Sondervereinbarungen. (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss berechtigt oder verpflichtet, so kann die Stadt durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.
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Samples: www.waldershof.de, www.abensberg.de
Sondervereinbarungen. (1) Ist der Grundstückseigentümer Eigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, so kann die Stadt durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.
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Samples: abwasser-nordhausen.de, www.nordhausen.de
Sondervereinbarungen. (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss berechtigt oder verpflichtet, so kann die Stadt durch Vereinbarung Vereinbarungen ein besonderes Benutzungsverhältnis begründenbe- gründen.
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Samples: www.grafenau.de
Sondervereinbarungen. (1) Ist der Grundstückseigentümer Eigentümer nicht zum Anschluss oder Benutzung berechtigt oder verpflichtetver- pflichtet, so kann die Stadt durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis Benutzungsver- hältnis begründen.
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Samples: meiningen.de
Sondervereinbarungen. (1) Ist der Grundstückseigentümer Eigentümer nicht zum Anschluss Anschluß oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, so kann die Stadt durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis Nutzungsverhältnis begründen.
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Samples: www.beeskow.de