Common use of Sondervergütungen Clause in Contracts

Sondervergütungen. 5.1. Wird ein Kleindarsteller namentlich aufgefordert, sich für eine eventuelle Engagementsverpflichtung persönlich vorzustellen, so erhält er – unabhängig davon, ob ein Engagement zustande kommt oder nicht – eine Aufwandsent- schädigung von 16,– €. 5.2. Wird ein engagierter Kleindarsteller an einem Tag vor Beginn der Dreharbeiten gesondert zur Einkleidung oder Kostümprobe an den Drehort oder einen ande- ren Ort bestellt, so erhält er eine Aufwandsentschädigung von 16,– €. 5.3. Werden bei Dreharbeiten oder Proben eigene Sachen des Kleindarstellers beschmutzt oder beschädigt, so haftet der Filmhersteller für den Schaden.

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Samples: Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende

Sondervergütungen. 5.1. Wird ein Kleindarsteller namentlich aufgefordert, sich für eine eventuelle Engagementsverpflichtung Engagements- verpflichtung persönlich vorzustellen, so erhält er - unabhängig davon, ob ein Engagement Engage- ment zustande kommt oder nicht - eine Aufwandsent- schädigung Aufwandsentschädigung von 16,– 16,- €. 5.2. Wird ein engagierter Kleindarsteller an einem Tag vor Beginn der Dreharbeiten gesondert zur Einkleidung oder Kostümprobe an den Drehort oder einen ande- ren anderen Ort bestellt, so erhält er eine Aufwandsentschädigung von 16,– 16,- €. 5.3. Werden bei Dreharbeiten oder Proben eigene Sachen des Kleindarstellers beschmutzt oder o- der beschädigt, so haftet der Filmhersteller für den Schaden.

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Samples: Manteltarifvertrag

Sondervergütungen. 5.1. Wird ein Kleindarsteller namentlich aufgefordert, sich für eine eventuelle eventu- elle Engagementsverpflichtung persönlich vorzustellen, so erhält er – unabhängig davon, ob ein Engagement zustande kommt oder nicht – eine Aufwandsent- schädigung Aufwandsentschädigung von 16,– €. 5.2. Wird ein engagierter Kleindarsteller an einem Tag vor Beginn der Dreharbeiten gesondert zur Einkleidung oder Kostümprobe an den Drehort oder einen ande- ren anderen Ort bestellt, so erhält er eine Aufwandsentschädigung Aufwands- entschädigung von 16,– €. 5.3. Werden bei Dreharbeiten oder Proben eigene Sachen des Kleindarstellers Kleindarstel- lers beschmutzt oder beschädigt, so haftet der Filmhersteller für den Schaden.

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Samples: Tarifvertrag Für Schauspielerinnen Und Schauspieler