Schadensfall Musterklauseln

Schadensfall. Jeder Sachverhalt, aus dem sich ein Schaden ergeben hat, der laut Vertragsgarantie zur Entschädigung berechtigt.
Schadensfall. Jedes Ereignis, das einen möglichen Anspruch auf Versicherungsleistungen begründet, muss während der Gültigkeit des betreffenden Versicherungs- schutzes eintreten und innerhalb der hierin festgelegten Zeiträume oder, falls kein Zeitraum festgelegt wurde, bis spätestens 6 Monate nach Ende des Versicherungszeitraums gemeldet werden.
Schadensfall. Zufälliges Ereignis, das wahrscheinlich die Garantie aus diesem Vertrag auslöst. Weltweit.
Schadensfall. Zufälliges Ereignis, das wahrscheinlich die Garantie aus diesem Vertrag auslöst.
Schadensfall. Eintreten eines Ereignisses, das dazu führen könnte, dass unsere Deckung in Anspruch genommen wird und Sie veranlassen könnte, Ihre Rechte als Kläger oder Beklagter geltend zu machen, sei es in einem gerichtlichen, administrativen oder anderem Verfahren oder außerhalb jedes Verfahrens, es sei denn, Sie haben die Umstände, die zum Eintreten dieses Ereignisses führten, wissentlich herbeigeführt. Im Falle eines außervertraglichen zivilrechtlichen Regresses gilt das Ereignis, aus dem der Schadensfall herrührt, als zu dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem es zum schadenverursachenden Sachverhalt kommt. In allen anderen Fällen gilt das Ereignis, aus dem der Schadensfall herrührt, als zu dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem Sie, Ihr Gegner oder ein Dritter begonnen haben oder angenommen wird, dass Sie begonnen haben, einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung oder Vorschrift zuwiderzuhandeln. Alle Klagen oder Differenzen, die aus demselben Umstand herrühren, unabhängig von der Anzahl der Versicherten oder
Schadensfall. Ein Schadensfall ist jedes unvorhergesehene Ereignis, das eine Entschädigung im Rahmen des Versicherungsschutzes dieses Vertrags zur Folge haben kann.
Schadensfall. Jedes Ereignis, das einen Schaden oder einen Beistandsbedarf verursacht hat, der zur Anwendung des Vertrages führen kann.
Schadensfall. Das schadensauslösende Ereignis, das die Haftung des Versicherten sowie die Anwendung unserer Garantie nach sich zieht.
Schadensfall. 8 Besondere Bedingungen alle Büro- und Elektronikgeräte 83 83 Schäden an Geräten