Common use of Schutzumfang Clause in Contracts

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d. h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbind- lichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: www.hoernerbank.de, www.hoernerbank.de, www.bankhaus-mayer.de

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher deut- scher Banken e. e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß gem. seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d. h. d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bankgeschäften aus BeträgenBe- trägen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen zurückzu- zahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen Orderschuldver- schreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und GebietskörperschaftenGebietskörper- schaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechtsfähi- gen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, app.gerd-kommer-capital.de

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher deut- scher Banken e. e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß gem. seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d. h. d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bankgeschäften aus BeträgenBe- trägen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen zurückzu- zahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen Orderschuldver- schreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne imSinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und GebietskörperschaftenGebietskörper- schaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechtsfähi- gen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: at.scalable.capital, vermoegensverwaltung.de

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher deut- scher Banken e. V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Ausnah- men – Einlagen, d. h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen Zwischen- positionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- In- haber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten Kredit- instituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung Ver- ordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechts- fähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: www.fuggerbank.de

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d. h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bank- geschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen Bedin- gungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen Order- schuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013575 / 2013, Finanzinstituten Finanzinstitu- ten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013575 / 2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/2004 / 39 / EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechts- fähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: web.gefa-bank.de

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. Ban- ken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – Sta- tut - vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen - Einlagen, d. h. d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben ver- blieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden zählen- den Einlagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie so- wie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung Verord- nung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen Stiftungen rechtsfähigen Stif- tungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: fondsvermittlung24.de

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds Einlagensicherungs- fonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen vorge- sehenen Ausnahmen – Einlagen, d. h. d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gelten- den Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen Order- schuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten Finanzin- stituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: eu-assets.contentstack.com

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds Einlagensicherungs­ fonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen vor­ gesehenen Ausnahmen – Einlagen, d. h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen zurückzuzah­ len sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- Inhaber­ und Orderschuldverschreibungen Order­ schuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen Wert­ papierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: web.gefa-bank.de

Schutzumfang. Die Bank ING ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher deut­ scher Banken e. V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Ausnah­ men – Einlagen, d. h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen Zwischen­ positionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank ING zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- Inhaber­ und Orderschuldverschreibungen Orderschuld­ verschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen Wertpapier­ firmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechts­ fähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: www.ing.de

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d. h. d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen Zwischenpo- sitionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden EinlagenEinla- gen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten Finanzin- stituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen Wertpapierfir- men im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: www.fonds-super-markt.de

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich - vorbehalt- lich der darin vorgesehenen Ausnahmen - Einlagen, d. h. d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen Zwi- schenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen zu- rückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden EinlagenEin- lagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und GebietskörperschaftenGebiets- körperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com

Schutzumfang. Die Bank ist Wir sind zudem dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d. h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankge- schäften Bank- geschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank uns zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert gesi- chert werden unter anderem die zu den unseren Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, von Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, von Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und von Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: www.barclays.de

Schutzumfang. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds Einlagensicherungs- fonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen vorge- sehenen Ausnahmen – Einlagen, d. h. d.h. Guthaben, die sich im Rahmen Rah- men von Bankge- schäften Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben ver- blieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen Or- derschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfä- higen rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

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Samples: www.pfandbriefbank.com