Rücktrittskosten Musterklauseln

Rücktrittskosten. Wenn Sie die Reise oder ein Seminar nicht antreten, leisten wir − die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten und − Vermittlungsentgelte, soweit Ihnen diese bereits bei der Buchung berechnet wurden und Sie sie in der Versiche- rungssumme berücksichtigt haben.
Rücktrittskosten. 14.1. Im Falle der Stornierung einer Reservierung bleiben Sie zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet. Nur wenn die Stornierung innerhalb von 14 Tage nach der Reservierung erfolgt, erhalten Sie eine Rückerstattung solange die Stornierung nicht innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anreise erfolgt. Nur in diesem Fall sind weitere Zahlungen nicht geschulde
Rücktrittskosten. Wenn Sie die Reise oder ein Seminar nicht antreten, leisten wir die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. Dazu zählt auch ein mögliches Vermittlungsentgelt bis maximal 100,– EUR pro Person oder pro Mietobjekt. Voraussetzung ist, dass Sie es in der Versicherungssumme berücksichtigt haben.
Rücktrittskosten. 15.1. Im Falle der Stornierung einer Reservierung fallen Rücktrittskosten an. Diese Kosten belaufen sich bei einem Rücktritt ab 14 Tage nach der Reservierung bis zum 28. Tag vor der Anreise grundsätzlich auf 30% der Gesamtkosten undbei einem Rücktritt danach grundsätzlich auf 90% der Gesamtkosten. Es bleibt Ihnen vorbehalten Landal GreenParks nachzuweisen, dass durch die Stornierung ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
Rücktrittskosten. 14.1 Im Falle der Stornierung einer Reservierung fallen Rücktrittskosten wie folgt an: - ab 30 Tage vor Reisebeginn 30 % - ab 20 Tage vor Reisebeginn 60% - ab 10 Tage vor Reisebeginn 90% - bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises
Rücktrittskosten. Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück oder wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt: – Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn 20 % des Gesamtpreises – Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn 35 % des Gesamtpreises – danach 80 % des Gesamtpreises Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist das Eingangsdatum des Schreibens beim Vermieter. Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringer Höhe entstanden ist.
Rücktrittskosten. Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstan- den sind. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskos- ten-Versicherung. Die Rücktrittskosten betragen je nach Reiseart bei: Seereisen, Flussreisen, ohne Nilkreuzfahrten. Bis 150 Tage vor Reisebeginn 10% des Rei- sepreises; bis 90 Tage 20%; bis 30 Tage 35%; bis 22 Tage 50%; bis 15 Tage 60%; bis 1 Tag vor Reisebeginn 85%; am Ab- reisetag 90% des Reisepreises. Mindest- gebühr € 50,- pro Person. Flugreisen/ Rundreisen/Nilkreuzfahrten/Nur-Hotel-/ Nur-Flug-Buchung Bis 30 Tage vor Rei- sebeginn 20% des Reisepreises, mindes- tens € 50,- pro Person; vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30%; vom 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 50%; vom 10. bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%; 1. Tag sowie Nicht- anreise 90% des Reisepreises. Wir behalten uns vor, anstelle der vorste- henden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädi- gung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendun- gen als die jeweils anwendbare Entschä- digungspauschale entstanden sind. Die geforderte Entschädigung wird unserseits unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben, konkret beziffert und begründet.
Rücktrittskosten. Der Vertragspartner kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Sportschule „Xxxxxxx Xxxxx“, die nur schriftlich erfolgen kann. Xxxxx der Vertragspartner vom Vertrag zurück, so ist die Sportschule „Xxxxxxx Xxxxx“ berechtigt, Ersatz für die bereits getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Die Sportschule „Xxxxxxx Xxxxx“ behält sich vor, folgende pauschalisierte Rücktrittsentschädigungen an Stelle der konkreten Berechnung pro Xxxx in Rechnung zu stellen: - bis zum 81. Tag vor Anreise : kostenfrei - vom 80. Tag - 60. Tag vor Anreise: 10% Kosten der gebuchten Übernachtungen - vom 59. Tag - 42. Tag vor Anreise: 20% Kosten der gebuchten Übernachtungen - vom 41. Tag - 30. Tag vor Anreise: 40% Kosten der gebuchten Übernachtungen - vom 29. Tag - 15. Tag vor Anreise: 50% Kosten der gebuchten Übernachtungen - vom 14. Tag – 1 Tag vor Anreise: 80% Kosten der gebuchten Übernachtungen - am Anreisetag: 100% Kosten der gebuchten Übernachtungen + ein voller Verpflegungssatz Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen gewähren wir die Möglichkeit folgende Personenzahlen kostenfrei zu stornieren: 10 - 25 Personen: 1 Person 26 - 40 Personen: 2 Personen ab 61 Personen: 4 Personen Im Falle eines Vertragsrücktrittes durch den Vertragspartner kann die Sportschule „Xxxxxxx Xxxxx“ vom Vertragspartner auch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen, die auch höher liegen können als die pauschalisierten Rücktrittskosten. Dem Vertragspartner ist es unbenommen der Sportschule „Xxxxxxx Xxxxx“ einen geringfügigeren Schaden nachzuweisen.
Rücktrittskosten. Stornokosten bei Rücktritt eines Kursteilnehmers oder im Falle des Ausschlusses des Kursteilnehmers beziffern sich jeweils für den angemeldeten Kurs und/oder Prüfung wie folgt: • Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird lediglich eine Verwaltungspauschale von 10 % erhoben. • Bei Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Xxxxxxxxxx werden 20% der Teilnahmegebühr erhoben. • Bei Rücktritt von 14 bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr erhoben. • Bei Rücktritt bis 6 Tage vor Xxxxxxxxxx werden 80% der Teilnahmegebühr erhoben. • Bei einem Rücktritt oder im Falle des Ausschlusses eines Kursteilnehmers nach Beginn der Veranstaltung oder bei Nichter- scheinen ist die volle Teilnahmegebühr fällig. • Bei Stornierung eines Kurses und/oder Prüfung aufgrund von Krankheit, kann eza! die Stornierungsgebühr erlassen. eza! behält sich aber vor, eine Bescheinigung eines Arztes einzufor- dern. Der Kursteilnehmer hat aber keinen Anspruch auf Erlassun- gen der Stornierungsgebühr. • Bricht ein Kurzteilnehmer einen Kurs und/oder Prüfung aus irgendwelchen Gründen vorzeitig ab, so hat dieser keinen An- spruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages der Kurs- und/oder Prüfungsgebühr, Wiedereinstieg und/oder Wiederholung von Un- terrichtseinheiten in einem anderen Kurs.
Rücktrittskosten. Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung. Die Rücktrittskosten betragen je nach Reiseart bei: Flugreisen/Nur-Hotel-/Mietwagen-Buchung (Prospekte Orient, Kultur & Baden, Strand): Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person; vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30%; vom 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 50%; vom 10. bis 2. Tag vor Reiseantritt 60%;