Sonstige Bedingungen und Voraussetzungen Musterklauseln

Sonstige Bedingungen und Voraussetzungen. Der Etherlinkvertragspartner ist verpflichtet, bezüglich der Produkte und Dienste, die er mit Hilfe der vertragsgegenständlichen Leistungen entwickelt und gegenüber seinen Kunden, sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Betreiben eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und -dienstes ergeben, zu erfüllen. Dies sind insbesondere Verpflichtungen aus dem Telekommunikationsgesetz und den darauf beruhenden Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung. Der Etherlinkvertragspartner erhält keinerlei Eigentum an den Leistungen, die A1 im Rahmen dieses Vertrags bereitstellt.
Sonstige Bedingungen und Voraussetzungen. Ein Endkunde von A1 kann auf der gleichen Anschlussleitung von A1 zum V-P wechseln. Dieser Wechsel wird im Wege der Non-SI/SI-oder AI-Umstellung gemäß Anhang 2 Betriebliches Handbuch durchgeführt. Die erfolgreiche Durchführung der Umstellung auf ein VHCN-Service des V-P auf einer beim Endkunden bereits bestehenden Anschlussleitung von A1 beendet gemäß § 118 TKG 2021 automatisch auch jene Verträge sowie Dienste zwischen A1 und dem Endkunden, die auf der betreffenden Anschlussleitung von A1 bis zur erfolgreichen Durchführung der Umstellung jeweils erbracht werden. Als Nachweis dafür, dass die Umstellung bzw. der Wechsel auch mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Endkunden erfolgt, bedarf es das Ausfüllen des Umstellungformulars (Beilage 3 zum Anhang 2 Betriebliches Handbuch). Der V-P informiert den Endkunden darüber, dass es bei einer allenfalls noch andauernden Vertragsbindung (Mindestvertragsdauer) bei A1 zu einer Verrechnung von Restentgelten durch A1 an den Endkunden kommen kann. Das Umstellungsformular kann vom V-P im Zuge der Bestellung des VHCN-Services als Attachment über das Web-Frontend an A1 übermittelt werden. Das ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Es muss jedoch vom V-P auf gesonderte Nachfrage von A1 nachgereicht werden können. Das Umstellungsformular von A1 dient nur als Vorlage. Die Inhalte des Umstellungsformulars können vom V-P in ein eigenes Formular übernommen werden. Der V-P stellt sicher, dass der Endkunde seine Zustimmung zur Übermittlung jener personenbezogenen Daten an A1 erteilt, die für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendig sind. Der V-P hält A1 gegen Ansprüche Dritter, die sich aus einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß diesem Punkt ergeben, schad- und klaglos.
Sonstige Bedingungen und Voraussetzungen. 6.1 Bei gleichzeitiger Erbringung des Sprachtelefoniedienstes durch A1 auf dem gleichen Teilnehmeranschluss 6 . 1 . 1
Sonstige Bedingungen und Voraussetzungen. Der Glasfaservertragspartner ist verpflichtet, bezüglich der Produkte und Dienste, die er mit Hilfe der vertragsgegenständlichen Leistungen entwickelt und gegenüber seinen Kunden, sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Betreiben eines öffentlichen Kommunikationsnetzes und -dienstes ergeben, zu erfüllen. Dies sind insbe- sondere Verpflichtungen aus dem Telekommunikationsgesetz und den darauf beruhenden Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung. Der Glasfaservertragspartner erhält keinerlei Eigentum an den Leistungen, die A1 im Rahmen dieses Vertrags bereitstellt. An den Berechtigungsverhältnissen an den Anlagen und Einrichtungen der Vertragspartner ändert sich daher nichts.
Sonstige Bedingungen und Voraussetzungen. Bei Umstellung auf ein VE-Service auf einer beim Endkunden bereits bestehenden Anschlussleitung von A1 Telekom Austria gelten alle bis zu diesem Zeitpunkt allenfalls bestehenden Verträge des Endkunden mit der A1 Telekom Austria betreffend die dann Virtuell entbündelte Anschlussleitung und damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Leistungen der A1 Telekom Austria (wie Sprachtelefonie, Internetdienste und (A)DSL Zugangsleistungen) zum jeweils von A1 Telekom Austria mit dem Endkunden vereinbarten Kündigungstermin als beendet. Der PVE hat zu garantieren, dass der Endkunde darüber, sowie über den Umstand, dass es bei Vorhandensein einer allfälligen Vertragsbindung (Mindestvertragsdauer) zu einer Verrechnung von Restentgelten durch A1 Telekom Austria an den Endkunden kommen kann, informiert wird. Der PVE hat das Umstellungsformular (Beilage 3 zum Anhang 2 Betriebliches Handbuch) mit der unterfertigten Kündigungsbestätigung des betreffenden Endkunden als Attachment spätestens zeitgleich mit der Bestellung eines VE-Service über die elektronische Schnittstelle an A1 Telekom Austria zu übermitteln. Weiters hat der PVE zu garantieren, dass der Endkunde seine Zustimmung zur Übermittlung jener personenbezogenen Daten durch den PVE an A1 Telekom Austria und durch A1 Telekom Austria an PVE erteilt, die für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendig sind. A1 Telekom Austria ist vom PVE gegen Ansprüche Dritter, die sich aus einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß Punkt 6.5 ergeben, schad- und klaglos zu halten.
Sonstige Bedingungen und Voraussetzungen. Der ISP/VoB-only Vertragspartner hat zu garantieren, dass 6.1 mit dem Endkunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bestellformulare etc. rechtsverbindlich folgende Beschränkungen/Zusätze vereinbart werden: 6 . 1 . 1 dass die Regelungen für die Produkte des ISP/VoB-only Vertragspartner, insbesondere in Bezug auf Vertragsbeendigung (z.B. Einstellung der Leistung, Sperre, Kündigung, Auflösung) in zeitlicher Hinsicht mit den jeweiligen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Vertrag von A1 übereinstimmen, um dem Endkunden eine einheitliche, zeitlich abgestimmte Abwicklung des Gesamtvertragsverhältnisses zu ermöglichen.

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  • Lieferbedingungen 9.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingangsdatum der vom Besteller unterzeichneten Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich um die entstandene Verzögerung, wenn uns Angaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig zukommen, oder die Auftragsbestätigung nachträglich vom Kunden ergänzt oder geändert wurde, oder wenn die Akontozahlungen nicht vertragsgemäss eintreffen. 9.2. Bei Bestellungsänderungen beginnt die Lieferfrist ab Bestätigung derselben durch uns neu zu laufen. 9.3. Die von uns angegebenen Liefertermine sind in der Regel Circa-Angaben nach Kalenderwochen. Wir bemühen uns, diese Termine einzuhalten. Eine verbindliche Zusage kann jedoch nicht gegeben werden. 9.4. Allfällige Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung der Liefertermine sind nichtig, auch wenn solche in bauseitigen Bedingungen vorgesehen sind. 9.5. Die Folgen für Verzögerungen, die der Besteller zu verantworten hat, gehen zu seinen Lasten. Falls diese Verzögerungen mehr als 20 Tage über den eingeplanten Montage- / Liefertermin hinausgeht, werden die entsprechenden Akontozahlungen fällig. Die Produkte müssen vom Kunden abgenommen und auf seine Kosten und Gefahr bis zur Montage zwischengelagert werden. Fehlt eine entsprechende Abnahme, gelten die Produkte als abgenommen. Die Lagerung bei uns und allfällige zusätzliche Transporte sind kostenpflichtig. 9.6. Geht die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht auf unser ausschliessliches Verschulden zurück, erwächst dem Kunden daraus kein Recht auf Rücktritt oder Schadenersatz. 9.7. Im Falle von Betriebsstörungen, unvorhergesehenen Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Streik, Ausfall der Energieversorgung oder Fällen von höherer Gewalt sind wir berechtigt, neue Fristen festzusetzen oder ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurück zu treten. 9.8. Der Besteller toleriert in jedem Fall das Anbringen von Baureklamen durch die Schmidiger AG. 9.9. Vom Unternehmer übernommene Bauleitungsleistungen sind entsprechend zu vergüten. 9.10. Für die Bauleitung und Koordination ist der Bauherr zuständig.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere

  • Sonstige Bestimmungen 16 Willenserklärungen und Anzeigen § 17 Gerichtsstand

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.