Common use of Schiedsstelle Clause in Contracts

Schiedsstelle. Falls das Verfahren gemäss Art. 44 VAB zu keiner Einigung führt, können die Angestelltenvertretungen oder die Sozialpartner der Angestelltenseite den Fall der gemeinsamen Schiedsstelle unterbreiten. Die Schiedsstelle setzt sich aus vier auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählten Mitgliedern und einem Präsidenten oder einer Präsidentin zusammen. Diese dürfen an Verbandsverhandlungen nicht mitwirken. Der Schweizerische Bankpersonalverband und der Kaufmännische Verband Schweiz bestimmen zusammen zwei Mitglieder und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin, desgleichen der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz. Die Mitglieder wählen zusätzlich den Präsidenten oder die Präsidentin und dessen Stellvertreter oder Stellvertreterin. Die Schiedsstelle legt einen Vermittlungsvorschlag vor. Die Bestimmungen über das Einigungsverfahren im Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle (Art. 3 und 4) gelten sinngemäss.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab), www.arbeitgeber-banken.ch

Schiedsstelle. Falls das Verfahren gemäss ArtZiff. 44 VAB 39.1 zu keiner Einigung führt, können die Angestelltenvertretungen Arbeitnehmervertretung oder die Sozialpartner der Angestelltenseite Arbeitnehmerseite den Fall der gemeinsamen Schiedsstelle unterbreiten. Die Schiedsstelle setzt sich aus vier auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählten Mitgliedern und einem Präsidenten oder einer Präsidentin zusammen. Diese dürfen an Verbandsverhandlungen nicht mitwirken. Der Schweizerische Bankpersonalverband und der Schweizerische Kaufmännische Verband Schweiz bestimmen zusammen zwei Mitglieder und einen Stellvertreter oder eine StellvertreterinStellvertreter, desgleichen die Arbeitgeberorganisation der Arbeitgeberverband der Banken in der SchweizBanken. Die Mitglieder wählen zusätzlich den Präsidenten oder die Präsidentin und dessen Stellvertreter oder StellvertreterinStellvertreter. Die Schiedsstelle legt stellt einen Vermittlungsvorschlag vorauf. Die Bestimmungen über das Einigungsverfahren im Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle (Art. 3 und 4) gelten sinngemäss.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen, gav.arbeitsrechtler.ch

Schiedsstelle. Falls das Verfahren gemäss Art. 44 VAB zu keiner Einigung führt, können die Angestelltenvertretungen oder die Sozialpartner der Angestelltenseite den Fall der gemeinsamen Schiedsstelle unterbreiten. Die Schiedsstelle setzt sich aus vier auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählten ge- wählten Mitgliedern und einem Präsidenten oder einer Präsidentin zusammen. Diese dürfen an Verbandsverhandlungen nicht mitwirken. Der Schweizerische Bankpersonalverband und der Kaufmännische Verband Schweiz bestimmen zusammen zwei Mitglieder und einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin, desgleichen der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz. Die Mitglieder wählen zusätzlich den Präsidenten oder die Präsidentin Präsiden- tin und dessen Stellvertreter oder Stellvertreterin. Die Schiedsstelle legt einen Vermittlungsvorschlag vor. Die Bestimmungen über das Einigungsverfahren im Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle Eini- gungsstelle (Art. 3 und 4) gelten sinngemäss.

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Samples: www.employeurs-banques.ch