sonstige Preise Musterklauseln

sonstige Preise. Der AN nennt dem AG die Preise für Einmalaufwendungen und Transporte mit dem Angebot, Preise für zusätzliche Lagerkosten, Reklamationen, Mehraufwand etc. werden im konkreten Fall ermittelt und angeboten.
sonstige Preise. Bei Vorhandensein eines Wandlers können die Stadtwerke Kulmbach, die vom Netzbetreiber/Messstellenbetreiber in Rechnung gestell- ten Kosten für den Wandlersatz Niederspannung, an den Kunden weiterverrechnen. Die Höhe des Entgeltes können Sie aus den veröffentlichten Preisblättern des jeweils zuständigen Netzbetreibers entnehmen. KENNZEICHNUNG DER STROMLIEFERUNG 2020 Stadtwerke Kulmbach, Xxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxx Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 2021. Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2020. Kernkraft Engergieträgermix STROMfix Verbleibender Energieträgermix Gesamtenergieträgermix der Stadtwerke Kulmbach Zum Vergleich: Stromerzeugung in Deutschland Kohle Erdgas Sonstige fossile Energieträger Zum Vergleich: Strom- erzeugung in Deutschland1 Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht finanziert aus der EEG-Umlage Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage CO2 - Emissionen Radioaktiver Abfall CO₂ - Emissionen Radioaktiver Abfall 204 g/kWh 204 g/kWh 0,0002 g kWh 233 g/kWh 0,0003 g kWh 310g/kWh 0,0003 g kWh Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet: xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx, per Telefon: 09221/9042-18 oder bei den Stadtwerken vor Ort. Der Gesamtenergieträgermix zeigt alle Stromlieferungen der Stadtwerke Kulmbach an alle Privat-, Gewerbe-, und Industriekunden. Im Energieträgermix STROMfix sind jegliche Lieferungen an Privat- und Gewerbekunden (SLP/TLP) enthalten. Für Industriekunden (RLM/Sondervertragskunden) gilt der verbleibende Energieträgermix oder unter Umständen die individuell erstellte Stromkennzeichnung. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet: xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx, per Telefon: 09221/9042-18 oder bei den Stadtwerken vor Ort. ANLAGE 2 – ASLB ALLGEMEINE STROMLIEFERBEDINGUNGEN (ASLB) DER STADTWERKE KULMBACH
sonstige Preise. Reinigungsgebühr 15,00 € Gebühr für die Einhebung von Reinigungsgebühr durch die Verwaltung 5,00 € Fahrpreisauskunft 2,50 € Erhöhtes Beförderungsentgelt 60,00 €

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.