Sanitäranlagen Musterklauseln

Sanitäranlagen. Die Sanitäranlagen (Toiletten und Waschbecken) müssen gereinigt werden. (Ausnahme bei Beauftragung des Vermieters zur Reinigung) Alle Mülleimer und -tüten müssen entleert sein, der Müll mitgenommen werden. Dies gilt auch für Papierhandtücher in den Toiletten und die Aschenbecher vor dem Haus.
Sanitäranlagen. Die Sanitäranlagen (Toiletten und Waschbecken) müssen geputzt werden.
Sanitäranlagen. Der AN hat für seine Belange eigene WC- und Waschanlagen in ausreichender Anzahl entsprechend den behördlichen Bestimmungen (z.B. Arbeitnehmerschutzverordnung) in Abstimmung mit dem AG zu installieren und zu warten bzw. Vereinbarungen über die Mitbenützung mit anderen AN zu treffen. Der AN hat für die Lagerungen seiner Materialien, Zufahrtswege und Transporte, selbst zu sorgen und alle daraus entstehenden Aufwendungen in die Anbotspreise einzurechnen. Alle Baustelleneinrichtungen, Lagerungen etc. sind nur in genauer Abstimmung mit dem Liegenschaftseigentümer, allen zuständigen Behörden und mit Freigabe des AG zulässig. Stellt der AG dem AN Räume zur Verfügung (kein Rechtsanspruch) so hat der AN für den Verschluss selbst zu sorgen. Vom AN belegte Räume müssen für den AG jederzeit zugänglich sein. Der AN hat, auch in zur Verfügung gestellten Bereichen, für angeordnete Umlagerungen, Räumungen, Änderungen etc. sofort und ohne gesonderte Vergütung zu sorgen, widrigenfalls diese auf seine Kosten und Gefahr vorgenommen werden. Über Anordnung des AG sind die zur Verfügung gestellten Flächen prompt zu räumen, instand zu setzen, und in gereinigtem und ordentlichem Zustand zu übergeben. Sämtliche behördlichen und sonstigen Genehmigungen sind für Zu- und Abfahrtsregelung, Schwer- und Sondertransporte, Lagerplätze usw. vom AN zeitgerecht zu veranlassen, durchzuführen, mit dem AG abzustimmen und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche vom AN benutzte Flächen (auch Zufahrt) sind bei Beschädigung, nach Anordnung der Behörde oder AG sofort, sonst nach Bauende durch diesen instand zu setzen und alle hierzu erforderlichen Abnahmen zu erwirken, widrigenfalls dies auf seine Kosten und Gefahr bauseits veranlasst wird. Sofern vom AN Fremdgrundstücke, Fremdbereiche oder öffentliches Gut für Bauzwecke beansprucht wird, hat der AN alle erforderlichen, auch behördlichen, Bewilligungen rechtzeitig zu erwirken und alle hieraus sowie aus der Benützung, ev. Auflagen, Räumung, Instandsetzung, o.ä. resultierenden Kosten zu tragen. Die Belastbarkeit von Decken und konstruktiven Bauteilen ist auch bei Zwischenlagerung von Material und Aufstellen von Geräten zu beachten. Für alle aus der Nichtbeachtung resultierenden Schäden haftet der AN in vollem Umfang (auch Folgekosten).
Sanitäranlagen. ● Eingangsbereich (indoor und outdoor) und ● Shop Die Parkplätze im Innenhof der Adresse 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxx 00, gehören nicht zu den Anlagen der boulderbar und dürfen von den Benutzern nicht genutzt werden. Die Parkplätze am High Tech Campus der Adresse 0000 Xxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx 0-00, gehören nicht zu den Anlagen der boulderbar. Diese können aber zu den Bedingungen des Betreibers genutzt werden. Benutzer der boulderbar sind verpflichtet
Sanitäranlagen. Die sanitären Einrichtungen und Wasserstellen sind pfleglich zu behandeln. Kinder unter 6 Jahren sollten sich nur in Begleitung von Erwachsenen, im Sanitärbereich, aufhalten. Warmwasser ist nur in den Sanitärräumen zu verbrauchen. Es darf kein warmes Wasser zu den Stellplätzen gebracht werden. Mutwillige oder vermeidbare Beschädigungen und Zerstörung an den Einrichtungen, Außenanlagen, Anpflanzungen oder am Inventar werden dem Verursacher in Rech- nung gestellt.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.