Common use of Sonderregelung VRS/VRR Clause in Contracts

Sonderregelung VRS/VRR. (Anlage 19)‌ Es gilt der VRS-Tarif und somit die in den vorgenannten Punkten dargestellte VRS- Regelung. Aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber den übrigen VRR-Kunden können die VRR-Verkehrsunternehmen jedoch bei Einstiegskontrollsystemen auch die VRR-Regelung anwenden, d.h. die Fahrgäste erhalten kein Ersatzticket und müssen nachlösen. Weist der Fahrgast binnen vierzehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Kontrolle dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen nach, dass er im Besitz eines zum Zeitpunkt der Kontrolle gültigen Fahrausweises war, werden ihm die Kosten für den Fahrausweis erstattet.

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Sonderregelung VRS/VRR. (Anlage 19)‌ 18)‌ Es gilt der VRS-Tarif und somit die in den vorgenannten Punkten dargestellte VRS- Regelung. Aus Gleichbehandlungsgründen gegenüber den übrigen VRR-Kunden können die VRR-Verkehrsunternehmen jedoch bei Einstiegskontrollsystemen auch die VRR-Regelung anwenden, d.h. die Fahrgäste erhalten kein Ersatzticket und müssen nachlösen. Weist der Fahrgast binnen vierzehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Kontrolle dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen nach, dass er im Besitz eines zum Zeitpunkt der Kontrolle gültigen Fahrausweises war, werden ihm die Kosten für den Fahrausweis erstattet.

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