Schaltung und Aufbau Musterklauseln

Schaltung und Aufbau. In Übergabestationen sind nur MS-Schaltanlagen einzusetzen, die eine gültige Typzulassung bei DREWAG NETZ GmbH und ENSO NETZ GmbH besitzen. Diese sind beim jeweiligen NB abzufragen. Zugelassen sind luft- sowie SF6-isolierte anreihbare Schaltanlagen und Blockschalt- anlagen in Standardhöhe (grundsätzlich ca. 1.400 mm).
Schaltung und Aufbau. Die im Anhang dargestellten Übersichtsschaltpläne bilden die Basis für die jeweilige Schaltanlagengestaltung der Übergabestationen im Netz der EWN GmbH. Beim Anschluss eines Transformators durch den Anschlussnehmer/Anschlussnutzer mit einer Nennschein- leistung von bis zu 800 kVA können im Übergabefeld Lasttrennschalter mit Sicherungen eingesetzt werden. Ab zwei Transformatoren oder einer Leistung größer 800 kVA oder einem ausgelagerten Mittelspannungsnetz sind im Übergabefeld Leistungsschalter mit Selektivschutz einzusetzen. Für Anlagen des Anschlussnehmers/Anschlussnutzer mit hoher Versorgungssicherheit und hoher Leistungs- abnahme sind zwei Einspeisungen vorzusehen. In den Übergabefeldern sind Leistungsschalter mit Überstrom- zeitschutz einzusetzen. Zwischen den beiden Einspeisungen ist eine automatische Umschalteinrichtung vorzu- sehen. Zur Realisierung von Schaltfehlerschutzabfragen sind von den Schaltgeräten (Trenner und Erdungstrenner) der Einspeisefelder potentialfreie Kontakte zur Verfügung zu stellen. Die Einschaltkreise sind zur Belegung von ex- ternen Abfragen (Schaltfehlerschutz) vorzusehen. Die potentialfreien Kontakte und Einschaltkreise sind je Feld mindestens auf separate Klemmleisten (extra Klemmenschrank wird empfohlen) aufzulegen. Weitere Abstimmungen erfolgen im Abstimmungsgespräch. Die Leistung der EWN GmbH endet an dem Kabelendverschluss des Einspeisekabels in der Übergabestation. Das Erden und Kurzschließen des Einspeisekabels mit einem Erdungsschalter muss in der Schaltanlage gefahr- los möglich sein. Die Anbringung und Auswahl der Kugelfestpunkte muss so erfolgen, dass die Befestigung der Erdungs- und Kurzschließvorrichtung mit Hilfe einer Erdungsstange ungehindert möglich ist. Es sind Kugelfest- punkte mit einem Durchmesser von 25 mm einzubauen.
Schaltung und Aufbau. Die Schaltfelder in den Übergabestationen sind vorzugsweise in folgender Reihenfolge auf- zubauen (von links nach rechts): • Einspeisefeld(er) für den Anschluss an das Netz des VNB, • Übergabe-/Messfeld, • Abgangsfeld(er). Bei dem Anschluss von Kundenanlagen (Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen) an 20-kV-Netze ist für Schaltung und Aufbau der Übergabestation die Bemessungs- Scheinleistung der an die Übergabestation angeschlossenen Transformatoren maßgebend: • bis zu Bemessungsleistungen von ≤ 1 MVA je Transformator erfolgt die Absicherung über Lasttrennschalter mit untergebauten Hochspannungssicherungen. Der Einsatz von Leistungsschaltern mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz ist zulässig; • für Transformatoren mit Bemessungsleistungen > 1 MVA sind Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz erforderlich; • bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Kundenseite ist ein Übergabeschaltfeld vor- zusehen. Der Leistungsschalter mit unabhängigem Maximalstromzeitschutz bzw. der Lasttrennschal- ter mit untergebauter HH-Sicherung kann in jedem Abgangsfeld einzeln oder im Übergabe- schaltfeld eingebaut werden. Dies gilt auch für über Kabel ausgelagerte Transformatoren. Das Schutzkonzept ist mit dem VNB abzustimmen. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die gewählte Schutzeinrichtung das fehler- hafte Kundennetzteil oder die gesamte Kundenanlage automatisch und selektiv zu vorhan- denen Schutzeinrichtungen des VNB abschaltet. Im Übergabeschaltfeld und in den Kunden-Abgangsfeldern ist der Einsatz von Leistungs- trennschaltern möglich.
Schaltung und Aufbau. Der Aufbau der Schaltanlagen richtet sich nach dem beantragten Leistungsbedarf. Die beiden Ringkabelfelder der MIT.N werden, wie in den Zeichnungen im Anhang D zu sehen, vor der Anlage stehend nebeneinander links beginnend angeordnet. Für eine Kennzeichnung der Ringkabelfelder ist eine ausreichende Fläche vorzusehen.
Schaltung und Aufbau. Die Mindestanforderung ist eine Station mit zwei Leitungsschaltfeldern, einem Übergabe- schaltfeld, einer Schutzausrüstung und einer Verrechnungsmessung. Die Standardformen der Übergabestelle sind in der Anlage C dargestellt und in der Anlage F detailliert. In Abhängigkeit von der Anschlussleistung sind folgende Standardvarianten des Anschlusses der Kundenanlage mit dem Netz der N.MD üblich: - bis 3 MVA Einbindung in einen 10-kV-Strang oder -Ring, - 1 - 3 MVA Einbindung in einen 10-kV-Strang oder -Ring mit zusätzlicher Direkteinspeisung zu einem UW oder SW, - 2 - 4 MVA Direkte 10-kV-Verbindung zu einem UW oder SW mit 2 parallelen Kabeln, - 3-11 MVA Direkte 10-kV-Verbindung zu einem UW mit 2 redundanten Kabelsystemen, eine 30-kV-Anschlußlösung ist zu prüfen. - größer 11 MVA Individuelle Anschlusslösung mit 10 kV, 30 kV oder 110 kV. Die Schaltfelder sind so anzureihen, daß sich die Einspeisefelder links und nebeneinander befinden. Über die Standardvarianten hinaus können nach Abstimmung mit den entsprechenden Fachabteilungen der N.MD andere Lösungen vereinbart werden, wenn dies technisch möglich bzw. erforderlich ist. Neben der Anschlussleistung kann eine gewünschte höhere Versorgungszuverlässigkeit zu einem aufwendigerem Versorgungskonzept führen. Darüber hinaus kann eine höhere Versorgungszuverlässigkeit die Anwendung eines höherwertigen Schutzkonzeptes als auch den Einsatz von Stationsleittechnik bedingen.
Schaltung und Aufbau. Bei mehr als einem Abgangsfeld auf der Seite des Anschlussnehmers ist ein Übergabeschalter vorzusehen. Die Art des Übergabeschalters ist nach den Vorgaben entsprechend Abschnitt 6.2.2.4 „Schaltgeräte“ zu wählen. Der Aufbau der Schaltfelder in den Übergabestationen erfolgt in folgender Reihenfolge: ▪ Netzseitige(s) Eingangsschaltfeld(er), Anschluss an das Netz der enm ▪ Übergabe(schalt)-/Messfeld ▪ Abgangsfeld(er) Idealerweise erfolgt der Aufbau in der vorgegebenen Reihenfolge von links nach rechts.
Schaltung und Aufbau. Die in den spezifischen Regelungen der STEW dargestellten Übersichtsschaltpläne bilden die Basis für die jeweilige Schaltanlagengestaltung der Übergabestationen im Netz der STEW. Dies gilt auch für die Erweiterung vorhandener Anlagen. An das Übergabefeld sind weitere Anlagenteile mit einer kurzschlussfesten Kabelverbindung oder Sammelschiene anzuschließen. Bei luftisolierten Anlagen müssen Kabelendverschlüsse mit einer Länge von 600 mm mon- tierbar sein. Die Schaltanlage muss übersichtlich und die Anordnung der Betriebsmittel eindeutig erkenn- bar sein. Der Betätigungssinn der Schaltgeräte ist entsprechend EN 60447 vorzusehen und im Blindschaltbild anzugeben. Die Antriebsöffnungen der Schaltgeräte sind eindeutig den entsprechenden Schaltfeldern zu- zuordnen.

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  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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