Common use of Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung Clause in Contracts

Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder die/der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Nr. 2 b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. § 8 – Zeugnis Der Ausbildende hat der/dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Ausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der/des Auszubildenden. Auf Verlangen der/des Auszubildenden sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen. § 9 – Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte. § 10 – Sonstige Vereinbarungen Änderungen des Ausbildungsvertrages und vereinbarte Nebenabreden, die das Berufsausbildungsverhältnis betreffen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Die/Der Auszubildende ist verpflichtet, jede Überzahlung von gleich welcher Art (Vergütung, Reisekostenerstattung usw.) unverzüglich in voller Höhe (einschließlich der darauf entfallenden Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge) zurückzuzahlen. Der Einwand des Wegfalls der Bereicherung entfällt.

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Samples: Berufsausbildungsvertrag