Sonstige Hilfsmittel, Behandlungs- und Kontrollgeräte. Erstattet werden Aufwendungen für beihilfefähige medizinisch notwendige Hilfsmittel, Behandlungs- und Kontrollgeräte. Das umfasst Anschaffung, Wiederbeschaffung, Unterweisung im Gebrauch, Wartung und Reparatur bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt 3.000 EUR innerhalb von jeweils 3 Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn, sofern das Hilfsmittel beihilfefähig ist.
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