Sondervereinbarungen. Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss berechtigt oder verpflichtet, so kann die Gemeinde durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.
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Samples: Wasserabgabesatzung, Wasserabgabesatzung, Wasserabgabesatzung
Sondervereinbarungen. Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss berechtigt oder verpflichtet, so kann die Gemeinde der Zweckverband durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.
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Samples: Wasserabgabesatzung, Wasserabgabesatzung
Sondervereinbarungen. Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss berechtigt oder verpflichtet, so kann die Gemeinde das Kommunalunternehmen durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis Benutzungs- verhältnis begründen.
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Samples: Wasserabgabesatzung