Sachmängel an Arbeitsergebnissen Musterklauseln

Sachmängel an Arbeitsergebnissen. (1) Ist Gegenstand der vom Anbieter zu erbringenden Consultingleistungen ein für den Kunden zu erstellendes Arbeitsergebnis, so ist dieses Arbeitsergebnis frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Sollbeschaffenheit aufweist. Welche Sollbeschaffenheit die Parteien vereinbart haben, ergibt sich aus dem betreffenden Einzelvertrag und ansonsten aus den Regelungen dieser AGB. Weicht ein Arbeitsergebnis von der vereinbarten Sollbeschaffenheit ab, ist der Kunde berechtigt, vom Anbieter Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Das Recht des Kunden auf Nacherfüllung besteht jedoch nicht für Abweichungen von der vereinbarten Sollbeschaffenheit, die auf einer fehlerhaften oder unvollständigen Information des Kunden, auf vertragswidriger Nutzung durch den Kunden, auf eigenmächtiger Veränderungen der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder durch einen vom Kunden beauftragten Dritten oder auf sonstigen Umständen beruhen, die nicht vom Anbieter zu verantworten sind (z.B. durch Fehlfunktionen von vor- oder nachgelagerten IT-Systemen von Drittanbietern).
Sachmängel an Arbeitsergebnissen. (1) Ist Gegenstand der vom Anbieter zu erbringenden Con- sultingleistungen ein für den Kunden zu erstellendes Ar- beitsergebnis, so ist dieses Arbeitsergebnis frei von Sach- mängeln, wenn es die vereinbarte Sollbeschaffenheit auf- weist. Welche Sollbeschaffenheit die Parteien vereinbart haben, ergibt sich aus dem Angebot und ansonsten aus den Regelungen dieser AGB. Weicht ein Arbeitsergebnis von der vereinbarten Sollbeschaffenheit ab, ist der Kunde berechtigt, vom Anbieter Nacherfüllung innerhalb ange- messener Frist zu verlangen. Das Recht des Kunden auf Nacherfüllung besteht jedoch nicht für Abweichungen von der vereinbarten Sollbeschaffenheit, die auf einer feh- lerhaften oder unvollständigen Information des Kunden, auf vertragswidriger Nutzung durch den Kunden, auf ei- genmächtiger Veränderungen der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder durch einen vom Kunden beauf- tragten Dritten oder auf sonstigen Umständen beruhen, die nicht vom Anbieter zu verantworten sind (z.B. durch Fehlfunktionen von vor- oder nachgelagerten IT- Systemen von Drittanbietern).