Schutz- und Fürsorgemassnahmen. Der Unternehmer trifft bis zur Abnahme die gesetzlich vorgeschriebenen und nach Erfahrung gebotenen Vor- kehrungen zum Schutz von Personen, Eigentum des Bauherrn und Eigentum Dritter.
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Samples: www.mahrergartenbau.ch, www.gartus.ch, www.gerbergartenbau.ch
Schutz- und Fürsorgemassnahmen. Der Unternehmer trifft bis zur Abnahme die gesetzlich vorgeschriebenen und nach Erfahrung gebotenen Vor- kehrungen Vorkehrungen zum Schutz von Personen, Eigentum des Bauherrn und Eigentum Dritter.
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Samples: gartenbau-schneebeli.ch, www.gartenkultur-gujan.ch, www.oeschger-gartengestaltung.ch
Schutz- und Fürsorgemassnahmen. Der Unternehmer trifft bis zur Abnahme die gesetzlich vorgeschriebenen und nach Erfahrung gebotenen Vor- kehrungen Vorkeh- rungen zum Schutz von Personen, Eigentum des Bauherrn und Eigentum Dritter.
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Samples: zweifel-ag.ch, www.wetzelgartenbau.ch