Sonderrisiko. Ist das Sonderrisiko mitversichert, so werden die in der Versicherung gemäss UVG und MV vorgenommenen Leistungs- kürzungen und Leistungsverweigerungen bei Unfällen, die auf Grobfahrlässigkeit oder Wagnisse zurückzuführen sind, übernommen. elipsLife verzichtet bei den Leistungen aus dem abgeschlossenen Zusatzvertrag ebenfalls auf Leistungs- kürzungen und Leistungsverweigerung bei Unfällen, die auf Wagnisse zurückzuführen sind. Nicht als versichertes Son- derrisiko gelten aussergewöhnliche Gefahren im Sinne von Art. 39 UVG. Sind entsprechend Leistungen von einem haftpflichtigen Dritten bzw. dessen Versicherer geschuldet, so werden diese von den Leistungen von elipsLife in vollem Umfang in Abzug gebracht. Werden Rentenleistungen geschuldet, so behält sich elipsLife vor, die Rentenverpflichtungen durch eine Kapitalabfindung abzugelten. Dieses Recht zur Kapital- abfindung steht elipsLife sowohl bei Beginn der Rentenzahlung als auch während der Rentenlaufzeit zu. Die Berech- nung des Kapitals erfolgt nach den Richtlinien der Suva (Kapitalisierung der Renten zum Jahresende).
Appears in 5 contracts
Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)
Sonderrisiko. Ist das Sonderrisiko mitversichert, so werden die in der Versicherung gemäss UVG und MV der Eidgenössischen Militär- versicherung (MV) vorgenommenen Leistungs- kürzungen Leistungskürzungen und Leistungsverweigerungen bei Unfällen, die auf Grobfahrlässigkeit Grob- fahrlässigkeit oder Wagnisse (ausgenommen absichtliche Herbeiführung des Unfalles) zurückzuführen sind, übernommenüber- nommen. elipsLife verzichtet bei den Leistungen aus dem abgeschlossenen Zusatzvertrag ebenfalls auf Leistungs- kürzungen und Leistungsverweigerung bei Unfällen, die auf Wagnisse (ausgenommen absichtliche Herbeiführung des Unfalles) zurückzuführen sind. Nicht als versichertes Son- derrisiko gelten aussergewöhnliche Gefahren im Sinne von Art. 39 UVG. Sind entsprechend Leistungen von einem haftpflichtigen Dritten bzw. dessen Versicherer geschuldet, so werden diese von den Leistungen von elipsLife in vollem Umfang in Abzug gebracht. Werden Rentenleistungen geschuldet, so behält sich elipsLife vor, die Rentenverpflichtungen durch eine Kapitalabfindung abzugelten. Dieses Recht zur Kapital- abfindung Kapitalabfindung steht elipsLife sowohl bei Beginn der Rentenzahlung als auch während der Rentenlaufzeit zu. Die Berech- nung Berechnung des Kapitals erfolgt nach den Richtlinien der Suva (Kapitalisierung der Renten zum Jahresende).
Appears in 2 contracts
Samples: Kollektivunfallversicherung (Ku), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)