Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen Musterklauseln

Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. 5. Der weitere Weg und die HOTREC-Empfehlungen 1 TOPOSOPHY Destination Marketing Agency, xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx Geschätzte Xxxxxxx, geschätzter Leser, im Laufe der Jahre hat sich das Geschäftsmodell im Tourismus enorm verändert, da neue Formen der Unterbringung von Touristen eingeführt wurden, und so die Gesamtreiseerfah- rung bereichert wurde. Die „Sharing“ Economy ist zweifellos eine dieser Formen und wird als solche auch bestehen bleiben. Als eine der wichtigsten Interessenvertreter am europäischen Tourismusmarkt konnte XXXXXX gegenüber diesem Phänomen nicht untätig bleiben, das es sich unkontrolliert ent- wickelt und nicht denselben Regeln unterliegt, wie das reglementierte Beherbergungsge- werbe. Dieses Grundsatzpapier wurde mit dem Ziel entwickelt, allen Beteiligten bei den wichtigs- ten Schritten Unterstützung zu bieten, um geregelte und gleiche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Es liegt nun bei den Behörden „Sharing“ Economy zu einem nachhaltigen und verantwor- tungsvoll integrierten Geschäftsmodell zu machen, das Verbraucherschutz sowie Steuer- einnahmen sichert, wie es beim Gastgewerbe der Fall ist, welches zusammen mit dem Tou- rismus die drittgrößte sozialwirtschaftliche Säule in Europa bildet und 13 Millionen Men- schen beschäftigt. Wir möchten uns herzlich bei allen Interessensgruppen bedanken, die zu diesem Papier beigetragen haben und damit einen Handlungsleitfaden zur Ergreifung von Maßnahmen auf europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Ebenen liefern. Mit freundlichen Grüßen Xxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx xx Xxxxxx XXXXXX Präsidentin Vorsitzender der Vorsitzender der HOTREC Geschäftsführer Task Force Sharing-Economy Task Force Distribution Der internationale Tourismus hat in den letzten zwei Jahren wieder starke Fortschritte gemacht, trotz eines zögernden Wirtschaftsaufschwungs, vermehrten geopolitischen Her- ausforderungen, auftretenden Krankheiten und damit einhergehenden Unsicherheiten und Naturkatastrophen, die viele Teile der Welt betreffen. 2014 erreichten internationale Touristenankünfte die Zahl von 1,1 Milliarden, das ent- spricht einem Wachstum von 4,2 % gegenüber dem vorangegangenen Jahr. Es ist somit das fünfte Jahr in Folge, in dem die Zahl der internationalen Touristenankünfte nach der glo- balen Wirtschaftskrise 2009 deutlich gewachsen ist. Die Daten der ersten Monate im Jahr 2015 bestätigen diesen Trend; laut „UNWTO World Tourism Barometer“ stiegen die inter- na...
Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. Als Sprachrohr des europäischen Gastgewerbes ist es das Ziel von HOTREC, die ordnungs- gemäße Einhaltung der Grundsätze eines fairen Wettbewerbs in den verschiedensten Be- reichen der privaten Kurzzeit-Vermietung sicherzustellen. Das Streben nach einem fairen Wettbewerbsumfeld ist jedoch nicht die einzige Motivation, die hinter dem vorliegenden Grundsatzpapier steht. Die Anbieter von privaten Wohnungen und deren Gäste sind nicht die einzigen Interessens- gruppen in diesem Aktionsfeld. Vielmehr sind darüber hinaus auch andere Faktoren, wie leistbares Wohnen, Staatseinnahmen, hinreichende Infrastruktur, friedliche Koexistenz von Unternehmen und Ortsansässigen bzw. Zusammenleben von Bürgern – besonders in Gegen- den mit hoher Bevölkerungsdichte –, sowie Verbrauchersicherheit und -rechte, bezeich- nend für die Nachhaltigkeit der Tourismusentwicklung. Tatsächlich hatte der explosionsartige Aufschwung der STR in letzter Zeit auch negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit von Destinationen, da langfristig Mietpreise stiegen, leistbare Wohnungen vom Markt genommen und zu Touris- tenunterkünften umfunktioniert wurden, und Anwohner plötzlich neben „illegalen Hotels“ mit teilweise störenden Gästen lebten. Aufgrund dieser Minderung der Lebensqualität von Ortsansässigen sehen nun viele Bürger, die bislang nichts mit der Tourismusbranche zu tun hatten, den Tourismus nur noch aus einem negativen Blickwinkel. Im Jahr 2015 stellte Housing Europe fest:42 „In vielen Ländern sind junge Leute im Gegen- satz zur letzten Generation mit mehr Schwierigkeiten bei der Haushaltsgründung konfron- tiert. Hauptgrund hierfür ist die geringere Verfügbarkeit von Mietwohnungen. Dies wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, etwa höhere Preise, strengere Bedingungen bei Krediten, wenige verfügbare Mietwohnungen“ [Übersetzung]. Vor diesem Hintergrund stellen wir unsere grundlegende Behauptung hinsichtlich der heut- zutage herrschenden ungleichen Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Touristenunter- künfte in Europa auf. Hauptbedenken und -fragen zum gewählten Vorgehen der Destinati- onsbehörden und P2P-Portale im Umgang mit diesen Problemen sind im Folgenden ersicht- lich: Veraltete Definitionen spiegeln die neu aufgekommenen Arten von Geschäftsmodellen nicht wider Modernisierung von Definitionen und Rechtsvorschriften gemäß Eigenschaften/Ausmaß der Aktivi- tät Warum verwenden die lokalen Behörden nicht angemes- sene Definitionen, welche die Eigenschaften d...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.