Schutz- und Fürsorgemassnahmen. Der Unternehmer trifft bis zur Abnahme die gesetzlich vorgeschriebenen und nach Erfahrung gebotenen Vor- kehrungen zum Schutz von Personen, Eigentum des Bauherrn und Eigentum Dritter.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau
Schutz- und Fürsorgemassnahmen. Der Unternehmer trifft bis zur Abnahme die gesetzlich vorgeschriebenen und nach Erfahrung gebotenen Vor- kehrungen Vorkehrungen zum Schutz von Personen, Eigentum des Bauherrn und Eigentum Dritter.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Schutz- und Fürsorgemassnahmen. Der Unternehmer trifft bis zur Abnahme die gesetzlich vorgeschriebenen und nach Erfahrung gebotenen Vor- kehrungen Vorkeh- rungen zum Schutz von Personen, Eigentum des Bauherrn und Eigentum Dritter.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau
Schutz- und Fürsorgemassnahmen. Der Unternehmer trifft bis zur Abnahme die gesetzlich vorgeschriebenen vorge- schriebenen und nach Erfahrung gebotenen Vor- kehrungen Vorkehrungen zum Schutz von Personen, Eigentum des Bauherrn und Eigentum Dritter.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau