Ausschlüsse und Einschränkungen. Die Bedingungen dieser Vereinbarung decken Wartung und Reparatur von Zuständen, die durch normalen Betrieb und normale Nutzung laut Dokumentation der umfassten Hardware eintreten. Der Verkäufer ist nicht zur Wartung oder Reparatur an Umfasster Hardware verpflichtet, wenn sie nach seinem billigen Ermessen:
a. Missbrauch, Fehlnutzung, Vernachlässigung, Fahrlässigkeit, Unfall, unsachgemäßen Tests, unsachgemäßer Installation, die keine Installation durch vom Verkäufer autorisierte Personen war, unsachgemäße Lagerung, unsachgemäßer Handhabung oder einer Nutzung entgegen aller vom Verkäufer ausgegeben Weisungen oder auf eine mit ihrer Dokumentation unvereinbaren Weise ausgesetzt worden ist;
b. repariert, verändert, zerlegt, wieder zusammengebaut oder durch Änderungen an der Umfassten Hardware beschädigt wurde, die nicht vom Verkäufer schriftlich autorisiert waren;
c. durch die Umweltbedingungen am Standort beschädigt worden ist;
d. nicht gemäß ihrer Dokumentation installiert, betrieben, repariert und gewartet wurde oder beschädigt wurde, weil Bedienpersonal die in der jeweiligen Dokumentation vorgeschrieben Standardarbeitsanweisungen oder Routinewartungen durchzuführen versäumt hat;
e. von dazu nicht ausdrücklich seitens des Verkäufers autorisierten Personen vom Standort wegbewegt wurde;
f. mit Software, Hardware oder Artikel von Drittanbietern verwendet wurde, wie beispielsweise einer Reagenz, die der Verkäufer zuvor nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt hat;
g. einem Agens der Bio-Sicherheitsstufe 3 oder 4 (lt. Definition der Occupational Safety and Health Administration [U.S. amerikanische Behörde für Unfallverhütung und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz] definiert) ausgesetzt war;
h. Radioaktivität ausgesetzt und nicht bis unterhalb der Schwellenwerte dekontaminiert worden ist oder
i. aufgrund eines vorliegend vertraglich definierten Ereignisses höherer Gewalt beschädigt worden ist.
Ausschlüsse und Einschränkungen. Die vorgenannten beschränkten Garantien gelten nicht für Produkte, die folgendem ausgesetzt waren: - Modifikation, nicht ordnungsgemäße Installation, Fehlgebrauch, Missbrauch, nicht ordnungsgemäße Wartung oder Unfall; Nichtbefolgen der Installationsanleitung von TRiALED, - Wartung oder Reparatur durch nicht ausreichend qualifizierte oder nicht von TRiALED akzeptierte Techniker; - Typenbezeichnung, Typenschild oder Seriennummern wurden geändert, entfernt oder unleserlich gemacht (es sei denn, dies beruht auf einem Tun oder Unterlassen seitens TRiALED); - Installieren in mobilen Geräten oder in mariner Umgebung; ungeeigneten Spannungen oder Spannungsspitzen oder anomalen Umweltbedingungen - fehlerhaften Konstruktionen, auf denen oder in denen die Produkte befestigt sind; - umweltbedingter Verfärbung der Produkte oder ähnlichen äußeren Einwirkungen; - extremen Temperaturen oder extremen Umweltbedingungen oder bei deren rascher Veränderung, Korrosion, Oxidation, nicht autorisierter Öffnung, Veränderung oder Verbindung, - Instandsetzung mit nicht von TRiALED freigegebenen Ersatzteilen Unfällen, Naturgewalten (wie Blitzschlag, Sturm, Erdbeben etc.), Einwirkung chemischer Produkte und von Ereignissen, die sich der zumutbaren Kontrolle von TRiALED entziehen (Feuer, Hochwasser, etc.); - Benutzung der Produkte in einer Weise, dass dadurch Immaterialgüterrechte (z.B. Patente, Marken) von TRiALED oder Dritten verletzt werden. - Schäden am bauseitigen System oder Nichtkompatibilität der bauseitigen Systemausrüstung mit den Produkten. - Nichtverwendung von Originalzubehör des Hauses TRiALED, insbesondere Dummy Starter, Lumen Watt Controller, Treiber etc. - Anwendung von höheren Bestromungen durch Treiber, als solche Ströme, die von TRiALED freigegeben wurden. - Statischen Ausfälle von Befestigungen von TRiALED Produkten fallen nicht unter die Garantiebedingungen. Die Prüfung von Statik obliegt dem Kunden und ist kein Garantiefall. - Ein Abfall der Lichtleistung um weniger als 20% ist kein Garantiefall.
Ausschlüsse und Einschränkungen. 1. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nur für Hardwareprodukte, die von oder für I.R.I.S. hergestellt wurden und die durch die darauf angebrachte "I.R.I.S."-Marke, den Handelsnamen oder das Logo gekennzeichnet sind. Die beschränkte Gewährleistung gilt nicht für Hardwareprodukte und Software, die nicht von I.R.I.S. stammen, selbst wenn letztere zusammen mit I.R.I.S.-Hardware verpackt oder verkauft wird. Es kann sein, dass andere Hersteller, Lieferanten und Herausgeber ihre eigene Gewährleistung gegenüber dem Endnutzer-Käufer abgeben; I.R.I.S. jedoch liefert, soweit gesetzlich gestattet, seine Produkte wie sie stehen und liegen. Von I.R.I.S. vertriebene Software, auch wenn diese mit dem Markennamen von I.R.I.S. versehen ist (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Systemsoftware) fällt nicht unter diese beschränkte Gewährleistung. Ihre Rechte zur Nutzung derartiger Software entnehmen Sie bitte im Detail dem Lizenzvertrag, der der Software jeweils beiliegt.
2. Diese Gewährleistung gilt nicht für: (a) Verbrauchsteile wie Batterien oder Kabel, sofern der Schaden nicht durch einen Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurde; (b) Schönheitsfehler, einschließlich aber nicht beschränkt auf Xxxxxxx, Xxxxxx und beschädigten Kunststoff an Anschlüssen; (c) Schäden durch Unfall, Missbrauch, falschen Gebrauch, Flut, Feuer, Erdbeben oder andere äußere Ursachen; (d) Schäden durch die Benutzung des Produkts außerhalb der von I.R.I.S. beschriebenen zulässigen oder beabsichtigten Nutzung; (e) Schäden durch Dienstleistungen (einschließlich Upgrades und Erweiterungen), die nicht von einem Vertreter von
(f) Produkte oder Teile, die ohne schriftliche Zustimmung von I.R.I.S. zur Änderung der Funktionalität oder Leistungsfähigkeit modifiziert wurden oder (g) Produkte, bei denen die I.R.I.S.-Seriennummer entfernt oder unlesbar gemacht wurde.
3. Wichtig: Öffnen Sie nicht das Hardwareprodukt. Durch das Öffnen des Hardwareprodukts können Schäden entstehen, die nicht im Rahmen dieser Garantie abgedeckt sind. Nur I.R.I.S. oder ein autorisierter Serviceanbieter dürfen an diesem Hardwareprodukt Dienstleistungen durchführen.
Ausschlüsse und Einschränkungen. 3.1 Nicht versichert sind:
a) Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa;
b) Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen;
c) Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren;
d) Vermögensfolgeschäden;
e) Risiken, die in Ziffer 7 des Allgemeinen Teils der Versicherungsbedingungen genannt werden.
Ausschlüsse und Einschränkungen. Sofern nicht anders ausdrücklich vertraglich vereinbart, ist es Ihnen nicht gestattet: (a) die Software als Ganzes oder in Teilen zu kopieren, (b) Kopien der Software als Ganzes oder in Teilen an Dritte zu verteilen, (c) die Software – sofern nicht anderweitig gesetzlich gestattet – als Ganzes oder in Teilen zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu verändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder darauf basierende abgeleitete Werke zu erstellen, (d) die Software an Dritte zu vermieten, zu verleihen, weiterzulizenzieren, zu verleasen, zu verteilen oder zu versuchen, Dritten andere Rechte an der Software zu gewähren, oder (e) die Software als Serviceunternehmen oder Application Service Provider zu nutzen oder Dritten den Zugriff auf die Software zu gestatten. Nichts in diesem Vertrag gibt Ihnen das Recht oder die Lizenz zur Verwendung von Marken, die in Zusammenhang mit dieser Software verwendet werden. Dies gilt insbesondere für „SanDisk Corporation“ und gegebenenfalls die Marken der Anbieter und Zulieferer von SanDisk.
Ausschlüsse und Einschränkungen. Die vom Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren berücksichtigen die in diesen Bedingungen vorgesehenen Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung und Gewährleistung, die die zwischen den Parteien vereinbarte Risikoverteilung widerspiegeln, und der Kunde muss folglich die Haftung übernehmen oder sich für Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit solchen Ausschlüssen und Beschränkungen versichern. Diese Ausschlüsse und Beschränkungen gelten auch für den Rückgriff der Versicherer des Kunden, sei es durch direkte Klage oder durch Rechtsnachfolge.
Ausschlüsse und Einschränkungen. Nicht versichert sind
8.1 Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa;
8.2 Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert sowie sonstige Kostbarkeiten (z.B. sämtliche Sammlerwertgegenstände wie Sammelbriefmarken, - münzen, - banknoten und –telefonkarten);
8.3 sämtliche motorgetriebenen oder unmotorisierten Land-, Luft- und Wasser- fahrzeuge jeweils samt Zubehör (z.B. Boote, Fahrräder, Surfboards etc.);
8.4 Zahnspangen und Prothesen aller Art, Hörgeräte und Kontaktlinsen und Brillen;
8.5 Vermögensfolgeschäden;
8.6 Schäden durch Vergessen, Liegen-,Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren;
8.7 Schäden, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat;
8.8 Sportgeräte samt Zubehör;
8.9 Soweit nichts abweichendes vereinbart ist, besteht für Pelze, Schmucksa- chen, Gegenständen aus Edelmetall sowie Foto-, Film- und Videoapparate, Camcorder, Mobiletelefone, EDV-Geräte, jeweils samt Zubehör, Uhren, optische und audiovisuelle Geräte kein Versicherungsschutz für Schäden entstanden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswil- ligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung), wenn diese in abgestellten Anhängern unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit eines geeigneten Versicherten oder einer von ihr beauftragten geeigneten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt nicht jedoch z.B. die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offenstehenden Platzes (z.B. bewachter Parkplatz oder Hafen) o.ä. .
8.10 Elektronische Geräte, welche Bestandteil des geschäftlichen Reisege- päcks sind.
8.11 Schäden durch Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) an Zelten und Vorzelten.
Ausschlüsse und Einschränkungen. Diese Garantie unterliegt folgenden Ausschlüssen und Einschränkungen
Ausschlüsse und Einschränkungen. Diese beschränkte Gewährleistung für Hardware gilt nicht (i) sofern an dem Produkt in irgendeiner Weise eine fehlerhafte und unsachgerechte Installation, Pflege, Wartung, Funktionsveränderung, Reparatur, Veränderung und/oder Abänderung vorgenommen wurde, die nicht (a) von der Dokumentation für das Produkt abgedeckt ist oder (b) mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Axis durchgeführt wurde, (ii) bei Schäden durch Nichteinhaltung der in der Dokumentation enthaltenen Gebrauchsanweisungen für die Produkte oder sonstiger konkreter Gebrauchsanweisungen von Axis, (iii) bei kosmetischen Schäden, (iv) bei unerlaubten Änderungen an dem Produkt, (v) bei Beschädigung des Produkts durch höhere Gewalt, falschen Gebrauch, missbräuchliche Verwendung, Fahrlässigkeit, Unfall, übliche Abnutzung und Verschleiß, ungeeignete Umgebungsbedingungen (insbesondere Überspannung, Wasserschäden und Hitze) oder mangelnde verantwortungsvolle Sorgfalt,
Ausschlüsse und Einschränkungen. 5.1 Ist das gedeckte Fahrzeug infolge einer der folgenden Ereignisse nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr verkehrssicher, besteht kein Anspruch auf Erbringung von Assistance-Leistungen:
a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
b) Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Pflichten, es sei denn, dass die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles oder auf den Umfang der obliegenden Leistung hatte
c) Einsinken des Fahrzeugs
d) Krieg oder kriegsähnliche Zustände, militärische Besetzung, Unruhen und Aufstände
e) Naturkatastrophen (Sturm, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Sturmflut, radioaktive Explosion oder - Verseuchung, etc.)
f) Teilnahme an Rallyes oder sonstigen Sportwett- kämpfen, vorbereitende Tests, Teilnahme an Manövern, Einsätze in Katastrophen- oder Kriegs- gebieten
g) Wenn das Fahrzeug durch die Polizei stillgelegt wird, insbesondere bei schweren Vergehen oder Straftaten (Geschwindigkeitsübertretung und / oder Alkohol am Steuer) oder wenn das Fahrzeug sichergestellt wird.