Schutz- und Fürsorgemassnahmen. Der Unternehmer trifft bis zur gesetzlich vorgeschriebenen und nach Erfahrung gebotene Vorkehrungen zum Schutz von Personen sowie Eigentum des Bauherrn und Eigentum Dritter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau
Schutz- und Fürsorgemassnahmen. Der Unternehmer trifft bis zur gesetzlich vorgeschriebenen und nach Erfahrung gebotene Vorkehrungen zum Schutz von Personen sowie Personen, Eigentum des Bauherrn Bauherren und Eigentum Dritter.
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Samples: Werkvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau