Common use of Rücktrittsvorbehalt Clause in Contracts

Rücktrittsvorbehalt. 5.1. TIS ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.2. TIS ist berechtigt, sich von Teilen seiner Leistungspflicht durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.3. Sachlich gerechtfertigt ist die Abänderungen oder die Abweichung in jedem Fall, 5.3.1. wenn Dritte, von denen TIS zur Erbringung der eigenen Leistungen Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder einstellen, 5.3.2. wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen verletzt, 5.3.3. wenn der Kunde falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit macht, 5.3.4. bei Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik sowie Naturkatastrophen und 5.3.5. bei Pflichtverletzungen von Xxxxxx, soweit dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Pflicht gesetzt worden ist. 5.4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorleistung verpflichtet sich TIS, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rücktrittsvorbehalt. 5.1. TIS ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx betroffen sind, ist TIS zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.2. TIS ist berechtigt, sich von Teilen seiner Leistungspflicht durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.3. Sachlich gerechtfertigt ist die Abänderungen oder die Abweichung in jedem Fall, 5.3.1. wenn Dritte, von denen TIS zur Erbringung der eigenen Leistungen Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder einstellen, 5.3.2. wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen verletzt, 5.3.3. wenn der Kunde falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit macht, 5.3.4. bei Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik sowie Naturkatastrophen und 5.3.5. bei Pflichtverletzungen von Xxxxxx, soweit dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Pflicht gesetzt worden ist. 5.4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorleistung verpflichtet sich TIS, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rücktrittsvorbehalt. 5.1. TIS pure media ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse Dauer- schuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS pure media zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.2. TIS pure media ist berechtigt, sich von Teilen seiner Leistungspflicht durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt gerecht- fertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS pure media zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.3. Sachlich gerechtfertigt ist die Abänderungen oder die Abweichung in jedem Fall, 5.3.1. wenn Dritte, von denen TIS pure media zur Erbringung der eigenen Leistungen Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder einstellenein- stellen, 5.3.2. wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen verletzt, 5.3.3. wenn der Kunde falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit macht, 5.3.4. bei Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik sowie Naturkatastrophen und 5.3.5. bei Pflichtverletzungen von Xxxxxx, soweit dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Pflicht gesetzt worden ist. 5.4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorleistung verpflichtet sich TISpure media, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktrittsvorbehalt. 5.16.1. TIS Xxxxx ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS Xxxxx zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.26.2. TIS Xxxxx ist berechtigt, sich von Teilen seiner Leistungspflicht durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS Xxxxx zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.36.3. Sachlich gerechtfertigt ist die Abänderungen oder die Abweichung in jedem Fall, 5.3.1. wenn Dritte, von denen TIS zur Erbringung der eigenen Leistungen Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder einstellen, 5.3.26.3.1. wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen verletzt, 5.3.36.3.2. wenn der Kunde falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit macht, 5.3.46.3.3. bei Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik sowie Naturkatastrophen und 5.3.56.3.4. bei Pflichtverletzungen von Xxxxxx, soweit dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Pflicht gesetzt worden ist. 5.4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorleistung verpflichtet sich TIS, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rücktrittsvorbehalt. 5.1. TIS 5.1 Deutsche Glasfaser ist berechtigt, sich vom Vertrag oder von Teilen ihrer Leis- tungspflicht durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.2. TIS ist berechtigt, sich von Teilen seiner Leistungspflicht durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.3. 5.2 Sachlich gerechtfertigt ist die Abänderungen Abänderung oder die Abweichung in jedem Fall, 5.3.1vom Vertrag oder von Teilen der Leistungspflicht gem. Ziffer 5.1 insbesondere dann, • wenn Dritte, insbesondere die Deutsche Glasfaser Holding GmbH und mit dieser verbundene Unternehmen, von denen TIS Deutsche Glasfaser zur Erbringung der eigenen Leistungen Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder einstellen, 5.3.2. diese Vorleistungen nicht erbringen, sofern die Leistungsstörung nicht bloß kurzfristig ist und Deutsche Glasfaser die- se nicht zu vertreten hat, • wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt Eigentumsvorbe- halt gelieferten Sachen (z.B. Endgeräte) verletzt, 5.3.3. , • wenn der Kunde vorsätzlich falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit macht, 5.3.4. , • bei Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik Streik, sowie Naturkatastrophen und 5.3.5. bei Pflichtverletzungen von Xxxxxx, soweit dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Pflicht gesetzt worden istNaturkatastrophen. 5.4. 5.3 Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorleistung Leistung verpflichtet sich TISDeutsche Glasfa- ser, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung hierüber zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. 5.4 Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen der tatsächlich Leistung des Internetzugangsdienstes und der gemäß Vertrag und Leis- tungsbeschreibung angegebenen Leistung steht dem Kunden als Rechtsbehelf der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Die Möglichkeit des Kunden, sich vorab an Deutsche Glasfaser zu wenden, bleibt davon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Glasfaserprodukte

Rücktrittsvorbehalt. 5.16.1. TIS Xxxxxxx ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS Xxxxxxx zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.26.2. TIS Xxxxxxx ist berechtigt, sich von Teilen seiner Leistungspflicht durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS Xxxxxxx zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 5.36.3. Sachlich gerechtfertigt ist die Abänderungen oder die Abweichung in jedem Fall, 5.3.1. wenn Dritte, von denen TIS zur Erbringung der eigenen Leistungen Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder einstellen, 5.3.26.3.1. wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen verletzt, 5.3.36.3.2. wenn der Kunde falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit macht, 5.3.46.3.3. bei Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik sowie Naturkatastrophen und 5.3.56.3.4. bei Pflichtverletzungen von Xxxxxx, soweit dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Pflicht gesetzt worden ist. 5.4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorleistung verpflichtet sich TIS, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)