Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an. 7.1. Xxxxxx, die der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen gemäß Art. 27 entliehen, gemietet, geleast, gepach- tet oder in Verwahrung genommen haben, sei es auch im Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung (ausgenommen Sa- chen der Logiergäste gemäß Art. 26, Pkt. 1.2.); 7.2. Xxxxxx, deren Besitz dem Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen gemäß Art. 27 im Rahmen von bloßen Gefälligkeitsverhältnissen überlassen wurde; 7.3. beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen; 7.4. jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind.
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Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an. 7.1. XxxxxxSachen, die der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen gemäß Art. 27 Artikel 13 entliehen, gemietet, geleast, gepach- tet gepachtet oder in Verwahrung genommen haben, sei es auch im Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung (ausgenommen Sa- chen Sachen der Logiergäste gemäß Art. 26Artikel 12, Pkt. Punkt 1.2.);
7.2. XxxxxxSachen, deren Besitz dem Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen gemäß Art. 27 Artikel 13 im Rahmen von bloßen Gefälligkeitsverhältnissen überlassen wurde;
7.3. beweglichen Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen;
7.4. jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind.
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