Sistierung & Stornierung Musterklauseln

Sistierung & Stornierung i) Sistierung: Der AN erklärt sich bereit, auf Verlangen des AG die Erfüllung/Ausführung des Liefer- und Leistungsumfanges für eine Gesamtdauer von bis zu 12 Monaten vorübergehend (ganz oder teilweise) zu unterbrechen, wobei die ersten 6 Monate der Sistierung kostenfrei sind und der AN diesbezüglich keinerlei Ansprüche gleich welcher Art gegen den AG geltend machen kann. Für den nicht kostenfreien Sistierungszeitraum sind vom AG angemessene, ausschließlich direkte Mehrkosten des AN (nicht jedoch entgangener Gewinn oder auch positive Schäden in Form von entgangenen Erlösen), welche ausschließlich durch die Sistierung verursacht worden sind, im Zuge der Endabrechnung des Geschäftsfalles zu ersetzen, insofern diese vom AN spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Sistierung durch den AN ausreichend gegenüber dem AG nachgewiesen worden sind. Der AN ist verpflichtet, die aus der Sistierung resultierenden Kosten so gering wie möglich zu halten und nach Beendigung der Sistierung die Liefer- und Leistungserbringung umgehend fortzusetzen.
Sistierung & Stornierung. 6.1. SIEMENS behält sich das Recht vor, jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen. Im Falle einer Sistierung für eine Dauer von mehr als drei Monaten hat der AN SIEMENS die aus der über die Dauer von drei Monaten hinausgehenden Verzögerung resultierenden Kosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn, detailliert darzustellen. Ausschließlich der Ersatz von solchen nachgewiesenen Kosten kann vom AN gefordert werden. Für die während der ersten drei Monate aufgelaufenen Kosten kann der AN keine Forderungen geltend machen.
Sistierung & Stornierung. 6.1. YUNEX behält sich das Recht vor, jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen. Im Falle einer Sistierung für eine Dauer von mehr als drei Monaten hat der AN YUNEX die aus der über die Dauer von drei Monaten hinausgehenden Verzögerung resultierenden Kosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn, detailliert darzustellen. Ausschließlich der Ersatz von solchen nachgewiesenen Kosten kann vom AN gefordert werden. Für die während der ersten drei Monate aufgelaufenen Kosten kann der AN keine Forderungen geltend machen.
Sistierung & Stornierung. 6.1 ROCHE behält sich das Recht vor, jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen („Sistierung“) oder auch ohne Verschulden des Lieferanten ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten („Stornierung“).
Sistierung & Stornierung. 6.1. FCC CEE behält sich das Recht vor, jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen. Im Falle einer Sistierung für eine Dauer von mehr als drei Monaten hat der AN FCC CEE die aus der über die Dauer von drei Monaten hinausgehenden Verzögerung resultierenden Kosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn, detailliert darzustellen. Ausschließlich der Ersatz von solchen nachgewiesenen Kosten kann vom AN gefordert werden. Für die während der ersten drei Monate aufgelaufenen Kosten kann der AN keine Forderungen geltend machen.
Sistierung & Stornierung. 6.1. GFM behält sich das Recht vor, jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen. Im Falle einer Sistierung für eine Dauer von mehr als drei Monaten hat der AN GFM die aus der über die Dauer von drei Monaten hinausgehenden Verzögerung resultierenden Kosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn, detailliert darzustellen. Ausschließlich der Ersatz von solchen nachgewiesenen Kosten kann vom AN gefordert werden. Für die während der ersten drei Monate aufgelaufenen Kosten kann der AN keine Forderungen geltend machen.
Sistierung & Stornierung. 6.1. SCHULTE behält sich das Recht vor, jederzeit die Unter- brechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen. Im Falle einer Sistierung für eine Dauer von mehr als drei Monaten hat der Auftragnehmer XXXXXXX die aus der über die Dauer von drei Monaten hinausgehenden Verzögerung resultierenden Kosten, nicht jedoch den entgangenen Gewinn, detailliert darzustellen. Ausschließlich der Ersatz von solchen nachgewiesenen Kosten kann vom Auftragnehmer gefordert werden. In allen anderen Fällen der Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Forderungen geltend machen.
Sistierung & Stornierung. 6.1.SCHULTE behält sich das Recht vor, jederzeit die Unterbrechung der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen. Im Falle einer Sis- tierung für eine Dauer von mehr als drei Monaten hat der Auftrag- nehmer SCHULTE die aus der über die Dauer von drei Monaten hin- ausgehenden Verzögerung resultierenden Kosten, nicht jedoch den entgangenen Gewinn, detailliert darzustellen. Ausschließlich der Er- satz von solchen nachgewiesenen Kosten kann vom Auftragnehmer gefordert werden. In allen anderen Fällen der Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Forderungen geltend machen. 6.2.SCHULTE behält sich vor, auch ohne Verschulden des Auftrag- nehmers ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer lediglich berechtigt, seine sämtli- xxxx bis zum Tag des Rücktritts nachweislich erbrachten Lieferungen und Leistungen zu berechnen.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG) ISIN absolut in % zugerechnet (§ 22 WpHG) direkt (§ 21 WpHG) zugerechnet (§ 22 WpHG) DE0005565204 216675 % 0,63 % Summe 216675 0,63% b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Stimmrechte absolut Stimmrechte in % Wertpapierleihe offen 1551011 4,48 % Summe 1551011 4,48 % b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -