Sondervergütungen. 5.1. Wird ein Kleindarsteller namentlich aufgefordert, sich für eine eventuelle Engagementsverpflichtung persönlich vorzustellen, so erhält er – unabhängig davon, ob ein Engagement zustande kommt oder nicht – eine Aufwandsent- schädigung von 16,– €. 5.2. Wird ein engagierter Kleindarsteller an einem Tag vor Beginn der Dreharbeiten gesondert zur Einkleidung oder Kostümprobe an den Drehort oder einen ande- ren Ort bestellt, so erhält er eine Aufwandsentschädigung von 16,– €. 5.3. Werden bei Dreharbeiten oder Proben eigene Sachen des Kleindarstellers beschmutzt oder beschädigt, so haftet der Filmhersteller für den Schaden.
Appears in 3 contracts
Samples: Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende
Sondervergütungen. 5.1. Wird ein Kleindarsteller namentlich aufgefordert, sich für eine eventuelle Engagementsverpflichtung Engagements- verpflichtung persönlich vorzustellen, so erhält er – - unabhängig davon, ob ein Engagement Engage- ment zustande kommt oder nicht – - eine Aufwandsent- schädigung Aufwandsentschädigung von 16,– 16,- €.
5.2. Wird ein engagierter Kleindarsteller an einem Tag vor Beginn der Dreharbeiten gesondert zur Einkleidung oder Kostümprobe an den Drehort oder einen ande- ren anderen Ort bestellt, so erhält er eine Aufwandsentschädigung von 16,– 16,- €.
5.3. Werden bei Dreharbeiten oder Proben eigene Sachen des Kleindarstellers beschmutzt oder o- der beschädigt, so haftet der Filmhersteller für den Schaden.
Appears in 1 contract
Samples: Manteltarifvertrag
Sondervergütungen. 5.1. Wird ein Kleindarsteller namentlich aufgefordert, sich für eine eventuelle eventu- elle Engagementsverpflichtung persönlich vorzustellen, so erhält er – unabhängig davon, ob ein Engagement zustande kommt oder nicht – eine Aufwandsent- schädigung Aufwandsentschädigung von 16,– €.
5.2. Wird ein engagierter Kleindarsteller an einem Tag vor Beginn der Dreharbeiten gesondert zur Einkleidung oder Kostümprobe an den Drehort oder einen ande- ren anderen Ort bestellt, so erhält er eine Aufwandsentschädigung Aufwands- entschädigung von 16,– €.
5.3. Werden bei Dreharbeiten oder Proben eigene Sachen des Kleindarstellers Kleindarstel- lers beschmutzt oder beschädigt, so haftet der Filmhersteller für den Schaden.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifvertrag Für Schauspielerinnen Und Schauspieler