Schutz geistigen Eigentums. Klarna Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Schutz geistigen Eigentums. Unsere Lieferanten respektieren den Schutz geistigen Eigentums Dritter.
Schutz geistigen Eigentums. Die/Der Studierende verfügt über sämtliche im Zuge der Absolvierung des Studienganges durch sie/ihn oder aufgrund ihrer/seiner Mithilfe entstehenden Schutzrechte und sonstiges geistiges Eigentum. Im Falle einer Erfindung, die patent- oder gebrauchsmusterfähig ist, im Falle eines Halbleitererzeugnisses, eines Geschmackmusters oder einer Marke, welches/welche schutzfähig ist, unterstützt die FH Campus Wien die/den Studierende/n beim entsprechenden Anmeldeverfahren. Sofern die/der Studierende alle ihre/seine Rechte an der Erfindung, dem Halbleitererzeugnis, dem Geschmacksmuster oder der Marke der FH Campus Wien abtritt und die FH Campus Wien unter Nennung der/des Studierenden als (Mit-)erfinder/in eine entsprechende Schutzrechteanmeldung vornimmt, wird gesondert eine entsprechende Vereinbarung zwischen der/dem Studierenden und der FH Campus Wien getroffen.
Schutz geistigen Eigentums. Texte, Bildmaterial auch animiert oder in Form von Videos der GRUBER Systeme Shops und deren Anordnung unterliegen im Regelfall dem Schutz des Urhebergesetzes und anderer Schutzgesetze. Sämtliche Inhalte unserer GRUBER Systeme Shops dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich sind alle Markenzeichen auf unseren GRUBER Systeme Shops markenrechtlich geschützt. Durch unsere GRUBER Systeme Shops werden keine Lizenz oder auch nur die Erlaubnis zur Nutzung des geistigen Eigentums von uns oder Dritten erteilt. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht von GRUBER Systeme erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
Schutz geistigen Eigentums a) Alle in iChange und der iChange-App im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung gestellten Inhalte, Videos, PDF-Dokumente, Trainingspläne u.ä. sind geistiges Eigentum von iChange und unterliegen dem gesetzlichen Schutz. Der Kunde erhält für die vertragliche Dauer ein einfaches, zeitlich auf die vertragliche Dauer beschränktes, räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Inhalten der iChange App. Dem Kunden steht im Rahmen dessen ein Vervielfältigungsrecht nur insoweit zu, wie es zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Unter keinen Umständen dürfen die Inhalte von iChange ohne Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.
b) Das Nutzungsrecht des geistigen Eigentums von iChange endet für Xxxxxx mit der Beendigung des Coachings. Sofern eine Weiternutzung der App inklusive der in iChange zur Verfügung gestellten Coaching-Inhalte ohne Betreuung durch einen iChange-Trainer gewünscht wird, kann diese gegen ein monatliches Entgelt verlängert werden.
Schutz geistigen Eigentums. Die Gesellschaft verfügt über wichtige Rechte und Lizenzen an geistigem Eigentum, wie z. B. Urheberrechte, verbundene Rechte und Markenrechte. Im Umgang mit diesen geistigen Eigentumsrechten sollten Sie stets die geeigneten Schritte ergreifen, um die Interessen der Gesellschaft zu schützen. Unerlaubte Nutzung kann zum Verlust der Eigentumsrechte oder zu einem hohen Wertverlust führen.
Schutz geistigen Eigentums. An technischen Unterlagen, Spezifikationen und sonstigen Informationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert mit der Versicherung zurückzugeben, dass keine Kopien, Abschriften, Speicherung auf Datenträger und dergleichen – auch nicht auszugsweise – zurückbehalten wurden. Dritten gegenüber sind sie strikt geheim zu halten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen technischen Unterlagen, Spezifikationen und sonstigen Informationen enthaltene Wissen ohne Verschulden des Lieferanten allgemein bekannt geworden ist.
Schutz geistigen Eigentums. 6.1 Die Urheberrechte an den von BMH, seinen Mitarbeitern und Subauftragnehmern geschaffenen Werken wie insbesondere Arbeitspapiere, Berichte, Analysen, Programme, Berechnungen, Korrespondenzen etc verbleiben bei BMH. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die vom Beratungsvertrag umfassten Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von BMH, seinen Mitarbeitern oder Subauftragnehmern geschaffenen Werke ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von BMH ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
6.2 Vorbehaltlich von Punkt 4 ist BMH berechtigt, alle Kalkulationstabellen, Datenbanken, Systeme, Techniken, Methoden, Ideen, Konzepte, Informationen und das Know-how, welche(s) im Lauf der Erfüllung des Beratungsvertrages von BMH, seinen Mitarbeitern und Subauftragnehmern entwickelt wurde(n) in jeder Art und Weise, die BMH als angemessen erachtet, zu verwenden.
6.3 BMH ist berechtigt, nach Beendigung des Beratungsvertrages eine Ausfertigung sämtlicher durch BMH erstellten Dokumente bzw Software sowie sämtliche Dokumente, auf denen die Leistungen beruhen, zu behalten, sodass BMH über berufsübliche Aufzeichnungen der Leistungen verfügt. Es entspricht der Praxis von BMH, solche Dokumente frühestens nach sieben Jahren zu vernichten.
Schutz geistigen Eigentums. Lieferanten müssen alle national und international geltenden Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums einhalten. Darüber hinaus müssen die Lieferanten darauf achten, alle erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen, um Schutzrechtsverletzungen zu vermeiden. Lieferanten müssen sicherstellen, dass sie alle anwendbaren nationalen und supranationalen Sanktionen und Handels- embargos einhalten.