Sondervereinbarungen. 37. Es können insgesamt gleichwertige Sonderverein- barungen für einzelne Auslandsdienstreisen getroffen werden. Vom Kollektivvertrag bzw betrieblichen Rege- lungen abweichende oder diese ergänzende Punkte sind schriftlich festzuhalten (zB in Form einer Ergän- zung des Dienstzettels). Der Betriebsrat ist darüber zu informieren.
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Sondervereinbarungen. 37. Es können insgesamt gleichwertige Sonderverein- barungen Sondervereinbarungen für einzelne Auslandsdienstreisen Auslands- dienstreisen getroffen werden. Vom Kollektivvertrag bzw bzw. betrieblichen Rege- lungen abweichende Regelungen abwei- chende oder diese ergänzende Punkte sind schriftlich festzuhalten (zB z.B. in Form einer Ergän- zung Ergänzung des Dienstzettels). Der Betriebsrat ist darüber zu informieren.. Verteilung der Arbeitszeit, Wochen(end)ruhe
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