Schadensfall. Jeder Sachverhalt, aus dem sich ein Schaden ergeben hat, der laut Vertragsgarantie zur Entschädigung berechtigt.
Schadensfall. Jedes Ereignis, das einen möglichen Anspruch auf Versicherungsleistungen begründet, muss während der Gültigkeit des betreffenden Versicherungs- schutzes eintreten und innerhalb der hierin festgelegten Zeiträume oder, falls kein Zeitraum festgelegt wurde, bis spätestens 6 Monate nach Ende des Versicherungszeitraums gemeldet werden.
Schadensfall. Zufälliges Ereignis, das wahrscheinlich die Garantie aus diesem Vertrag auslöst.
Schadensfall. Zufälliges Ereignis, das wahrscheinlich die Garantie aus diesem Vertrag auslöst. Weltweit.
Schadensfall. Eintreten eines Ereignisses, das dazu führen könnte, dass unsere Deckung in Anspruch genommen wird und Sie veranlassen könnte, Ihre Rechte als Kläger oder Beklagter geltend zu machen, sei es in einem gerichtlichen, administrativen oder anderem Verfahren oder außerhalb jedes Verfahrens, es sei denn, Sie haben die Umstände, die zum Eintreten dieses Ereignisses führten, wissentlich herbeigeführt. Im Falle eines außervertraglichen zivilrechtlichen Regresses gilt das Ereignis, aus dem der Schadensfall herrührt, als zu dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem es zum schadenverursachenden Sachverhalt kommt. In allen anderen Fällen gilt das Ereignis, aus dem der Schadensfall herrührt, als zu dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem Sie, Ihr Gegner oder ein Dritter begonnen haben oder angenommen wird, dass Sie begonnen haben, einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung oder Vorschrift zuwiderzuhandeln. Alle Klagen oder Differenzen, die aus demselben Umstand herrühren, unabhängig von der Anzahl der Versicherten oder
Schadensfall. Als Schadensfall im Sinne des vorliegenden Dokuments gilt jeder Schaden, für den die Gesellschaft geschädigten Drittpersonen eine Entschädigung gezahlt hat oder zahlen muss. Nicht berücksichtigt werden dabei jedoch: ⚫ Schadensfälle, die den Gesamtbetrag der etwaigen anwendbaren Selbstbeteiligungen nicht erreichen; ⚫ Schadensfälle, die der Versicherungsnehmer innerhalb von vier Monaten nach Mitteilung der Zahlung durch die Gesellschaft rückvergütet hat; ⚫ die von der Gesellschaft im Rahmen des Abschnitts „Freiwillige Hilfeleistung“ gewährten Entschädigungen.
Schadensfall. Jedes Ereignis, das einen Schaden oder einen Beistandsbedarf verursacht hat, der zur Anwendung des Vertrages führen kann.
Schadensfall. 14.1. Jegliche Mitteilung im Zusammenhang mit Unfällen und/oder Diebstahl kann über die folgende E-Mail-Adresse erfolgen: xxxxxxxxxxx-xx@xxxx0xxxx.xxx, oder telefonisch unter +00 00 00000000, erreichbar von Montag bis Xxxxxxx, von 09:00 bis 18:00 Uhr.
14.2. Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes oder einer sonstigen Beschädigung (sei es durch Tiere, durch die Auswirkungen der Natur und allgemein in jedem Schadensfall), muss immer und in jedem Fall innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach dem Auftreten eines solchen Umstandes F2M informiert werden.
14.3. Unbeschadet des Vorgenannten sollte immer die Polizei hinzugezogen oder nachweislich informiert werden. Im Falle einer Straftat (z.b. Diebstahl des Fahrzeugs) oder eines Unfalls mit Verletzten sowie in den Fällen, in denen es notwendig ist, die Schuld der Beteiligten zu klären, ist eine sofortige Hinzuziehung der Polizei erforderlich und eine Anzeigenerstattung erforderlich.
14.4. Der Kunde muss in allen Fällen eines Schadenfalles einen Unfallbericht ausfüllen und eine Kopie des Original Berichts innerhalb einer Frist von maximal achtundvierzig (48) Stunden an F2M senden. Der Unfallbericht muss einvernehmlich mit allen Beteiligten ausgefüllt werden, wenn möglich in Anwesenheit der Polizei und mit so vielen Details wie möglich. Wenn die Gegenpartei sich weigert, den Bericht zu unterschreiben, ist der Fahrer verpflichtet die Polizei hinzuzuziehen. Der Fahrer ist verpflichtet, die Unterschrift des oder der Dritten auf Original und Kopie einzuholen, sowie mit F2M bei der Klärung der Umstände des Unfalls bestmöglich zu unterstützen.
14.5. Falls der Kunde die Informationen über den Schadensfall nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, kann der Versicherungsschutz des Fahrzeugs erlöschen und liegt in der Verantwortung des Kunden, wobei der Kunde für alle damit verbundenen Kosten verantwortlich ist.
Schadensfall. Ein Schadensfall ist jedes unvorhergesehene Ereignis, das eine Entschädigung im Rahmen des Versicherungsschutzes dieses Vertrags zur Folge haben kann.
Schadensfall. Das schadensauslösende Ereignis, das die Haftung des Versicherten sowie die Anwendung unserer Garantie nach sich zieht.