Sonstige Hilfsmittel, Behandlungs- und Kontrollgeräte. In Erweiterung von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013 sind die Aufwendungen für medizinisch notwendige Anschaffung, Wiederbeschaffung und Reparatur von sonstigen Hilfsmitteln, Behandlungs- und Kontrollgeräten ohne Begrenzung der Anzahl erstattungsfähig.
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Sonstige Hilfsmittel, Behandlungs- und Kontrollgeräte. In Erweiterung von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013 sind die Aufwendungen für medizinisch notwendige Anschaffung, Wiederbeschaffung Wiederbeschaffung, Unterweisung im Gebrauch und Reparatur von sonstigen Hilfsmitteln, Behandlungs- und Kontrollgeräten ohne Begrenzung der Anzahl erstattungsfähig.
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Sonstige Hilfsmittel, Behandlungs- und Kontrollgeräte. In Erweiterung von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 5 Teil II AVB/KK 2013 sind die Aufwendungen für medizinisch notwendige Anschaffung, Wiederbeschaffung und Reparatur von sonstigen Hilfsmitteln, Behandlungs- und Kontrollgeräten ohne Begrenzung der Anzahl erstattungsfähig.
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Sonstige Hilfsmittel, Behandlungs- und Kontrollgeräte. In Erweiterung von § 4 Nr. 2 de) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013 sind die Aufwendungen für medizinisch notwendige Anschaffung, Wiederbeschaffung Wiederbeschaffung, Unterweisung im Gebrauch und Reparatur von sonstigen Hilfsmitteln, Behandlungs- und Kontrollgeräten ohne Begrenzung der Anzahl erstattungsfähig.
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