipulationsgebühr von 25 % des Warenwertes möglich. Die Waren müssen dazu in einwandfreiem Zustand sein.
Rücklieferungen. Rücklieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits möglich.
Rücklieferungen. Rücklieferungen jeglicher Art benötigen grundsätzlich unsere Zustimmung und müssen mit dem ausgefüllten Rücklieferungsformular zusammen eingesandt werden. Ansonsten ist eine Bearbeitung innerhalb unseres Hauses nicht möglich und führt zum unfreien Versand zurück an den Kunden.
Rücklieferungen. Die freiwillige Rücknahme von Waren bedarf der gesonderten Vereinbarung.
Rücklieferungen. Rücklieferungen bereits verkaufter Liefergegenstände, die nicht aufgrund von Mängeln erfolgen, sind ausgeschlossen. Der Brauerei steht es jedoch frei, Rücklieferungen im Einzelfall und erst nach eingehender Prüfung der zurückgelieferten Ware, insbesondere unter Berücksichtigung der Mindesthaltbarkeit und Rücklaufdauer zu akzeptieren. Der Kunde garantiert in diesen Fällen die Unversehrtheit der Ware.
Rücklieferungen. Für die Warenrücksendungen, welche nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 Prozent des Warenwerts. Die Rücklieferung hat kostenfrei an uns zu erfolgen. Eventuell entstehende Fracht-, Verpackungs-, Porto oder sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Rücklieferers. Die Rücksendung darf in jedem Fall erst nach unserer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen. Die Rücknahme von Waren bis zu einem Wert von 200,00 Eur netto ist grundsätzlich nicht möglich.
Rücklieferungen. 4.1. Soweit wir dem Kunden unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts das Recht zur Rückgabe von Ersatz- und Verschleißteilen eingeräumt haben, ist eine Rückgabe der Teile nur unter folgenden Bedingungen möglich: 4.1.1. der Kunde hat uns innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung angezeigt, dass er die Teile zurückgeben möchte; 4.1.2. nach einer solchen Anzeige erstellen wir eine "Retouren-Notiz", die den Kunden anweist, die Teile an ein von Sandvik genanntes Lager zurückzusenden; 4.1.3. der Kunde hat die Teile so an das von Sandvik genannte Lager zu versenden, dass sie dort innerhalb von 14 Tagen seit dem Datum der Retouren-Notiz und in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen seit Anlieferung bei ihm eintreffen; 4.1.4. ungeachtet anderer Ausschlusskriterien sind in jedem Fall nicht rückgebbar: Dichtungen, Bänder, Schläuche, Teile eines nicht mehr vollständigen Kits, Sonderanfertigungen, nicht von Sandvik hergestellte Teile, Glas. 4.2. jegliche Verpflichtung oder Haftung für zurückgegebene Teile ist ausgeschlossen, außer im Falle einer vorherigen schriftlichen Bestätigung durch eine von Sandvik erstellte Retouren-Notiz. Die Retouren-Notiz beinhaltet die vorläufige Genehmigung der Rückgabe. Die endgültige Genehmigung steht in unserem freien Ermessen und unterliegt folgenden Bedingungen: 4.2.1. eine Kopie der Retouren-Notiz liegt den zurückgesandten Teilen bei; 4.2.2. die Teile werden bei Eingang in dem von uns genannten Lager einer visuellen und technischen Inspektion unterzogen; 4.2.3. die Teile müssen unbeschädigt, orginalverpackt und als neu wiederverkaufsfähig sein; 4.2.4. die Teile dürfen nicht montiert oder sonst in irgendeiner Weise benutzt worden sein; 4.2.5. Teile, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, werden in dem Lager bis zum Erhalt weiterer Anweisungen des Kunden verwahrt; 4.2.6. Teile, die gemäß Ziff. 4.2.5 verwahrt und von dem Kunden nicht innerhalb von 3 Monaten ab Eingang im Lager abgeholt werden, werden von Sandvik verwertet. 4.3. Wenn die Teile unter Einhaltung der Bedingungen dieser Ziff. 4 zurückgegeben wurden, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrages. 4.4. Die Rücksendung der Teile zu dem von Sandvik genannten Lager und die damit verbundenen Frachtkosten sind Sache des Kunden.
Rücklieferungen. Die Rücklieferung überzähliger Ware ist nur nach vorheriger Zustimmung durch das Lieferwerk möglich. Auftragsbezogen angefertigte Geräte und Teile sind grundsätzlich von einer Rücklieferung ausgeschlossen. Sofern die Rücklieferung von überzähliger Ware vereinbart wurde, setzt die Erteilung einer Gutschrift voraus, dass vor Eingang der Ware ein Rücklieferschein vorliegt und die Lieferung frachtfrei erfolgt. Gleiches gilt für Geräte, Bauteile und Ersatzteile, welche im Garantieaustausch an unser Werk oder eines unserer Lager geschickt werden. Für nicht angemeldete Rücklieferungen sowie zurückgelieferte Sonderbauteile lehnen wir jegliche Haftung ab und behalten uns eine Annahme- verweigerung vor. Bei Erteilung einer Gutschrift für zurückgelieferte Ware werden – mit Ausnahme von garantiepflichtigem Umtausch – grundsätzlich 15 % des Warenwertes zzgl. gesetzl. MwSt. für Aufarbeitungs- und Verwaltungskosten abgezogen. Bei Festpreisaufträgen bleiben die überzähligen Bauteile unser Eigentum und werden von uns nach Abschluss der Montag- arbeiten zurückgenommen.