Sonstige Schadenersatzansprüche Musterklauseln

Sonstige Schadenersatzansprüche. 1. Ansprüche auf Schaden- und Aufwendungsersatz des Bestellers (Käufers) (im Folgenden: Schadenersatz- ansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Sonstige Schadenersatzansprüche. 1. Soweit nicht anderweitig in diesen GL geregt, sind Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
Sonstige Schadenersatzansprüche. 1. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktische Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden sind ausge- schlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Sonstige Schadenersatzansprüche. 10.1 Wir haften allein nach den gesetzlichen Vor- schriften unter den nachfolgenden Bedingungen.
Sonstige Schadenersatzansprüche. Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit sich eine gesetzliche Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG), ergibt sowie in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, so weit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft gehaftet wird. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs ist begrenzt auf das zweifache der Auftragssumme der mangelbehafteten Leistung. Bei mehreren in sich abgeschlossenen Leistungen auf das zweifache der vertraglichen Teil-Leistung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Sonstige Schadenersatzansprüche. Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, so weit zwingend gehaftet wird, zum Beispiel nach dem Produkthaftgesetz, den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, so weit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Sonstige Schadenersatzansprüche. 1. Der Lieferant schließt jegliche Haftung für mögliche Schäden aus, die infolge von mangelnder Überwachung oder Wartung, Stößen, Feuchtigkeit, Korrosion, Verunreinigung oder Erhitzung entstehen oder die als Folge einer Nutzung für andere als die vorgesehenen Zwecke oder in einer nicht in den maßgeblichen
Sonstige Schadenersatzansprüche. 10.1. Eine Haftung des Verkäufers für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegen- stand sind, für sonstige Schäden basierend auf leichter Fahrlässigkeit des Ver- käufers und für entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. In diesen Fällen gilt eine Schadenersatzfrist von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens als vereinbart. Die Beweislast trifft den Käufer.
Sonstige Schadenersatzansprüche. 8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadenersatzansprüche),
Sonstige Schadenersatzansprüche. Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisa- tionsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet RöHa nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfül- lungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.