Common use of Schiedsstelle Clause in Contracts

Schiedsstelle. Falls das Verfahren gemäss Ziff. 39.1 zu keiner Einigung führt, können die Arbeitnehmervertretung oder die Sozialpartner der Arbeitnehmerseite den Fall der gemeinsamen Schiedsstelle unterbreiten. Die Schiedsstelle setzt sich aus vier auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählten Mitgliedern und einem Präsidenten zusammen. Diese dürfen an Verbandsverhandlungen nicht mitwirken. Der Schweizerische Bankpersonalverband und der Schweizerische Kaufmännische Verband bestimmen zusammen zwei Mitglieder und einen Stellvertreter, desgleichen die Arbeitgeberorganisation der Banken. Die Mitglieder wählen zusätzlich den Präsidenten und dessen Stellvertreter. Die Schiedsstelle stellt einen Vermittlungsvorschlag auf. Die Bestimmungen über das Einigungsverfahren im Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle (Art. 3 und 4) gelten sinngemäss.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten 2010, Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten 2010

Schiedsstelle. Falls das Verfahren gemäss ZiffArt. 39.1 44 VAB zu keiner Einigung führt, können die Arbeitnehmervertretung Angestelltenvertretungen oder die Sozialpartner der Arbeitnehmerseite Angestelltenseite den Fall der gemeinsamen Schiedsstelle unterbreiten. Die Schiedsstelle setzt sich aus vier auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählten Mitgliedern und einem Präsidenten oder einer Präsidentin zusammen. Diese dürfen an Verbandsverhandlungen nicht mitwirken. Der Schweizerische Bankpersonalverband und der Schweizerische Kaufmännische Verband Schweiz bestimmen zusammen zwei Mitglieder und einen StellvertreterStellvertreter oder eine Stellvertreterin, desgleichen die Arbeitgeberorganisation der BankenArbeitgeberverband der Banken in der Schweiz. Die Mitglieder wählen zusätzlich den Präsidenten oder die Präsidentin und dessen StellvertreterStellvertreter oder Stellvertreterin. Die Schiedsstelle stellt legt einen Vermittlungsvorschlag aufvor. Die Bestimmungen über das Einigungsverfahren im Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle (Art. 3 und 4) gelten sinngemäss.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten, Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten

Schiedsstelle. Falls das Verfahren gemäss ZiffArt. 39.1 44 VAB zu keiner Einigung führt, können die Arbeitnehmervertretung Angestelltenvertretungen oder die Sozialpartner der Arbeitnehmerseite Angestelltenseite den Fall der gemeinsamen Schiedsstelle unterbreiten. Die Schiedsstelle setzt sich aus vier auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählten ge- wählten Mitgliedern und einem Präsidenten oder einer Präsidentin zusammen. Diese dürfen an Verbandsverhandlungen nicht mitwirken. Der Schweizerische Bankpersonalverband und der Schweizerische Kaufmännische Verband Schweiz bestimmen zusammen zwei Mitglieder und einen StellvertreterStellvertreter oder eine Stellvertreterin, desgleichen die Arbeitgeberorganisation der BankenArbeitgeberverband der Banken in der Schweiz. Die Mitglieder wählen zusätzlich den Präsidenten oder die Präsiden- tin und dessen StellvertreterStellvertreter oder Stellvertreterin. Die Schiedsstelle stellt legt einen Vermittlungsvorschlag aufvor. Die Bestimmungen über das Einigungsverfahren im Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle Eini- gungsstelle (Art. 3 und 4) gelten sinngemäss.

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Samples: Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten