Rücklieferungen Musterklauseln

Rücklieferungen. Rücklieferungen sind nur nach ausdrücklichem, schriftlichen Einverständnis seitens des Verkäufers und gegen Verrechnung einer Manipulationsgebühr von 25 % des Warenwertes möglich. Die Waren müssen dazu in einwandfreiem Zustand sein.
Rücklieferungen. 4.1. Soweit wir dem Kunden unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts das Recht zur Rückgabe von Ersatz- und Verschleißteilen eingeräumt haben, ist eine Rückgabe der Teile nur unter folgenden Bedingungen möglich:
Rücklieferungen. Die freiwillige Rücknahme von Waren bedarf der gesonderten Vereinbarung.
Rücklieferungen. 7.1 Es sind keine Rücklieferungen vorgesehen
Rücklieferungen. 11.1 Rücklieferungen vom Besteller an uns dürfen nur nach vorheriger Absprache und nach ausdrücklicher Genehmigung vorgenommen werden, in jedem Fall aber auf Gefahr und Kosten des Bestellers bis zu unserem Firmensitz. Bei einer eventuellen Gutschrift für den Gegenwert der von uns zurückgenommenen Xxxx wird der der ursprünglichen Lieferung zu Grunde liegende Rechnungsnettowert abzüglich u. U. entstandener Fracht- und Rollgeldauslagen sowie unserer Kosten für Instandsetzung und Wiedereinlagerung der zurückgenommenen Ware angesetzt.
Rücklieferungen. Die Rücklieferung überzähliger Ware ist nur nach vorheriger Zustimmung durch das Lieferwerk möglich. Auftragsbezogen angefertigte Geräte und Teile sind grundsätzlich von einer Rücklieferung ausgeschlossen. Sofern die Rücklieferung von überzähliger Ware vereinbart wurde, setzt die Erteilung einer Gutschrift voraus, dass vor Eingang der Ware ein Rücklieferschein vorliegt und die Lieferung frachtfrei erfolgt. Gleiches gilt für Geräte, Bauteile und Ersatzteile, welche im Garantieaustausch an unser Werk oder eines unserer Lager geschickt werden. Für nicht angemeldete Rücklieferungen sowie zurückgelieferte Sonderbauteile lehnen wir jegliche Haftung ab und behalten uns eine Annahme- verweigerung vor. Bei Erteilung einer Gutschrift für zurückgelieferte Ware werden – mit Ausnahme von garantiepflichtigem Umtausch – grundsätzlich 15 % des Warenwertes zzgl. gesetzl. MwSt. für Aufarbeitungs- und Verwaltungskosten abgezogen. Bei Festpreisaufträgen bleiben die überzähligen Bauteile unser Eigentum und werden von uns nach Abschluss der Montag- arbeiten zurückgenommen.
Rücklieferungen. Rücklieferungen bereits verkaufter Liefergegenstände, die nicht aufgrund von Mängeln erfolgen, sind ausgeschlossen. Der Brauerei steht es jedoch frei, Rücklieferungen im Einzelfall und erst nach eingehender Prüfung der zurückgelieferten Ware, insbesondere unter Berücksichtigung der Mindesthaltbarkeit und Rücklaufdauer zu akzeptieren. Der Kunde garantiert in diesen Fällen die Unversehrtheit der Ware.
Rücklieferungen. Für die Warenrücksendungen, welche nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 Prozent des Warenwerts. Die Rücklieferung hat kostenfrei an uns zu erfolgen. Eventuell entstehende Fracht-, Verpackungs-, Porto oder sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Rücklieferers. Die Rücksendung darf in jedem Fall erst nach unserer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen. Die Rücknahme von Waren bis zu einem Wert von 200,00 Eur netto ist grundsätzlich nicht möglich.
Rücklieferungen. Rücklieferungen jeglicher Art benötigen grundsätzlich unsere Zustimmung und müssen mit dem ausgefüllten Rücklieferungsformular zusammen eingesandt werden. Ansonsten ist eine Bearbeitung innerhalb unseres Hauses nicht möglich und führt zum unfreien Versand zurück an den Kunden.
Rücklieferungen. Rücklieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung unsererseits möglich.