Common use of SEA-Kampagnen Clause in Contracts

SEA-Kampagnen. Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben. Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter, und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

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Samples: www.michael-eipel.de

SEA-Kampagnen. Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Grazioli - Agentur für Kommunikation bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter iSEA- Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Grazioli - Agentur für Kommunikation ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, und nach Freigabe des Kunden, Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies wurde ausdrücklich vereinbart habenzugesichert. Der Anbieter Grazioli - Agentur für Kommunikation hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Der Anbieter ist Grazioli - Agentur für Kommunikation trifft nicht verpflichtetdie Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter Grazioli - Agentur für Kommunikation unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter, Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

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Samples: grazioli-design.de

SEA-Kampagnen. Vereinbaren der Anbieter und der Kunde vierdimensional bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter iKampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet vierdimensional ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, und nach Freigabe des Kunden, Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldetge- schuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies wurde ausdrücklich vereinbart habenzugesichert. Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf vierdimensional trifft nicht die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Der Anbieter ist nicht verpflichtetVerpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter vierdimensional unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, recht- liche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter, Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

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Samples: www.vierdimensional.com

SEA-Kampagnen. Vereinbaren der Anbieter und der Kunde 14.1 Tramsen Media bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter iKampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Tramsen Media ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, und nach Freigabe des Kunden, Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies wurde ausdrücklich vereinbart habenzugesichert. Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf Tramsen Media trifft nicht die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Der Anbieter ist nicht verpflichtetVerpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter Tramsen Media unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter, Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

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Samples: tramsen.de

SEA-Kampagnen. Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Funkenwerfer bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter iKampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Funkenwerfer ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, und nach Freigabe des Kunden, Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies wurde ausdrücklich vereinbart habenzugesichert. Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf Funkenwerfer trifft nicht die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Der Anbieter ist nicht verpflichtetVerpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter Funkenwerfer unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter, Dritter und Freigabe der Keywords Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

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Samples: funkenwerfer.de