Rücktrittsvorbehalt. 5.1. TIS ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
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Rücktrittsvorbehalt. 5.1. TIS ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx betroffen sind, ist TIS zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
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