Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Versicherungsvertrag, Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Sturmversicherung Der Landwirtschaft
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Versicherungsvertrag, Elektronik Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 Ziffer 7.2 bis 7.4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit Nichtverfüg- barkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare maschi- nenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert gespei- chert waren, verursacht wurde.
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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit Nichtverfügbar- keit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher Datenspei- cher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten Da- ten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions, Business Insurance Terms and Conditions
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistetge- leistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Sachversicherung, Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher Daten- speicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Elektronik Versicherung, Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung Verände- rung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 3.2 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistetge- leistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger Datenträ- ger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2ge mäß Ziffer 3.2, Nr. 3 3.3 und Nr. 4 3.4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistetgeleis- tet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme Pro- gramme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit Nichtverfügbar- keit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme Pro- gramme gemäß Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit Nichtverfügbar- keit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher Daten- speicher für maschinenlesbare InformationenInfor- mationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht verur- sacht wurde.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2, Nr. 2 und 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit Nicht- verfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Geschäftsinhaltversicherung
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß gemäft Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Nr. 2Abschnitt A, Nr. 3 Ziffern 2.2, 2.3 und Nr. 4 2.4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit Nichtver- fügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Galerien
Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß gemäft Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten ver- sicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.
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Samples: Sach Und Elektronikversicherung