Schiedsurteile und Vollstreckung Musterklauseln

Schiedsurteile und Vollstreckung. (1) Schiedsurteile, die einen Zuspruch von Xxxxxx beinhalten können, sind für die Streitparteien endgültig und bindend und können Rechtsschutz in folgender Form gewähren:
Schiedsurteile und Vollstreckung. (1) Schiedsurteile, die die Zuerkennung von Zinsen beinhalten können, sind für die Streitparteien endgültig und bindend und können Rechtsschutz in folgender Form gewähren:
Schiedsurteile und Vollstreckung. (1) Schiedsurteile können Rechtsschutz in folgender Form gewähren:
Schiedsurteile und Vollstreckung. (1) Schiedsurteile sind für die Streitparteien endgültig und bindend und können folgende Arten von Rechtsschutz einzeln oder in Kombination gewähren:
Schiedsurteile und Vollstreckung. (1) Schiedsurteile sind für die Streitparteien endgültig und bindend.
Schiedsurteile und Vollstreckung. Schiedsurteile gemäß diesem Artikel, die die Zuerkennung von Xxxxxx beinhalten können, sind für die Streitparteien endgültig und bindend. Jede Vertragspartei sorgt für die wirksame Vollstreckung von Schiedsurteilen und setzt jedes in einem Verfahren, in dem sie Streitpartei ist, ergangene derartige Schiedsurteil unverzüglich um.