Common use of Sonstige Tätigkeitsschäden Clause in Contracts

Sonstige Tätigkeitsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN an oder mit diesen Sachen entstanden sind und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn diese Schäden • durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versiche- rungsnehmers an diesen Sachen entstanden sind; • dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen und beruflichen Tätigkeit benutzt hat; • durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versiche- rungsnehmers entstanden sind und sich diese Sachen im unmit- telbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sa- chen) bleiben bestehen. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen der • Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder – verarbeitung, Reparatur oder zu sonstigen Zwecken befinden, befunden haben oder die von ihm übernom- men wurden; • Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen und Containern durch/ oder beim Be- und Entladen. • Schäden an Tieren durch Hufbeschlag

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Sonstige Tätigkeitsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenVermögensschä- den, wenn diese Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers an diesen Sachen entstanden sind; dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen und beruflichen Tätigkeit benutzt hat; durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versiche- rungsnehmers entstanden Versicherungsnehmers ent- standen sind und sich diese Sachen im unmit- telbaren unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Die Selbstbeteiligung beträgt je ersatzpflichtigen Schaden 100 Euro. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sa- chenSachen) bleiben bestehen. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen der Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder – verarbeitung-verarbeitung, Reparatur oder zu sonstigen Zwecken befinden, befunden haben oder die von ihm übernom- men übernommen wurden; − der Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen und Containern durch/ durch/oder beim Be- und Entladen. • ; − Schäden an Tieren durch Hufbeschlag.

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Sonstige Tätigkeitsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN an oder mit diesen Sachen entstanden sind und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn diese Schäden • durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers an diesen Sachen entstanden sind; • dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen und beruflichen Tätigkeit benutzt hat; • durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers entstanden sind und sich diese Sachen im unmit- telbaren unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sa- chenSachen) bleiben bestehen. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen der • Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder - verarbeitung, Reparatur oder zu sonstigen Zwecken befinden, befunden haben oder die von ihm übernom- men übernommen wurden; • Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen und Containern durch/ durch/oder beim Be- und Entladen. • Schäden an Tieren durch Hufbeschlag

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Sonstige Tätigkeitsschäden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des VN Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenVermögensschä- den, wenn diese Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers an diesen Sachen entstanden sind; dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen und beruflichen Tätigkeit benutzt hat; durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versiche- rungsnehmers entstanden Versicherungsnehmers ent- standen sind und sich diese Sachen im unmit- telbaren unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben. Die Regelungen der Ziffer 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und der Ziffer 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sa- chenSachen) bleiben bestehen. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen der Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder – verarbeitung-verarbeitung, Reparatur oder zu sonstigen Zwecken befinden, befunden haben oder die von ihm übernom- men übernommen wurden; Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen und Containern durch/ durch/oder beim Be- und Entladen. Schäden an Tieren durch HufbeschlagHufbeschlag Die Selbstbeteiligung beträgt je ersatzpflichtigem Schaden 100 Euro.

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