SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Bedingungen 06.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Name des Bestätigenden (eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.
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Samples: D&o Insurance Application, D&o Insurance Application
SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrungbeigefügten Kundeninformationen nach Versicherungsvertragsgesetz (Art. 3 VVG). Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Berater CH Bedingungen 06.2019, Informationspflichten v1 und Kundeninformationen nach Versicherungsvertragsgesetz (Art. 3 VVG) Markel Pro D&O 06.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVGBerater CH. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 v1 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener betroffene Person – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen Daten und personenbezogenen Daten Personendaten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen massgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeitenbearbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Versicherungsnehmer Versicherungsmakler/-betreuer Name des Bestätigenden (eine keine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen ✓ Versicherungssummen stehen dreifach zur Verfügung ✓ Optionale Selbstbehaltsvarianten in der Vermögensschadenhaftpflicht ✓ Patenthaftpflicht ✓ Erweiterung der Eigenschadenversicherung durch mitversicherte Personen um die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) Absicherung ✓ Absicherung Keine Risikofrage mehr für Projektmanagement, Umwelt- und Abfallwesen, Pflichtversicherung ✓ Keine Beschränkung mehr bei der Nachmeldefrist ✓ Keine Entschädigungsgrenzen mehr für M&A-Baustein ✓ Keine Entschädigungsgrenze mehr für pauschalen Schadenersatz und Vertragsstrafen bei Verletzung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.Datenschutzvereinbarungen
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Samples: Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Berater Bedingungen 06.201904.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019Berater 04.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 04.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Versicherungsnehmer Versicherungsmakler/-betreuer Name des Bestätigenden (eine keine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz Versicherungssummen stehen dreifach zur Verfügung ✓ Optionale Selbstbehaltsvarianten in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx der Vermögensschadenhaftpflicht ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) Patenthaftpflicht ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit Erweiterung der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Eigenschadenversicherung durch mitversicherte Personen um die Key-Man-Absicherung) Absicherung ✓ Absicherung Keine Risikofrage mehr für Projektmanagement, Umwelt- und Abfallwesen, Pflichtversicherung ✓ Keine Beschränkung mehr bei der Nachmeldefrist ✓ Keine Entschädigungsgrenzen mehr für M&A-Baustein ✓ Keine Entschädigungsgrenze mehr für pauschalen Schadenersatz und Vertragsstrafen bei Verletzung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.Datenschutzvereinbarungen
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Samples: Insurance Application
SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Dienstleister AT Bedingungen 06.201904.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019Dienstleister AT 04.2019, Belehrung gemäß §§ 19 Absatz 5 VVG16 ff VersVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 04.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Versicherungsnehmer Versicherungsmakler/-betreuer Name des Bestätigenden (eine keine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz Versicherungssummen stehen dreifach zur Verfügung ✓ Optionale Selbstbehaltsvarianten in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx der Vermögensschadenhaftpflicht ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) Patenthaftpflicht ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit Erweiterung der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Eigenschadenversicherung durch mitversicherte Personen um die Key-Man-Absicherung) Absicherung ✓ Absicherung Keine Risikofrage mehr für Projektmanagement, Umwelt- und Abfallwesen, Pflichtversicherung ✓ Keine Beschränkung mehr bei der Nachmeldefrist ✓ Keine Entschädigungsgrenze mehr für pauschalen Schadenersatz und Vertragsstrafen bei Verletzung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.Datenschutzvereinbarungen
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Application
SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Abschluss eines Vertrages Grundlage und Bestandteil des VersicherungsvertragsVersicherungsvertrages. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei der Verletzung vorvertraglicher vorvertrag- licher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigenMit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die gemachten Angaben An- gaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O by Hiscox Bedingungen 06.201904/2014 für Österreich, D&O by Hiscox – AVB Austria 04/2014, Besondere Deckungsvereinbarungen gemäß Ziffer XI., Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019by Hiscox-Bedingungen 04/2014 für Österreich, Belehrung gemäß §§ 19 Absatz 5 VVG16 ff VersVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Hinweis gemäß Datenschutz: Wir verarbeiten Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. IDaten im Rahmen der Durchführung gültigen Datenschutzgesetze EDV-gestützt. Ort, Datum Unterschrift und Firmenstempel des Versicherungsvertrags sind Antragstellers oder des bevollmächtigten Versicherungsvermittlers Stellung in der Gesellschaft (Vorstand- oder Geschäftsführungsmitglied) Sollten Sie nicht alle Antragsfragen mit „Ja“ beantworten können, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, trotzdem Versicherungsschutz von Hiscox zu erhalten. Lassen Sie uns den Risikofragebogen „D&O für Organe juristischer Personen“ zukommen und Sie erhalten ein individuelles Angebot. Den Risikofragebogen „D&O für Organe juristischer Personen“ erhalten Sie unter xxx.xxxxxx.xx. Für Start-up Unternehmen haben wir ein eigenes auf Start-up Unternehmen zugeschnittenes Antragsmodell entwickelt, welches Sie unter xxx.xxxxxx.xx herunterladen können. Nein, die Verarbeitung von allgemeinen Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung ist optional zur D&O-Versicherung abschließbar. Nein, dies ist leider nicht möglich. Für den Abschluss der Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung ist der Abschluss der D&O-Versicherung zwingend. Wenn Sie in einem der unter Antragsfrage 4 genannten Bereiche tätig sind, ist ein Abschluss der D&O-Versicherung über das Antragsmodell nicht möglich. Um hierfür Versicherungsschutz zu erhalten ist eine spezielle Risikoprüfung erforderlich. Sollten Sie in einem der genannten Bereiche tätig sein, bitten wir Sie uns den Fragebogen „D&O für Organe juristischer Personen“, den Sie unter xxx.xxxxxx.xx erhalten können, ausgefüllt und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unterschrieben zukommen zu lassen und Sie erhalten ein individuelles Angebot. In diesem Fall ist ein Abschluss über das Antragsmodell nicht möglich. Lassen Sie uns in diesem Fall den Risikofragebogen „D&O für Organe juristischer Personen“ zukommen und Sie erhalten ein individuelles Angebot. Den Risikofragebogen „D&O für Organe juristischer Personen“ erhalten Sie unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Name des Bestätigenden (eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig)xxx.xxxxxx.xx. Bitte drucken lassen Sie diesen Antrag nicht ausuns in diesem Fall den ausgefüllten Risikofragebogen „D&O für Organe juristischer Personen“, sondern den Sie unter xxx.xxxxxx.xx erhalten können, zukommen und Sie erhalten ein individuelles Angebot. Sie können auch in diesem Fall ein Angebot erhalten, wenn Sie uns neben dem Risikofragebogen „D&O für Organe juristischer Personen“ auch die Geschäftsberichte der letzten Jahre sowie Informationen zu Refinanzierungsmaßnahmen zukommen lassen. Auch in diesem Fall ist eine Angebotserstellung möglich. Bitte senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurückhierzu neben dem Risikofragebogen „D&O für Organe juristischer Personen“ auch die Geschäftsberichte der letzten Jahre zu. HinweisIn diesem Fall senden Sie uns bitte neben dem Risikofragebogen „D&O für Organe juristischer Personen“ alle relevanten Informationen bezüglich dieser Verstöße und die Geschäftsberichte der letzten Jahre zu und wir prüfen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen. Haus & Kunst by Hiscox: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds Gebäude- und Hausratversicherung, auch für Kunst- und Wertgegenstände sowie private Haftpflichtrisiken Classic Cars by Hiscox: Spezialversicherung für nostalgische Sammlerfahrzeuge (GeschäftsführerVeteranen, VorstandOldtimer, Prototypen und Youngtimer) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz in Zusammenarbeit Gallery by Hiscox: speziell auf den Kunsthandel zugeschnittenes Produkt mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check allumfassendem Schutz für Galeristen Net IT by Hiscox: Betriebs-, Produkt- und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Haftpflichtversicherung für IT- und Telekommunikationsbetriebe Professions by Hiscox: Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 ArrestHaftpflichtversicherung für Unternehmen verschiedenster Dienstleistungsbranchen, Beschlagnahmewie z. X. Xxxxxxxxxx, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene Gutachter, Reisebüros, Übersetzer Nur das jeweils aktuelle Antragsformular hat Gültigkeit. Stand 04/2016 Aktuelle Dokumente finden Sie unter xxx.xxxxxx.xx Bedingungen 04/2014 Versicherungsbedingungen 5
I. Was ist versichert? 5 1 Haftpflichtversicherung 5 2 Versicherte Schäden 5 3 Versicherte Tätigkeiten 5 4 Versicherte Personen 5 4.1 Definition versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.4.2 Versicherungsnehmerin und Tochtergesellschaften 6 4.3 Personengesellschaften 6
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SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro Persönliche D&O Bedingungen 06.2019, Informationspflichten Markel Pro Persönliche D&O 06.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Versicherungsnehmer Name des Bestätigenden (eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als AntragstellerVersicherungsnehmers. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz Lückeloser Versicherungsschutz in Zusammenarbeit der Insolvenz und Eigenverwaltung (Ansprüche gemäß § 64 GmbHG bzw. § 93 AktG sowie §§ 60, 61 Insolvenzordnung) ✓ Lückenloser Versicherungsschutz im Zusammenhang mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx persönlich auferlegten Steuer- und Abgabenschulden (§§ 34, 69 AO) ✓ Kostenlose Assistance-Leistungen: - Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ - Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls Versicherungsschutz bei Verletzung von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.Datenschutzgesetzen
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SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Cyber Bedingungen 06.201904.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019Cyber 04.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 04.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Versicherungsnehmer Versicherungsmakler/-betreuer Name des Bestätigenden (eine keine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. HinweisIn Erweiterung der vereinbarten Versicherungsbedingungen Markel Pro Cyber 04.2019 gelten folgende Besondere Deckungsvereinbarungen: Wir benötigen VERSICHERUNGSUMFANG Verwenderklausel Diese nachstehenden zusätzlichen Versicherungsbedingungen wurden als besondere Vereinbarungen für die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) Kunden der Kanzlei Michaelis und der Alltrad GmbH mit Markel verhandelt und vereinbart. Diese besonderen Versicherungsbedingungen gelten nur für das versicherte Risiko der Versicherungsmakler. Gleichwohl ist der Versicherer Markel der Verwender dieser besonderen Versicherungsbedingungen. Auslegungszweifel der nachfolgenden Klauseln gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers als AntragstellerVersicherers. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz In Kenntnis dieser Auslegungsregelung finden ergänzend oder vorrangig folgende Regelungen Anwendung: Zeitlichen Selbstbehalt in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ✓ der Cyber-Prävention Basis Betriebsunterbrechung gemäß A.2 In Klarstellung zu dem A.2 Nummer 3 (Perseus-Basis„Zeitlicher Selbstbehalt“) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit findet der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz vereinbarte zeitliche Selbstbehalt keine Anwendung auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf den Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur VerfügungMehrkosten.
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Samples: Cyber Insurance Application
SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Berater AT Bedingungen 06.201904.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019Berater AT 04.2019, Belehrung gemäß §§ 19 Absatz 5 VVG16 ff VersVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 04.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Versicherungsnehmer Versicherungsmakler/-betreuer Name des Bestätigenden (eine keine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz Versicherungssummen stehen dreifach zur Verfügung ✓ Optionale Selbstbehaltsvarianten in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx der Vermögensschadenhaftpflicht ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) Patenthaftpflicht ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit Erweiterung der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Eigenschadenversicherung durch mitversicherte Personen um die Key-Man-Absicherung) Absicherung ✓ Absicherung Keine Risikofrage mehr für Projektmanagement, Umwelt- und Abfallwesen, Pflichtversicherung ✓ Keine Beschränkung mehr bei der Nachmeldefrist ✓ Keine Entschädigungsgrenzen mehr für M&A-Baustein ✓ Keine Entschädigungsgrenze mehr für pauschalen Schadenersatz und Vertragsstrafen bei Verletzung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.Datenschutzvereinbarungen
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Samples: Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel sowie für den Verzicht auf Rechte aus diesem Vertrag. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung oder eine künftig in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, beeinträchtigt dies die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Bedingungen 06.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Name des Bestätigenden (eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht übrigen Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend)Das Gleiche gilt, soweit sich in dieser Vereinbarung eine Xxxxx herausstellen sollte. ✓ Managerstrafrechtsschutz in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-TestAn Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Xxxxx soll eine angemessene Regelung gelten, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben würden, sofern sie bei dem Abschluss des Rahmenvertrags oder der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder späteren Aufnahme einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, ZinsenBestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesem Rahmenvertrag normierten Umfang der geltend gemachte Schadenersatzanspruch Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht, es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Versicherungssumme von vornherein übersteigtStelle des Vereinbarten.
(3) Sowohl dieser Vertrag als auch die jeweiligen Vermittlungsverträge unterliegen österreichischem Recht. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisenFür alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts Klagenfurt vereinbart.
(4) Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags. Sollte zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und der Anlagen in einzelnen Punkten ein Widerspruch bestehen, steht gehen die Versicherungssumme abzüglich der bis Bestimmungen dieses Vertrags vor.
(5) Die Überschriften zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur VerfügungVertrag haben nur informativen Charakter und stellen keine inhaltliche Abgrenzung der einzelnen Punkte zueinander dar.
(6) Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG.
(7) Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet und nachfolgend bestätigt.
(8) Dieser Vertrag ersetzt alle bisher bereits bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für PECUNIAS24 – Fernabsatz (oder Zusagen). Beilage ./4 Produktpartner Sachversicherungen Beilage ./5 Datenschutzhinweise
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Samples: Basisvereinbarung
SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel sowie für den Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung oder eine künftig in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, beeinträchtigt dies die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Bedingungen 06.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Name des Bestätigenden (eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht übrigen Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend)Das Gleiche gilt, soweit sich in dieser Vereinbarung eine Xxxxx herausstellen sollte. ✓ Managerstrafrechtsschutz in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-TestAn Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Xxxxx soll eine angemessene Regelung gelten, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben würden, sofern sie bei dem Abschluss der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- Rahmenvereinbarung oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder späteren Aufnahme einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, ZinsenBestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dieser Rahmenvereinbarung normierten Umfang der geltend gemachte Schadenersatzanspruch Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht, es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Versicherungssumme von vornherein übersteigtStelle des Vereinbarten.
(3) Sowohl diese Vereinbarung als auch die jeweiligen Vermittlungsverträge unterliegen österreichischem Recht. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisenFür alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts Klagenfurt vereinbart.
(4) Die Beilagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Sollte zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Beilagen in einzelnen Punkten ein Widerspruch bestehen, steht gehen die Versicherungssumme abzüglich der bis Bestimmungen dieser Vereinbarung vor.
(5) Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG.
(6) Die Überschriften zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur VerfügungVertrag haben nur informativen Charakter und stellen keine inhaltliche Abgrenzung der einzelnen Punkte voneinander dar.
(7) Diese Vereinbarung wird in einer Ausfertigung errichtet und nachfolgend bestätigt.
(8) Diese Vereinbarung ersetzt alle bisher bereits bestehenden Rahmenverträge (oder Zusagen). Beilage ./1 Produktpartner Vermögensberatung Beilage ./2 Finanzierungen Beilage ./3 Produktpartner Lebens-/Unfallversicherung Beilage ./5 Datenschutzhinweise
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SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro Persönliche D&O Bedingungen 06.2019, Informationspflichten Markel Pro Persönliche D&O 06.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Versicherungsnehmer Name des Bestätigenden (eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als AntragstellerVersicherungsnehmers. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Lückeloser Versicherungsschutz in der Insolvenz und Eigenverwaltung (Ansprüche gemäß § 64 GmbHG bzw. § 93 AktG sowie §§ 60, 61 Insolvenzordnung) ✓ Lückenloser Versicherungsschutz im Zusammenhang mit persönlich auferlegten Steuer- und Abgabenschulden (§§ 34, 69 AO) ✓ Managerstrafrechtsschutz und Anstellungsrechtsschutz in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ROLAND Rechtsschutz AG zu vergünstigten Konditionen ✓ Kostenlose Assistance-Leistungen: - Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ - Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls Versicherungsschutz bei Verletzung von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Datenschutzgesetzen ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall Versicherungsschutz bei Verletzung von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen Datenschutzgesetzen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 A.4.3 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen H.4.5 SOFERN VEREINBART Managerstrafrechtsschutz 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz Anhang Anstellungsrechtsschutzversicherung 000.000 € Anhang Markel Pro Persönliche D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro Persönliche D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.
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SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O AT Bedingungen 06.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O AT 06.2019, Belehrung gemäß §§ 19 Absatz 5 VVG16 ff VersVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Name des Bestätigenden (eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit Ansprüche im Zusammenhang mit der ARAG ✓ Ansprüche gemäß Insolvenz (§ 64 Satz 1 GmbHG, 25 Abs 3 Z 2 GmbHG und § 93 Abs. 84 Abs 3 Nr. Z 6 AktG, ) ✓ Ansprüchen aufgrund von Bundesabgabenordnung (§§ 349 ff, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung 80 ff BAO) ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht ✓ Keine Beschränkung mehr bei der Nachmeldefrist Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME VERMÖGENSSCHADEN- UND BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Markel Insurance SE MARKEL PRO D&O UM WELCHE ART VON VERSICHERUNG HANDELT ES SICH? Die Versicherung umfasst ✓ die Erfüllung von gerechtfertigten Schadenersatzverpflich- tungen wegen eines Vermögensschadens ✓ im Innenverhältnis (SOFERN VEREINBARTdie Inanspruchnahme der versicher- ten Person erfolgt durch die Gesellschaft) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN und ✓ im Außenverhältnis (D&Odie Inanspruchnahme der versicher- ten Person erfolgt durch einen Dritten, wie z. X. Xxxxxxx- bewerber, staatliche Behörden, Geschäftspartner oder Insolvenzverwalter) ✓ sowie die Kosten der Abwehr unberechtigten Ansprüche. Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Vermögensschäden aufgrund vom Pflichtverletzungen versicherter Personen im Zusammenhang mit: ✓ Wertverlust von Anteilen ✓ Ansprüchen aufgrund von GIBG ✓ Ansprüchen aufgrund von Bundesabgabenordnung (Markel Pro D&O 06.2019§§ 9 ff, 80 ff BAO) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß ✓ Insolvenz (§ 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise25 Abs 3 Z 2 GmbHG und § 84 Abs 3 Z 6 AktG) ✓ Tätigkeiten bei den Tochtergesellschaften und zusätzlich vereinbarten Fremdmandaten. Zusätzliche Deckungserweiterungen: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organperso- nen (Key-Man-Absicherung) ✓ Vorsorgliche Rechtsberatungskosten zur Vermeidung eines Versicherungsfalles ✓ Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens ✓ Abwehr von Personen- und Sachschäden ✓ Abwehr von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht ✓ Abfindungs- und Gehaltsfortzahlungen ✓ Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versi- cherte Personen ✓ Psychologische Betreuung ✓ Trainings- und Präventionsmaßnahmen zu Daten- und Cyber-Sicherheit in Kooperation mit Perseus Technologies GmbH 🗴 Versicherungsfälle beruhend auf direktem Vorsatz 🗴 Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter 🗴 Ansprüche, die im Innenverhältnis geltend gemacht werden und auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasstRechts der USA geltend gemacht werden 🗴 Bereits bekannte Pflichtverletzungen 🗴 Bereits anhängige Verfahren 🗴 Bereits gemeldete Umstände ! Personen- und Sachschäden, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer nicht aus einem Vermögensschaden resultieren ! Startup-Unternehmen können bis maximal 1 Mio. € abgesichert werden ! Es gelten vereinbarte Entschädigungsgrenzen ✓ Der Versicherungsschutz bezieht sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er weltweit auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur VerfügungVermögensschäden.
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SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Media Bedingungen 06.201904.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019Media 04.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 04.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter Unterschrift des Versicherungsnehmers In Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen Markel Pro Media 04.2019 gelten folgende Besondere Deckungsvereinbarungen: ERWEITERTER VERSICHERUNGSUMFANG Tätigkeit als Szenenbildner und Kostümbildner Versicherungsschutz besteht in Erweiterung des A.1 der zugrundeliegenden Bedingungen für Haftpflichtansprüche wegen der beruflichen Tätigkeit als Szenenbildner und Kostümbildner, insbesondere • Szenenbildner / Produktiondesigner, • Szenenbildnerinnen / Produktiondesigner, • Art Director, • Kostümbildner / Costumdesign, • Kostümbildnerinnen / Costumdesign, • Setdecorator, • Setdecorateurin. Abweichungen zu den Verbandsbedingungen des GDV (OrganmitgliedGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) Name des Bestätigenden (eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht ausWeichen die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen am Schadenstag oder bei Vertragsabschluss von den vom GDV empfohlenen, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) zum Nachteil des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung ab wird der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden Versicherungsnehmers nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügungdiesen Bedingungen regulieren.
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SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Media Bedingungen 06.201904.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019Media 04.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 04.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Versicherungsnehmer Versicherungsmakler/-betreuer Name des Bestätigenden (eine keine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz Versicherungssummen stehen dreifach zur Verfügung ✓ Optionale Selbstbehaltsvarianten in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx der Vermögensschadenhaftpflicht ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) Patenthaftpflicht ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit Erweiterung der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Eigenschadenversicherung durch mitversicherte Personen um die Key-Man-Absicherung) Absicherung ✓ Absicherung Erweiterung der versicherten Tätigkeit um Künstler, Musiker, Komponisten und Sänger ✓ Keine Beschränkung mehr bei der Nachmeldefrist ✓ Nachhaftung bei dauerhafter Aufgabe der Versicherungstätigkeit ✓ Keine Entschädigungsgrenze mehr für pauschalen Schadenersatz und Vertragsstrafen bei Verletzung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.Datenschutzvereinbarungen
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SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des VersicherungsvertragsDieseausgefüllteErklärungsowiediebeigefügtenAnlagenwerdenbeiVertragsabschlussGrundlageundBestandteildesVersicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Bedingungen 06.201904.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.201904.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 04.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Versicherungsnehmer Versicherungsmakler/-betreuer Name des Bestätigenden (eine keine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE VERMÖGENSSCHADEN- UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG (Markel Pro D&O 06.201904.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.UMFANG DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
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SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O Bedingungen 06.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019, Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Name des Bestätigenden (eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. MARKEL PRO D&O - HIGHLIGHTS UND ENTSCHÄDIGUNGSGRENZEN Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Key-Man-Absicherung) ✓ Absicherung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.
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Samples: D&o Insurance Application
SCHLUSSERKLÄRUNG. Diese ausgefüllte Erklärung sowie die beigefügten Anlagen werden bei Vertragsabschluss Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags. Die Risikoangaben sind vorvertragliche Anzeigen. Hinsichtlich der Folgen bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten verweisen wir auf die beigefügte Belehrung. Sie bestätigen, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass Sie folgende Dokumente rechtzeitig vor Antragsstellung erhalten und zur Kenntnis genommen haben: Markel Pro D&O IT AT Bedingungen 06.201904.2019, Informationspflichten Markel Pro D&O 06.2019IT AT 04.2019, Belehrung gemäß §§ 19 Absatz 5 VVG16 ff VersVG. Sie bestätigen ferner, dass Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung 06.2019 04.2019 erhalten und deren Inhalt – insbesondere Ihre Rechte als Betroffener – zur Kenntnis genommen haben. Im Rahmen der Durchführung des Versicherungsvertrags sind wir auf die Verarbeitung von allgemeinen und personenbezogenen Daten angewiesen, welche wir unter Beachtung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards verarbeiten, speichern und löschen. Durch wen erfolgt die Bestätigung? Gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers (Organmitglied) Versicherungsnehmer Versicherungsmakler/-betreuer Name des Bestätigenden (eine keine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig). Bitte drucken Sie diesen Antrag nicht aus, sondern senden Sie uns diesen am Computer ausgefüllt zurück. Hinweis: Wir benötigen die Bestätigung eines Organmitglieds (Geschäftsführer, Vorstand) des Versicherungsnehmers als Antragsteller. Die Bestätigung des Versicherungsvermittlers genügt trotz Maklervollmacht nicht. Einige Neuerungen aus unserem neuen Konzept (nicht abschließend). ✓ Managerstrafrechtsschutz Versicherungssummen stehen dreifach zur Verfügung ✓ Optionale Selbstbehaltsvarianten in Zusammenarbeit mit XXXXXX Xxxxxxxxxxxx der Vermögensschadenhaftpflicht ✓ Cyber-Prävention Basis (Perseus-Basis) enthalten (einmaliger IT-Check und Phishing-Test, Daten- und Cyber-Führerschein) Patenthaftpflicht ✓ Online-Rechtsservice in Zusammenarbeit mit Erweiterung der ARAG ✓ Ansprüche gemäß § 64 Satz 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 34, 69 Abgabenordnung, §§ 60, 61 Insolvenzordnung ✓ Absicherung des Ausfalls von mitversicherten Organpersonen (Eigenschadenversicherung durch mitversicherte Personen um die Key-Man-Absicherung) Absicherung ✓ Absicherung Erweiterung der versicherten Tätigkeit um Projektvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung ✓ Keine Beschränkung mehr bei der Nachmeldefrist ✓ Nachhaftung bei dauerhafter Aufgabe der Versicherungstätigkeit ✓ Keine Entschädigungsgrenze mehr für pauschalen Schadenersatz und Vertragsstrafen bei Verletzung von Abwehrkosten aufgrund von Vermögensschäden nach dem Datenschutzrecht Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zugrunde: DECKUNGSBESTANDTEILE Ausfall von Organpersonen (Key-Man-Absicherung) 00.000 € A.3.3 Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung 0.000.000 € A.3.4 Kosten im Zusammenhang mit Sonderuntersuchungen 000.000 € A.3.5 Unterstützung bei Firmenstellungnahmen 000.000 € A.3.7 Vorsorgliche Rechtsberatungskosten 00.000 € A.4.1 Vermögensschaden-Strafrechtsschutz 000.000 € A.4.2 Vermögensschaden-Datenrechtsschutz 000.000 € A.4.3 Sonstiger Vermögensschaden-Rechtsschutz 000.000 € A.4.4 Kosten zur Minderung eines Reputationsschadens 000.000 € A.4.5 Abwehr von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen 000.000 € A.4.6 Abwehr von Bereicherungs- und Herausgabeansprüchen 000.000 € A.4.7 Abwehr bei Personen- und Sachschäden 000.000 € A.4.8 Aktive Abwehr von Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen 000.000 € A.4.9 Arrest, Beschlagnahme, Ausübungsverbot 000.000 € A.4.10 Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen/Kautionen 000.000 € A.4.11 Gehaltsfortzahlungen 000.000 € A.4.12 Abfindungszahlungen 00.000 € A.4.13 Antikorruptionsgesetz 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.14 Psychologische Betreuung 000.000 € je versicherte Person 00.000 € A.4.15 Übernahme interner Abwehrkosten 00.000 € H.3.1.2 Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten 0.000.000 € H.4.6 Zusätzliche Versicherungssumme für ausgeschiedene versicherte Personen 000.000 € H.4.7 ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSSUMME (SOFERN VEREINBART) Managerstrafrechtsschutz 000.000 € Anhang Markel Pro D&O ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ZUR VERMÖGENSSCHADENSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ORGANE UND LEITENDE ANGESTELLTE JURISTISCHER PERSONEN (D&O) (Markel Pro D&O 06.2019) Dieses Dokument beinhaltet • Versicherungsbedingungen • Informationspflichten • Belehrung gemäß § 19 Absatz 5 VVG • Allgemeine Datenschutzerklärung Hinweise: Dieser Versicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz auf Basis des „CLAIMS-MADE-Prinzips” (Ansprucherhebungsprinzip). Damit sind vom Versicherungsschutz ausschließlich Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens umfasst, die innerhalb der Versicherungsperiode oder einer sich daran anschließenden vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist in Textform gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Auf die Versicherungssumme werden sämtliche Leistungen des Versicherers angerechnet, zu deren Erbringung er auf Grundlage dieser Police unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Wahlrechtes verpflichtet ist. Darin enthalten sind sämtliche Nebenkosten wie zum Beispiel Aufwendungen zur Abwehr, Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Übersetzungs-, Digitalisierungs-, Schadenermittlungskosten, Zinsen. Dies gilt auch dann, wenn der geltend gemachte Schadenersatzanspruch die Versicherungssumme von vornherein übersteigt. Soweit sich Schadenersatzansprüche als begründet erweisen, steht die Versicherungssumme abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zur Verfügung.Datenschutzvereinbarungen
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