Common use of Schaden am Datenträger Clause in Contracts

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbar- keit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher Datenspei- cher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten Da- ten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten versi- cherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren de- ren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten Systemprogrammdaten aus Betriebssystemen Be- triebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, 3 und 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-System- Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistetge- leistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen notwendi- gen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende DatenDa- ten.

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Samples: www.ostangler.de, www.ostangler.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung Verände- rung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, 3 und 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, 3 und 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtver- fügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: www.koepper-klaus.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß ge­ mäß Ziffer 7.2 bis 7.4 3.2, 3.3 und 3.4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion Grundfunkti­ on einer versicherten Sache notwendigen Daten Da­ ten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion Grund­ funktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache Sa­ che notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten System­Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: www.recura.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden Sachschaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Daten und Programme, die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig sind Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, die der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: mailo.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, 3 und 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher Daten- speicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten versicher- ten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: makler.continentale.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, 3 und 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher Daten- speicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der PositionPo- sition, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen Betriebssys- temen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: www.uvw.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbar- keit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten versi- cherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen Rah- men der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten Systemprogrammdaten aus Betriebssystemen Be- triebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: www.mystorage.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, 3 und 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nicht- verfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: www.koepper-klaus.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistetge- leistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger Datenträ- ger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen notwendi- gen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende DatenDa- ten.

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Samples: www.gdv.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten versicher- ten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: makler.continentale.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Abschnitt A, Ziffern 2.2, 2.3 und 2.4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtver- fügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige notwen- dige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: axa-art.cdn.axa-contento-118412.eu

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2, 3 und 4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten versicher- ten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenles- bare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: www.clickvers.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 Nr. 2 und 3 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nicht- verfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen Betriebssys- temen oder damit gleichzusetzende Daten.

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Samples: www.fv.de

Schaden am Datenträger. Entschädigung für Daten und Programme gemäß Ziffer 7.2 bis 7.4 wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfüg- barkeit Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden Sachschaden an dem Datenträger (Datenspeicher für maschi- nenlesbare maschinenlesbare Informationen), auf dem die Daten und Programme gespei- chert gespeichert waren, verursacht wurde. Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, die der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

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