Schadens- und Bergungsbewertung. Da aus der Versicherung keine Gewinne erwachsen können, entspricht die Entschädigung genau, jedoch ausschließlich den Sachschäden ohne Zugewinn oder Zinsen. Die versicherten Güter werden zwecks Festlegung der Schäden und Bergungskosten zu ihrem Realwert bewertet, das heißt zu ihrem Wiederherstellungswert zum Zeitpunkt des Schadensfalls unter Abzug der Alterung, und dies ohne Berücksichtigung ihres Buchwerts. Es werden jedoch bewertet:
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