Sendematerial Musterklauseln

Sendematerial. Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig, mindestens 10 Tage vor Erstsendung, das für die Sendung notwendige Sendematerial zur Verfügung zu stellen. Wird das Sendematerial nicht rechtzeitig angeliefert oder ist dieses nicht einwandfrei und kann aus diesen Gründen die Sendung nicht ausgestrahlt werden, so wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Zur Ausstrahlung wird das Sendematerial als File in der Sendenorm PAL im Format .mp4 benötigt. Das Sendematerial ist zudem in 16:9 Bildformat anzuliefern. Die technischen Richtlinien sind als gesondertes Schreiben auf Nachfrage bei Bibel TV erhältlich. Bei abweichendem Format z.B. 4:3 Bildformat bitte Rücksprache mit Bibel TV halten. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung übernimmt Bibel TV keine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung. Stellt Bibel TV fest, dass das Sendematerial nicht den Vorgaben entspricht, wird der Auftraggeber benachrichtigt. Der Auftraggeber trägt die Gefahr bei der Übermittlung das Sendematerial. Gleichzeitig mit dem Sendematerial teilt der Auftraggeber die für die Abrechnung mit Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben für Tonträger, insbesondere Produzent, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik, schriftlich mit. Das Sendematerial ist auf Gefahr des Auftraggebers an Bibel TV, Adresse laut Ziff. 1, oder eine andere in der Auftragsbestätigung ausdrücklich genannte Adresse zu senden. Werden Werbesendungen nicht oder falsch ausgestrahlt, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien etc. durch den Werbungtreibenden nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet geliefert wurden oder dürfen diese aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt werden, wird die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Dem Werbungtreibenden oder der Agentur stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Werbungtreibende/die Agentur trägt die Gefahr für Übermittlungsfehler von Sendematerial. Sämtliche Verpflichtungen von Bibel TV aus der Werbebuchung entfallen, wenn der Vertragspartner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nur teilweise oder mangelhaft erfüllt. Hierunter fällt insbesondere die rechtzeitige Lieferung des Sendematerials in gehöriger Form sowie Lieferung von nicht sendefähigem Material in rechtlicher, technischer oder inhaltlicher Hinsicht. Schadensersatzansprüche von Bibel TV bleiben in allen Fällen bestehen.
Sendematerial. B.4.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, VISOON das für die Ausstrahlung von Werbespots notwen- dige Material (Motivpläne, Sendekopien und/oder andere erforderliche Unterlagen) bis spätestens 10 (zehn) Werktage vor dem vereinbarten Erstausstrahlungstermin zukommen zu lassen gem. den jeweils geltenden technischen Vorgaben der jeweiligen Sender bzw. Senderbetreiber. Diese sind abrufbar un- ter xxx.xxxxxx.xx. Wird das Sendematerial in einem anderen als dem vereinbarten Format angelie- fert, sind etwaige erforderliche Bearbeitungskosten allein vom Vertragspartner zu tragen. Der Ver- tragspartner ist für die Qualität der Sendekopien in technischer und inhaltlicher Hinsicht allein verant- wortlich. XXXXXX übernimmt insbesondere keine Haftung für nicht von ihr zu vertretende Schäden, die infolge des Transfers der Sendekopien, insbesondere auch zu den Playout-Dienstleistern, auftre- ten.
Sendematerial. 5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Sendeunterlagen und technisch einwandfreies Sendematerial für die jeweiligen Sendungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr bei der Übermittlung von Sendeunterlagen und Sendematerial. Sendeunterlagen und technisch einwandfreies Sendematerial (Motivpläne und Spots) müssen spätestens 4 Werktage vor Sendung bei der Disposition vorliegen. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung übernommen werden. GMA kann dem Auftraggeber die für die vereinbarte Sendezeit geschuldete Vergütung in Rechnung stellen, wenn die Werbung aus Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Ausstrahlung kommt, z.B. aufgrund verspätet gelieferter, fehlerhafter oder falsch gekennzeichneter Materialien.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.