Solidarität Musterklauseln

Solidarität. Die Versicherungsnehmer, die jeweils denselben Vertrag unterzeichnen, sind jeder für das Ganze verpflichtet, sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dem Vertrag hervorgehen, einzuhalten.
Solidarität. In der Gebetsgemeinschaft werden gegenseitig in verschiedenen Gottesdienstformen oder auch in den Fürbitten die Anliegen der Partner im Gebet vor Gott getragen. So werden auch z. B. die Patronatsfeste immer auf beiden Seiten begangen oder besonderer Anliegen gedacht. Der Austausch hat bislang insoweit stattgefunden, dass schon mehrere Reisegruppen aus dem Bistum Limburg, in denen auch Mitglieder aus Eschhofen dabei waren, das Bistum Kumbo und auch unsere Partnergemeinde in Binju-Nkambe besucht haben. Zudem hat mit Xxxxxxxx Xxxxxxx eine junge Frau aus dem Bistum Kumbo in den Jahren 2013/2014 ihren einjährigen Bundes-Freiwilligendienst in Eschhofen absolviert. Auch verschiedene Reisegruppen aus dem Bistum Kumbo, denen u. a. auch Xxxxxxx Xxxxxx Xxxx und der damalige Generalvikar Xx. Xxxxxx Xxxxx angehörten, waren schon in Eschhofen zu Xxxx. Den Gottesdienst aus Anlass des 10-jährigen Bestehens der Gemeindepartnerschaft zelebrierte in Eschhofen im Jahre 2019 ein Xxxxxxxx aus dem Bistum Kumbo, der derzeit in Frankfurt lebt. Schon vor dem offiziellen Beginn der Gemeindepartnerschaft hat die Pfarrgemeinde St. Antonius Projekte in der Partnerdiözese Kumbo und auch in der Partnergemeinde Binju- Nkambe unterstützt. So wurden u. a. Schulgelder für Waisen oder auch andere benachteiligte Kinder finanziert. In den Jahren 2013 bis 2017 ist es gelungen, im Rahmen eines offiziell durch das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ anerkannten Projektes den Neubau einer Grundschule in der Mission Kungi, einer Außenstelle der Partnergemeinde Binju-Nkambe, zu finanzieren. Derzeit gibt es Bestrebungen, ähnliche Projekte ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort und unter Führung des Kindermissionswerkes zu realisieren. Die übrigen Kirchorte der neu zu gründeten Pfarrei sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen der bestehenden Bistums- bzw. Gemeindepartnerschaft einzubringen.  Eine Welt-Waren-Verkauf durch die Kolping-Familie einmal monatlich (in der Regel am 2. Wochenende im Monat) – seit Corona samstagsvormittags in der Pfarrkirche; sonst nach dem Vorabend- und dem Sonntagsgottesdienst  gelegentlich Gestaltung des Weltmissionssonntages durch Mitglieder des ehemaligen Ausschusses Mission-Entwicklung-Frieden  In St. Hildegard besteht die Tradition, ein bis zwei Missionsprojekte pro Jahr finanziell durch monatlich im Gottesdienst stattfindende Kollekten zu unterstützen. Diese Projekte wählt stets der Pfarrgemeinderat von St. Hildegard aus. Es wird angeregt, diese Traditi...
Solidarität. Art. 27 – 38, z.B. • Art. 29 –Recht auf unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst • Art. 31 – gerechte und angemessene (gesunde, sichere, würdige) Arbeitsbe- dingungen, Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Jahresurlaub
Solidarität. Eine Gemeinsamkeit aller oben erwähnten Punkte ist die Möglichkeit, dass Dachverbände eine regulatorische Struktur aufrechterhalten können auf der Grundlage von sportlicher und finanzieller Solidarität, die dem Pyramidenmodell und dem Wertesystem des Mannschaftssports in Europa entspricht.
Solidarität. Solidarschulden.
Solidarität. Soweit Verpflichtungen bzw. Leistungen dieser Vereinbarung nicht persönlich zu erfüllen bzw. zu erbringen sind, besteht zwischen XYZ und ABC volle Solidarität.
Solidarität. Die Versicherungsnehmer, die einen selben Vertrag unterzeichnen, sind jeder für das Ganze verpflichtet, sämtliche Verbindlichkeiten, die aus dem Vertrag hervorgehen, einzuhalten. Vorbehaltlich ausdrücklicher anders lautender Bestimmung gelten die unter dem Titel “Gesetzliche Deckung” genannten Allgemeinen Bedingungen auch für den Titel “Außergesetzliche Deckungen”. Die Bestimmungen des Königlichen Erlasses Nr. 530 vom 31. Xxxx 1987 (B.S. vom 16.04.1987) sowie seiner Ausführungsverordnungen sind nicht auf den Titel “Außergesetzliche Deckungen” anwendbar. Die Deckungen von Titel II zugunsten der Arbeitnehmer oder Geschäftsführer des Versicherungsnehmers haben den Zweck, einen gänzlichen oder teilweisen Einkommensverlust zu entschädigen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.