Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Der Abschluß einer Anwartschaftsversicherung wird angeraten. Stand: 01.07.2016 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Der Antrag auf Aufnahme von versicherten Personen in den Gruppenversiche- rungsvertrag kann nur durch Versicherungsberechtigte gestellt werden. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenVer- sicherungsberechtigte sind juristische und natürliche Personen gemäß den jeweils zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxVersicherbar sind natürliche Personen.
3. Die Rechtsbeziehungen Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind
a) dauernd pflegebedürftige Personen. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrich- tungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf.
b) Personen, deren Teilhabe am allgemeinen Leben dauerhaft ausgeschlossen ist. Für die Einordnung sind insbesondere der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht mentale Geisteszustand und die objektiven Lebensumstände der Bundesrepublik DeutschlandPerson zu berücksichtigen.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenFür versicherte Personen, soweit die ihren Lebensmittelpunkt nicht nur vorübergehend in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istder Bundesrepublik Deutschland haben, 24 Monate nach ihrer Entstehungbesteht kein Versicherungsschutz.
5. Maßgeblich Für versicherte Personen mit einem befristeten Aufenthaltstitel für die Einhaltung Bundes- republik Deutschland sowie Personen, welche keinen Aufenthaltstitel benöti- gen, darf die Gesamtdauer bei der zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Aufnahme in den Gruppenversicherungsvertrag aller während des Aufenthal- tes abgeschlossenen Krankenversicherungsverträge einen Zeitraum von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6fünf Jahren nicht überschreiten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinSomit erstreckt sich die maximale Versicherungs- dauer für Aufenthalte in Deutschland auf insgesamt fünf Jahre. Wird eine kür- zere Laufzeit vereinbart, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernkann ein gleichartiger neuer Vertrag nur mit einer Höchstlaufzeit geschlossen werden, die unter Einschluss der Laufzeit des abge- laufenen Vertrags fünf Jahre nicht Verbraucher sindüberschreitet. Dies gilt auch, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge wenn der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Vertrag mit einem anderen Versicherer geschlossen wird.
Appears in 2 contracts
Samples: Insurance Terms and Conditions, Insurance Terms and Conditions
Sonstiges. 123.1 Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des AN gegen den AG ist grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des AG. Ist § 354a HGB bleibt unberührt.
23.2 Dem AN ist untersagt, im Rahmen des Bauvorhabens direkten mündlichen oder schriftlichen Kontakt mit dem Vertragspartner des Auftraggebers, mit dem Bauherrn, dessen Vertretern oder Beauftragten aufzunehmen.
23.3 Werbung, insbesondere an Bauzäunen und/oder Baukränen bedarf der Kunde Kaufmannvorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Ebenso sind Veröffentlichungen über das Bauvorhaben – mit oder ohne die Verwendung/Darstellung oder sonstige Inbezugnahme des Logos des AG – durch den AN oder seine Erfüllungsgehilfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Bauausführung, ist die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film- Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. Der AN wird eine entsprechende Verpflichtung der von ihm eingeschalteten Nachunternehmer gegenüber dem AG herbeiführen.
23.4 Die Korrespondenz zwischen dem AG und dem AN wird in deutscher Sprache geführt.
23.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
23.6 Als ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachwird grundsätzlich der Hauptsitz des AG oder nach seiner Xxxx der im Bestell-/Zuschlagsschreiben genannten Niederlassung des AG vereinbart, Landgericht Koblenz)sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen und nichts anderes vereinbart ist. Für unsere Klagen gilt daneben Der AN kann auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenbei dem Gericht an seinem Sitz verklagt werden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um 23.7 Sollte eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Nachunternehmerleistungen oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam durch sie ergänzten Vereinbarungen des Nachunternehmerauftrages nicht rechtswirksam sein, bleibt so wird hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7nicht berührt. Sollten Das gilt insbesondere, wenn die Unwirksamkeit sich nur auf eine einzelne Bestimmung dieser AGB oder Teile von ihnen bezieht. Im Fall einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, welche dem Willen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Parteien und dem wirtschaftlichen Zweck des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Vertrages am nächsten kommt.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen
Sonstiges. 112.1 Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.
12.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Aufhebung und Kündigung dieses Energieliefervertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht Schriftform vereinbart ist. Gleiches gilt für die Änderung / Aufhebung dieser Textformklausel.
12.3 Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Edes öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxrechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand unser Firmensitz, sofern nicht im Einzelfall ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand begründet ist. Bei vorgenannter Kundengruppe ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit sie nicht an die Verbrauchsstelle gebunden sind, unser Firmensitz.
3. 12.4 Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen Unwirksamkeit einzelner AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen 12.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtgelten ausschließlich. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, selbst wenn wir derartigen Regelungen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden werden die Energiebelieferung an den Kunden vorbehaltlos an den Kunden ausführen.
12.6 Wir beliefern unsere Kunden bei Gaslieferverträgen abhängig von den an seiner Abnahmestelle geltenden Gegebenheiten mit Erdgas der Gruppe H oder L gemäß Arbeitsblatt G 260 „Gasbeschaffenheit“ des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. („DVGW“).
12.7 Bei Gaslieferverträgen sind wir zu folgendem steuerlichen Hinweis nach § 107 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes vom 31.07.2006 verpflichtet: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht Vertragsbestandteilals Kraftstoff verwendet werden, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmtdenn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Energie, Energielieferungsvertrag
Sonstiges. a) Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel sind mit der Vergütung der Leistung der SAPV nicht abgegolten und werden gesondert abgerechnet.
b) Mit diesen Preisen sind auch Fahrtkosten abgegolten.
c) Wird eine Verordnung zu SAPV von der Krankenkasse nicht genehmigt, kann ein Festbetrag nach Ziffer 2.1 a) bzw. 2.2 a), eine Erstberatungspauschale nach Ziffer 3 a) und eine Erstkoordinationspauschale nach Ziffer 4 a) nicht abgerechnet wer- den. In solchen Fällen sind vom 1. Ist Tag bis zum Tag der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Ablehnung lediglich die einsatzbezogenen Pauschalen nach Ziffer 2.1 b) bzw. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden2.2 b) und ggf. die Folgebe- ratungspauschale nach Ziffer 3 b) und die Folgekoordinationspauschale nach Ziffer 4 b) abrechenbar.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer d) Eine Erstberatungspauschale nach Ziffer 3 a) bzw. Vorstandeine Erstkoordinationspauscha- le nach Ziffer 4 a) kann abgerechnet werden, soweit es wenn sich bei dem Kunden um im Rahmen der Be- standsaufnahme herausstellt, dass eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3vollständige Versorgung oder additiv un- terstützende Versorgung nicht erforderlich ist. Die Rechtsbeziehungen Vertragspartner werden die Vergütungsvereinbarung nach einer Laufzeit von einem Jahr gemeinsam überprüfen und erklären ihre Bereitschaft, erforderliche Anpassungen aufgrund der Praxiserfahrung vorzunehmen. Diese Vereinbarung tritt ab xx.xx.xxxx in Kraft und gilt für mindestens ein Jahr. Sie kann ordentlich von jedem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsen- de gekündigt werden. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenWird die Vereinbarung gekündigt, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Preise dieser Vereinbarung bis zu einer Neuregelung weiter. Stuttgart, Kornwestheim, Dresden, München, XXX, den XX.XX.XXXX Unterschriftsblatt zur Vergütungsvereinbarung zum SAPV-Vertrag mit XXX Verantwortlicher PCT AOK Baden-Württemberg Verband der Ersatzkassen e. V. (AGB) vdek), der Karst IT GmbH.Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg Vorsitzender / Stv. Vorsitzender BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg, vertreten durch die Vorsitzenden der Mitgliederversammlung IKK classic Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg Knappschaft Regionaldirektion München Anlage 3 Mit der Rechnungsstellung müssen folgende Inhalte übermittelt werden:
Appears in 2 contracts
Samples: Vertrag Über Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (Sapv), Vertrag Über Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (Sapv)
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Wuppertal. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. heintze edv.kommunikation GmbH· Stand: August 2018 Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT heintze edv.kommunikation GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT heintze edv.kommunikation GmbH.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 1. Ist In sämtlichen Ankündigungen zur Veranstaltung ist der Kunde KaufmannVeranstaltungsort wie folgt zu bezeichnen: TEC Event Campus, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht AndernachXxxxxxxxxxxx 0, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden00000 Xxxxxx.
2. Der Kunde ist verpflichtetDas Logo der TEC Event Campus GmbH darf nur nach vorheriger Absprache mit der TEC Event Cam- pus GmbH unter Beachtung des Corporate Design benutzt werden. Sämtliche Schriftstücke, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und Plakate, Auftritte im Internet oder in anderen Medien, auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstandbei denen das Logo verwendet werden soll, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse müssen vor der Publikation der TEC Event Campus GmbH zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies gilt ebenso auch für alle anderen Druckerzeugnisse und Medienauftritte, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung produziert werden sowie Telefon und Telefaxsämt- liche Pressemitteilungen.
3. Die Rechtsbeziehungen Werbevorrichtungen, Schilder, Transparente etc. dürfen innerhalb und außerhalb der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Location nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch die TEC Event Campus GmbH angebracht werden. Sie sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschlandvereinbarten Nutzungsdauer wieder zu entfernen.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenFoto- und Filmaufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung sind zugelassen. Die Anfertigung von Foto- oder Filmaufnahmen für einen gewerbli- xxxx Xxxxxx, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt welcher abweichend von dem Hinter- grund der Veranstaltung ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungist ohne Zustimmung der TEC Event Campus GmbH nicht gestattet. Die Verwendung der entstanden Foto- und Filmaufnah- men dürfen zu keiner Zeit für unerlaubte Zwecke, strafbare Handlungen oder in rufschädigender Art verwendet werden.
5. Maßgeblich Der Veranstaltende ist für die Einhaltung Anmeldung der Ver- anstaltung bei der GEMA und sonstigen Verwer- tungsgesellschaften (Bild, Wort etc.) sowie für die Zahlung der Künstlersozialabgabe selbst verant- wortlich. Er stellt die TEC Event Campus GmbH für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtungen von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerAnsprüchen Dritter frei.
6. Sollten einzelne Bestimmungen Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Veranstal- tende für die Einholung der Gestattung zur Schank- wirtschaft bei dem Gewerbeamt selbst verantwort- lich. Er stellt die TEC Event Campus GmbH für den Fall der Verletzung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtVerpflichtungen von Ansprüchen Dritter frei.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. Mit der Unterschrift unter diesem Vertrag erklärt der Kunde sich mit den angehängten Geschäftsbedingungen sowie den ebenfalls im Anhang befindlichen Datenschutzbedingungen einverstanden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von Würth. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Alle Preise verstehen sich rein netto, zzgl. der gültigen Umsatzsteuer. Ort Datum Unterschrift und Firmenstempel § 1 Geltungsbereich
1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung gilt ausschließlich für die entgeltliche Überlassung (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)wahlweise Kauf zzgl. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenWartung oder Miete) von Software durch die AWKG.
2. Der Kunde Die Software ist verpflichtetausschließlich für die Nutzung durch Unternehmer bestimmt. Sollten Sie kein Unternehmer sein und die Software dennoch nutzten wollen, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang wenden Sie sich bitte direkt an die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxAWKG.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen unter dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernEndbenutzer-Lizenzvereinbarung lizenzierte Software dient allein dazu, die Dokumentation von Bauvorhaben zu ermöglichen; es besteht die Möglichkeit, auch Fremdprodukte hinzuzufügen und deren Verwendung zu dokumentieren. § 2 Definitionen Soweit nicht Verbraucher sindausdrücklich anders geregelt, unberührthaben in dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (einschließlich der Definitionen selbst) die nachfolgenden Begriffe jeweils die folgenden Bedeutungen: AWKG: Xxxxx Xxxxx GmbH & Co. KG. Download: Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH Möglichkeit zur Übertragung von Daten über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.das Internet.
Appears in 2 contracts
Samples: Service Agreement, Miet Und Kaufmodell Vereinbarung
Sonstiges. 112.1. Ist Die Vertragsparteien sind – vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen – nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kunde Kaufmannjeweils anderen Partei Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Bei Übertragung von Rechten und Pflichten an etwaige Gesamt- oder Teilrechtsnachfolger des Auftragnehmers sowie an jene Unternehmen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachdie direkt oder indirekt vom Auftragnehmer kontrolliert werden bzw. an denen der Auftragnehmer beteiligt ist, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand die Zustimmung des KundenAuftraggebers als erteilt.
212.2. Der Kunde Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage das das sachlich zuständige Gericht in Österreich am Sitz von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxEFSTA.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
612.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, bleibt wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührthierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung. Auftraggeber (Firmenbezeichnung) Unterschrift Auftraggeber Firmenanschrift Name PLZ, Ort, Staat Position Umsatzsteuer ID Ort, Datum Anhang 1: Begriffsdefinitionen
1. Fiskalisierung / Fiskalvorschriften: landesspezifische Vorschriften zur Vermeidung von Manipulationen an (elektronischen) Grundaufzeichnungen, insbesondere folgende Gesetze und Vorschriften einschließlich damit in Zusammenhang stehender Vorschriften: o Deutschland: Speicherung von Daten gemäß „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) – Audicon-zertifizierter GoBD-Export. AO § 146a „Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme“; Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV); AEAO §146a „Anwendungserlass zu §146a Abgabenordnung“; Sowie DSFinV-K „Digitale Schnittstelle der FinanzVerwaltung für Registrierkassen“ o Kroatien: Gesetz über Fiskalisierung bei Barzahlung o Österreich: Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV) Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) – Cash Register Ordinance x Xxxxx: Ustawa o zmianie ustawy o podatku od towarów i usług oraz ustawy - Prawo o miarach und Projekt rozporządzenia w sprawie kryteriów i warunków technicznych, którym muszą odpowiadać kasy rejestrująceSlowenien: Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR) – Gesetz über steuerliche Rechnungsbescheinigung durch das Finanzamt o Tschechische Republik: Zákon 112/2016 ze dne 16. března 2016 o evidenci tržeb (EET) – Gesetz 112/2016 vom 16. Xxxx 2016 über die Erfassung von Umsätzen o Frankreich: NF 525 (Norme française) NF Logiciel de gestion d'encaissement, par rapport à Article 00 xx XXX x° 0000-0000 du 00 xxxxxxxx 0000 xx finances pour 2016 (1) – NF 525 (Norm française) in Bezug auf Artikel 88 des Gesetz Nr. 2015-1785 vom 29. Dezember 2015 der Finanzen für 2016 (1) o Italien: Documentazione tecnica per la trasmissione dei dati delle fatture (d.lgs. 127/2015, art. 1 e D.L. 78/2010, art. 21) valida dal 10 luglio 2017 – Technische Dokumentation für die Übermittlung von Rechnungsdaten (Legislativdekret 127/2015, Artikel 1 und DL 78/2010, Artikel 21) gültig ab 10. Juli 2017 o Slowakei: „e-Kasa“ (Zákon č. 289/2008 Z. z. o používaní elektronickej registračnej pokladnice a o zmene a doplnení zákona Slovenskej národnej rady č. 511/1992 Zb. o xxxxxx xxxx a poplatkov a o zmenách v sústave územných finančných orgánov v znení neskorších predpisov v znení zákona č. 465/2008 Z. z., zákona č. 504/2009 Z. z., zákona č. 494/2010 Z. z., zákona č. 331/2011 Z. z., zákona č. 440/2012 Z. z., zákona č. 361/2013 Z. z., zákona č. 218/2014 Z. z., zákona č. 333/2014 Z. z., zákona č. 35/2015 Z. z., zákona č. 130/2015 Z. z., zákona č. 359/2015 Z. z., zákona č. 180/2017 Z. z. a zákona č. 270/2017 Z. z.) – „e-Kasa“ (Gesetz Nr. 289/2008 Slg. zur Verwendung der elektronischen Registrierkasse und zur Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrates Nr. 511/1992 Slg. über die Verwaltung von Steuern und Gebühren und über Änderungen im System der Gebietskörperschaften in der Fassung des Gesetzes Nr. Slg. 465/2008, Akt-Nr. 504/2009 Slg., Akt-Nr., Gesetz Nr. 494/2010 Slg. 331/2011 Slg., Akt-Nr. Akt Nr. 361/2013 Slg., Akt-Nr. 218/2014 Slg., Akt-Nr. Akt Nr. 35/2015 Slg., Akt-Nr. Akt Nr. 359/2015 Slg., Akt-Nr. 180/2017 Coll. und Akt Nr. 270/2017 Slg.)
2. Fiskaldaten: Daten, welche im jeweiligen Land den (Finanz)Behörden mindestens aufgezeichnet werden müssen, um bestehende Fiskalgesetze erfüllen zu können. Z.B. Datum und Uhrzeit der Belegerstellung, Belegnummer, Belegsumme, Steuernummer Kassenpersonal,…
3. Fiskallösung: System zur Erfüllung länderspezifischer Fiskalvorschriften.
74. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinElektronisches Aufzeichnungssystem: Systeme, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze mit denen Umsätze aufgezeichnet werden. Darunter fallen alle Arten von Verbrauchern verstoßenHandelskassen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerns.g. Registrierkassen, Software-Kassensysteme, ERP-, Warenwirtschafts-, Fakturierungssysteme, Webshops und ähnliche geeignete Systeme. Diese Systeme sind ggf. in bestimmten Ländern von Fiskalvorschriften betroffen. In diesen Nutzungsbedingungen werden die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Begriffe „Kasse“ und „Registrierkasse“ einheitlich für alle Verträge oben genannten Systeme verwendet.
5. Auftraggeber: Betreiber elektronischer Aufzeichnungssysteme = Steuerpflichtiges Unternehmen = Endkunde
6. Register: Aufzeichnungseinheit, in der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Daten eines oder mehrerer elektronischer Aufzeichnungssysteme zusammenhängend dokumentiert werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen
Sonstiges. 120.1. Ist Alle Änderungen des Bewirtungsvertrages bedürfen auf Seiten des Vertragspartners der Kunde KaufmannSchriftform.
20.2. Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an den Vertragspartner, welcher die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenin diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
220.3. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
20.4. Der Kunde Gastwirt ist verpflichtetberechtigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Gastwirtes aufzurechnen; dies gilt für Konsumenten dann nicht, wenn der Gastwirt zahlungsunfähig oder die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxForderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder vom Gastwirt anerkannt ist.
320.5. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung Im Falle von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben Regelungslücken gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe
Sonstiges. 118.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen und Verträgen bedürfen der Schriftform. Ist Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
18.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
18.3 Der Kunde kann gegenüber TLS nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
18.4 TLS darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenkann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 18.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB dieses Vertrages unwirksam sein oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinwerden, bleibt wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Für den Fall der übrigen Bestimmungen davon unberührtUnwirksamkeit einer Vertragsbestimmung verpflichten sich beide Seiten dazu, unter Berücksichtigung des ursprünglich mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zwecks, zu der Vereinbarung einer Neuregelung. Sollte es zu keiner Einigung kommen, gilt die gesetzliche Regelung.
718.6 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Verschlüsselung oder Signatur der Besonderen Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
18.7 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TLS gestattet.
18.8 TLS wird in aller Regel nur aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze tätig. Bereits mit erstmaliger Nutzung der Dienste von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernTLS gelten diese Bedingungen als angenommen.
18.9 Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die nicht Verbraucher sindvon den hier angegebenen Punkten abweichen, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge bedürfen der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Schriftform.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 112.1 Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, ein- schließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für …………………….. (Ort)sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Ist der Kunde Kaufmann, Erfüllungsort ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach in (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzOrt). Für unsere Klagen
12.2 Es gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des KundenUN-Kaufrechtes.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, bleibt oder sollte sich in dem Vertrag eine Xxxxx befinden, so soll hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtBe- stimmungen nicht berührt werden.
712.4 Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Mündliche Nebenabreden verlieren mit Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages ihre Wirk- samkeit.
12.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abge- hen von dem Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail oder Telefax entsprechen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher Schrift- form.
12.6 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, unberührtbeziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Bei der Karst IT GmbH über Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.jeweils geschlechtsspezifische Form zu ver- wenden.
Appears in 2 contracts
Samples: Vertriebsvertrag, Distribution Agreement
Sonstiges. 19.1 Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, ein- schließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für ……………………….. (Ort) sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Ist der Kunde Kaufmann, Erfüllungsort ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des KundenLizenz- nehmers.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E9.2 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxKaufrechtes.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, bleibt oder sollte sich in dem Vertrag eine Xxxxx befinden, so soll hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtBe- stimmungen nicht berührt werden.
79.4 Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Mündliche Nebenabreden verlieren mit Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages ihre Wirk- samkeit.
9.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abge- hen von dem Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail oder Telefax entsprechen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher Schriftform.
9.6 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, unberührtbeziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Bei der Karst IT GmbH über Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.jeweils geschlechtsspezifische Form zu ver- wenden.
Appears in 1 contract
Samples: Licensing Agreements
Sonstiges. 1 Datenschutz
1. Die FirstAttribute AG hält die geltenden Datenschutzbestimmungen des BDSG ein.
2. Die personenbezogenen Daten, die die FirstAttribute AG erhebt, dienen für die Erstellung und Ausführung von Bestellungen und Aufträgen, sowie zu Abrechnungen.
3. Der Kunde hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine bei der FirstAttribute AG gespeicherten personenbezogenen Daten.
4. Der Kunde hat das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei der FirstAttribute AG gespeicherten personenbezogenen Daten.
5. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerspruch gegen die Zusendung von Produktinformationen mit Wirkung für die Zukunft zu. § 2 Aufrechnung Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen der FirstAttribute AG ist nur zulässig, wenn die Forderungen des Kunden unbestritten sind oder durch rechtskräftigen Titel festgestellt wurden. § 3 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenErfüllungsort Hofstetten.
2. Der Ist der Kunde ist verpflichtetKaufmann, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Edes öffentlichen Rechts oder öffentlich-Mailrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hofstetten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die FirstAttribute AG bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten. Ist der Kunde kein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-Adresse sowie Telefon und Telefaxrechtliches Sondervermögen, gilt die gesetzliche Regelung.
3. Diese Lizenzbedingungen haben Gültigkeit, bis diese durch eine neuere Version ersetzt werden. Die Rechtsbeziehungen FirstAttribute AG ist berechtigt, die Installation von neuen Programmversionen davon abhängig zu machen, ob der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Anwender den geänderten Lizenzbedingungen zustimmt. Ist der Bundesrepublik DeutschlandAnwender mit der Geltung der geänderten Lizenzbedingungen nicht einverstanden, ist er zur Weiterverbreitung von Software der FirstAttribute AG nicht mehr berechtigt.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit Die verbindliche Fassung dieser Lizenzbedingungen ist ausschließlich die Version in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungdeutscher Sprache. Ausschließlich die deutsche Fassung ist maßgeblich für den Inhalt dieser Lizenzbedingungen und die Rechte und Pflichten aus ihnen. Weitere Fassungen in anderen Sprachen dienen lediglich Informationszwecken und sind unverbindliche Übersetzungen.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions (Agb) and End User License Agreement (Eula)
Sonstiges. 1. Ist Es gelten die Bestimmungen der Kunde Kaufmannaktuellen Preisliste. Wird vom Vorstand in der jeweiligen Pe riode kein diesbezüglicher Beschluss gefasst, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch erhöhen sich die Mitgliedsbeiträge für die kommende Periode in der allgemeine Gerichtsstand Höhe des KundenVerbraucherpreisindexes.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Bei Beitritt eines Minderjährigen in den Golfclub übernimmt der auf der Beitrittserklärung unterfertigte Erziehungsberechtigte die Zah- lungsverpflichtung des Minderjährigen Mitglieds in sein persönliches Erfüllungsversprechen und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang garantiert die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.vollständige Be zahlung!
3. Die Rechtsbeziehungen Nutzung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandGolfanlagen erfolgt von allen Spielberechtigten immer auf eigene Gefahr. El tern haften für ihre Kinder.
4. Sämtliche Ansprüche Eine Haftung des Kunden gegen uns verjährenVereins für Sach- bzw. Personenschäden, soweit in diesen AGB die ein Spielberechtigter bei Benutzung der Golfanl agen erleidet oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istselbst verursacht, 24 Monate nach ihrer Entstehungsowie eine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Eigentum eines Spielberechti gten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für Gar- derobe wird keine Haftung übernommen.
5. Maßgeblich Mitglieder/Spieler und Gäste haften für etwaige Personen und/oder Sachschäden, die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartnerdurch ihr Spiel verursacht werden. Der Club ver- weist in diesem Zusammenhang auf die im Golfsport üblichen Sicherheits-, Etikettevorschriften und spezifischen Platzregeln hin und emp- fiehlt den Abschluss einer ausreichenden Golfhaftpflichtversicherung.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Xxxxx Xxxxxxx, Boxen, etc.: Der Golfclub und der Betreiber der Golfanlage haften nicht für die eingebrachten Sachen, außer wenn sie Schäden grob schuldhaft verursachen. Die Schränke, Boxen, etc. dienen nicht zur Aufbewahrung von Geld, Wertpapieren, Schmuck oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinähnlichen Sachen. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, bleibt dass die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtvon ihm eingebrachten Sachen bei Bedarf daher selbst zu versichern sind. Wir empfehlen Ihre Versicherungssituation zu überprüfen (Haushaltsversicherung bzw . eigene so genannte Golfversicherung/„Hole in One und Schläger – Versicherung“). Nähere Informationen bzw. Antragsformulare erhalten sie im Clubsekretariat.
7. Sollten Der Vorstand hat das Recht, bei Clubveranstaltungen - insbesondere bei Turnieren wie z.B. die Clubmeisterschaft - einzelne Bestimmung Mitglieder und/oder Mitgliedergruppen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Ausschlüsse müssen in der entsprechenden Wettspielausschreibung vermerkt werden.
8. Für alle Mitgliedschaften gelten im Übrigen die Bestimmungen der Statuten des Alpe Adria Golfclub Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx.
0. Angebote des Alpe Adria Golfclub Schloss Finkenstein sind freibleibend. Druckfehler, Irrtümer und jederzeitige Änderung (auch dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVBBedingungen für Mitgliedschaften) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.sind vorbehalten.
Appears in 1 contract
Samples: Membership Terms
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungs- unterlagen (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Für unsere Klagen gilt daneben auch Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format er- forderlich. Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber örtlich zuständige Gericht vereinbart. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils Auf- tragsverarbeiter den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3verständigen. Die Rechtsbeziehungen Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen Teile dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam Vereinbarung unwirksam sein, bleibt so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7Verein- barung im Übrigen nicht. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Ort Datum Für den Auftraggeber: Name: Position: Unterschrift: Für den Auftragsverarbeiter: Name: Position: Unterschrift: Aktuell bestehen die nachfolgenden Unterauftragsverhältnisse im Zusammenhang mit der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinAuftragsver- arbeitung: Die Firma X. Xxxxx Dental GmbH & Co. Betriebs KG, weil sie gegen Vorschriften arbeitet zur Unterstützung mit ver- schiedenen Software Herstellern sowie externe IT-Dienstleistern zusammen. Diese sind notwendig in der Verarbeitung des Auftrags und ist daher Bestand der Auftragsverein- barung durch den Auftragsverarbeiters. Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er die nachfolgend beschriebenen Mindestanforderungen im Rahmen seines Datenschutzkonzeptes einhält. Es beschreibt die im Rahmen der Auftragsverarbeitung erforderlichen Maßnahmen beim Auftragsverarbeiter zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtsicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Grundlage für alle Verträge dieses Datenschutz-Konzept bilden die EU-Datenschutzgrundverordnung DS- GVO und ggf. weitere von den interessierten Parteien geforderten Maßnahmen. Hierbei orientiert sich der Karst IT GmbH über Auftragsverarbeiter im Wesentlichen an den Vorgaben der Artikel 24, 25 und 32 DS-GVO. Auf Anforderung weist der Auftragsverarbeiter die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Einhaltung entsprechend nach.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Sonstiges. 1. Ist 12.1 Optalio ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu benennen.
12.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung der Optalio auf Dritte übertragen.
12.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG).
12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Edes öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxrechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder (Wohn-)Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Die Rechtsbeziehungen 12.5 Erfüllungsort für alle von Optalio zu erbringenden Leistungen ist, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, Sitz der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandOptalio.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 12.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser des Vertrages mit dem Kunden bzw. einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, bleibt so wird hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtnicht berührt. Dasselbe gilt, falls sich bei der Durchführung des Vertrages bzw. bei den vorliegenden AGB eine Lückenhaftigkeit im Nachhinein herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden 12.7 Mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir die Vertragsparteien haben diesen ausdrücklich einvernehmlich in Textform zugestimmtauf das Textformerfordernis verzichtet. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen stets zu ihrer Wirksamkeit der Karst IT GmbH.Textform. Dies gilt ausdrücklich auch für eine Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. Der Nachweis einer ergänzenden oder ändernden Nebenabrede ist zulässig.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 1 Datenschutz, Speicherung von Inhalten, Einsicht
(1) subreport verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers wie in der Datenschutzer- klärung näher beschrieben. Ist Den betroffenen Personen stehen die dort beschriebenen Rechte zu.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, seinen von der Kunde KaufmannDatenverarbeitung betroffenen Vertretern, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Mitarbeitern oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von subreport eingesetzten Personen diese Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu geben.
(Amtsgericht Andernach3) Verbindungsdaten werden erhoben, Landgericht Koblenzverarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zur Bereitstellung der Dienste (subreport online, subreport CAMPUS und subre- port ELViS) erforderlich ist.
(4) Verbindungsdaten in Form von IP-Adressen und An-/Abmeldezeitpunkten werden im technischen Logging der Dienste (subreport online, subreport CAMPUS und subre- port ELViS) gespeichert. Sie dienen der Systemüberwachung und/oder zur Sicher- stellung der ordnungsgemäßen Abläufe der Vergabeverfahren.
(5) Der Nutzer willigt darin ein, dass Bestandsdaten durch subreport erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Beratung der Nutzer, zur Fehlerbehebung und Weiterentwicklung der Dienste erforderlich ist.
(6) Nach Ende der Vertragslaufzeit wird subreport die vom Nutzer auf der Plattform ge- speicherten Inhalte nach Wunsch des Nutzers löschen, oder gegen ein entsprechen- des Entgelt für eine bestimmte Zeit speichern und/oder dem Nutzer zur Verfügung stellen.
(7) subreport behält sich vor, die vom Nutzer auf der Plattform gespeicherten Inhalte ein- zusehen, wenn Hinweise vorliegen, nach denen diese Inhalte sitten-, rechts- oder ver- tragswidrig sein können.
(1) Darüber hinaus gelten die Regelungen der AGB der subreport Verlag Schawe GmbH für die Plattformen subreport online und subreport CAMPUS und den Ergänzenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen für das Elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS (Stand 25. Mai 2018). Für unsere Klagen gilt daneben das Elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS (nachfolgend subreport ELViS genannt) gelten in Verbindung mit den ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sub- report Verlag Schawe GmbH für die Plattformen subreport online und subreport CAMPUS’ folgende ergänzende Bestimmungen: Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten von subreport ELViS kommt ausschließlich schriftlich (auch per Fax) zustande oder elektronisch, sofern subreport und der allgemeine Gerichtsstand Nutzer gleich- lautende Vertragsdokumente mit ihrer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des KundenSignaturgesetzes versehen. Nutzer sind sowohl öffentliche und ge- werbliche Auftraggeber im Sinne des § 2 (1), als auch Unternehmen, die an Ausschrei- bungsverfahren teilnehmen wollen (Bewerber/Bieter).
(1) subreport stellt mit subreport ELViS eine Plattform zur Verfügung, über die öffentlich- rechtliche und gewerbliche Vergabeverfahren nach Maßgabe des deutschen Vergabe- rechts elektronisch abgewickelt werden. Öffentliche und gewerbliche Auftraggeber können Vergabeunterlagen elektronisch einstellen, die sodann auf der Plattform zum Download vorgehalten werden. Bewerber/Bieter erhalten die Möglichkeit, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen, indem sie Vergabeunterlagen elektronisch anfordern und elektronisch ein Angebot abgeben.
(2) Die Leistungspflicht von subreport in Bezug auf subreport ELViS beschränkt sich auf die Bereitstellung. subreport stellt nicht die technische Verbindung des Nutzers zu die- ser Plattform her.
(3) Die EDV- und IT-Voraussetzungen für die Nutzung von subreport ELViS ergeben sich aus den ‚Technischen Voraussetzungen’, die über die Website von subreport (unter xxx.xxxxxxxxx.xx/Xxxxxxx) abrufbar sind oder schriftlich bei subreport angefordert werden können. Soweit der Nutzer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann subreport einen reibungslosen Ablauf des Auf- und Herunterladens sowie der Durchführung des Vergabeverfahrens nicht gewährleisten.
(4) Der Nutzer ist alleine dafür verantwortlich, die Voraussetzungen zur Teilnahme an sub- report ELViS zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören u. a. die Verbin- dung zum Internet sowie die Beschaffung einer digitalen Signatur. Die Einwahlkosten in das Internet sowie eventuell anfallende Gebühren für die Verbindung zum Internet sind von dem Nutzer nach Maßgabe des zwischen ihm und seinem Internetprovider und/oder Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrages zu tragen. Der Kunde Nutzer in der Rolle Xxxxxxxx/Xxxxxx ist alleine dafür verantwortlich, die ständige Er- reichbarkeit per E-Mail für die Dauer eines laufenden Vergabeverfahrens zu gewähr- leisten.
(5) subreport räumt dem Nutzer mit dem Vertragsabschluss für die Dauer des Vertrags- verhältnisses das Recht ein, die im Internet verfügbare Plattform subreport ELViS aus- schließlich für vertragliche Zwecke zu nutzen. Eine darüber hinaus gehende Einräu- mung von Rechten an der Software ist damit nicht verbunden.
(6) subreport gewährleistet, dass sämtliche Ausschreibungsinformationen, die auf die sub- report ELViS-Plattform hochgeladen werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun- gen, bzw. sofern dies individuell vereinbart wurde, für einen bestimmten Zeitraum dar- über hinaus, inhaltlich unverändert bereitgehalten werden. Soweit digital signierte Da- teien an subreport übermittelt wurden, gewährleistet subreport nur, dass die so ge- nannten ‚logfiles’, die Aufschluss über die gesendeten Dateien geben, nicht aber deren Inhalt speichern, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen inhaltlich unverändert bereitgehalten werden.
(7) Soweit subreport dem Nutzer Dritte für weiter gehende Dienstleistungen benennt, übernimmt subreport keine Gewährleistung für die Leistungserbringung des Dritten auf der Grundlage des zwischen diesem und dem Nutzer gesondert geschlossenen Ver- tragsverhältnisses.
(8) Eine Gewähr für die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens übernimmt subreport nicht.
(9) Die Vollständigkeit der Informationen zu einzelnen Ausschreibungen sowie der im Rahmen des Vergabeverfahrens von den Beteiligten übermittelten Informationen wird nur insoweit gewährleistet, als subreport diese Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig übermittelt bekommen hat. Der Nutzer ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten die Dienste von subreport ELViS sachgerecht zu unterrichten nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
(1) soweit der Nutzer Bewerber/Bieter und auf entsprechende Anfrage nicht öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 2 ist, die vereinbarten Entgelte zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer (Regelungen zur Berechnung von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut Umsatzsteuer bei Auslandslieferungen sind aus- genommen) zu bestätigenzahlen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer Für jede nicht eingelöste bzw. Vorstandzurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer subreport die entstandenen Kosten zu erstatten;
(2) die Dienste von subreport ELViS nicht missbräuchlich und ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften zu nutzen, insbesondere keine Rechte Dritter, zum Beispiel Persönlichkeitsrechte, Urhe- berrechte, Marken- und Namens- sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter, zu verletzen;
(3) keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten einzustellen oder anzu- bieten, insbesondere keine Informationen, die zum Rassenhass aufstacheln, Krieg oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornographisch sind, oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchen Inhalten – beispielsweise durch Setzen von Hyperlinks – hinzuweisen;
(4) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesonde- re (soweit es erforderlich) • keine Passwörter/Codenummern (PIN) zu verwenden, die beispielsweise dem eige- nen Namen oder Geburtstag oder dem nahestehender Personen entsprechen; • Passwörter/Codenummern (PIN) geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben sowie • ein Passwort/eine Codenummer (PIN) für den Zugang zu den Diensten von subreport ELViS nicht für die Nutzung anderer Dienste Dritter im Internet zu nutzen und • die Nutzung des Dienstes unter Berücksichtigung der Vorgaben von subreport ELViS zum ordnungsgemäßen log off (Beenden der Sitzung) zu beenden;
(5) sämtliche Dateien, die er auf die Plattform hochlädt, zuvor mit dem aktuellen Prüfpro- gramm auf Viren, Würmer, trojanische Pferde und ähnliche die Integrität von Dateien und/oder Computerhardware und –software beeinträchtigende Bestandteile zu über- prüfen und nur Dateien hochzuladen, die frei von solchen Bestandteilen sind. subre- port wird, sofern subreport solche Daten entdeckt, den Nutzer darüber unverzüglich informieren. Sofern durch solche Daten die Integrität des Dienstes von subreport EL- ViS oder der Einrichtungen Dritter unmittelbar gefährdet ist, kann subreport solche Daten zur Vermeidung von Schäden auch ohne vorherige Unterrichtung des Nutzers löschen, wenn die Gefährdung mit angemessenem finanziellen und zeitlichen Auf- wand nicht in anderer Weise zu beseitigen ist;
(6) Systemanfragen und Aufforderungen von subreport, die dem reibungslosen und schnellen Ablauf von subreport ELViS dienen, unverzüglich zu beantworten;
(7) Der Nutzer haftet für alle Folgen und Nachteile, die subreport und/oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von subreport oder dadurch entstehen, dass der Nutzer seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nach- kommt. Der Nutzer stellt subreport insoweit von jeglicher Haftung einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung frei. subreport haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht gegenüber Dritten.
(1) subreport haftet aus diesem Vertragsverhältnis nicht für Leistungen, die Dritte – bei- spielsweise Internetzugangs- oder Inhalteprovider – auf der Grundlage eines eigenen Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer erbringen.
(1) Die für die Zusendung der Vergabeunterlagen an subreport zu zahlenden Entgelte bestimmen sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; nach der von subreport eingesetzten Pauschale. Die Abrechnung er- folgt monatlich. Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Versand der Rechnungen erfolgt per E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. (2) Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandZahlung erfolgt per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren per SEPA- Basis-Lastschrift.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung(3) Bei öffentlichen Auftraggebern erfolgt die Zahlung per Überweisung.
5(4) Bei Zahlungsverzug des Nutzers ist subreport berechtigt, den Zugang zum Dienst zu sperren. Maßgeblich Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, alle geschuldeten Entgelte zu zahlen.
(1) Darüber hinaus gelten die Regelungen der AGB der subreport Verlag Schawe GmbH für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerPlattformen subreport online und subreport CAMPUS und subreport ELViS (Stand 25. Mai 2018).
6. Sollten (2) Sofern einzelne Bestimmungen dieser der hier aufgeführten Regelungen von den AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinsubreport Verlag Schawe GmbH für die Plattformen subreport online und subreport CAMPUS abwei- chen, bleibt haben die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührthier aufgeführten Regelungen Vorrang.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 18.1 Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Ist Änderungen und Ergänzungen dieses Vertra- ges, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Kunde KaufmannSchriftform.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich seiner Anlagen und etwaigen Nachträge rechtlich unwirksam sein oder werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarun- gen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, den Vertrag im Übrigen zu er- füllen und die unwirksamen Vereinbarungen durch im wirtschaftlichen Erfolg ihren möglichst gleichkommenden Bestimmungen zu ersetzen.
8.3 Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt für Einspeisungen in das Nieder- spannungsnetz die Niederspannungsanschlussverordnung (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzNAV). Für unsere Klagen gilt daneben auch Einspeisungen in das Mit- telspannungsnetz gelten die „Allgemeinen Bedingungen der allgemeine Gerichtsstand des KundenStadtwerke Görlitz AG für den Netz- anschluss und die Anschlussnutzung in Mittelspannung (AB Netzanschluss und Anschlussnutzung MS). Die Veröffentlichung erfolgt jeweils unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx).
2. Der Kunde ist verpflichtet8.4 Mit Inkrafttreten dieses Vertrages verlieren alle früheren Verträge über die Einspeisung aus der Anlage, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstandderen Nachträge, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxalle zusätzlichen Vereinbarungen hierzu zwischen den Vertrags- partnern ihre Gültigkeit.
3. 8.5 Die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden vom Netzbetreiber automati- siert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrech- nung, Rechnungsstellung, Vertragsabwicklung) unter Beachtung der Bundesrepublik Deutschlandgesetzlichen Vorgaben ver- wendet und gegebenenfalls übermittelt.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich 8.6 Gerichtsstand für die Einhaltung von Fristen Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften Sitz des NetzbetreibersAnlagen zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher Vertrag sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Einspeisungsvertrag
Sonstiges. 1. Ist Die Versicherungsleistungen werden dem Zeitpunkt zugerechnet, in dem die Behandlungen durchgeführt bzw. die Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bezogen wurden. Das erste Versicherungsjahr beginnt gemäß § 2 Absatz 1 der Kunde KaufmannAllgemei- nen Versicherungsbedingungen für die Auslands-Krankheitskosten-Risiko- gruppenversicherung-Dr-Xxxxxx 2013 (AVB-AKK-RGR-DRW 2013), ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)es endet am 31.12. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundendesselben Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr gleich.
2. Der Kunde ist verpflichtetBei einer Änderung der Beiträge gemäß § 11 der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen für die Auslands-Krankheitskosten-Risikogruppenversicherung-Dr- Xxxxxx 2013 (AVB-AKK-RGR-DRW 2013) können auch die betragsmäßig festge- stellten Leistungsbegrenzungen und Selbstbeteiligungen sowie Pauschalbeträge geändert werden. Die geänderten Beträge werden mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse zu Beginn des zweiten Monats wirksam, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und der auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxBenachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
3. Die Rechtsbeziehungen Abweichend von § 2 Absatz 2 der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAllgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslands-Krankheitskosten-Risikogruppenversicherung-Dr-Xxxxxx 2013 (AVB- AKK-RGR-DRW 2013) ist eine Mindestdauer von drei Monaten nicht erforderlich.
4. Sämtliche Ansprüche Anstelle des Kunden gegen uns verjähren§ 2 Absatz 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslands-Krankheitskosten-Risikogruppenversicherung-Dr-Xxxxxx 2013 (AVB-AKK-RGR-DRW 2013) gilt die folgende Formulierung: Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Weiterhin steht der Geburt eines Kindes die Übernahme eines Pflegekindes gleich, sofern für das Kind ein Kindergeldanspruch besteht. Der Versicherungsschutz für adoptierte Kinder sowie Pflegekinder im Ausland beginnt ab dem Zeitpunkt der Kindergeldzahlung.
(1) Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Versicherungsfälle im Ausland (siehe jedoch auch Absatz 4 Satz 4). Er gewährt im Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen. Er erbringt, sofern vereinbart, damit unmittelbar zusammenhängende zusätzliche Dienstleistungen. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. Als Versicherungsfall gelten auch:
a) Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwanger- schaft, Fehlgeburt und Entbindung;
b) gezielte Vorsorgeuntersuchungen, dies auch stationär, wenn die Untersu- chung aus medizinischen Gründen stationär durchgeführt werden muss;
c) Tod, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehunghierfür Leistungen vereinbart sind.
5. Maßgeblich (2) Erfolgt mit der Anmeldung zur Versicherung eine Gesundheitsprüfung und wer- den aufgrund dieser erhöhte Risiken festgestellt, können hierfür Risikozuschläge und / oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden, die sich nach dem für den Geschäftsbetrieb des Versicherers zum Ausgleich erhöhter Risiken maßgeblichen Grundsätzen richten.
(3) Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der Anmeldung, der Versicherungsbestätigung, späteren schriftlichen Vereinbarungen, diesen Allge- meinen Versicherungsbedingungen für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerAuslands-Krankheitskosten-Risiko- gruppenversicherung, den gewählten Tarifen, dem Gruppenversicherungsver- trag sowie den gesetzlichen Vorschriften. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Terms and Conditions
Sonstiges. 1. Ist 16.1 Der Nutzungsvertrag stellt die gesamte Vereinbarung und Absprache der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand Parteien hinsichtlich des KundenVertragsgegenstandes dar und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstandes getroffenen Vereinbarungen oder Absprachen.
216.2 Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Schriftformklausel – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Übersendung unterzeichneter Erklärungen per Telefax genügt. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. VorstandAlle anderen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags können, soweit es nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, per E-Mail an die von den Parteien zu diesem Zweck zu benennenden E-Mail-Adressen übermittelt werden. Mündliche und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.
16.3 Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
1.1 Das Arztinformationssystem „Deximed – Deutsche Experteninformation Medizin" (nachfolgend „Deximed“) ist eine auf die primärärztliche Versorgung fokussierte Datenbank.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Gesinform GmbH (nachfolgend „Gesinform") und dem Nutzer im Hinblick auf die Nutzung des Arztinformationssystems Deximed. Nutzer ist der im Nutzungsvertrag bezeichnete Vertragspartner der Gesinform.
1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil.
1.4 Gesinform behält sich bei dem Kunden um ausdrücklich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Gesinform wird den Nutzer über eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Änderung der Nutzungsbedingungen spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail an die vom Nutzer in seinem Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse sowie Telefon in Kenntnis setzen. Sofern das zwischen dem jeweiligen Nutzer und TelefaxGesinform bestehende Vertragsverhältnis von der Änderung betroffen ist, hat der Nutzer das Recht, den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Gesinform wird den widerspruchsberechtigten Nutzer in der E-Mail, die die Änderungen enthält, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
31.5 Berechtigt zur kostenlosen Nutzung von Deximed sind ausschließlich Privatpersonen. Der Nutzer erklärt, dass er bei Nutzung von Deximed weder als oder für ein Unternehmen, d.h. nicht in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und dieses ausschließlich für private, nicht-kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke nutzt.
2.1 Die Angaben zu Deximed auf den Webseiten der Gesinform enthalten kein bindendes Angebot der Gesinform, sondern geben dem Nutzer die Möglichkeit, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags abzugeben.
2.2 Der Abschluss von Nutzungsverträgen erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer Online-Bestellung. Dabei gibt der Nutzer ein bindendes Angebot ab, indem er nach Durchlaufen des Online-Bestellvorgangs die Bestellung durch Aktivierung der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen" abgibt. Nach Absendung der Bestellung des Abonnements erhält der Nutzer eine Auftragsbestätigung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Diese Auftragsbestätigung ist die Annahme des Angebots durch die Gesinform. Der Vertrag über die Nutzung des Arztinformationssystems Deximed (nachfolgend „Nutzungsvertrag") besteht aus der mit der Bestellung des Nutzers korrespondierenden Auftragsbestätigung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.1 Der Zugang zu Deximed erfolgt über das Internet. Der Nutzer hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen.
3.2 Der Zugang des Nutzers zu den im Rahmen von Deximed bereitgestellten Dokumente und Inhalten erfolgt passwortgeschützt unter Verwendung der dem Nutzer von Gesinform zugeteilten Zugangsdaten. Ist das Abonnement für mehrere Nutzer abgeschlossen, so erhält jeder berechtigte Xxxxxx eigene Zugangsdaten und ein eigenes Passwort. Der Zugang ist pro Nutzer nur auf einem Gerät zur gleichen Zeit möglich.
3.3 Der Nutzer muss sein Passwort geheim halten und seine Zugangsdaten sowie etwaige Sicherheits-Hardware (z.B. Dongle) sorgfältig sichern. Er ist darüber hinaus verpflichtet, Gesinform umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang zu Deximed von Dritten missbraucht wurde. Der Nutzer haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch seiner Zugangsdaten nicht zu vertreten.
3.4 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass in seinem Bereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu Deximed geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware.
3.5 Im Falle der Weiterentwicklung von Deximed obliegt es dem Nutzer, nach Information durch die Gesinform die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten IT-Infrastruktur vorzunehmen.
3.6 Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.
3.7 Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, Deximed funktionsuntauglich zu machen oder dessen Nutzung zu erschweren, sind ausdrücklich untersagt.
4.1 Aussagen und Beschreibungen zu Deximed auf Webseiten der Gesinform verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
4.2 Die Bereitstellung der Inhalte auf Deximed beinhaltet keine ärztliche Beratung oder Behandlung. Bei der Auswahl und Pflege der Inhalte von Deximed wendet Gesinform verlagsübliche Sorgfalt an. Der Nutzer erkennt an, dass Gesinform hierbei auf die Zurverfügungstellung korrekter Informationen durch Dritte angewiesen ist. Es obliegt dem Nutzer, die Inhalte einer dem Verwendungszweck entsprechenden Plausibilitätskontrolle zu unterziehen.
4.3 Gesinform strebt eine durchschnittliche Verfügbarkeit von Deximed von 97 % pro Monat an. Folgende Zeiten sind bei der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen:
4.3.1 Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf von Gesinform nicht beeinflussbaren Störungen des Internet oder auf sonstigen von Gesinform nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt beruhen;
4.3.2 Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen regelmäßiger und zwingend erforderlicher Wartungsarbeiten am Datenbanksystem;
4.3.3 Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Nutzer zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu der Datenbank vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hardware des Nutzers.
4.4 Die Gesinform bemüht sich, ihr Angebot kontinuierlich an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Die Rechtsbeziehungen Gesinform behält sich deshalb Änderungen zur Anpassung des Systems an den Stand der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandTechnik, Änderungen zur Verbesserung des Systems, insbesondere mit Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor, sofern letztere zur Berichtigung von Fehlern, zur Aktualisierung oder aus lizenzrechtlichen Gründen erforderlich sind.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich 5.1 Der Nutzer ist für die Einhaltung der für die Nutzung von Fristen Deximed erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Betriebssystem und Browser. Um sämtliche Funktionen von Deximed nutzen zu können, ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartnereine aktuelle Microsoft Windows- und Office-Version erforderlich. Andernfalls ist eine Nutzung ggf. nicht oder nur eingeschränkt möglich.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam 5.2 Für einige Funktionen kann es erforderlich sein, bleibt das Speichern von Cookies zuzulassen und Javascript zu aktivieren. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er seine Browser-Software aktuell hält und eventuell erforderliche Funktionen aktiviert.
6.1 Gesinform ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die Wirksamkeit eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus vermieden wird. Der Nutzer darf keine Vorrichtungen oder sonstigen Mittel einsetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen der übrigen Bestimmungen davon Gesinform zu umgehen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung ist die Gesinform berechtigt, den Zugang zu Deximed sofort zu sperren. Weitere vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Gesinform, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
76.2 Darüber hinaus ist Gesinform dazu berechtigt, Deximed für den Nutzer vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften verletzt oder mit der Zahlung der vereinbarten Gebühren in Verzug ist.
6.3 Gesinform wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Gesinform wird die Sperre unverzüglich aufheben, sobald der Verstoß oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH Zahlungsverzug beendet ist.
7.1 Das Zustandekommen eines Vertrags über die Erbringung Nutzung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Deximed richtet sich nach Maßgabe dieser Bestimmungen.
7.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.3 Bei Beendigung des Kunden werden nicht VertragsbestandteilVertrags ist Gesinform berechtigt, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.den Zugang des Nutzers zu Deximed sofort zu sperren.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 115.1. Ist Der Werkunternehmer ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmi- gung berechtigt, den Auftrag im Ganzen oder in Teilen an Subunterneh- mer weiterzugeben. Sollte im Einzelfall eine solche Genehmigung erteilt werden, bietet der Kunde KaufmannWerkunternehmer bereits jetzt die Abtretung jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen dessen Subun- ternehmer an. Der Auftraggeber kann dieses, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach auf dreißig Jahre ab Ver- tragsannahme befristete Anbot jederzeit annehmen. Der Werkunterneh- mer verpflichtet sich bei Auftragserteilung an dessen Subunternehmer, diesen auf das Abtretungsanbot hinzuweisen und dessen schriftliche Zu- stimmung zu einem allfälligen Haftungsübergang einzuholen. Die Haf- tungsverpflichtung des Subunternehmers hat unbedingt zu erfolgen. Ins- besondere darf die Erklärung nicht von der Bezahlung des Werklohnes durch den Werkunternehmer (Amtsgericht AndernachSubauftraggeber) abhängig gemacht wer- den. Sie muss daher auch für den Fall der Insolvenz des Werkunterneh- mers (Subauftraggebers) Gültigkeit haben. Das heißt, Landgericht Koblenz)dass der Subauf- tragnehmer in diesem – wie in jedem Fall – auf Einwendungen aus dem/den Rechtsverhältnis/-sen zum Werkunternehmer (Subauftragge- ber) und auf die Aufrechnung gegen Forderungen des Werkunterneh- mers (Subauftraggebers) ausdrücklich verzichtet. Für unsere Klagen gilt daneben auch Die Kenntnis des und das Einverständnis des Subunternehmers mit diesem Abtretungsanbot hat der allgemeine Gerichtsstand Werkunternehmer dem Auftraggeber binnen fünf Werktagen nach Vergabe des KundenSubauftrages, durch Übermittlung einer vom Subauftrag- nehmer firmenmäßig gefertigten Kopie dieses Vertragspunktes, schriftlich nachzuweisen. Ein Verstoß gegen eine in diesem Vertragspunkt über- nommene Verpflichtung berechtigt den Auftraggeber, den gegenständli- chen Werkvertrag aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung aufzulö- sen.
215.2. Der Kunde ist verpflichtetAuftragnehmer versichert ausdrücklich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich sämtliche für die Einhaltung von Fristen Er- bringung der vertragsgemäßen Leistungen und Arbeiten erforderlichen Gewerbeberechtigungen uneingeschränkt zu verfügen. Der Auftraggeber ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen berechtigt, jederzeit ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinzurückzutreten und den Auftragnehmer für sämtliche hier- mit verbundenen Schäden und Nachteile uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen, bleibt die Wirksamkeit wenn er von Einschränkungen der übrigen Bestimmungen davon unberührtGewerbeberechtigung Kenntnis erhält. Der Auftragnehmer kann für sämtliche hiermit verbunde- nen Schäden und Nachteile uneingeschränkt belangt werden.
715.3. Alle Maßnahmen und Kosten für die Erlangung der behördlich notwendi- gen Bewilligungen und Genehmigungen sowie Abnahmen sind im Preis enthalten und sind zeitgerecht einzuholen.
15.4. Der Auftragnehmer ist für alle im Zuge seiner Auftragsdurchführung an den Arbeiten anderer Professionisten bzw. am Bestand verursachten Schäden voll haftbar (zuordenbarer Bauschaden).
15.5. Besondere Haftung mehrerer Auftragnehmer: Sind mehrere AN am Erfüllungsort (auf der Baustelle oder Montagestelle) beschäftigt, so haf- ten sie für die am Erfüllungsort entstandenen Beschädigungen an über- nommenen Leistungen, sowie am vorhandenen Baubestand (z.B. Schä- den an Stiegenstufen, an Verglasungen, durch Ablaufverstopfungen, etc.), sofern Urheber dieser Beschädigungen nicht feststellbar sind, an- teilsmäßig im Verhältnis ihrer Abrechnungssummen je AN bis zu einem Betrag von 2% der jeweiligen Auftragssumme. Bis zur vom AG durchzu- führenden Schlussfeststellung zur Bauschadensabrechnung (Feststel- lung der tatsächlichen Bauschadensumme je AN) wird ein Einbehalt von 1% der Rechnungssumme (sowohl für Teil- als auch Schlussrechnun- gen) hierfür festgelegt. Sollten einzelne Bestimmung diese Kosten 1% nicht übersteigen, so ist kein gesonderter Abrechnungsnachweis des AG beizubringen. Direkt zu- ordenbare Bauschäden sind unabhängig von den nicht zuordenbaren Bauschäden und werden unverzüglich bei jeder Teilrechnung abgezo- gen. Die Kosten für ev. darüber hinausgehende nicht zuordenbare Schä- den sind ebenso von jedem Auftragnehmer anteilsmäßig im Verhältnis der ursprünglichen Auftragssumme zu ersetzen. Die Kosten für Bauschäden aller Art werden dem AN nach tatsächlichem Aufwand mit einem Zuschlag von 10% verrechnet. Eine Beschränkung gemäß ÖNORM B 2110 wird ausgeschlossen. Eine Schadenersatzbeschrän- kung gemäß ÖNORM B 2110 bzw. ÖNORM A 2060 wird ausgeschlos- sen.
15.6. Allfällige Muster sind dem AG vor dem Einbau mit entsprechender Vor- laufzeit zur Freigabe vorzulegen. Der eventuell erforderliche Einbau so- wie auch das danach notwendige Entfernen dieser AGB Muster sind für den AG kostenfrei.
15.7. Mehrkosten durch Terminverzögerungen und Qualitätsmängel gehen zu Lasten des AN, ebenso die Kosten aus negativen Prüfzeugnissen.
15.8. Die Aufrechnung gegen Forderungen des AG ist unzulässig, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt bzw. unbestritten sind.
15.9. Der AN hat die Einreichung seiner Ausführungsunterlagen selbst durch- zuführen. Er hat auch die Gebühren dafür zu übernehmen. 15.10.Der AN hat sich unmittelbar vor Beginn der Arbeiten über vorhandene Einbauten zu erkundigen. 15.11.Der Auftraggeber oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinBauherr kann Arbeitsunterbrechungen verfü- gen, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenwenn wichtige Gründe vorliegen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtohne dass den Auftraggeber dadurch Mehrkosten entstehen. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB15.12.Beistellungen: Seitens des AG werden folgende Verrechnungssätze vereinbart: a.) gelten für alle Verträge Baustrom: 0,5% der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Abrechnungssumme
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Sonstiges. 1Die Erziehungsberechtigten nehmen zur Kenntnis, dass es verboten ist, dem Kind ge- fährliche Gegenstände (Feuerzeug, Messer, etc.), giftige Substanzen o. ä. in die Betreu- ungseinrichtung mitzugeben. Ist Die Kidspoint GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Fotos, Filmaufnahmen, …von den Kindern und dem Personal, auch wenn diese mit dem Handy gemacht wurden, nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Nutzung der Kunde KaufmannFotos, Filmaufnahmen, … von den Kin- dern und dem Personal, die durch Erziehungsberechtigte oder das Personal gemacht werden (bspw. bei Festen oder Feiern die von der Einrichtung gestaltet werden) dürfen ausschließlich für private Zwecke. Somit ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach keine Veröffentlichung auf bspw. Facebook oder anderen Kanälen zulässig. Die Kidspoint GmbH übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände (Amtsgericht AndernachHandys, Landgericht KoblenzMP3 Player, Schmuck etc.). Für unsere Klagen gilt daneben auch Ergänzungen und Änderungen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen, damit sie rechtwirksam werden. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das Bezirksgericht St. Pöl- ten. Unterschrift der allgemeine Gerichtsstand Standortleitung der Kidspoint GmbH Durch meine Unterschrift bestätige ich den Erhalt der Einrichtungsordnung und erkläre mich mit der Betreuungsvereinbarung und der Einrichtungsordnung einverstanden. Ort, Datum Unterschrift des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang Erziehungsberechtigten Hiermit bevollmächtige ich die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich Kidspoint GmbH für die Einhaltung Betreuung meines Kindes jeden Monat den berechneten Monatsbeitrag von Fristen ist meinem Konto einzuziehen.. Der Betrag wird zwischen dem 10. und 20. Tag jedes Monats automatisch abgebucht. Wir weisen sie höflichst darauf hin, dass bei einem Zahlungsverzug von 2 Monatsbeiträgen, Ihr Kind aus der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerEinrichtung verwiesen wird, bis die Schuld getilgt ist. Des Weiteren werden wir die offenen Forderungen unserem Inkassobüro übergeben.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Betreuungsvertrag
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
212.1. Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt, uns jeweils unverzüglich seine Rechte, Forderungen und Verpflichtungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Canon auf einen Dritten zu übertragen.
12.2. Canon ist berechtigt, sämtliche Rechte, Forderungen und Verpflichtungen, mit Ausnahme von Wartungsverträgen, auf einen Dritten zu übertragen („Vertragsübernahme“). Der Kunde stimmt hiermit bereits im Voraus einer solchen Vertragsübernahme zu. Die Vertragsübernahme ist rechtswirksam ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von Canon oder vom übernehmenden Dritten über die Vertragsübernahme informiert wird. Ab Zugang dieser Verständigung beim Kunden scheidet Canon endgültig aus diesem Vertrag aus, weshalb der Kunde nur noch an die eintretende Vertragspartei mit schuldbefreiender Wirkung leisten kann. Ferner wird der Kunde im Fall der Übertragung eines Mietvertrags mit der Verständigung angewiesen, den Mietgegenstand nicht mehr für Canon sondern für den übernehmenden Dritten innezuhaben.
12.3. Allfällige im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages zu entrichtenden Abgaben und Gebühren trägt der Kunde.
12.4. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das in Handelssachen zuständige Gericht in Wien – bei Streitigkeiten die vor das Bezirksgericht gehören das Bezirksgericht für Handelssachen Wien – vereinbart.
12.5. Sollte ein Teil dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.6. Der Kunde hat Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer seines Namens oder seines Firmensitzes bzw. VorstandWohnsitzes Canon unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Bis zur Bekanntgabe können Erklärungen von Canon rechtswirksam an die vom Kunden zuletzt nachweislich bekannt gegebene Anschrift des Kunden abgeschickt werden. Für den Fall der Verletzung der Bekanntgabe Verpflichtung verzichtet der Kunde auf die Erhebung des Einwandes der Verjährung, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxdie verspätete Geltendmachung auf diese Vertragsverletzung zurückzuführen ist.
312.7. Die Rechtsbeziehungen Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandNormen des UN-Kaufrechts.
412.8. Sämtliche Ansprüche Im Falle des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich Exports von gekaufter Ware ist der Kunde für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang hierfür maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Außenhandelsgesetzes, der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartneranwendbaren sonstigen exportrechtlichen Bestimmungen sowie der ggf. anwendbaren US-Exportkontrollvorschriften, verantwortlich.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 111.1. Gegen Forderungen der INSTAL Engineering GmbH kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag resultierender Ansprüche geltend machen.
11.2. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der Sitz der Gesellschaft Gerichtsstand. Die Rechtsbeziehungen INSTAL Engineering GmbH kann Ansprüche auch bei dem Gericht des allgemeinen oder besonderen Gerichtsstandes des Käufers geltend machen. Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist ebenfalls der Vertragspartner unterliegen Sitz der Ge- sellschaft. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es gilt ausschließlich dem das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des Internationales Privat- rechts und des UN-Kaufrechts.
411.3. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenNebenabreden oder abweichende Vereinbarungen, soweit in diesen AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der INSTAL Engi- neering GmbH. Änderungen oder unseren Besonderen Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istgelten ab deren Übermittlung an den Kunden. Die Änderungen gelten als genehmigt, 24 Monate wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach ihrer EntstehungZugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.
511.4. Maßgeblich für Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Klauseln dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen oder des Vertrages, in den die Einhaltung von Fristen ist Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein- bezogen wurden, rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Zugang üb- rigen Bestimmungen bzw. Klauseln des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung oder der durch die Unwirk- samkeit einzelner Bestimmungen entstehenden Xxxxx treten die nächst zulässigen gesetzli- chen Regelungen, die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerBestim- mung vereinbart hätten. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für etwaige Änderungen dieser Klausel.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungs- unterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein In- solvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auf- tragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Ver- einbarung im Übrigen nicht. …………………………………………… …………………………………………… Ort, Datum Ort, Datum …………………………………………… …………………………………………… Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
1. Ist Kategorien der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach betroffenen Personen Xxxxxx (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.natürliche und juristische Personen) Zahnärzte / Kieferorthopäden Patienten
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.Rechtsgrundlagen: Auftragsverhältnis durch Kunden
3. Die Rechtsbeziehungen Verträge, Zustimmungserklärungen oder sonstige Unterlagen sind abgelegt: Zustimmung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Kunden bei der Bundesrepublik Deutschland.Registrierung auf nivellonligne Datenverarbeitungsvertrag wurden versendet Einwilligungserklärungen für Patienten auf unserer Homepage verfügbar
4. Sämtliche Ansprüche Kategorien der verarbeiteten Daten Kundenbezogene Grund- bzw. Kontaktdaten Patientendaten zur Auftragsverarbeitung Kategorien der verarbeiteten Daten: Kategorien der betroffenen Personengruppe aus Punkt 1 des C-Blattes Lfd. Nr. Datenkategorien Besondere Datenka- tegorien iSd Art 9 DSGVO, strafrechtlich relevant iSd Art 10 DSGVO Empfänger
1 Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.1 Anrede Betroffener 2 Titel Betroffener
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Sonstiges. 1a) Die Angebote und Planungsunterlagen der GEBICO GmbH sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Ist Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Kunde Kaufmannzur Schadenersatzleistung verpflichtet.
b) Die von der GEBICO GmbH zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese, ohne die Zustimmung der GEBICO GmbH weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenKunde zur Schadensersatzleistung verpflichtet.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich Bei Übertragungen über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet die GEBICO GmbH für die Herstellung der Verbindung und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxÜbertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit.
3. Die Rechtsbeziehungen GEBICO GmbH ist berechtigt, sich bei der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandErfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenEine Beschaffungspflicht der GEBICO GmbH für Ersatzteile besteht nicht, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt wenn diese nur mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw. eine Beschaffung tatsächlich unmöglich ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für Die GEBICO GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Einhaltung von Fristen ist Möglichkeit der Zugang Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei gleichzeitiger Zustimmung der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerGEBICO GmbH und des Kunden.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Mündliche Vereinbarungen vor oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinbei Vertragsschluss sowie nachträgliche Änderungen, bleibt Nebenabreden, die Vereinbarung von Beschaffenheiten und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtschriftlichen Bestätigung der GEBICO GmbH und des Kunden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Sollte eine der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenso wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel ist der Kunde verpflichtet, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernmit der GEBICO GmbH eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge dem mit der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Appears in 1 contract
Samples: Werk Und Kaufvertrag
Sonstiges. (1) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Ist Bestehen Zweifel, ob eine Information der Kunde KaufmannGeheimhaltungspflicht unterliegt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundensie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
(2. Der Kunde ist verpflichtet) Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), uns jeweils durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxverständigen.
(3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland) Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
(4. Sämtliche Ansprüche ) Die Einrede des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungZurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
(5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. ) Sollten einzelne Bestimmungen Teile dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam Vereinbarung unwirksam sein, bleibt so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7Vereinbarung im Übrigen nicht. Sollten einzelne Bestimmung Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen entergon GmbH & Co. KG Stand: 12.09.2019 | Version 1.2.5 1 Einleitung 2 2 Informationssicherheitslinien 2 3 Organisation der Informationssicherheit 3 4 Personalsicherheit 3 5 Management der organisationseigenen Werte 3 6 Zugriffssteuerung 4 7 Kryptographie 5 8 Physische und umgebungsbezogene Sicherheit 5 9 Betriebssicherheit 6 10 Kommunikationssicherheit 7 11 Anschaffung, Entwicklung und Instandhaltung von Systemen 7 12 Lieferantenbeziehungen 7 13 Handhabung von Informationssicherheitsvorfällen 8 14 Notfallmanagement 8 15 Compliance 8 16 Datenschutzmanagement 9 17 Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten 9 1 Einleitung Nachfolgend sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, ergriffen wurden. Die aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen orientieren sich an der ISO 27002 Norm, ein international anerkannter Leitfaden für Informationssicherheits-Maßnahmen. Auf Basis dieser AGB oder werden auch in regelmäßigen Abständen Audits durch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens durchgeführt. Sämtliche nachfolgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen überprüft und den erforderlichen Gegebenheiten angepasst. Die Verarbeitung und Nutzung von Daten findet größtenteils auf Servern statt, die sich nicht in den Geschäftsräumen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam entergon GmbH & Co. KG befinden. Es kann jedoch notwendig sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze dass Daten auch in den Geschäftsräumen des Unternehmens bearbeitet werden müssen. Verarbeitungsort 1: Geschäftsräume entergon Betreiber: entergon GmbH & Co. KG Manuelle Bearbeitung von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernDaten Verarbeitungsort 2: Rechenzentrum Betreiber: Plus Server GmbH Hosting-Standort der Lösungen x0.XXXXXX und e.1EMAILING Betreiber ist zertifiziert nach ISO/IEC 27001:2013 2 Informationssicherheitslinien • Es existieren interne Sicherheitsrichtlinien, die nicht Verbraucher sinddie Leitaussagen der Geschäftsleitung zur Informationssicherheit im Unternehmen beinhalten. • Es existiert eine IT-Nutzungsrichtlinie, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten die den Umgang mit IT-Komponenten für alle Verträge Mitarbeiter regelt. • Sämtliche Mitarbeiter sind dazu verpflichtet die Sicherheitsrichtlinien und zentrale Regelungen wie z.B. die IT-Nutzungsrichtlinie zu beachten und einzuhalten. • Sämtliche Sicherheitsrichtlinien werden in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Zuständig hierfür ist der Karst Leiter IT GmbH über und die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Geschäftsführung.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Sonstiges. 112.1 Die von der Mechatronic Service GmbH zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Ist Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Kunde KaufmannEntgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne die Zustimmung der Mechatronic Service GmbH weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenVertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet.
2. Der Kunde 12.2 Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet die Mechatronic Service GmbH für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit.
12.3 Gebühren, die vom Netzbetreiber, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
12.4 Die Mechatronic Service GmbH ist verpflichtetberechtigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen sich bei der Erfüllung seiner Kommunikationsdaten Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bedienen.
12.5 Eine Beschaffungspflicht der Mechatronic Service GmbH für Ersatzteile besteht nicht, wenn diese nur mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxBeschaffung tatsächlich unmöglich ist.
3. Die Rechtsbeziehungen 12.6 Sollte eine der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne vorstehenden Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt so wird dadurch die Wirksamkeit Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7nicht berührt. Sollten einzelne Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel, ist der Vertragspartner verpflichtet, mit der Mechatronic Service GmbH eine neue Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernzu vereinbaren, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge dem mit der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 118.1 Der Auftragnehmer tritt hiermit an den Auftraggeber sicherungshalber seine Ansprüche auf Erfüllung, Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. Ist 2 BGB), positive Vertragsverletzung (§ 280 BGB) sowie seine Rechte wegen Mängeln (Nachbesserung/ Gewährleistung) und seine Rechte aus etwaigen Materialgarantien gegenüber seinen Nach- unternehmern, Vorlieferanten und den Produktherstellern bezo- gen auf die vom Auftragnehmer aufgrund dieses Ver–trages gegenüber dem Auftraggeber zu erbringende Leistung ab. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung durch Abschluss des Vertra- ges an. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Kunde KaufmannAuftragnehmer dem Auftraggeber bezüglich der vorgenannten Ansprüche und Rechte wegen Mängeln nähere Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftrag- nehmer widerruflich, die vorgenannten Ansprüche und Rechte wegen Mängeln gegenüber seinen Nachunternehmern/Vor– lieferanten/Produkther–stellern im eigenen Namen geltend zu machen.
18.2 Der Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, nicht be- rechtigt, seine Forderungen aus dem abgeschlossenen Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte abzu– treten und zu verpfänden. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers.
18.3 Alle Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche, schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigungen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung be–hördlicher Be- scheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
18.4 Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Arbeit auf der Baustelle ständig eine Person anwesend ist, die es ermöglicht, sich in deutscher Sprache zu verständigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung schuldhaft trotz Mahnung durch den Auftraggeber nicht nach, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachder Auftrag–geber berechtigt, Landgericht Koblenz)einen der Sprache des Auftrag–nehmers kundigen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers herbeizuziehen.
18.5 Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Für unsere Klagen die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt daneben auch ausschließlich das Recht der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche 18.6.1 Hat der Auftragnehmer keinen Geschäfts-/Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, ist er verpflichtet, auf Verlangen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungAuftraggebers zumindest bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Rechte wegen Mängeln (Nachbesserungs-/ Gewährleistungs- ansprüche) des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer einen bei einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt unwiderruflich als Zustellungs– bevollmächtigten für etwaige gerichtliche Zustellungen zu beauftragen und zu bevollmächtigen und dies dem Auftraggeber schriftlich nachzuweisen.
518.6.2 Dieselbe Verpflichtung hat der Auftragnehmer, wenn er seinen Geschäfts-/Wohnsitz aufgibt oder in das Ausland verlegt.
18.6.3 Gerät der Auftragnehmer mit seiner Verpflichtung gemäß Ziff. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen 18.6.1 und/oder 18.6.2 in Verzug, ist der Zugang Auftrag–geber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers einen in der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerBundes– republik Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt als Zu– stellungsbevollmächtigten zu bestellen. Von diesem Recht kann der Auftraggeber erforderlichenfalls mehrfach Gebrauch machen.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein18.7 Der Auftragnehmer darf Angaben über seine Leistung nur nach vorheriger, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtschriftlicher Zustimmung des Auftrag–gebers veröffentlichen.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder 18.8 Gewerbliche Werbung auf der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Baustelle ist nur nach vor– heriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
18.9 Erfüllungsort ist der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) Bestimmungsort der Karst IT GmbH.Leistung.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 18.1. Ist Adressänderungen/Urlaub AG und AN sind ausdrücklich damit einverstanden, dass Mitteilungen zwischen diesen in rechtswirksamer Form auch per Email übermittelt werden können und zwar an die zuletzt bekanntgegebene Emailadresse. Diese sind verpflichtet Änderungen derselben und/oder deren postalischer Zustelladresse umgehend nachweislich mitzuteilen, andernfalls Zustellungen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse als rechtswirksam gelten. Weiters haben sich diese zeitgerecht exakt allfällige Zeiten mitzuteilen, zu denen ihnen ein Abrufen der Kunde KaufmannE-Mails nicht möglich oder diese ortsabwesend sind (zB. bei Urlaub)
8.2. Vollmacht zwischen den AG‘s Bei einer Mehrheit von Personen auf Auftraggeberseite gilt Folgendes: Sämtliche Personen der AG-Seite bevollmächtigen sich hiermit einander wechselseitig vollumfassend im Zusammenhang mit dem ggst. Werkvertragsverhältnis, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachsodass jeder von ihnen rechtsverbindliche Erklärungen für alle weiteren Auftraggeber abgeben kann. Erklärungen einer Person auf Auftraggeberseite gelten im Zweifelsfall als auch für die übrigen Personen der Auftraggeberseite abgegeben, Landgericht Koblenz)genauso sind Mitteilungen des AN an die AG-Seite, die nur einem von ihnen gegenüber abgegeben werden, der gesamten AG-Seite gegenüber rechtswirksam
8.3. Für unsere Klagen gilt daneben Internetzugang samt Drucker, Kenntnis/Ausdruck der AGB und der Besonderen Vertragsbedingungen Der AG bestätigt durch seine Unterschrift auf der Auftragsbestätigung auch Folgendes: - Über einen Internetzugang samt Drucker zu verfügen und laufend aufrecht zu erhalten bzw. für die gesamte Vertragsabwicklung verfügbar machen zu können, sodass es ihm möglich ist, die sich allfällig aus der allgemeine Gerichtsstand des KundenAuftragsbestätigung ergebenden, im Internet abrufbaren oder später per E-Mail übermittelten Unterlagen oder Links oder anderen vertragsrelevanten, im Internet abrufbaren Unterlagen abzurufen und auszudrucken - die AGB und die Besonderen Vertragsbedingungen im Internet abgerufen und ausgedruckt vorliegend zu haben.
28.4. Der Kunde ist verpflichtetÖsterr. Recht Es gilt ausschließlich Österr. Rechtes, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten unter Ausschluss von Weiterverweisungsnormen und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Eerfolgt der Ausschluss des UN-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxKaufrechtes.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Besondere Vertragsbedingungen Zur Errichtung Eines Flexible Fertighauses
Sonstiges. 1. Ist In sämtlichen Ankündigungen zur Veranstaltung ist der Kunde Kaufmannent- sprechende Veranstaltungsort wie folgt zu bezeichnen: - Cafe Xxxxxx, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht AndernachXxxx-Xxxx Xxxxx 00, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.00000 Xxxxxx - Salon Xxxxxxx, Xxxx-Xxxx-Xxxxx 00, 00000 Xxxxxx
2. Der Kunde ist verpflichtetDie Logos der Cafe Moskau GmbH dürfen nur nach vorheri- ger Absprache mit der Cafe Moskau GmbH unter Beachtung des Corporate Design benutzt werden. Sämtliche Schriftstü- cke, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und Plakate, Auftritte im Internet oder in anderen Medien, auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstandbei denen Logos der Cafe Moskau GmbH verwendet werden sollen, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse müssen vor der Publikation der Cafe Moskau GmbH zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies gilt ebenso auch für alle anderen Druckerzeugnisse und Medienauftritte, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung produziert werden sowie Telefon und Telefaxsämtliche Pressemitteilungen.
3. Die Rechtsbeziehungen Werbevorrichtungen, Schilder, Transparente etc. dürfen innerhalb und außerhalb der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Location nur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung durch die Cafe Moskau GmbH angebracht werden. Sie sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschlandvereinbarten Nutzungsdauer wieder zu entfernen.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB Der Veranstalter darf ohne Zustimmung der Cafe Moskau GmbH keine Foto- oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungFilmaufnahmen zum Zwecke der gewerblichen Anfertigung von Aufnahmen bei Veranstaltun- gen zulassen.
5. Maßgeblich Der Veranstalter ist für die Einhaltung Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften (Bild, Wort etc.) sowie für die Zahlung der Künstlersozialabgabe selbst verantwortlich. Er stellt die Cafe Moskau GmbH für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtungen von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerAnsprü- xxxx Xxxxxxx frei.
6. Sollten einzelne Bestimmungen Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Veranstalter für die Einholung der Gestattung zur Schankwirtschaft bei dem Gewerbeamt selbst verantwortlich. Er stellt die Cafe Moskau GmbH für den Fall der Verletzung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtVerpflichtungen von Ansprüchen Dritter frei.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Der Veranstalter ist verpflichtet, betriebliche Abläufe und Daten der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernCafe Moskau GmbH, die nicht Verbraucher sindim Rahmen der Ver- anstaltung bekannt werden, unberührtauch über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus vertraulich zu behandeln und die Be- stimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Unterauftragnehmer hat der Veranstalter entsprechend zu verpflichten.
8. Bei den Positionen Sicherheit, Brandwache, Auf-und Abbau- betreuung wird ein Sonn- und Feiertagszuschlag in Höhe von 50% berechnet.
9. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung Position Reinigung wird an Sonntagen mit einem Zu- schlag in Höhe von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich 100% und an Feiertagen in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Höhe von 150% berechnet.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferanten der P.S. Cooperation GmbH können - mit Ausnahme der Regelungen über die vertraglichen Hauptleistungspflichten – jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Ist Die Änderung wird dem Lieferanten spätestens eine Woche vor ihrem geplanten Inkrafttreten per E-Mail und unter Nennung der Kunde KaufmannÄnderungen mitgeteilt. Widerspricht der Lieferant der Geltung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachso gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Der Lieferant wird in der E-Mail auf die Bedeutung dieser Frist, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des KundenSchweigens gesondert hingewiesen.
(2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten ) Zwischen P.S. Cooperation GmbH und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
(3) Sofern der Lieferant keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder es sich bei dem Kunden Lieferanten um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Sitz von P.S. Cooperation GmbH. P.S. Cooperation GmbH ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Lieferanten zu klagen.
3(4) Der Lieferant kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von P.S. Cooperation GmbH an Dritte übertragen. Die Rechtsbeziehungen P.S. Cooperation GmbH ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandLieferant berechtigt, sich vom Lieferantenvertrag zu lösen.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
(5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen ) Sollte eine Regelung dieser AGB oder der Besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam unwirksam sein, bleibt wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtRegelungen nicht berührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Lieferanten
Sonstiges. 13.1. Regelungen betreffend COVID -19: MYTHOS XXXXXX ist verpflichtet, behördlich vorgeschriebene Maßnahmen iZm mit COVID-19 einzuhalten.
1. Ist der Kunde KaufmannAuf regelmäßiges Händewaschen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht AndernachZurverfügungstellung von Desinfektionsmitteln, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenDesinfizieren, Lüften von Innenräumen, Einhaltung von Abstandsregeln durch organisatorische Maßnahmen wird geachtet und haben Besucher entsprechende Anweisungen zu beachten.
2. Der Kunde ist verpflichtetFestgehalten wird, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang dass die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxEinhaltung des gebotenen Mindestabstandes aufgrund des mitunter interaktiven Charakters der Ausstellung nicht immer eingehalten werden kann.
3. Die Rechtsbeziehungen So erforderlich, hat der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandBesucher selbst einen Mund-Nasenschutz mitzubringen.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenZutrittsverweigerung: Bei Krankheitssymptomen (Fieber, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istHusten, 24 Monate nach ihrer EntstehungKurzatmigkeit Atembeschwerden, Halsweh) bitten wir Sie von einem Besuch Abstand zu nehmen, widrigenfalls Ihnen der Zutritt zu den Ausstellungsräumlichkeiten verweigert werden kann.
5. Maßgeblich Für den Fall einer COVID-19 Erkrankung aufgrund eines Besuches von MYTHOS XXXXXX wird keine Haftung übernommen.
13.2. Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und UN-Kaufrechtes.
13.3. Der Erfüllungsort für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartnergegenständlichen Leistungen ist, Wien.
613.4. Sollten einzelne Bestimmungen Gerichtsstand: Für UnternehmerInnen und KonsumentInnen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind, wird das für 0000 Xxxx zuständige Gericht als zuständiges Gericht für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch soweit es sein Zustandekommen oder seine Auflösung betrifft, vereinbart.
13.5. Änderungen: Wir behalten uns vor, die AGB samt Hausordnung bei Bedarf zu ändern und anzupassen, wobei die Änderung jeweils nur für zukünftige Vertragsabschlssse Geltung erlangt.
13.6. Salvatorische Klausel: Falls eine Bestimmung dieser Hausordnung & AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein sollte, bleibt wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtnicht berührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Hausordnung/Agbs
Sonstiges. 13.1 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der EUROMAF für die Tätigkeit als: 3.2 Versicherungsscheinnummer der Berufshaftpflichtversicherung:
3.3 Haben Sie die offene Forderung bereits geltend gemacht? 🞏 außergerichtlich 🞏 gerichtlich (Bitte vollständigen Schriftwechsel in Kopie beifügen)
3.4 Werden Sie bereits anwaltlich vertreten? 🞏 nein 🞏 ja Falls ja, durch Name, Vorname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Fax:
3.5 Haben Sie den Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bereits zuvor bei uns/ beim Versicherer angemeldet? Falls ja, wann bei wem Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich abzugeben. Ist Die Ihrem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen beinhalten einige Obliegenheiten, deren Nichtbeachtung den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben kann. Beantworten Sie daher alle Fragen vollständig, wahrheitsgemäß, so ausführlich wie möglich und fügen Sie alle den Schaden betreffende Unterlagen bei. Bitte legen Sie unbedingt eine Kopie des schriftlichen Architektenvertrages sowie der Kunde KaufmannHonorarrechnung vor. Schriftstücke, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachdie Ihnen auch im weiteren Verlauf der Bearbeitung zugestellt werden, Landgericht Koblenz)sind uns umgehend vorzulegen. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2Stimmen Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwalts das weitere Vorgehen mit uns ab. Der Kunde ist verpflichtetWir weisen ausdrücklich darauf hin, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer dass vorsätzlich wahrheitswidrige oder unvollständige Angaben bzw. VorstandVerletzungen der Obliegenheiten auch dann zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen können, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxwenn diese ohne nachteilige Folgen für den Versicherer bleiben. Vorstehende Fragen sind von mir nach bestem Wissen wahrheitsgemäß beantwortet.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Honorarrechtsschutz
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Westerstede (Amtsgericht AndernachWesterstede, Landgericht KoblenzOldenburg). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Mail- Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT Büro Team Digital GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT Büro Team Digital GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
69.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB dieses Vertrages oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung rechtsunwirksam oder teilweise rechtsunwirksam seinnicht durchführbar sein oder werden, bleibt so wird hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtdes Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen soll- te, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungs- xxxxx soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt ha- ben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme der Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
79.2. Sollten einzelne Sollte die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB auf einem im Vertrag vorgese- henen Maß der Leistung, Gegenleistung oder Zeit beruhen, soll ein dem Ge- wollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinLeistung, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernGegenleistung oder Zeit als vereinbart gelten.
9.3. Der Hauptlizenznehmer ist mit der Kontaktaufnahme durch FB, die nicht Verbraucher sindFranke und Bornberg GmbH sowie die Franke und Bornberg Akademie GmbH zum Erhalt von fachlichen Informationen, unberührtUpdate-Informationen, Informationen zu neuen Produkten oder Funktionen und Anwendertipps einverstanden. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Der Lizenznehmer kann seine Einwilligung jederzeit formlos per Post, Fax oder E-Mail widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an: Franke und Bornberg Research GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Fax: 0000- 000 00000000,E-Mail: ser-vice(at)xx-xxxxxxxx.xx.
9.4. Ist der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht VertragsbestandteilHauptlizenznehmer Unternehmer, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hannover.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsvertrag
Sonstiges. 18.1. Für den Fall, dass eine Regelungslücke vorliegt, verpflichten sich die Vertragspartner, die fehlende Bestimmung durch ei- ne vertragliche Regelung zu ersetzen, die dem übereinstim- menden Willen der Parteien entspricht (ergänzende Ver- tragsauslegung). Das Gleiche gilt, wenn eine Regelungslücke dadurch entsteht, dass eine Regelung unwirksam oder nich- tig ist, und keine gesetzliche Regelung zum Füllen der Rege- lungslücke zur Verfügung steht.
8.2. Sollte die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in dem Nutzungsvertrag vorgesehenen Maß der Leistung, Ge- genleistung oder Zeit beruhen, soll ein dem Gewollten mög- lichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leis- tung, Gegenleistung oder Zeit als vereinbart gelten.
8.3. Der User ist mit der Kontaktaufnahme durch FB, die Franke und Bornberg GmbH sowie die Franke und Bornberg Akade- mie GmbH zum Erhalt von fachlichen Informationen, Up- date-Informationen, Informationen zu neuen Produkten oder Funktionen und Anwendertipps einverstanden. Der User kann seine Einwilligung jederzeit formlos per Post, Fax oder E-Mail widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an: Franke und Bornberg Research GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Fax: 0000-000 00000000, E-Mail: service(at)fb- xxxxxxxx.xx.
8.4. Ist der Kunde KaufmannUser Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenErfüllungsort und Gerichts- stand Hannover.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsvertrag
Sonstiges. 110.1. Ist FLIMMIT ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie inhaltlich jederzeit einseitig zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere dann, wenn die von FLIMMIT erbrachte Leistung erweitert wird oder Gesetzesänderungen dies erfordern. Auf Änderungen der Kunde KaufmannNutzungsbedingungen oder der Datenschutzbedingungen wird der Nutzer jeweils durch einen entsprechenden Hinweis aufmerksam gemacht.
10.2. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Nutzer der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht und dadurch das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet. XXXXXXX verpflichtet sich, den Nutzern mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
10.3. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und FLIMMIT bedürfen der Schriftform. E-Mail gilt nicht als Schriftform, außer es ist ausschließlicher in diesen Nutzungsbedingungen E-Mail- Form ausdrücklich vorgesehen. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
10.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes (UNK) wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien. Die Vertragssprache ist Deutsch.
10.5. Für unsere Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenGerichtsstand, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort der Beschäftigung hat.
210.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um Sollte eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB Klausel dieser Nutzungsbedingungen rechtlich nichtig oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam unwirksam sein, bleibt so berührt dies die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7nicht. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Allenfalls nichtige oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernunwirksame Bestimmungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsbedingungen
Sonstiges. (1) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Ist Bestehen Zweifel, ob eine Information der Kunde KaufmannGeheimhaltungspflicht unterliegt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundensie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
(2. Der Kunde ist verpflichtet) Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), uns jeweils durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxverständigen.
(3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland) Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
(4. Sämtliche Ansprüche ) Die Einrede des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungZurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
(5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. ) Sollten einzelne Bestimmungen Teile dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam Vereinbarung unwirksam sein, bleibt so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7Vereinbarung im Übrigen nicht. Sollten einzelne Bestimmung Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen entergon GmbH & Co. KG Stand: 12.09.2019 | Version 1.2.5 1 Einleitung 2 2 Informationssicherheitslinien 2 3 Organisation der Informationssicherheit 3 4 Personalsicherheit 3 5 Management der organisationseigenen Werte 3 6 Zugriffssteuerung 4 7 Kryptographie 5 8 Physische und umgebungsbezogene Sicherheit 5 9 Betriebssicherheit 6 10 Kommunikationssicherheit 7 11 Anschaffung, Entwicklung und Instandhaltung von Systemen 7 12 Lieferantenbeziehungen 7 13 Handhabung von Informationssicherheitsvorfällen 8 14 Notfallmanagement 8 15 Compliance 8 16 Datenschutzmanagement 9 17 Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten 9 Nachfolgend sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, ergriffen wurden. Die aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen orientieren sich an der ISO 27002 Norm, ein international anerkannter Leitfaden für Informationssicherheits-Maßnahmen. Auf Basis dieser AGB oder werden auch in regelmäßigen Abständen Audits durch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens durchgeführt. Sämtliche nachfolgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen überprüft und den erforderlichen Gegebenheiten angepasst. Die Verarbeitung und Nutzung von Daten findet größtenteils auf Servern statt, die sich nicht in den Geschäftsräumen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam entergon GmbH & Co. KG befinden. Es kann jedoch notwendig sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze dass Daten auch in den Geschäftsräumen des Unternehmens bearbeitet werden müssen. Verarbeitungsort 1: Geschäftsräume entergon Betreiber: entergon GmbH & Co. KG Manuelle Bearbeitung von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Daten Verarbeitungsort 2: Rechenzentrum Betreiber: Plus Server GmbH Hosting-Standort der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Lösungen x0.XXXXXX und e.1EMAILING Betreiber ist zertifiziert nach ISO/IEC 27001:2013
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Die Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Sonstiges. 113.1. Ist Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch Nutzer ausdrücklich auf die Geltung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen ver- weist und der allgemeine Gerichtsstand des KundenMarkeninhaber dem nicht widerspricht.
213.2. Der Kunde Markeninhaber behält sich vor, die in dieser Vereinbarung geregelten Vertragsbedingungen mit Zustimmung des Nutzers zu ändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Nutzer vorab in Textform übersandt. Die Zustimmung des Nutzers zu derart über- sandten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Nutzer ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. Der Markeninhaber ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen den Nutzer auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Weitreichende Änderungen, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betreffen und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstanddem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen können, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxsind abweichend hiervon nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers möglich.
313.3. Die Rechtsbeziehungen Für den Fall, dass der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandMarkeninhaber die Vertragsmarke an einen Dritten (im Folgenden als Markeninhaber wird den Nutzer über einen solchen Wechsel seines Vertragspartners unverzüg- lich informieren.
413.4. Sämtliche Ansprüche Für die Auslegung der in diesem Vertrag verwendeten Begriffe gelten die Begriffsbestimmungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungVerpackungsgesetzes entsprechend.
513.5. Maßgeblich Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Einhaltung von Fristen ist einen Verzicht auf das Erfordernis der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerTextform selbst.
613.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtEs gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und eventueller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen.
713.7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag ist München. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren und andere zwingende ge- setzliche Gerichtsstände, von Dienstleistungendenen nicht durch Parteivereinbarung abgewichen werden kann. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden Anlage 1: Registerauszug Anlage 2: Markensatzung Anlage 3: Styleguide Zeitlinie Zeitrahmen ist nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmtverfügbar. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Angaben zur Marke Name Aktenzeichen Markenbasis Eingangsdatum Art Art Nizza-Klasse Wiener Klassifikation
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsvertrag
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
69.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB dieses Vertrages oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung rechtsunwirksam oder teilweise rechtsunwirksam seinnicht durchführbar sein oder werden, bleibt so wird hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmun- gen des Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirk- samen oder undurchführbaren Bestimmungen davon unberührtoder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit recht- lich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme der Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
79.2. Sollten einzelne Sollte die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB auf einem im Vertrag vorgesehenen Maß der Leistung, Gegenleistung oder Zeit beruhen, soll ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinLeistung, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernGegenleistung oder Zeit als vereinbart gelten.
9.3. Der Lizenznehmer ist mit der Kontaktaufnahme durch FB, die nicht Verbraucher sindFranke und Bornberg GmbH sowie die Franke und Bornberg Akademie GmbH zum Erhalt von fachlichen Informationen, unberührtUpdate-Informationen, Informationen zu neuen Produkten oder Funktionen und Anwendertipps einverstanden. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Der Lizenznehmer kann seine Einwilligung jederzeit formlos per Post, Fax oder E-Mail widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an: Franke und Bornberg Research GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Fax.: 0000-000 00000000,E-Mail: service(at)xx-xxxxxxxx.xx.
9.4. Ist der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht VertragsbestandteilLizenznehmer Unternehmer, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hannover.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsvertrag
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach Krefeld (Amtsgericht AndernachNeuss, Landgericht KoblenzLandge- richt Krefeld). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Bundesrepub- lik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Beson- deren Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerVertrags- partner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung Verwen- dung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern Ver- brauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. we do IT GmbH · Stand: Xxxx 2021 Fon: 02156 975900-0 Sparkasse Krefeld Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx HRB 16163 | Amtsgericht Neuss Fax: 00000 000000-000 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Xxx Xxxxxxxx Ust-IDNr. DE277112164 Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst we do IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst we do IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 112.1. Ist Wir bearbeiten personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden von uns in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir sind berechtigt, diese Daten an von uns mit der Durchführung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die geschlossenen Verträge erfüllen zu können. Solange der Kunde Kaufmannnicht schriftlich widerspricht, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachsind wir berechtigt, Landgericht Koblenz)die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden zur Werbung, zur Marktforschung, für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu benutzen. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenDiese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.
212.2. Der Kunde ist verpflichteterkennt mit Vertragsabschluss an, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten dass er, der Verband, das Unternehmen oder die Einrichtung, für den/die er auftritt, nicht in der IAS (International Association of Scientology) oder einer anderen Organisation ist, welche nach den Methoden und auf entsprechende Anfrage Lehren von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxX. Xxx Xxxxxxx handelt oder danach schult.
312.3. Die Rechtsbeziehungen Des Weiteren erkennt der Vertragspartner unterliegen ausschließlich Kunde mit Vertragsabschluss an, dass er, der Verband, das Unternehmen oder die Einrichtung, für den/die er auftritt, nicht Mitglied in radikal linksextremistisch, rechtsextremistisch, ausländerextremistisch oder extremistisch in sonstiger Art veranlagten oder beeinflussenden Organisationen oder Gruppen ist.
12.4. Er erkennt ferner an, dass er die Veranstaltung so gestaltet, dass dem ökologischen/naturschutzfachlichen Charakter der Anlage entsprochen wird und der Inhalt der Veranstaltung sowie das Verhalten der Personen, die diese Veranstaltung aufsuchen, nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des Umwelt- und Naturschutzes stehen.
12.5. Jeglicher Verstoß gegen die Ziffern. 12.2. bis 12.4. führt sofort zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses, jedoch unter Anwendung der Ziffern 7.1. bis 7.3. über die dementsprechenden Rücktrittspauschalen
12.6. Erfüllungsort und Zahlungsort ist unser Sitz.
12.7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr unser Sitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss jeglicher sonstiger Rechtsordnung und des CISG.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
612.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinwerden, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon Übrigen unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 17.1 Jede Vertragspartei ist für die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Belange selbst verantwortlich. Ist Im Falle der Kunde KaufmannDirektabführung von Steuern durch das Lizenznehmer oder deren Lizenznehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist der Lizenznehmer zur entsprechenden Verrechnung mit den Beteiligungsansprüchen der Lizenzgeber befugt. Eine allfällige Umsatzsteuer erhält der Lizenzgeber zusätzlich. 7.2 Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung der erworbenen Rechte unterstützen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Verstöße Dritter gegen die Vertragsrechte im eigenen Namen und auf eigene Kosten zu verfolgen. 7.3 Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitig- keiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständig- keit des für (Ort) sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. 7.4 Erfüllungsort ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)am Sitz des Lizenznehmers. Für unsere Klagen 7.5 Es gilt daneben auch materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der allgemeine Gerichtsstand des KundenVerweisungsnormen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 7.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, bleibt oder sollte sich in dem Vertrag eine Xxxxx befinden, so soll hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtnicht berührt werden. 7.7 Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend.
77.8 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie vertragliche Erklärungen bedür- fen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Erklärun- gen per E-Mail entsprechen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Schriftform.
Appears in 1 contract
Samples: Licensing Agreement
Sonstiges. 1. Ist der Kunde KaufmannDer Servicepartner wird die Volkswagen AG vorab schriftlich informieren, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenwenn er Forderungen gegen die Volkswa- gen AG ganz oder teilweise an Dritte abtritt oder Dritten Rechte an solchen einräumt.
2. Der Kunde ist verpflichtetÄnderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxwenn sie schriftlich vereinbart sind.
3. Die Rechtsbeziehungen Soweit einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sind, bleibt die Gültigkeit der Vertragspartner unterliegen ausschließlich üb- rigen Bestimmungen unberührt.
1. Dem Käufer wird für Volkswagen Original Teile® und Volkswagen Economy Teile (im Folgenden zusammenfassend Kaufgegenstand genannt) eine dem Recht jeweiligen Stand der Bundesrepublik DeutschlandTechnik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit gewährleistet. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben wei- tergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen von der Volkswagen AG und/oder dem Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Maßgeblich Gleiches gilt für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernSchäden, die nicht Verbraucher sindauf unsachgemäße Behandlung, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH insbesondere bei Nichtbeachtung von Vorschriften über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Behandlung des Kunden werden nicht VertragsbestandteilKaufgegenstandes in Be- triebsanleitungen, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Serviceheften usw., oder Überbeanspruchung (AGBz.B. durch motorsportlichen Einsatz) der Karst IT GmbH.zurückzufüh- ren sind.
Appears in 1 contract
Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Für unsere Klagen Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Dies gilt daneben auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der Kunde ist verpflichtetSollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Ort, Datum Mühlhausen, 02.12.2021 Ort, Datum Unterschriften Auftraggeber Auftragnehmer In diesem Dokument wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulin verwendet. Weibliche und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstandanderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; für die Aussage erforderlich ist. personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO: ⦁ Kurzform des Lehrers ⦁ ggf. externe ID ⦁ Geschlecht ⦁ Klassenleiter ⦁ Nachname ⦁ Vorname ⦁ Geburtsdatum ⦁ Merkmal verbeamtet (ab Version 6) ⦁ Einsatzdaten (Pflichtstunden, Abordnungen, Anrechnungen mit Anrechnungsgründen) ⦁ regelmäßige Mehrarbeit ⦁ planungsrelevante Vorgaben (Stunden/Tag max., Stunden am Xxxxx xxx., Freistunden min./max., Aufsichten max., Anzahl freie Tage, frei bis einschließlich Stunde, frei ab Stunde, gesperrte Stunden/Tage) ⦁ Verfügbarkeit für Vertretungsplan ⦁ E-Mail-Adresse sowie ⦁ Textfarbe ⦁ Hintergrundfarbe ⦁ unterrichtete Fächer ⦁ Stundenplan ⦁ Abwesenheiten mit Gründen (ggf. personenbezogenes Datum nach Art. 9 DSGVO) ⦁ Kurzform des Lehrers ⦁ Nachname ⦁ Vorname ⦁ Dienstbezeichnung ⦁ Geschlecht ⦁ unterrichtete Xxxxx ⦁ Kurzform des Lehrers ⦁ Langform / Nachname ⦁ Klassenlehrer ⦁ unterrichtete Fächer ⦁ unterrichtete Klassen Kannenberg Software GmbH Xxxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxx Telefon: 03601 /426121 Fax: 03601/426122 xxx.xxxxxxxx.xx ⦁ unterrichtete Xxxxx ⦁ Kurzform des Lehrers ⦁ Geschlecht ⦁ Klassenleiter ⦁ Nachname ⦁ Vorname ⦁ Abteilung ⦁ ggf. externe ID ⦁ Einsatzdaten (Anrechnungen mit Anrechnungsgründen, Abordnungen, Pflichtstunden, Soll- Einsatzstunden in Abteilungen) ⦁ regelmäßige Mehrarbeit ⦁ Soll-Einsatzstunden in Abteilungen ⦁ unterrichtete Fächer ⦁ planungsrelevante Vorgaben (Stunden/Tag max., Freistunden max., Anzahl freie Tage, Aufsichten max., gesperrte Stunden/Tage) ⦁ Stundenplan ⦁ Abwesenheiten mit Gründen (ggf. personenbezogenes Datum nach Art. 9 DSGVO) ⦁ Kurzform des Lehrers ⦁ Name ⦁ Vorname ⦁ Geschlecht ⦁ Kursleiter personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO: ⦁ ggf. Nachname ⦁ ggf. Vorname ⦁ ggf. Geschlecht ⦁ ggf. Religionsunterricht (ggf. personenbezogenes Datum nach Art. 9 DSGVO) ⦁ ggf. belegte Fremdsprachen ⦁ ggf. Klasse ⦁ ggf. Klassenlehrer/Tutor ⦁ ggf. Unterricht ⦁ ggf. Stundenplan ⦁ Name ⦁ Vorname (ggf. mit Zeugnisform) ⦁ extern ⦁ Abgänger ⦁ Geburtsdatum ⦁ Geschlecht ⦁ Geburtsort ⦁ PLZ ⦁ Wohnort ⦁ Straße ⦁ Klasse ⦁ Tutor ⦁ Telefon ⦁ E-Mail ⦁ ggf. externe ID ⦁ ggf. Religion (ggf. personenbezogenes Datum nach Art. 9 DSGVO) ⦁ ggf. Staatsangehörigkeit ⦁ Erziehungsberechtigte ⦁ ggf. Herkunft ⦁ ggf. Merkmal Herkunftssprache nicht Deutsch ⦁ Bemerkungen ⦁ Eintrittsdatum E-Phase ⦁ Eintrittsdatum Q-Phase ⦁ ggf. Stammkurs ⦁ ggf. Kennzahl ⦁ ggf. Abschlussart ⦁ ggf. Merkmal Wiederholer ⦁ ggf. weitere Merkmale ⦁ ggf. fachlicher Schwerpunkt ⦁ belegte Fächer, Ersatzfächer und Telefax.
3Prüfungsfächer ⦁ belegte Fremdsprachen (von Klasse bis Klasse) ⦁ erreichtes Fremdsprachenniveau ⦁ ggf. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4Merkmal Sprachfeststellungsprüfung ⦁ ggf. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenAbschluss Latinum/Graecum/Hebraicum ⦁ belegte Xxxxx ⦁ Religionsunterricht (ggf. personenbezogenes Datum nach Art. 9 DSGVO) ⦁ ggf. Sportbefreiung (personenbezogenes Datum nach Art. 9 DSGVO) ⦁ Halbjahresnoten ⦁ ggf. Korrekturkennzahl ⦁ Merkmal Teilnahme an Prüfung ⦁ Merkmal zur Abiturprüfung zugelassen ⦁ Merkmal Abiturbedingungen erfüllt ⦁ Prüfungsergebnisse ⦁ Abiturergebnis ⦁ Bewertungen ⦁ Besondere Lernleistung / Facharbeit / Seminarfacharbeit mit Thema und Bewertung ⦁ Zeugnisbemerkungen ⦁ Fehlzeiten je Halbjahr ⦁ Klausurergebnisse in Prüfungsfächern ⦁ Feststellung Fachhochschulreife ⦁ Stundenplan ⦁ Klausurtermine ⦁ Prüfungstermine ⦁ Name ⦁ Vorname ⦁ Geburtsdatum ⦁ Geschlecht ⦁ PLZ ⦁ Wohnort ⦁ Straße ⦁ Klasse ⦁ Merkmal Bildungsgang Hauptschule ⦁ Abschlussart ⦁ weitere individuelle Merkmale ⦁ Bemerkungen ⦁ ggf. belegte Fächer für Kursblockung ⦁ ggf. belegte Xxxxx ⦁ Merkmal Teilnahme an Prüfung ⦁ Prüfungsfächer ⦁ Jahresnote ⦁ Prüfungsergebnisse ⦁ Merkmale Nachtermin, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate Zusatzprüfung ⦁ ggf. Stundenplan ⦁ Prüfungstermine ⦁ Name ⦁ Vorname ⦁ Geburtsdatum ⦁ Geschlecht ⦁ Klasse ⦁ Tutor ⦁ Kurswunsch für Halbjahr 1 – 4 ⦁ Ersatzkurswunsch für Halbjahr 1 – 4 ⦁ zugeteilte Sportkurse für Halbjahr 1 – 4 ⦁ ggf. Sportbefreiung (personenbezogenes Datum nach ihrer Entstehung.
5Art. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
69 DSGVO) ⦁ ggf. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7Bemerkungen ⦁ Name ⦁ Vorname ⦁ Klasse ⦁ ggf. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.fachlicher Schwerpunkt ⦁ gewünschte Fachbelegung ⦁ gewünschte Prüfungsfächer
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Sonstiges. 13.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Ver- tragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsge- heimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Infor- mation der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als ver- traulich zu behandeln.
13.2 Sollte Eigentum des Kunden bei Agrosoft durch Maßnah- men Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereig- nisse gefährdet werden, so hat Agrosoft den Kunden un- verzüglich zu verständigen.
13.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Vereinba- rung und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Par- teien, insbesondere dem Nutzungsvertrag, gehen die Re- gelungen dieser Vereinbarung vor.
13.4 Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
13.5 Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
13.6 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Datum Ort Datum Ort Unterschrift Kunde Unterschrift Agrosoft Agrosoft ist verpflichtet, die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen: Der Auftragnehmer muss für den Zeitraum der Auf- tragsdatenverarbeitung angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Zugang unautorisierter Personen zum Datenverarbeitungsequipment zu verhindern. Dies geschieht durch:
1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.Schlüsselregelung oder codierte Zugangschips;
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.Regelungen für Firmenfremde;
3. Die Rechtsbeziehungen Festlegung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.Personen, die zugangsberechtigt sind;
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB Sicherung auch außerhalb der Arbeitszeit durch Alarmanlage und/oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5Werkschutz bzw. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.exter- nen Wachschutz;
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Sonstiges. 113.1. Ist Wird der Kunde KaufmannAG wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen in Anspruch genommen und ist dieser Anspruch auf vom AN gelieferte Produkte zurückzuführen, hat der AN dem AG sämtliche daraus resul- tierende Schäden zu ersetzen und den AG vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Bestand einer vom AN abgeschlossenen Betriebs- haftpflichtversicherung in einer, dem Auftragsumfang entsprechenden Deckungssumme und Deckungsumfang, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)durch Vorlage einer Deckungsbestätigung unmittelbar nach Auftragserhalt nachzuweisen. Für unsere Klagen gilt daneben auch Diese Betriebshaftpflichtversicherung ist nachweislich mindestens bis zum Ablauf der allgemeine Gerichtsstand Gewährleistungsfrist aufrechtzuerhalten. Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung hat keinen Einfluss auf die Haftung des KundenAN.
213.2. Der Kunde AN versichert ausdrücklich, über sämtliche für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen und Arbeiten erforderlichen Gewerbebe- rechtigungen uneingeschränkt zu verfügen. Der AG ist berechtigt, jederzeit ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und den AN für sämtliche hiermit verbundenen Schäden und Nachteile uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen, wenn er von Einschränkungen der Gewerbeberechtigung Kenntnis erhält.
13.3. Der AN ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten bei der Vertragserfüllung sämtliche aktuelle Gesetze und Verordnungen, wie zB umwelt-, abfall-, bau-, bahn-, forst- und wasserrechtliche und straßenbehördliche Vorschriften einzuhalten und sämtliche damit verbundenen Kosten, Gebühren und Mautentgelte aus eigenem zu unterrichten tragen und auf entsprechende Anfrage den AG zur Gänze schad- und klaglos zu halten. Erfolgt wegen einer Nichtbeachtung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften durch den AN eine Inanspruchnahme des AG (zB Verwaltungsstrafe etc.), so hat der AN den AG diesbezüglich schad- und klag- los zu halten.
13.4. Die Anordnungen der AG Bauleiter (ÖBL) sind während der gesamten Bauzeit für den AN verbindlich. Der Bauleiter und in dessen Abwesen- heit sein Stellvertreter sind zur vorläufigen Übernahme der Leistungen des AN befugt. Die endgültige Übernahme erfolgt durch den BH/HU. Bauleiter und Bauleiterstellvertreter sind berechtigt, die Auswechslung oder den Abzug einzelner Personen des AN von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut der Baustelle zu bestätigenverlangen.
13.5. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer Der AN hat sich vor Inangriffnahme der Bauarbeiten von der Lage aller Kabel, Wasserleitungen, Fernheizungen, Kanäle etc. Kenntnis zu ver- schaffen, diese Anlagen zu schützen und zu erhalten und notwendige Umlegungen zeitgerecht bei der Bauleitung des AG bzw. Vorstand, soweit es sich bei BH/HU zu beantragen. Der AN haftet für sämtliche Beschädigungen dieser Anlagen. Diese Regelung gilt auch für sämtliche provisorische Baustellenein- richtungen. Eingeholte Grabungsgenehmigungen sind dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxAG bzw. BH/HU unaufgefordert vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Ein Arbeitsbeginn ohne Vorlage einer Grabungsgenehmigung entspricht einer grob fahrlässigen Handlung.
313.6. Bis zur förmlichen Übernahme der Leistungen trägt der AN alle Gefahren inkl. Zufall. Hierunter fallen insbesondere Zerstörung (Untergang), Beschädigung oder Diebstahl. Im Falle der Beschädigung der bereits vom AN ausgeführten Arbeiten durch Dritte, hat der AN seine Ansprüche an den Beschädiger zu richten, wobei die entstandenen Schäden für den AG unverzüglich und kostenlos zu beheben sind.
13.7. Der AG ersucht im Zuge der Auftragsbestätigung um Nominierung eines deutschsprachigen Bauleiters des AN. Dieser ist verpflichtet, bei Bedarf auf Anordnung des AG an Baustellenbesprechungen kostenlos teilzunehmen. Die Rechtsbeziehungen Auswechslung desselben ist ausschließlich mit der Vertragspartner unterliegen ausschließlich Zustimmung des AG gestattet; über dessen Verlangen oder über Verlangen des BH/HU ist seitens des AN unverzüglich ein neuer Bauleiter zu bestellen. Änderungen von Zeichnungs- und Vertretungsbefugnissen sind dem Recht AG schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls sie dem AG nicht entge- gengehalten werden können. Weiters ist der Bundesrepublik DeutschlandAN verpflichtet, zur Entgegennahme und zur Abgabe von für den AN verbindlichen Erklärungen im Rahmen der Vertragsabwicklung einen oder mehrere bevollmächtigte Vertreter zu bestimmen.
413.8. Sämtliche Ansprüche Der AN hat Bautageberichte zu führen, in die täglich insbesondere die erbrachten Leistungen sowie die Anzahl der auf dieser Baustelle tätigen Arbeiter einzutragen sind. Die Unterfertigung der Bautageberichte durch den AG stellt kein Anerkenntnis von evtl. angeführten Xxxxxx und Preisen im Hinblick auf die Rechnungslegung dar. Die Bautagesberichte sind wöchentlich bis spätestens Xxxxxxx der betreffenden Woche dem Bauleiter des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungAG vorzulegen.
513.9. Maßgeblich für die Einhaltung Die Zufahrt und der Anlieferverkehr im Baustellenbereich darf vom AN, dessen Mitarbeitern, Lieferanten oder sonstigen Beteiligten nicht behin- dert werden. An- und Abfahrtskosten sowie Wartezeiten im Baustellenbereich werden nicht vergütet. Die von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerBehörden nachträglich zB aus Rücksicht auf Anrainer erlassenen Auflagen sind genauestens einzuhalten.
613.10. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinFür die vom AN, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtseinen Subunternehmern und Lieferanten im Baustellenbereich gelagerten Materialien und Geräte sowie bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen wird seitens des AG keine Haftung übernommen.
713.11. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Allfällige Ansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen bzw. Bauvorhaben berechtigen den AN nicht zur Zurückbehaltung der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührteigenen Lei- stung.
13.12. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über Anbringung von Firmen- und Werbetafeln darf nur im Einvernehmen mit dem AG erfolgen.
13.13. Der AG ist berechtigt, vom Vertragsgegenstand Lichtbilder aufzunehmen. Der AN erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Erbringung von DienstleistungenAufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt vom AG genutzt und veröffentlicht werden. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Dem AN stehen hierfür keine Ansprüche zu.
Appears in 1 contract
Samples: Werkvertrag
Sonstiges. (1) ansias-Zeitpersonal ist nicht befugt, Zahlungen, Schriftverkehr, Verträge usw. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenvom Entleiher entgegenzunehmen.
(2. Der Kunde ) ansias-Zeitpersonal ist verpflichtetnicht berechtigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang für die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxFirma ansias zeitarbeit GmbH & Co. KG verpflichtende Verträge abzuschließen.
(3. Die Rechtsbeziehungen ) Werkzeug wird von der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandFirma ansias zeitarbeit GmbH & Co. KG nicht unentgeltlich bereitgestellt.
(4. Sämtliche Ansprüche ) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungEntleihers werden ausgeschlossen.
(5. Maßgeblich ) Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Einhaltung von Fristen alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerOsnabrück.
(6) Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(7) Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besonderen Geschäftsbedingungen ansias zeitarbeit GmbH & Co. KG ganz oder teilweise rechtsunwirksam nichtig sein, bleibt so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder beziehungsweise Teile der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtübrigen Bestimmungen. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich unwirksame Bestimmung wird automatisch durch eine dieser in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommenden wirksamen Bestimmung ersetzt.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 1. Ist Zu den vorgenannten Preisen wird die Umsatzsteuer in der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungsausführung hinzugerechnet. Für unsere Klagen gilt daneben auch Die mit 1 gekennzeichneten Preise unterliegen nicht der allgemeine Gerichtsstand des KundenUmsatzbesteuerung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage Für den Fall der zwingenden Erstellung (bspw. bei Fertigstellungen von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer Straßenoberflächen) von Vorsorgeleitungen bzw. Vorstandder Teilverlegung eines Netzanschlusses (Stichleitungen) gelten die Regelungen der NDAV und dieser ergänzenden Bedingungen sinngemäß, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxaus der Tatsache der Teilverlegung nicht etwas anderes ergibt.
3. Die Rechtsbeziehungen Hinweis: Kündigt der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Anschlussnehmer das Vertragsverhältnis vor Herstellung des Anschlusses, ist die Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG zur Berechnung der Bundesrepublik Deutschlandentstandenen Kosten berechtigt.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenEs wird darauf hingewiesen, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istdass aufgrund einer Vereinbarung im Anschlussvertrag vorgesehen werden kann, 24 Monate nach ihrer Entstehungdass nur bei einer ausreichenden Anschlussbeteiligung ein verbindliches Vertragsverhältnis entsteht.
5. Maßgeblich Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden von der Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Vertragsabwicklung) verwendet. Soweit die Daten auch für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerMarketingmaßnahmen verwendet werden, weisen wir hiermit ausdrücklich auf das bestehende Widerspruchsrecht gem. § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz hin.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 1Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Mainz. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen Es gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit Deutschland Sollten eine oder mehrere der in diesen diesem AGB getroffenen Regelungen unwirksam sein oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinwerden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon Regelungen unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernsoweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die nicht Verbraucher sind, unberührtden durch die unwirksame Bestimmung beabsichtigten Zwecke erreicht. Stand: Oktober 2019 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften und Online sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Entsendung von Autoren-Beiträgen Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften und online sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Entsendung von Autoren-Beiträgen gelten für alle diesbezüglichen Verträge zwischen ProSecurity Publishing GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführung, Xxxx Xxxx Xxxxx, Xxxxxxx 000, 00000 Xxxx-Xxxxxxxxx (nachfolgend auch Verlag genannt) und unseren Vertragspartnern (Auftraggeber/Autoren). Wir behalten uns vor, die AGB in einem unseren Vertragspartnern zumutbaren Umfang zu ändern. Für laufende Schuldverhältnisse erlangen die geänderten Geschäftsbedingungen Gültigkeit, wenn und soweit der Karst IT GmbH über die Erbringung Kunde ihnen nicht binnen 14 Tagen nach entsprechender Anzeige von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich uns in Textform zugestimmtwiderspricht. Daneben gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Wenn wir ohne ausdrücklichen Widerspruch unsere Leistungen ganz oder teilweise erbringen, gilt das nicht als Anerkenntnis. Sich widersprechende Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.sind unwirksam, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer vertraglichen Einbeziehung. Im Zweifel gilt das Gesetz.
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitschriften
Appears in 1 contract
Sonstiges. 120.1 Der NU ist bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit verpflichtet, den AG unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn sich sein Geschäftssitz verändert oder eine Änderung seiner Vermögens-/Besitzverhältnisse eintritt. Ist Kommt ein Brief, der Kunde Kaufmannan die dem AG vom NU zuletzt genannte Adresse geschickt wird, mit dem Vermerk „nicht zustellbar“ oder „unbekannt verzogen“ oder ähnlichem zurück oder wird ein Einschreiben (mit Rückschein) nicht abgeholt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachder AG berechtigt, Landgericht Koblenz)Mängelbeseitigungs- oder Restfertigstellungsarbeiten unverzüglich im Wege der Selbst- bzw. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand Ersatzvornahme zu Lasten des KundenNU durchzuführen.
2. Der Kunde 20.2 Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxdeutsch.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland20.3 Es gilt deutsches Recht.
4. Sämtliche Ansprüche 20.4 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder mit solchen natürlichen oder juristischen Personen, die durch Eintragung im HR oder durch Gesetz solchen Kaufleuten gleichgestellt sind, wird als Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung des Kunden gegen uns verjährenAG vereinbart, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungdie den Auftrag erteilt hat.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner20.5 Mündliche Abreden und Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
6. 20.6 Der NU ist damit einverstanden, dass die kundenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert und aktualisiert werden.
20.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB diesen Vertrages oder der Besonderen Geschäftsbedingungen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt so soll hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtdes Vertrages nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages die Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit bedacht hätten.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Nachunternehmervertrag
Sonstiges. 18.1. Bei Eintreten oder drohendem Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Lieferanten und eine dadurch gefährdete Erfüllung der Leistungen gegenüber Olympus, kann Olympus das zugrunde liegende Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. In diesem Fall kann Olympus die für die Weiterführung der Arbeiten vorhandenen Einrichtungen oder getätigten Leistungen des Lieferanten gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen.
18.2. Aufrechnungsrechte sind gegenüber Olympus ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Forderungen gegen Olympus, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Olympus anerkannt worden sind.
18.3. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können Olympus gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Lieferanten aus demselben Vertragsverhältnis beruhen.
18.4. Die Abtretung und/oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Lieferant bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Olympus. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.
18.5. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Olympus nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte erbringen zu lassen; dies gilt jedoch nicht, wenn der Lieferant bezüglich der georderten Waren lediglich als Händler agiert und Olympus dies bekannt ist. Beauftragt der Lieferant ohne vorherige Zustimmung von Olympus einen Dritten mit der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung, ist Olympus berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen. Hamburg, Februar 2022 Die nachfolgenden Allgemeinen Datenschutzsbedingungen gelten für alle Verträge, die den Einkauf bzw. die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen durch die Olympus Europa SE & Co. KG, die Olympus Deutschland GmbH, die Olympus Soft Imaging Solutions GmbH und die Xxxxxxx Xxxxxx & Ibe GmbH (nachfolgend „Olympus“) bei dem Vertragspartner (nachfolgend „Lieferant“) zum Gegenstand haben. Sie gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs.1 BGB. Olympus ist auch der jeweilige Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne von Art. 4 Abs. 7 DSGVO.
1. Ist Der Lieferant verpflichtet sich, bei der Kunde KaufmannErbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu), einzuhalten. Er ist unbeschadet der weiteren Regelungen in dieser Ziffer 16.1 für den rechtmäßigen Umgang mit den personenbezogenen Daten, die ihm von Olympus zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden, verantwortlich. Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm von Olympus zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich auf rechtmäßige und transparente Weise, nach Treu und Glauben sowie ausschließlich für die Erbringung vertragsgegenständlicher Leistungen zu verarbeiten. Eine weitergehende Verwendung der Daten, insbesondere eine solche zu eigenen Zwecken des Lieferanten oder zu Zwecken Dritter, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)unzulässig. Für unsere Klagen gilt daneben auch Ferner wird der allgemeine Gerichtsstand des KundenLieferant die Verarbeitung in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht auf das absolut notwendige Maß beschränken.
2. Der Kunde ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zur Wahrung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der ihm von Olympus zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten technische und organisatorische Maßnahmen in dem durch die einschlägigen Datenschutzvorschriften vorgesehenen Umfang zu unterrichten ergreifen. Diese Verpflichtung umfasst auch Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes durch Technik (Privacy-by-Design) und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Edatenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy-Mailby-Adresse sowie Telefon und TelefaxDefault).
3. Die Rechtsbeziehungen Der Lieferant verpflichtet sich, zur Erbringung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht vertragsgegenständlichen Leistungen nur Mitarbeiter einzusetzen, die durch geeignete Maßnahmen über die datenschutzrechtlichen Vorschriften und die Vertraulichkeit von Daten informiert und mit den speziellen Anforderungen der Bundesrepublik DeutschlandBestellungen und Aufträge von Olympus vertraut gemacht worden sind.
4. Sämtliche Ansprüche Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten als Auftragsverarbeitung, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungArt. 28 DSGVO.
5. Maßgeblich für die Auf Anweisung von Olympus wird der Lieferant Maßnahmen ergreifen, um Olympus bei der Einhaltung von Fristen ist der Zugang Rechte der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartnerbetroffenen Personen zu unterstützen, das heißt das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht Übertragbarkeit und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wie sie in der DSGVO vorgeschrieben sind.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Der Lieferant bestätigt, dass alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen einer Bestellung von Waren oder Leistungen mit Olympus nur innerhalb der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinEuropäischen Union verarbeitet werden. Für eine Datenverarbeitung außerhalb der EU ist eine vorherige Freigabe durch Olympus einzuholen. Der Lieferant verpflichtet sich, bleibt die Wirksamkeit Olympus im Falle einer Anfrage der übrigen Bestimmungen davon unberührtfür Olympus zuständigen Datenschutzbehörde zu unterstützen.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Der Lieferant sowie dessen Mitarbeiter, deren Daten im Rahmen einer Bestellung von Waren oder Leistungen durch Olympus verarbeitet werden, haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen oder der Besonderen Geschäftsbedingungen Verarbeitung zu widersprechen, vorbehaltlich entgegenstehender anderer gesetzlicher Anforderungen. Außerdem haben sie das Recht, eine Beschwerde bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
8. Personenbezogene Daten des Lieferanten sowie der Mitarbeiter des Lieferanten werden entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen der vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisse zwischen Olympus und dem Lieferanten. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Erfüllung des vertraglichen oder vorvertraglichen Verhältnisses oder zur Verfolgung der Ansprüche von Olympus gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO. In Einzelfällen kann es jedoch möglich sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze dass Daten Externen, z.B. Auftragsverarbeitern im Sinne des Art. 28 DSGVO, verfügbar gemacht werden müssen. Wenn personenbezogene Daten des Lieferanten oder der dessen Mitarbeiter des Lieferanten im Rahmen von Verbrauchern verstoßenVerarbeitungen weitergegeben werden müssen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernkann diese Weitergabe an folgende Empfängerkreise erfolgen: • Agenturen • Auskunfteien, Inkassodienstleister (Bonitätsprüfung, Mahnverfahren) • Behörden, sonstige staatliche Stellen • Druckdienstleister • Interne Stellen, Konzerngesellschaften • IT-Dienstleister • Kooperationspartner (Partnerangebote, etc.) • Kreditinstitute • Lieferanten • Logistikdienstleister, Post- & Kurierdienstleister • Markt- und Meinungsforschungsunternehmen • Newsletter-Versanddienstleister • Reisebüro- & Touristikdienstleister • Reparatur- & Servicedienstleister • Telekommunikationsanbieter • Unternehmensberater / Wirtschaftsprüfer / Steuerberater • Versicherungen Sofern eine Weitergabe von Daten von Olympus an Dritte für die Erfüllung der Datenverarbeitungszwecke erforderlich wird, achtet Olympus darauf, dass personenbezogene Daten des Lieferanten sowie der Mitarbeiter des Lieferanten innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes verbleiben. Sofern dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist und eine Datenübermittlung in ein Drittland erforderlich wird (entweder an Olympus Einheiten in Drittländern wie z.B. Japan, Russland oder USA, oder an andere Unternehmen in Drittländern, z.B. an Kooperationspartner von Olympus), ergreift Olympus alle erforderlichen Maßnahmen, die nicht Verbraucher zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus nötig sind.
9. Personenbezogene Daten des Lieferanten sowie der Mitarbeiter des Lieferanten werden grundsätzlich nur solange verwendet, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten wie es für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilbestehende Vertragsbeziehung erforderlich ist, es sei denn wir haben der Lieferant sowie dessen Mitarbeiter hat Olympus seine Einwilligung erteilt oder Olympus hat ein berechtigtes Interesse an der weiteren Verarbeitung. In diesen ausdrücklich Fällen verarbeitet Olympus diese personenbezogene Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder bis der Lieferant den berechtigten Interessen von Olympus widerspricht. Ungeachtet dessen ist Olympus aufgrund regulatorischer, handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpflichtet, Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern.
10. Zu den verarbeiteten Daten gehören Stammdaten (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B. in Textform zugestimmtAnspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Zahlungshistorie). Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet Olympus nur, wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind.
11. Die Kontaktdaten der Karst IT GmbH.Datenschutzbeauftragten von Olympus lauten: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx-xxxxxx.xxx.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sonstiges. 19.1 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 0000 Xxxx‐Xxxxxxxxxx als vereinbart. Ist der Kunde KaufmannAnzuwenden ist österreichisches Recht. Alle diesem Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenwenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.
29.2 Der Auftragnehmer ist ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen, wie die Nutzung der Auftragnehmer‐Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe von Auftragnehmer‐Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
9.3 Der Kunde Auftragnehmer ist berechtigt, angebotene Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen. Überbindung von Verträgen mit Dritten Domaininhaber gehen neben dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer auch ein solches mit jenen Internet‐Organisationen ein, die für die Vergabe der "Top Level Domain" zuständig sind. Im Falle von "at"‐Domains (z.B.: "xxx.xxxxxxxxxx.xx") ist dies xxx.xx Internet Verwaltungs‐ und Betriebsgesellschaft mbH.
9.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten diese Bedingungen dem Domaininhaber zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang überbinden, die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3somit einen integrierenden Bestandteil aller Verträge darstellen. Die Rechtsbeziehungen Bedingungen können auf der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang Website der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerOrganisation nachgelesen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch ausdrücklich auf die International Domains ‐ Master Contract Exhibit A sowie die ICANN Policy hin.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 115.1. Ist Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ware ohne eine vorherige Ankündigung zu verbessern und zu ändern. Dies setzt voraus, dass hierdurch die Funktion und die Form der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenWare nicht beeinträchtigt werden.
215.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
15.3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der vertraglichen Beziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer beinhalten sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Diese Bestimmung gilt auch für Änderungen, Ergänzungen, etc. der voranstehenden Regelung.
15.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen Vertrag unterliegt in allen seinen Teilen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland sowie den EG-Richtlinien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dasselbe gilt für sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
415.5. Sämtliche Ansprüche Soweit der Käufer Xxxxxxxx im Sinne des Kunden gegen uns verjährenHandelsgesetzbuches, soweit in diesen AGB juristische Person des öffentlichen Rechts oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungwird für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart. Unbeschadet dessen bleibt der Verkäufer zur Erhebung einer Klage oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers berechtigt.
515.6. Maßgeblich für Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen liegen in einer deutschen sowie in einer englischen Fassung vor. Bei Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt die Einhaltung von Fristen ist Regelung der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartnerenglischen Fassung.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sonstiges. 1. Ist 12.1 Alle gegenüber Unternehmern im Sinne von xxxxxx Xxxxxx 1.4 kommunizierten Preise verstehen sich zuzüglich der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen TotalEnergies und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Aus- schluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzCISG). Für unsere Klagen gilt daneben auch Erfüllungsort für die Lieferung der allgemeine Gerichtsstand Ware ist für Kaufleute und juristische Personen des Kundenöffentlichen Rechts die Versandstelle. Erfüllungsort für die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz von TotalEnergies.
212.3 Für die Vertragsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne von xxxxxx Xxxxxx 1.4ist der Gerichtsstand Berlin. Der Kunde TotalEnergies ist verpflichtetjedoch berechtigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten den Käufer auch an seinem Sitz in Anspruch zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxnehmen.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen OilFox-Vertragsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenso bleiben die Bestimmungen im Übrigen voll wirksam. In dem Fall kann jeder Vertragspartner verlangen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerndass die unwirksame durch eine wirksame, beiden Vertragspartnern zumutbare Regelung ersetzt wird, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge dem mit der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.unwirksamen Regelung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Appears in 1 contract
Samples: Oilfox Terms and Conditions
Sonstiges. 118.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedür- fen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen Dies gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand für eine Vereinbarung über die Aufhebung des KundenSchriftformer- fordernisses.
218.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirk- sam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Der Kunde ist verpflichtetDie Parteien sind gehalten, uns jeweils unverzüglich über die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirtschaft- lich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.
18.3 ConCardis kann die Vertragsbedingungen ändern oder er- gänzen, sofern dies dem Vertragspartner in Textform mit- geteilt wird. Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage oder Ergänzungen gelten als vom Vertragspartner anerkannt, wenn er nicht innerhalb von uns binnen 14 Tagen sechs Wochen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigender Mitteilung schriftlich der Än- derung widerspricht. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzwAuf diese Folge wird XxxXxxxxx den Vertragspartner bei einer solchen Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxDie Absendung des Widerspruchs innerhalb der Sechswochenfrist gilt als fristwahrend.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich 18.4 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Aus- schließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB öffentli- xxxx Rechts oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist wenn der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Vertragspartner seinen allgemeinen Gerichts- stand in Deutschland hat oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz Vertragspartner den Wohnsitz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtgewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertrags- abschluss aus Deutschland verlegt oder dieser nicht bekannt ist.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Sonstiges. 112.1. Ist Es wird ein selbständiger Lieferschein zur Warenannahme erstellt. Sollte der Kunde KaufmannLieferschein aus irgendwelchem Grund nicht erstellt werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachbestätigt der Vertragspartner bzw. eine von ihm beauftragte Person die Warenannahme durch Unterzeichnung einer Rechnung, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundendie in diesem Fall gleichzeitig als Lieferschein dient.
212.2. Das auf Waagen der MASLEN GmbH festgestellte Warengewicht ist für beide Parteien verbindlich.
12.3. Der Kunde Vertragspartner ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten allfälligen Verzug mit der Warenlieferung schriftlich in einem Dokument zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang vermerken, das als Bestätigung der Warenlieferung gilt, anderenfalls ist er nicht berechtigt, irgendwelche Rechte geltend zu machen, die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxaus der verspäteten Warenlieferung ergeben.
312.4. Die Rechtsbeziehungen Sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gilt, dass die Verpflichtung der MASLEN GmbH nur auf die Warenlieferung ohne irgendwelche weitere Arbeiten beschränkt ist. Werden von der MASLEN GmbH auch irgendwelche Arbeiten im Zusammenhang mit der Ware für den Vertragspartner ausgeführt, bilden sie keinen Bestandteil des Kaufpreises, doch sie werden jeweils in der Preisliste der MASLEN GmbH mit Gültigkeit zum Zeitpunkt der Bestellung dieser Arbeiten verrechnet.
12.5. Tritt der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4einseitig und ohne, dass Verzug im Sinne des Punkt 6. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenvorliegt, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istvom Vertrag zurück, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für bevor die Einhaltung von Fristen bestellte Ware geliefert wird, ist der Zugang Vertragspartner verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerHöhe der erhaltenen Anzahlung zu bezahlen. Wurde keine Anzahlung geleistet, beträgt die Vertragsstrafe 50% des Preises der bestellten und nicht angelieferten Ware, zumindest jedoch € 100,-. Gleiches gilt, wenn die MASLEN GmbH aufgrund schwerwiegender Vertragsverletzungen durch den Vertragspartner (z.b. notwendige Informationen werden nicht bereitgestellt, etc.
6) berechtigterweise vor Warenlieferung vom Vertrag zurücktritt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen MASLEN GmbH ist diesfalls berechtigt, die allfällig vom Vertragspartner erhaltene Anzahlung gegen seine Ansprüche auf Bezahlung der Vertragsstrafe und auf allfälligen Schadenersatz einseitig aufzurechnen.
12.6. Werden vom Vertragspartner Abkantbleche nach Maß bestellt, wobei ein Abfall anfällt, der im Preis der Abkantbleche eingerechnet wurde, wird dieser Abfall von der MASLEN GmbH für einen Monat nach dem Herstellungsdatum eingelagert.
12.8. Bei der Bestellung des Vorfalzens der Dachdeckung am Ort der Baustelle ist der Vertragspartner verpflichtet, für das Entladen und Verladen der Falzmaschine XXXXXXXXX, als auf für den Anschluss an die Wandsteckdose 16-32A (BVB4-5 Stifte) gelten zu sorgen. Die MASLEN GmbH sorgt für alle Verträge die Lieferung der Karst IT Maschine an die Baustelle und für deren Bedienung, der Kunde stellt je nach Längen der Bleche wenigstens 3-6 Personen zur Abnahme der vorgefalzten Bleche bereit. Der Mitarbeiter der MASLEN GmbH über ist während des Vorfalzens lediglich verpflichtet, die Erbringung Maschine zu bedienen. Er führt keine anderen Hilfsarbeiten aus. Dennoch von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden der MASLEN GmbH erbrachte Mehrarbeiten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich nachträglich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Rechnung gestellt.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen 13.1 Sofern der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht nicht im Sinne der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche Bestimmungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt österreichischen Konsumentenschutzgesetzes als Unternehmer anzusehen ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich entfallen alle Vertragsklauseln, die rechtswirksam mit Konsumenten nicht vereinbart werden können oder dürfen; solche Klauseln werden jeweils durch eine solche Regelung ersetzt, welche der für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6Unternehmer gültigen Regel wirtschaftlich am ehesten entspricht und erlaubt ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der Besonderen übrige Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinnicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Bestimmung, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtunwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen werden vorbehalten.
713.2 Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (Email und Bestätigungsemail). Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Sofern keine besondere Formvorschrift besteht, ist die Schriftform auch durch Fax mit Faxbestätigung oder Email mit Bestätigungsemail gewahrt.
13.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft (Werkvertrag; Kaufvertrag) einschließlich eines Anspruchs aus Rücktritt ist der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinGeschäftssitz der MPT. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt örtlich zuständig. MPT ist aber berechtigt, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenauch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Es gilt österreichisches materielles Recht unabhängig davon, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtin welchem Land der Auftrag durchgeführt wird. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von DienstleistungenAnwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Vertragssprache und Vertragsabwicklungssprache ist Deutsch.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Hamm. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT MaxiComputer GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht werdennicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT MaxiComputer GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
29.1. Der Kunde Verkäufer ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten sämtliche nationalen und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen unionsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften sowie der geltenden Arbeitsnehmerschutzvorschriften bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse Eisenbahn Arbeitnehmer/-Innenschutzverordnung sowie Telefon und Telefaxdes Stands der Technik einzuhalten.
39.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und wirtschaftskriminellen Handlungen zu ergreifen (in diesem Zusammenhang ist auch die Amtsträgereigenschaft aller Rail Cargo Group Mitarbeiter nach dem österreichischen Strafgesetzbuch zu berücksichtigen). Dazu trifft dieser insbesondere alle hierzu notwendigen organisatorischen und personellen Vorkehrungen und stellt sicher, dass er und alle für ihn tätigen Personen und Unternehmen im geschäftlichen Verkehr sämtliche (straf)rechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität einhalten.
9.3. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften. Der Verkäufer hat den Einkäufer auf sämtliche Gebote, Verbote und Beschränkungen rechtzeitig schriftlich hinzuweisen. Für allfällige, sich aus einer Missachtung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften ergebenden Schäden hält der Verkäufer den Einkäufer schad- und klaglos. Darüber hinaus obliegt dem Verkäufer im Zusammenhang mit Aufträgen des Einkäufers die Prüfung von Namen und Adressen mit einschlägigen Sanktions- und Anti-Terror- Listen, sowie die Mitteilung allfälliger Übereinstimmungen mit vorgenannten Listen.
9.4. Der Verkäufer ist im Besitz sämtlicher für die Erbringung der beauftragten Leistungen erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen bzw. wird er nur solche Subunternehmer einsetzen, die über die für die Erbringung der beauftragten Leistungen erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen verfügen. Er wird diese dem Einkäufer auf Aufforderung vorlegen. Sollte eine Genehmigung oder Bewilligung verweigert werden und dies zu einer Unmöglichkeit oder Schlechterfüllung der Leistungserbringung führen, haftet der Verkäufer dem Einkäufer für den daraus entstehenden Schaden.
9.5. Soweit Mitarbeiter bzw. für den Verkäufer Handelnde zur Entgegennahme und Weitergabe von Weisungen bestimmt bzw. berechtigt sind, müssen diese die deutsche oder englische Sprache zur Ausführung des Auftrages ausreichend beherrschen.
9.6. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandEntgelte und die erbrachten Leistungen des Verkäufers werden einer jährlichen konzernweiten Bewertung unterzogen. Der Verkäufer ist einverstanden, dass diese Bewertung vom Einkäufer durchgeführt, konzernweit ausgetauscht und abgestimmt sowie als Grundlage für einen Verbesserungsprozess herangezogen wird.
49.7. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenDer Verkäufer darf für die Erbringung der beauftragten Leistungen nur vom Einkäufer genehmigte Subunternehmer einsetzen. Der Verkäufer verpflichtet sich, soweit in seinem Subunternehmer die Verpflichtungen, die sich aus diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istAEB sowie aus dem mit dem Einkäufer abgeschlossenen Vertrag ergeben, 24 Monate nach ihrer Entstehungauf den Subunternehmer zu überbinden.
59.8. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen Wenn vom Einkäufer und/oder Verkäufer während der Vertragsanbahnung sowie während des Vertragsverhältnisses eine Information als vertraulich gegeben wurde, ist der Zugang jeweils andere (d.h. der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerEinkäufer bzw. Verkäufer) verpflichtet, diese Information nicht offen zu legen und sie nicht zu anderen Zwecken als denen, zu denen sie gegeben wurde, zu benutzen, unabhängig davon, ob ein Vertrag in der Folge geschlossen wird oder nicht.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sonstiges. 1. Ist Die Versicherungsleistungen werden dem Zeitpunkt zugerechnet, in dem die Behandlungen durchgeführt bzw. die Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bezogen wurden. Das erste Versicherungsjahr beginnt gemäß § 2 Absatz 1 der Kunde KaufmannAllgemei- nen Versicherungsbedingungen für die Auslands-Krankheitskosten-Risiko- gruppenversicherung-Dr-Xxxxxx 2013 (AVB-AKK-RGR-DRW 2013), ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)es endet am 31.12. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundendesselben Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr gleich.
2. Der Kunde ist verpflichtetBei einer Änderung der Beiträge gemäß § 11 der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen für die Auslands-Krankheitskosten-Risikogruppenversicherung-Dr- Xxxxxx 2013 (AVB-AKK-RGR-DRW 2013) können auch die betragsmäßig festge- stellten Leistungsbegrenzungen und Selbstbeteiligungen sowie Pauschalbeträge geändert werden. Die geänderten Beträge werden mit Wirkung für bestehende Versicherungsverhältnisse zu Beginn des zweiten Monats wirksam, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und der auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxBenachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
3. Die Rechtsbeziehungen Abweichend von § 2 Absatz 2 der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAllgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslands-Krankheitskosten-Risikogruppenversicherung-Dr-Xxxxxx 2013 (AVB- AKK-RGR-DRW 2013) ist eine Mindestdauer von drei Monaten nicht erforderlich.
4. Sämtliche Ansprüche Anstelle des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich § 2 Absatz 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Einhaltung von Fristen ist Auslands-Krankheitskosten-Risikogruppenversicherung-Dr-Xxxxxx 2013 (AVB-AKK-RGR-DRW 2013) gilt die folgende Formulierung: Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Zugang Adoption noch minderjährig ist. Weiterhin steht der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerGeburt eines Kindes die Übernahme eines Pflegekindes gleich, sofern für das Kind ein Kindergeldanspruch besteht. Der Versicherungsschutz für adoptierte Kinder sowie Pflegekinder im Ausland beginnt ab dem Zeitpunkt der Kindergeldzahlung.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Terms and Conditions
Sonstiges. 1. Ist 16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenSchriftform.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Xxxxx enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Das Vertragsverhältnis sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Handlungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
716.3 Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten DOKOM21 weist darauf hin, dass im Fall einer Verletzung seiner Rechte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gem. § 68 TKG beantragen kann. Hierzu muss ein formloser Antrag an die Bundesnetzagentur gerichtet werden. Deren Adresse lautet: Bundesnetzagentur für alle Verträge Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx. Unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx kann der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Kunde einen Online-Antrag stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Telecommunications
Sonstiges. 19.1. Ist der Kunde KaufmannDie Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig zur Unterzeichnung des Vertrags und zur Entgegennahme aller Mitteilungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand die im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Aufnahme und Förderung des KundenKindes in die Kita ergehen.
29.2. Der Kunde ist verpflichtetDie Eltern haben für den Vertrag bedeutsame Änderungen wie die des Namens, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten der Wohnanschrift und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang der Bankverbindung umgehend der Kita schriftlich mitzuteilen.
9.3. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer Kita vom Kind Fotos, Filme und Tonaufnahmen herstellt bzw. Vorstandherstellen lässt und diese für kita-bezogene Zwecke nutzt, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; Einsbesondere speichert, in das Datenarchiv der Kita-MailVerwaltung einspeist und archiviert. Die unterzeichnete detaillierte Einverständniserklärung gemäß Anlage 7 ist Bestandteil dieses Vertrags. Die Rechteübertragung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags. Sie kann nur in Ausnahmefällen und nur für die Zukunft widerrufen werden. Im Übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend der Vorschriften der EU-Adresse sowie Telefon und TelefaxDSGVO nach Punkt 8 dieses Vertrags.
39.4. Die Rechtsbeziehungen Eltern und das Kind stimmen zu, dass die Kita ihre Kontaktdaten auch über die Kitazeit hinaus speichert, um bei besonderen Veranstaltungen, wie Jubiläen und Ehemaligentreffen, informiert zu werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Im Übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Vorschriften der Bundesrepublik DeutschlandEU-DSGVO nach Punkt 8 dieses Vertrags.
49.5. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich Die Kita haftet nicht für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernSchäden, die nicht Verbraucher sindDritte den mitgebrachten Sachen des Kindes, unberührtz. B. durch Entwendung oder Beschädigung von Kleidung, Wertgegenständen, Fahrrädern, zufügen. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Eltern sind zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.deliktsunfähige Minderjährige mit einer ausreichenden Deckung angehalten.
Appears in 1 contract
Samples: Betreuungsvertrag
Sonstiges. 1. Ist 9.1 Der Kunde wird für die Lieferung oder Leistungen anzuwendende Import-und Export-Vorschrif- ten eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA: Bei grenzüberschreitende r Lieferung oder Leistung trägt der Kunde Kaufmannanfallende Zölle, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde ist verpflichtetwird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschrei- tenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, außer soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxanderes aus- drücklich vereinbart ist.
39.2 Es gilt deutsches Recht. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAnwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
49.3 Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB). Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter sol- chen nicht Vertragsbestandteilausdrücklich widersprochen hat.
9.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbar ist (z.B. für Kündigungen, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Rücktritt), genügt Textform zugestimmtnicht.
9.5 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffent lichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Sonstiges. 115.1 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des CISG und von nationalen und supranationalen Verweisungsnormen (insb. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenIPRG und ROM I-VO) anzuwenden.
215.2 Erfüllungsort ist Wien. Der Kunde Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Servicevertrag einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage ausschließlich das am Sitz von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxMANZ sachlich zuständige Gericht.
315.3 Sollte eine Bestimmung des Servicevertrags, insbesondere auch dieser AGB, unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksam gewordenen oder unvollständigen Bestimmung eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung. Die Rechtsbeziehungen Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Gültigkeit der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne anderen Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
715.4 Die unterlassene oder verzögerte Ausübung von Rechten und Ansprüchen aus dem Servicevertrag stellt keinen Verzicht auf ihre Geltendmachung durch MANZ dar. Sollten einzelne Bestimmung Eine teilweise Ausübung des Rechts oder Anspruchs schließt eine weitere Ausübung desselben oder die Ausübung anderer Rechte und Ansprüche nicht aus.
15.5 Der Servicevertrag enthält alle den Vertragsgegenstand betreffenden Vereinbarungen der Parteien. Frühere, den gleichen Vertragsgegenstand betreffende Vereinbarungen verlieren mit Vertragsbeginn ihre Gültigkeit. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mails dem Schriftformgebot genügen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtSchriftformklausel. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Datenarten und Datenkategorien sowie betroffene Personen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Stand: Dezember 2018)
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 115.1. Die Besichtigung der Baustelle bzw. des Projekts ist nur nach Terminvereinbarung mit dem Projekt-/Bauleiter des Auftraggebers möglich und erfolgt auf eigene Gefahr.
15.2. Die Anfechtung bzw. Anpassung des Vertrages wegen Irrtums ist für den Auftragnehmer ausgeschlossen.
15.3. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er sämtliche zur rechtmäßigen Durchführung seiner Leistungen erforderlichen Bewilligungen besitzt. Ist diese Erklärung unrichtig, kann der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Auftraggeber ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
15.4. Die Anbringung von Firmen- oder Werbetafeln darf nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und gegen Entgelt erfolgen.
15.5. Für unsere Klagen gilt daneben auch die vom Auftragnehmer oder seinem Lieferanten auf der allgemeine Gerichtsstand des KundenBaustelle gelagerten Materialien und Geräte wird vom Auftraggeber keine Haftung übernommen.
215.6. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, ohne Zustimmung des Auftraggebers über die beauftragten Leistungen außenstehenden Personen Angaben zu machen, Fotos, Unterlagen oder Pläne zu überlassen oder, in welcher Form auch immer, zu veröffentlichen. Der Kunde Auftragnehmer muss seine Subunternehmer zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten.
15.7. Der Auftragnehmer hat sämtliche umweltrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes, einzuhalten. Der Auftraggeber ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
15.8. Gemäß der Abfallnachweisverordnung hat der Auftragnehmer entsprechende Aufzeichnungen zu führen (Baurestmassennachweis, Entsorgungsnachweis für Altöle und gefährliche Abfälle, usw.) und sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen vorzulegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens mit der jeweiligen Rechnung Kopien sämtlicher Abfallnachweise zu übergeben, ansonsten der Auftraggeber den Werklohn bis zur Übergabe der Abfallnachweise einbehalten kann.
15.9. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsstelle sowie seine Lager-, Unterkunfts- und Werkstättenräume stets sauber zu halten und Arbeitsstoffe entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu lagern. Insbesondere ist er verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen alle bei der Durchführung seiner Kommunikationsdaten Arbeiten anfallenden Abfälle jeglicher Art täglich auf seine Kosten ordnungsgemäß zu unterrichten trennen und zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine Ersatzvornahme auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang Kosten des Auftragnehmers. Bei nicht zuordenbaren Abfällen erfolgt die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigenKostenaufteilung im Verhältnis der geprüften Schlussrechnungssummen einschließlich einer allfälligen USt. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxaller Auftragnehmer.
315.10. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitszeit der Arbeitszeit des Auftraggebers anzupassen, abweichende Arbeitszeiten sind mit dem Projekt-/Bauleiter des Auftraggebers zu vereinbaren. Allenfalls hieraus entstehende Mehrkosten sind dem Auftraggeber zu vergüten.
15.11. Die Rechtsbeziehungen Zufahrt und der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAnliegerverkehr im Baustellenbereich dürfen vom Auftragnehmer, seinem Personal, seinen Subunternehmern und Lieferanten nicht behindert werden. Wartezeiten im Baustellenbereich und Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die von Behörden nachträglich erlassenen Auflagen sowie die vom Auftraggeber mit Anrainern oder Behörden getroffenen Vereinbarungen sind ohne zusätzliche Vergütung genauestens einzuhalten. Die Benützung sämtlicher Baustraßen erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
615.12. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht eingehalten werden, stellt dies keine Präjudiz und keinen Verzicht auf die Einhaltung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtdar.
715.13. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinDer Auftragnehmer ist verpflichtet, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenin die baustellenbezogene Notfallplanung Einsicht zu nehmen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, sowie seine Mitarbeiter ausreichend über die nicht Verbraucher sind, unberührtNotfallsplanung zu informieren und diese im Notfall auch anzuwenden.
15.14. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von DienstleistungenBaustellen-/Hausordnung ist einzuhalten.
15.15. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir Sämtliche vom Auftragnehmer eingebrachten Geräte und Maschinen haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmtden jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Die damit verbundene Wartung und Überprüfung ist vom Arbeitnehmer zeitgerecht durchzuführen und auf Anforderung unverzüglich nachzuweisen.
Appears in 1 contract
Samples: Subcontractor Agreement
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach 12.1 Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenzu Subunternehmern) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.
2. Der Kunde ist verpflichtet12.2 Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), uns jeweils durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxverständigen.
3. 12.3 Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich.
12.4 Die Rechtsbeziehungen Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der Vertragspartner unterliegen ausschließlich für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
12.5 Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht.
12.6 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der für die TecAlliance zuständigen Gerichte in Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit 12.7 Sollte diese Vereinbarung in diesen AGB anderen Sprachen als Deutsch oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam Englisch verfügbar sein, bleibt so dienen diese Versionen lediglich der Information. Im Zweifelsfall ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7deutsche und englische Fassung maßgebend. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB _ _ (Kunde) _ _ _ (Ort, Datum) (Unterschrift) TecAlliance___ (Auftragnehmer) _ _ _ (Ort, Datum) (Unterschrift) Anhang 1 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DS-GVO 1 Vertraulichkeit Gemäß Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO. Zutrittskontrolle Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen. ▪ Zum Beispiel durch: Magnet- oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam seinChipkarten, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze Schlüssel, elektrische Türöffner, Werkschutz bzw. Pförtner, Alarmanlagen, Videoanlagen. ▪ Realisierte Maßnahmen: Zutrittskontrollsystem, Schließanlage, Ausweisleser, Magnetkarte, Chipkarte, Türsicherung, Pförtner, Sicherheitsdienst, Alarmanlage, Videoüberwachung Zugangskontrolle Keine unbefugte Systembenutzung. ▪ Zum Beispiel durch: (Sichere) Kennwörter, automatische Sperrmechanismen, Zwei-Faktor- Authentifizierung, Verschlüsselung von Verbrauchern verstoßenDatenträgern. ▪ Realisierte Maßnahmen: Kennwortverfahren, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernautomatische Sperrung Zugriffskontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems. ▪ Zum Beispiel durch: Berechtigungskonzepte und bedarfsgerechte Zugriffsrechte, Protokollierung von Zugriffen. ▪ Realisierte Maßnahmen: Berechtigungskonzept nach dem "Need-to-know"-Prinzip, Funktionelle/personelle Trennung von Berechtigungsbewilligung und Berechtigungsvergabe Trennungskontrolle Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden. ▪ Zum Beispiel durch: Mandantenfähigkeit, Sandboxing. ▪ Realisierte Maßnahmen: Mandantenfähigkeit, Funktionstrennung zwischen Test und Produktion Pseudonymisierung Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht Verbraucher sindmehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, unberührtsofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen (Gemäß Art. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen32 Abs. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt1 lit. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.a DSGVO; Art. 25 Abs. 1 DSGVO). ▪ Realisierte Maßnahmen: Pseudonymisierung
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Sonstiges. 16.1 Die Betreiber übergibt das Objekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Nutzung. Ist Der Nutzer überprüft dies vor Veranstaltungsbeginn und teilt etwaige Mängel umgehend dem Ansprechpartner der Kunde KaufmannKunstgalerie/Agentur C mit. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
6.2 Zusätzliche Leistungen wie Servicekräfte für Einlass und/oder Organisation, Bereitstellung gastronomischer Verpflegung und/oder gastronomischer Bedienung, Bereitstellung und Anschluss von Technik oder zusätzliche Reinigung (Toiletten bei Tagesveranstaltungen) müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Am Veranstaltungstag sind Veränderungen in der Regel nicht mehr möglich. Bei Einsatz eigener Technik des Nutzers (z.B. Laptop, Beamer, Tontechnik) ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach der Nutzer verpflichtet, die Kompatibilität mit den technischen Voraussetzungen des Rathauses mindestens 1 Werktag vor Veranstaltungsdurchführung in Abstimmung mit der Haustechnik zu prüfen.
6.3 Der Nutzer hat die Möglichkeit, auf eigene Rechnung und Haftung Speisen mitzubringen bzw. durch externes Catering liefern zu lassen. In diesen Fällen ist grundsätzlich eigenes Geschirr mitzubringen. Geschirr, Abfälle etc. sind unmittelbar nach Veranstaltungsende durch den Nutzer zu entsorgen.
6.4 Die Bestuhlungsvarianten lt. vorliegenden amtlich genehmigten Bestuhlungsplänen gemäß der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung sind verbindlich. Eigenmächtige Veränderungen durch den Nutzer sind nicht statthaft.
6.5 In allen Räumen des Alten Rathauses gilt Rauchverbot. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern jeglicher Art (Amtsgericht Andernachauch Tischfeuerwerk) und sonstiges offenes Feuer (Kerzen) ist strengstens untersagt, Landgericht Koblenz)da sie die empfindliche Alarmanlage auslösen können. Für unsere Klagen gilt daneben auch Zuwiderhandlungen und der allgemeine Gerichtsstand des KundenBetreiberin daraus entstandene finanzielle Aufwendungen haftet der Nutzer.
26.6 Der Nutzer wird hiermit darauf hingewiesen, dass die zulässige Personenzahl für den von ihm beanspruchten Raum auf 136 Personen beschränkt ist. Der Kunde ist verpflichtetFür alle Folgen und Haftungen, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstandim Falle einer Überschreitung der zulässigen Personenzahl entstehen können, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxhaftet der Nutzer.
3. Die Rechtsbeziehungen 6.7 Der Nutzer bekennt mit der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird, d. h., dass insbesondere weder in Wort noch Schrift die Freiheit und Würde des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernMenschen verächtlich gemacht noch Symbole, die nicht Verbraucher sindim Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden verwendet oder verbreitet werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.dürfen.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsvertrag
Sonstiges. 1. Ist 9.1 Sämtliche Erklärungen und Mitteilungen des AG sowie Kündigungen sind bis auf weiteres direct an den AN zu richten, der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch in der allgemeine Gerichtsstand des KundenTIS-Web Nutzungsvereinbarung genannt ist.
29.2 Nebenabreden bestehen nicht. Anlagen sind Bestandteile der TIS-Web Nutzungsver- einbarung. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
9.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG finden auf den Vertrag keine Anwendung.
9.4 Der AN ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen. Der Kunde AN wird dem AG Subunternehmer, die der AN mit der Verarbeitung der Daten beauftragt, auf Wunsch des AG schriftlich benennen. Der AN ist verpflichtetferner berechtigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten die Rechte und Pflichten aus der TIS-Web Nutzungsvereinbarung auf Dritte zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxübertragen.
39.5 Es gilt deutsches materielles Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vom 11.4.1980. Die Rechtsbeziehungen Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAG Kaufmann ist, Nürnberg.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB der TIS-Web Nutzungsvereinbarung unwirksam oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam undurchführbar sein, bleibt wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt.
7nicht berührt. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernDie Vertragspartner werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.betreffende Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.
Appears in 1 contract
Samples: Order Agreement
Sonstiges. Das nachstehende Preisblatt ist Bestandteil dieser Bedingungen. Gültig ab 01.01.2021
1. Ist Gemäß Abschnitt 2.2 der Kunde Kaufmannergänzenden Bedingungen auf Anfrage Der Baukostenzuschuss errechnet sich aus den Kosten, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach die für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen erforderlich sind (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzUmlagerechnung). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Gemäß Abschnitt 2.4 der ergänzenden Bedingungen auf Anfrage Der Kunde ist verpflichtetBaukostenzuschuss für Anschlüsse an Verteilungsanlagen, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstandvor dem 01.01.1981 errichtet wurden, soweit es errechnet sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxnach der katastermäßigen Straßenfrontlänge des anzuschließenden Grundstücks.
31. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich Hausanschluss bis DN 50 und bis 20 m Leitungslänge 2.900,00 3.103,00 Grundbetrag inkl. Hausanschluss, Material und Montage sowie Tiefbau im öffentlichen Bereich bis zu einer Anschlusslänge von 5 m Mehrbetrag für Anschlusslängen über 5 m: - für jeden weiteren lfd. m im öffentlichen Bereich 130,00 139,10 - für jeden weiteren lfd. m im Kundengrundstück im unbefestigten Bereich 75,00 80,25 - für jeden weiteren lfd. m im Kundengrundstück im befestigten Bereich 130,00 139,10 - Erschwernisse, z.B. ungewöhnlich schwierige Bodenverhältnisse, Schwierigkeiten bei Kreuzung von Straßen und anderen Anlagen oder nicht fachgerechten Eigenleistungen, berechtigen den Netzbetreiber Zuschläge zu den vorstehend genannten Hausanschlusskosten gemäß Aufwand zu berechnen. Dies gilt auch für entstehende Mehrkosten durch Sonderwünsche des Kunden. nach Aufwand Rückvergütung bei Eigenleistung des Anschlussnehmers nach Vorgaben des gesondert anzufordernden Merkblatts des Netzbetreibers: - für jeden lfd. m Leitungstrasse für den Tiefbau inkl. Einsandung und Oberflächenherstellung auf dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4Kundengrundstück im unbefestigten Bereich 50,00 53,50 - für jeden lfd. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5m Leitungstrasse für den Tiefbau inkl. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Einsandung und Oberflächenherstellung auf dem Kundengrundstück im befestigten Bereich 105,00 112,35 - pro Mauerdurchbruch 71,50 76,51
Appears in 1 contract
Samples: Verordnung Über Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Mit Wasser (Avbwasserv)
Sonstiges. 123.1. Ist Der LN darf über das LO rechtsgeschäftlich nicht verfügen. Es ist ihm daher insbesondere die Verleihung, Vermietung, Verleasung, Verpfändung, oder jede sonstige Art der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch Sicherheiteneinräumung oder der allgemeine Gerichtsstand des Kundengänzliche oder teilweise Austausch verboten.
223.2. Der Kunde LN ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten der LG jeden Wechsel seines Wohn- und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigenGeschäftsortes, seines Dienstgebers und des Standortes des LO schriftlich bekanntzugeben.
23.3. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzwDer LN räumt der LG vor, während und nach der Vertragsdauer bis zur Abstattung aller Forderungen der LG jederzeit Einsicht in seine Bücher zwecks Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein.
23.4. VorstandDie LG darf bei ihr eingehende Beträge, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon sie nicht einer titulierten Forderungen gewidmet sind, ungeachtet der Zahlungswidmung zuerst zur Abstattung der offenen Nebenkosten im Sinne Punkt 8., insbesondere der zweckentsprechenden, außergerichtlichen Betreibungskosten und Telefaxdann der jeweils ältesten offenen Entgelte verwenden.
323.5. Wenn die Kalkulation des Leasingentgeltes mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis des LN mit der UNIQA Versicherungen AG, der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, mit der EBV-Leasing Ges.m.b.H. & Co. KG, sowie deren Tochter- oder Schwesterunternehmen, oder mit dem Bank-, Sparkassen- oder Versicherungsinstitut, das auf der ersten Seite des Vertrages angeführt ist, ein begünstigter Zinssatz zugrunde liegt und das Dienstverhältnis auf welche Art immer aufgelöst wird, ist für die Zeit ab der Auflösung des Dienstverhältnisses das Leasingentgelt mit dem zur Zeit bei der LG allgemein angewandten Zinssatz neu zu kalkulieren und entsprechend vorzuschreiben.
23.6. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen davon unberührtsind durch gültige und zulässige Bestimmungen so zu ersetzen, dass dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung unter Wahrung der Interessen der Vertragsparteien weitest möglich entsprochen wird.
723.7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Der LN ist an sein Vertragsanbot während der Dauer der von ihm selbst mit dem Lieferanten vereinbarten Lieferfrist, jedenfalls jedoch 6 Wochen gebunden.
23.8. Auf das Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß § 3 KSchG wird verwiesen. Es besteht, wenn der LN seine Vertragserklärung nicht in den von der LG oder deren Beauftragten für die geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume abgegeben wird oder von der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber VertragspartnernLG oder deren Beauftragten zur Abgabe der Vertragserklärung in die genannten Räume gebracht worden ist. Der Rücktritt kann vor Vertragsbeginn oder binnen einer Woche danach erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfertigung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der LG, die zur Identifikation des LV notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den LN, frühestens jedoch mit Vertragsbeginn, zu laufen. Es erlischt spätestens einen Monat nach der vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragsparteien. Das Rücktrittsrecht steht nicht Verbraucher sindzu, unberührtwenn der LN selbst die Geschäftsanbahnung vorgenommen hat oder wenn dem Zustandekommen des LV keine Besprechung zwischen den Vertragsparteien oder deren Beauftragten vorangegangen ist.
23.9. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Änderungen und Ergänzungen des LV bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Karst IT GmbH über Schriftform. Ist der LN Verbraucher, kann die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen der LG oder ihrer Vertreter nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.ausgeschlossen werden.
Appears in 1 contract
Samples: Abbuchungsauftrag
Sonstiges. 1Personen5 grundsätzlich jeweils in eigenen Bereichen oder Gebäudeteilen untergebracht wer- den. Ist Ferner berücksichtigt er im Rahmen des Belegungsmanagements die Belange und beson- deren Bedürfnisse vulnerabler Personen 6 und trägt den besonderen Schutzbedarfen Rech- nung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zimmervergabe in besonderen Situationen oder in Einzelfällen (z.B. vulnerable Personen) selbst koordinieren zu können. Soweit für die Unter- bringung spezielle Räume benötigt werden (z.B. für Rollstuhlfahrer) wird der Kunde KaufmannAuftraggeber die- ses -soweit erkennbar- bereits bei der Verteilung auf die ZUE berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen auf den Seiten 15 und 16 im LGSK NRW verwiesen. Überdies stellt der Auftragnehmer sicher, dass Xxxxxx nicht mit mehr als acht Personen belegt werden. Neuankömmlinge weist er ein und macht sie insbesondere mit der vom Auftraggeber vorge- gebenen Hausordnung sowie den zugehörigen Hinweisen (z.B. Verhalten im Brand- oder Eva- kuierungsfall) vertraut (Anlage 2 Muster-Hausordnung; diese ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach entsprechend der örtlichen Gegebenheiten anzupassen (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenzz.B. hinsichtlich des Schließsystems für die Zimmer)). Für unsere Klagen gilt daneben auch Die Haus- ordnung wird –in der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2jeweiligen Landessprache- an die Neuankömmlinge ausgehändigt. Die Kosten für die Übersetzung der Hausordnung in die Hauptherkunftssprachen trägt der Auftrag- nehmer. Darüber hinaus wird die Hausordnung in den wichtigsten Herkunftssprachen an einer zentralen Stelle in der Unterbringungseinrichtung ausgehängt. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber täglich (Mo-So) über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten eine vom Auftragge- ber zur Verfügung gestellte Webanwendung sowohl die Belegungsmeldung der Einrichtung als auch die Statusmeldung der Bewohnerinnen und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um Bewohner an eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxvom Auftraggeber be- nannte Stelle.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Vergabe Organisation Und Betreuung
Sonstiges. Der Auftragnehmer setzt folgende Mitarbeiter für die Projektbearbeitung ein: Herr … , Projektleiter / Frau … , Projektingenieurin Der AN verpflichtet sich, das Projekt mit diesen Personen durchzuführen, soweit er dies beeinflussen kann. Wird ein Wechsel in der Person des Projektleiters oder -bearbeiters notwendig, so bedarf dies der Zustimmung des Auftraggebers. Diese wird erteilt, wenn der Wechsel im Hinblick auf die Erzielung des vertraglich vereinbarten Werkerfolgs aus Sicht des Auftraggebers zumutbar erscheint. Zum erfolgreichen Abschluss des Vorhabens ist der Objektplaner verpflichtet, mit den Fachplanern entsprechend konstruktiv zusammenzuarbeiten. Folgende Fachplaner sind am Vorhaben beteiligt: - für … : Ingenieurbüro …, Tel. …, Fax …, Ansprechpartner: … Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH übertragen dem AN die Leistungen für die Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsbesprechungen. Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind spätestens bis zu den vereinbarten Lieferterminen wie folgt zu übergeben: 6-fach analog und 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach -fach digital auf Datenträger (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzCD oder DVD). Für unsere Klagen gilt daneben auch Die Übergabe der allgemeine Gerichtsstand digitalen Unterlagen erfolgt für: - Erläuterungsbericht im Format MS-Word 2007 (*.docx-Datei) oder höher sowie als *.pdf-Datei - Kostenermittlungen bis zur LP 3 (Kostenannahmen, Kostenschätzungen oder Kostenberechnungen) im Format MS-Excel 2007 (*.xlsx-Datei) oder höher sowie als *.pdf-Datei - Kostenermittlung in der LP 6 (fortgeschriebene Kostenberechnung) als bepreistes Leistungsverzeichnis jeweils als *.D81-Datei oder *.D82-Datei oder *.D84-Datei sowie als *.pdf-Datei (nur mit Kurztexten) - Leistungsverzeichnisse zum Versand an Bieter (ohne Preise) jeweils als *.D83-Datei sowie als *.pdf-Datei (mit Langtexten) - PowerPoint-Präsentationen im Format MS-PowerPoint 2007 (*.pptx-Datei) oder höher sowie als *.pdf-Datei - Berechnungsergebnisse aller Art im jeweiligen Format - Sonstige Dokumente (Protokolle, Aktennotizen, Stellungnahmen, Gutachten) als *.pdf-Datei - Zeichnungen als *.dwg- / *.dxf-Datei im System AutoCAD 2000 - Bild- / Fotodokumentation im *.jpg-Format - gesamte Planungsunterlagen zusätzlich als *.pdf-Datei. Das Logo des Kunden.
2Auftraggebers ist zu übernehmen. Zusätzlich geforderte Exemplare werden nur gegen Rechnung einer Reprotechnikfirma, ohne Aufschlag, von der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH erstattet. Der Kunde Auftragnehmer ist verpflichtet, uns sich selbstständig über den jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten aktuellsten Stand der technischen Regelwerke der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH (Regelwerk, Richtlinien und Regelblätter) zu unterrichten informieren (xxx.x.xx/xxxxxxxxxx) und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxdiese anzuwenden.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Contract for Planning Services
Sonstiges. 111.1. Ist Räumlichkeiten zum Tagen, Versammeln und Feiern richtet die TuB gemäß den getroffenen Vereinbarungen ein. Deren Umgestaltung, die Einbringung oder Entfernung von Einrichtungsgegenständen, das Anbringen von Dekorationsmaterial sowie die Nutzung weiterer Flächen (z.B. zu Ausstellungszwecken) durch den Xxxx bedürfen der Kunde Kaufmannvorherigen schriftlichen Zustimmung der TuB.
11.2. Speisen und Getränke stellt die TuB gemäß den getroffenen Vereinbarungen. Verstöße gegen Satz 1 berechtigen die TuB zur Erhebung einer Servicegebühr (z.B. Teller-, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch Korkgeld) nach der allgemeine Gerichtsstand des Kundenaktuellen Preisliste.
211.3. Die Verantwortung für besondere Angebote oder Programmpunkte obliegt allein dem Xxxx. Deren Durchführung ist mit der TuB im Voraus abzustimmen. Sind gesetzliche und behördliche Vorschriften einzuhalten, bedarf die Durchführung der vorherigen Zustimmung der TuB. Notwendige Genehmigungen oder behördliche Erlaubnisse (z.B. für ein Feuerwerk) sind Angelegenheit des Gastes. Eine Duldung oder Zustimmung zur Durchführung besonderer Angebote oder Programmpunkte begründet keine Haftung der TuB.
11.4. Die Schaltung und Verbreitung von Anzeigen (z.B. in Zeitungen, im Internet), öffentliche Werbemaßnahmen und sonstige Veröffentlichungen, die einen erkennbaren Bezug zur TuB aufweisen, bedürfen deren vorheriger Zustimmung.
11.5. Der Kunde ist verpflichtetAnschluss eingebrachter elektrischer Geräte (z.B. Computeranlagen, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Projektions-, Musikabspiel-, Heizgeräte, Heizdecken) an das Stromnetz der TuB bedarf – ausgenommen sind übliche Telekommunikations- und auf entsprechende Anfrage Datenübertragungsgeräte, Rasierapparate, Zahnbürsten, Frisiergeräte zur Privatnutzung – der vorherigen Zustimmung der TuB. Diese kann die Zustimmung von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse der Bereitstellung eines Haustechnikers sowie Telefon und Telefax.
3von der Vereinbarung eines angemessenen Aufwendungsersatzes abhängig machen. Die Rechtsbeziehungen Ermittlung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Ersatzforderung darf durch Schätzung des zusätzlichen Personal- und Energieaufwands erfolgen. Seitens des Gastes begründet die Zustimmung keine Haftungserleichterungen hinsichtlich der Bundesrepublik Deutschlandvon eingebrachten Geräten verursachten Störungen oder Schäden.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Beherbergungsvertrag
Sonstiges. 123.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist Das Gesetz zu dem Übereinkommen der Kunde KaufmannVereinten Nationen Über den internationalen Warenkauf (CISG) findet jedoch keine Anwendung. Es wird die Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Berlin), sofern der Auftragnehmer Xxxxxxxx ist ausschließlicher oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachhat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland oder unbekannt verlegt. Hat der Auftragnehmer seinen Sitz nicht in Deutschland, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenhat er einen allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
223.2 Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde ist verpflichtetWerden Übersetzungen des Vertrages gefertigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang bleibt allein die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxdeutsche Fassung maßgeblich.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 23.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB dieses Vertrages unwirksam oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz undurchführbar sein oder teilweise rechtsunwirksam seinnach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der übrigen unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen davon unberührtgelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB wird abbedungen.
723.4 Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenSchriftform; das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Ist nach diesem Vertrag Schriftform erforderlich, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerngenügt auch die Übermittlung per E- Mail.
23.5 Eine Aufrechnung mit Ansprüchen des Auftragnehmers ist nur zulässig, die wenn diese Ansprüche durch den Auftraggeber nicht Verbraucher bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH..
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Sonstiges. 1Erfüllungsort ist bei Seminaren und Fortbildungen der jeweilige Veranstaltungsort, bei We- binaren Georgsmarienhütte. Ist der Kunde Kaufmann, Gerichtsstand ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Osnabrück. Für unsere Klagen sämtliche Rechtsbeziehun- gen zwischen Kunde und der IJOS GmbH gilt daneben auch deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2IJOS GmbH dürfen nur nach vorheriger schriftli- cher Zustimmung abgetreten werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei Für alle Ansprüche aus dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Vertrag gilt ausschließ- lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche Ergänzungen und Änderungen dieser AGB jeglicher Art bedürfen der Textform und Anerken- nung durch die IJOS GmbH. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Osnabrück, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB öf- fentlichen Rechts oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde. Sollten einzelne Bestimmungen Regelungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam Nutzungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit Wirk- samkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne unwirksamen Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerntritt eine Bestim- mung, die nicht Verbraucher sind, unberührtdem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben Entsprechendes gilt bei einer etwaigen Xxxxx in diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Nutzungsbedingungen.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 1. Ist Die Angebote und Planungsunterlagen der Kunde KaufmannGleich GmbH sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne deren schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet. Die von der Gleich GmbH zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich ge- schützt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne die Zustimmung der Gleich GmbH weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Pro- grammbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefug- ten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhand- lung ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenVertragspartner zur Schadensersatzleistung verpflichtet.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich Bei Übertragungen über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet die Gleich GmbH für die Herstellung der Verbindung und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxÜbertragung der Meldun- gen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit.
3. Die Rechtsbeziehungen Gebühren, die vom Netzbetreiber, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandvereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenDie Gleich GmbH ist berechtigt, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach sich bei der Erfüllung ihrer EntstehungVerpflichtungen anderer zuverläs- siger Unternehmen zu bedienen.
5. Maßgeblich Eine Beschaffungspflicht der Gleich GmbH für die Einhaltung von Fristen Ersatzteile besteht nicht, wenn diese nur mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartnerbzw. eine Beschaffung tat- sächlich unmöglich ist.
6. Sollten einzelne Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt so wird dadurch die Wirksamkeit Gel- tung der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7nicht berührt. Sollten einzelne Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klau- sel ist der Vertragspartner verpflichtet, mit der Gleich GmbH eine neue Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernzu ver- einbaren, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge dem mit der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Appears in 1 contract
Samples: Werk Und Kaufvertrag
Sonstiges. 1In einem einleitenden Kapitel stellt Xxxxxxx zunächst wesent- liche Erwägungen zur Rechtsformwahl an. Ist Besonderes High- light ist hier der Kunde Kaufmannhochaktuelle Abschnitt zum Sonderproblem des Brexit (§ 1 Rdnr. 33 ff.), der – wie auch am abweichenden Layout ersichtlich – in letzter Minute eingefügt wurde. An die- sem Abschnitt lässt sich veranschaulichen, was den besonde- ren Wert des neuen Handbuchs ausmacht: Der Autor be- schreibt zunächst die Problematik (Einbuße der Haftungsbe- schränkung aufgrund künftiger Anwendbarkeit der Sitztheorie), schildert sodann die Vor- und Nachteile verschiedener Reak- tionsmöglichkeiten (Asset Deal, grenzüberschreitender Form- wechsel, grenzüberschreitende Verschmelzung). Daraus wird anschließend eine Gestaltungsempfehlung zur grenzüber- schreitenden Verschmelzung ausgesprochen, wobei auch praktische Erfahrungen des Autors mit der britischen Ge- richts- und Verfahrenspraxis (§ 1 Rdnr. 36) wiedergegeben werden. Zur Erleichterung der praktischen Umsetzung des Gestaltungsvorschlags werden im Formularteil zweisprachige Vollmuster zur Verfügung gestellt. Praxisorientierter kann man ein Rechtsproblem wohl kaum aufbereiten! In den Folgekapiteln werden die Personengesellschaften von der GbR (§ 2) über die Partnerschaftsgesellschaft (§ 3) bis hin zu den Personenhandelsgesellschaften (§ 4) und schließlich der GmbH & Co. KG (§ 5) vorgestellt. Aus Anwendersicht be- sonders gelungen ist dabei das Kapitel zur GbR, dessen Dar- stellung sich im Kern an den wesentlichen Inhalten eines Ge- sellschaftsvertrags orientiert und hier jeweils leicht auffindbar Regelungsvarianten darstellt. Im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Partnerschaftsgesellschaft wird auch auf die Limited Liability Partnership (LLP) eingegangen (§ 3 Rdnr. 28 ff.). Dabei werden noch nicht die Konsequenzen des Brexit thematisiert, obwohl sich ähnliche Fragen wie bei der Limited stellen. Da bei der LLP der Weg über die grenzüber- schreitende Verschmelzung nicht gangbar ist (vgl. § 122b UmwG), werden die in der Rechtsform der LLP gestalteten deutschen Rechtsanwaltskanzleien auf andere Weise auf den Austritt Großbritanniens aus der EU reagieren müssen (zu Ge- staltungsmöglichkeiten siehe Lieder/Hoffmann, NZG 2017, 325, 332). Das Kapitel zu den Personenhandelsgesellschaften überzeugt durch zahlreiche Formulierungsbeispiele. Wer hier seine Mus- tersammlung erweitern möchte, wird auch in Bereichen fün- dig, die wegen nur ausnahmsweise bestehender Beurkun- dungspflichten im notariellen Alltag eine eher untergeordnete Rolle spielen. So finden sich auch Muster zum Nießbrauch oder zur Verpfändung eines Kommanditanteils (§ 4 Rdnr. 418 und 429). Hinsichtlich des Nießbrauchs an einer Kommandit- beteiligung wird unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 28.1.2013, 8 W 25/13, NZG 2013, 432) die Eintragungsfähigkeit bejaht (§ 4 Rdnr. 416). Die gegenteilige Ansicht des OLG München (Be- schluss vom 8.8.2016, 31 Wx 204/16, MittBayNot 2016, 538) ist indes noch nicht berücksichtigt. In der Praxis empfiehlt sich insoweit die vorherige Abklärung mit dem Registergericht, so- lange nicht geklärt ist, ob der BGH der dogmatisch strengen Linie des OLG München folgt oder diese im Hinblick auf die von anderen Obergerichten in den Vordergrund gerückten praktischen Bedürfnisse des Rechtsverkehrs verwirft. Das nachfolgende Kapitel zur GmbH & Co. KG ist, im Hinblick auf diese Rechtsform durchaus nachvollziehbar, mit zahlrei- chen steuerlichen Erläuterungen angereichert. Die tabellari- schen Übersichten mit der Darstellung der Steuerbelastung in verschiedenen Situationen (§ 5 Rdnr. 264 ff.) dürften jedoch nur für den steuerrechtlich besonders interessierten Notar von Belang sein. Der anschließende Abschnitt zu den Kapitalgesellschaften be- ginnt mit einem über 450 Seiten umfassenden Kapitel zur GmbH (§ 6). Dieser Umfang ist im Hinblick auf die praktische Bedeutung dieser Rechtsform angemessen. Nicht nur Grün- dung, Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderung und Geschäfts- anteilsabtretungen werden hier vertieft behandelt, sondern auch für den Alltag des Notars nur gelegentlich relevante Fra- gestellungen. Umso hilfreicher ist es, dass man auch Ausfüh- rungen und Xxxxxx für die Einberufung „streitiger“ Gesell- schafterversammlungen oder für die Einziehung von Ge- schäftsanteilen findet. Anders als bei den Personengesell- schaften finden sich bei den Mustern teilweise auch Hinweise zu den Notargebühren, wobei sich jedenfalls bei komplexeren Vorgängen die Heranziehung kostenrechtlicher Spezialliteratur empfehlen dürfte. Trotz der Ausführlichkeit der Darstellung zur GmbH finden sich im nachfolgenden Kapitel zur Aktiengesellschaft (§ 7) tiefer ge- hende Erläuterungen zu Themen, die im Zusammenhang mit der GmbH trotz ähnlicher Problemstellung nicht näher behan- delt werden, wie etwa zur wirtschaftlichen Neugründung (§ 7 Rdnr. 300 ff.). Ein Schwerpunkt liegt bei der Beurkundung der Hauptversammlung, wobei gleich vier Gesamtmuster zur Verfü- gung gestellt werden (§ 27, Muster E. bis H.). Nicht nur diese Muster, sondern auch die mit zahlreichen Praxistipps garnierte Behandlung der Hauptversammlung, dürften sich besonders für Notare als hilfreich erweisen, die nur gelegentlich mit der Protokollierung solcher Versammlungen betraut sind. Abgerun- det wird die Darstellung zur AG mit umfangreichen Ausführun- gen zu Kapitalmaßnahmen, was angesichts zahlreicher, streng zu beachtender Vorgaben sehr zu begrüßen ist. Ein weiterer, knapp 100 Seiten langer Abschnitt wird sodann der Societas Europaea (SE) gewidmet. Diese Rechtsform hat mit deutsch- landweit 451 Eintragungen im Handelsregister (Stand: 15.6.2017) einschließlich Vorratsgesellschaften zwar zahlen- mäßig eine geringe Bedeutung, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach aber angesichts der Xxxx dieser Rechtsform durch eine Reihe von Großkonzernen durch- aus bedeutsam. Sie teilt damit ein stückweit das Schicksal mit der KGaA, die demgegenüber (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenzbis auf Randnotizen) in dem Handbuch nicht näher behandelt wird. Abgerundet wird die Darstellung zum Kapitalgesellschaftsrecht mit einem Kapitel zu Gesellschaftervereinbarungen (§ 9). Für unsere Klagen gilt daneben In diesem Zusammenhang findet sich zwar ein instruktiver Überblick über übliche Problem- stellungen mit einzelnen Formulierungsmustern; ein Gesamt- muster wie in anderen Abschnitten üblich fehlt demgegenüber. Während die Abschnitte zu den einzelnen Gesellschaftsfor- men aus Notarsicht als äußerst gelungen zu bezeichnen sind, nimmt das Kapitel zum Konzernrecht (§ 10) aus Sicht des Rezensenten zu wenig die Notarperspektive in den Blick. Zwar finden sich detaillierte Ausführungen auch der allgemeine Gerichtsstand zu Randproblemen wie zur Existenzvernichtungshaftung, jedoch fehlen die immer wieder benötigten Muster für Zustimmungsbeschlüsse zu Un- ternehmensverträgen sowie die zugehörigen Handelsregister- anmeldungen. Auch einen expliziten Hinweis darauf, dass die Beendigung des Kunden.
2Unternehmensvertrags nach überwiegender Auffassung erst im Folgejahr angemeldet werden kann, sucht man hier vergeblich. Der Kunde ist verpflichtetDiese Xxxxx wird allerdings im Kapitel § 15, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt das mit „Beurkundungsverfahren“ betitelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungweitge- hend geschlossen (dort Rdnr. 211 ff.
5). Maßgeblich Diese Aufteilung er- scheint nicht ganz glücklich und sollte bei einer Neuauflage überdacht werden. Den Fokus auf die Notar- und Gestaltungspraxis legen wieder die anschließenden Kapitel zum Umwandlungsrecht (§§ 11, 12), wobei sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschrei- tende Umwandlungen vertieft behandelt werden. Für die häu- figsten Umwandlungsformen werden praxistaugliche Muster zur Verfügung gestellt, allerdings muss in Sonderfällen sicher auf Spezialliteratur zurückgegriffen werden. Das Handbuch bietet jedoch auch hier eine solide Grundausstattung für den notariellen Alltag. Das anschließende Kapitel beleuchtet überblicksweise das Querschnittsthema des „Unternehmenskaufs“ (§ 13). Es er- scheint nachvollziehbar, dass angesichts der Komplexität des Themas manche Ausführungen recht oberflächlich erschei- nen. Bedauerlich ist allerdings, dass dies nicht durch Querver- weise auf andere Kapitel kompensiert wird. So erfolgen zur Frage, ob die Beurkundung von Anteilsabtretungen bei deut- schen GmbHs durch Notare in Österreich und der Schweiz zulässig ist, lediglich lapidare Hinweise auf befürwortende Ge- richtsentscheidungen und Literaturstimmen (§ 13 Rdnr. 14). Stattdessen hätte man auf die sehr gelungene Problemaufbe- reitung von Süß in § 19 (Rdnr. 105 ff.) oder auf die knappere Darstellung im Abschnitt zur GmbH (§ 6 Rdnr. 1206 ff.) verwei- sen können. Darüber hinaus darf kritisch angemerkt werden, dass sich im Abschnitt zum Unternehmenskauf immer wieder kleinere dogmatische Ungenauigkeiten finden, etwa wenn von der gesetzlichen Vertretungsmacht des Insolvenzverwalters (Rdnr. 92, 97) gesprochen wird. Auch die nachfolgenden Kapitel enthalten Querschnittsdar- stellungen. Einen gelungenen Überblick über Fragen zur Un- ternehmensnachfolge und bestehende Gestaltungsmöglich- keiten gibt das Kapitel § 14. Wie bereits erwähnt, finden sich im unscheinbaren Abschnitt zum „Beurkundungsverfahren“ (§ 15) allerlei wertvolle Muster und Arbeitshilfen, so auch zu Beurkundungen mit Fremdsprachenbezug (§ 15 Rdnr. 35 ff.). Während das Kapitel zum Registerrecht (§ 16) den meisten Notaren eher zur Auffrischung und Erweiterung des Hinter- grundwissens dienen dürfte, enthält das Kapital zum Insolvenz- recht (§ 17) eine vertiefte Spezialdarstellung, insbesondere zu Haftungsansprüchen in der Insolvenz. Einen abrundenden Überblick über sich im Zusammenhang mit Minderjährigen, Genehmigungen und Vollmachten stellende Fragen enthält schließlich das Kapitel § 18. Ein nützliches Muster findet sich hier auch zur unternehmerischen Vorsorgevollmacht (§ 18 Rdnr. 74). In den Kapiteln §§ 19 und 20 werden schließlich die Auslandsbezüge erörtert, wobei § 19 Ausführungen zum Inter- nationalen Privatrecht und § 20 zu bestimmten ausländischen Gesellschaften enthält. Besonders hilfreich für die Einhaltung von Fristen ist Praxis er- scheinen die Erläuterungen zu „Besonderheiten bei [ausländi- schen] verheirateten Gesellschaftern“ (§ 19 Rdnr. 36 ff.). Aller- dings wäre hier noch ein Hinweis auf Art. 16 EGBGB wün- schenswert, der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6in manchen Fällen einen beruhigenden Notanker für den Umgang mit scheinbar unlösbaren Proble- men im Hinblick auf ausländische Güterstände enthält. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH Im letz- ten thematischen Kapitel wird schließlich ein Überblick über die Erbringung von DienstleistungenGrundzüge des Bilanzrechts gegeben (§ 21). Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht VertragsbestandteilAbgerundet wird das Handbuch durch zahlreiche Gesamtmus- ter zu den zuvor behandelten Themen, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich wobei entsprechende Querverweise das Auffinden der zugehörigen Formulierungs- vorschläge erleichtern. In den Mustern sind nur vereinzelt Anmerkungen enthalten, was die Lesbarkeit erleichtert und im Hinblick auf die vorhergehenden thematischen Darstellungen auch sachgerecht erscheint. Insgesamt ist das neu erschienene Handbuch schon in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.der
Appears in 1 contract
Samples: Bauträgervertrag
Sonstiges. 122.1. Ist Der MK darf über das MKO rechtsgeschäftlich nicht verfügen. Es ist ihm daher insbesondere die Verleihung, Vermietung, Verleasung, Verpfändung oder jede sonstige Art der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Sicherheiteneinräumung und der gänzliche oder teilweise Austausch verboten. Ein solches Vorgehen gilt als Verletzung der wesentlichen vertraglichen Pflichten des MK im Sinne Punkt 13.1. lit.e.
22.2. Für unsere Klagen gilt daneben den Fall jeder Weitergabe des MKO – so auch einer von der allgemeine Gerichtsstand MVK genehmigten Weitergabe – tritt der MK zur Besicherung aller Forderungen der MVK aus dem MKV unwiderruflich und vorbehaltlos seine Geldforderungen inklusive Umsatzsteuer und seine sonstigen Ansprüche gegen seinen Vertragspartner ab. Bei Zahlungsverzug und bei Rückstellungsverzug darf die MVK von der Abtretung durch direkte Verständigung des KundenZessionars und durch Inkasso bzw. Einzug des MKO Gebrauch machen. Die MVK darf weiters das Inkasso auch nach Abdeckung des Rückstandes für laufende Fälligkeiten aufrechterhalten. Der MK hat die Abtretung in der gesetzlich geforderten Form in seinen Büchern anzumerken und die MVK darüber zu informieren. Die MVK nimmt die Abtretung ausdrücklich an.
222.3. Der Kunde MK ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich der MVK jeden Wechsel seines Wohn- und Geschäftsortes im Vorhinein schriftlich bekanntzugeben.
22.4. Der MK räumt der MVK vor, während des Mietkaufverhältnisses und auch danach bis zur vollständigen Abstattung aller Forderungen der MVK jederzeit Einsicht in seine Bücher zwecks Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein. Er ist verpflichtet, der MVK relevante Auskünfte über Änderungen eine etwaige Veränderung seiner Kommunikationsdaten wirtschaftlichen Situation und der Rechtsform seines Unternehmens zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang erteilen.
22.5. Über Xxxxxxxx der MVK hat der MK bis längstens sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die aktuelle Richtigkeit erneut Jahresabschlüsse vorzulegen. Xxxxxx als Grundlage dieses Vertrages die Besicherung durch eine Garantieerklärung eines Dritten vereinbart sein, verpflichtet sich der MK auch dafür Sorge zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer tragen, dass die Jahresabschlüsse bzw. VorstandVermögensaufstellungen des Garanten jährlich der MVK übermittelt werden. Kommt der MK trotz wiederholten Verlangens seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nach, soweit es sich bei dem Kunden um führt dies zu einer Herabstufung der Bonität des MK, woraus eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxhöhere Mindesteigenkapitalanforderung der MVK (BWG) resultiert. Diesfalls ist die MVK berechtigt, den Finanzierungskostensatz entsprechend zu erhöhen.
322.6. Die Rechtsbeziehungen MVK darf bei ihr eingehende Beträge, ungeachtet jeglicher Zahlungswidmung zuerst zur Abstattung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht offenen Nebenkosten im Sinne Punkt 8., insbesondere der Bundesrepublik Deutschlandzweckentsprechenden, außergerichtlichen Betreibungskosten, dann der Zinsen und schließlich der jeweils ältesten sonstigen Forderungen verwenden.
422.7. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen davon unberührtsind durch gültige und zulässige Bestimmungen so zu ersetzen, dass dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung unter Wahrung der Interessen der Vertragsparteien weitestmöglich entsprochen wird. Dies gilt auch für eine ergänzungsbedürftige Xxxxx dieses Vertrages.
722.8. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Auf den MKV ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
22.9. Der MKV kommt erst mit beiderseitiger Unterfertigung rechtsgültig zustande. 22.10.Änderungen und Ergänzungen des MKV bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf Punkt 24 wird verwiesen. 22.11.Der MK stimmt zu, dass die MVK während des aufrechten MKV im Wege der Telekommunikation, der elektronischen Post oder postalisch zu ihm Kontakt hält, insbesondere zum Zwecke der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung Werbung, Beratung und Kundenbetreuung. Er erklärt sich auch damit einverstanden, dass die periodische MKR-Vorschreibung im Wege der elektronischen Post (z.B. im PDF-Format) erfolgt. 22.12.Der MK nimmt zur Kenntnis, dass die LG Sorgfaltspflichten nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerndem MK zu wahren hat, die nicht Verbraucher sindinsbesondere die Identität des MK und des wirtschaftlichen Eigentümers, unberührtden Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung, die Identität von Treuhändern und Treugebern, die Offenlegung von allen Arten von Stellvertretung und die Zuordnung des MK zu einer Risikoklasse betreffen und die Besorgung entsprechender Auskünfte und Dokumente vom MK bei sonstigem Transaktionsverbot verlangt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Es gehört zu den wesentlichen Vertragspflichten des MK, die MVK bei der Karst IT GmbH Wahrung der vorerwähnten Sorgfaltspflichten, vor allem auch bei der Aktualisierung der Daten über den wirtschaftlichen Eigentümer in jeder Weise zu unterstützen bzw. in keiner Weise zu behindern und die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Mietkaufvertrag
Sonstiges. 121.1. Ist Alle Änderungen des Bewirtungsvertrages bedürfen auf Seiten des Vertragspartners der Kunde KaufmannSchriftform.
21.2. Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an den Vertragspartner, welcher die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenin diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
221.3. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
21.4. Der Kunde Gastwirt ist verpflichtetberechtigt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Gastwirtes aufzurechnen; dies gilt für Konsumenten dann nicht, wenn der Gastwirt zahlungsunfähig oder die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxForderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder vom Gastwirt anerkannt ist.
321.5. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB 2.1 Begriffsdefinitionen: „Beherberger“: Ist eine natürliche oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernjuristische Person, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Gäste gegen Entgelt beherbergt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Gastgewerbe
Sonstiges. 112.1. Ist Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach am Firmensitz von SUMMIT (je nach sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenzoder das Landgericht). Für unsere Klagen gilt daneben Klagt SUMMIT, ist sie auch der allgemeine berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des KundenKunden zu wählen. SUMMIT bleibt auch berechtigt, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen.
212.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen SUMMIT und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die gilt ausschließlich das auf die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem inländischer Vertragsparteien anwendbare Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
412.3. Sämtliche Ansprüche Der Vertragsabschluss sowie spätere Änderungen und Ergänzungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach Vertrages bedürfen zu ihrer EntstehungWirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abänderung dieser Klauseln. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Alle Erklärungen der Vertragspartner bedürfen der Schriftform.
512.4. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder teilweise rechtsunwirksam seinXxxxx enthalten, so bleibt die Wirksamkeit Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, hiervon unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus dem Verstoß gegen § 305 ff. BGB (BVBGeltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) gelten ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung als vereinbart, was dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungenden Fall einer Xxxxx. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 1Vertragsanpassungen für Telefon + Internet / flott · Seite 2/2 · Stand: Xxxx 2021 Bestätigung Hiermit möchte ich meinen bestehenden Vertrag mit den oben aufgeführten Angaben anpassen. Ist Ich bestätige die Richtigkeit der Kunde Kaufmannoben gemachten Anga- ben und beauftrage die TNG mit der Einrichtung der bestellten Leistungen. Soweit sich die TNG Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachsie berechtigt, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand die Bestandsdaten des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. VorstandKunden an diese weiterzuleiten, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich dies für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die Be- nutzerordnung sowie die Hinweise zum Datenschutz der TNG. Unabhängig von bestehenden Mindestlaufzeiten Ihres Vertrages ergibt sich durch anteilige oder gänzliche Bestellung der Optionen „TNG TV“, „erste bzw. zweite Set-Top-Box“, „Leihgerät von TNG“, „Upload-Upgrade“ sowie „Gigabit-Option“ eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, die sich danach jeweils um einen Monat verlängert. Ausgenommen davon ist die anteilige oder gänzliche Bestellung der Optionen „Zusätzliche hat schriftlich mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertrags- laufzeit zu erfolgen. Das Angebot gilt im Versorgungsbereich der TNG vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die TNG erklärt die Annahme dieses Antrages schriftlich. Ort / Datum: Unterschrift: Unterschrift zus. Vertragsnehmer: (AGBfalls vorhanden) der Karst IT GmbH.Ihr Vertragspartner: TNG Stadtnetz GmbH Sender-Pakete“, „Aufnahmekapazität“, „Virenscanner“, „Zweite Telefonleitung“ sowie „Festnetz-Mobil-Flatrate“, die sich nicht auf die Mindestlaufzeit Ihres bestehenden Vertrages auswirken. Die Kündigung Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx T 0431 / 908 908 F 0431 / 908 909 xxxx@xxx.xx xxx.xxx.xx
Appears in 1 contract
Samples: Vertragsanpassungen Für Telefon + Internet / Soltau Paket / Flott
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
212.1. Der Kunde ist verpflichtetnicht berechtigt, uns jeweils unverzüglich seine Rechte, Forderungen und Verpflichtungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Océ auf einen Dritten zu übertragen.
12.2. Océ ist berechtigt, sämtliche Rechte, Forderungen und Verpflichtungen, mit Ausnahme von Wartungsverträgen, auf einen Dritten zu übertragen („Vertragsübernahme“). Der Kunde stimmt hiermit bereits im Voraus einer solchen Vertragsübernahme zu. Die Vertragsübernahme ist rechtswirksam ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von Océ oder vom übernehmenden Dritten über die Vertragsübernahme informiert wird. Ab Zugang dieser Verständigung beim Kunden scheidet Océ endgültig aus diesem Vertrag aus, weshalb der Kunde nur noch an die eintretende Vertragspartei mit schuldbefreiender Wirkung leisten kann. Ferner wird der Kunde im Fall der Übertragung eines Mietvertrags mit der Verständigung angewiesen, den Mietgegenstand nicht mehr für Océ sondern für den übernehmenden Dritten innezuhaben.
12.3. Allfällige im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages zu entrichtenden Abgaben und Gebühren trägt der Kunde.
12.4. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das in Handelssachen zuständige Gericht in Wien – bei Streitigkeiten die vor das Bezirksgericht gehören das Bezirksgericht für Handelssachen Wien – vereinbart.
12.5. Sollte ein Teil dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.6. Der Kunde hat Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer seines Namens oder seines Firmensitzes bzw. VorstandWohnsitzes Océ unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Bis zur Bekanntgabe können Erklärungen von Océ rechtswirksam an die vom Kunden zuletzt nachweislich bekannt gegebene Anschrift des Kunden abgeschickt werden. Für den Fall der Verletzung der Bekanntgabe Verpflichtung verzichtet der Kunde auf die Erhebung des Einwandes der Verjährung, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxdie verspätete Geltendmachung auf diese Vertragsverletzung zurückzuführen ist.
312.7. Die Rechtsbeziehungen Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandNormen des UN-Kaufrechts.
412.8. Sämtliche Ansprüche Im Falle des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich Exports von gekaufter Ware ist der Kunde für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang hierfür maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Außenhandelsgesetzes, der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartneranwendbaren sonstigen exportrechtlichen Bestimmungen sowie der ggf. anwendbaren US-Exportkontrollvorschriften, verantwortlich.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 12.1. Sofern ein Festpreis- u./o. Pauschalangebot eine Entrümpelung vorsieht, beinhaltet dieses Angebot nicht die Gebühren, welche für eine umweltgerechte und offizielle Entsorgung anfallen, sondern lediglich den Abtransport. Gebühren von Entsorgern können nicht vorhergesehen werden, da diese vom Gewicht und der Beschaffenheit des zu entsorgenden Gutes abhängig sind und werden dem AG nachträglich gesondert in Rechnung gestellt.
12.2. Gegen Ansprüche des AN ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
12.3. Mitarbeiter des AN sind für Xxxxxxx namens und im Auftrag des AN nur als ausgewiesene Teamleiter berechtigt. Die Teamleitung ergibt sich aus den Auftragsunterlagen, welche stets mitgeführt werden.
12.4. Anzeigen und Erklärungen des AN und AG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündlich abgegebene Erklärungen und Anzeigen sind unbeachtlich.
12.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden fester Vertragsbestandteil, ebenso das (Vor- und) Schadensprotokoll und weitere Unterlagen, welche im Rahmen eines Auftrages individuell anfallen.
12.6. Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem Gewolltem am nächsten kommt. Zur Klarstellung werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
12.7. Es gilt deutsches Recht. § 451 Umzugsvertrag § 451a Pflichten des Frachtführers
(1) Die Pflichten des Frachtführers umfassen auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- und Entladen des Umzugsgutes.
(2) Ist der Absender ein Verbraucher, so zählt zu den Pflichten des Frachtführers ferner die Ausführung sonstiger auf den Umzug bezogener Leistungen wie die Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes.
(1) Abweichend von § 408 ist der Absender nicht verpflichtet, einen Frachtbrief auszustellen.
(2) Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut und ist der Absender ein Verbraucher, so ist er abweichend von § 410 lediglich verpflichtet, den Frachtführer über die von dem Gut ausgehende Gefahr allgemein zu unterrichten; die Unterrichtung bedarf keiner Form. Der Frachtführer hat den Absender über dessen Pflicht nach Satz 1 zu unterrichten.
(3) Der Frachtführer hat den Absender, wenn dieser ein Verbraucher ist, über die zu beachtenden Zoll- und sonstigen Verwaltungsvorschriften zu unterrichten. Er ist jedoch nicht verpflichtet zu prüfen, ob vom Absender zur Verfügung gestellte Urkunden und erteilte Auskünfte richtig und vollständig sind.
(1) Abweichend von § 427 ist der Frachtführer von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
1. Ist der Kunde KaufmannBeförderung von Edelmetallen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht AndernachJuwelen, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;
4. Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern;
5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat;
6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.
(2) Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in Absatz 1 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, daß der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist.
(3) Der Kunde Frachtführer kann sich auf Absatz 1 nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist verpflichtetdie Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, uns jeweils unverzüglich der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
1. wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist,
2. wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
1. auf die in den §§ 451d und 451e sowie in dem Ersten Unterabschnitt vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen nicht berufen, soweit der Frachtführer es unterläßt, den Absender bei Abschluß des Vertrages über Änderungen seiner Kommunikationsdaten die Haftungsbestimmungen zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut Möglichkeiten hinzuweisen, eine weitergehende Haftung zu bestätigenvereinbaren oder das Gut zu versichern,
2. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstandauf § 451f in Verbindung mit § 438 nicht berufen, soweit der Frachtführer es sich unterläßt, den Empfänger spätestens bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse der Ablieferung des Gutes über die Form und Frist der Schadensanzeige sowie Telefon und Telefaxdie Rechtsfolgen bei Unterlassen der Schadensanzeige zu unterrichten. Die Unterrichtung nach Satz 1 Nr. 1 muß in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorgehoben sein.
3(1) Ist der Absender ein Verbraucher, so kann von den die Haftung des Frachtführers und des Absenders regelnden Vorschriften dieses Unterabschnitts sowie den danach auf den Umzugsvertrag anzuwendenden Vorschriften des Ersten Unterabschnitts nicht zum Nachteil des Absenders abgewichen werden.
(2) In allen anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen kann von den darin genannten Vorschriften nur durch Vereinbarung abgewichen werden, die im einzelnen ausgehandelt ist, auch wenn sie für eine Mehrzahl von gleichartigen Verträgen zwischen denselben Vertragsparteien getroffen ist. Die Rechtsbeziehungen vom Frachtführer zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes kann jedoch auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf einen anderen als den in § 451e vorgesehenen Betrag begrenzt werden, wenn der Verwender der vorformulierten Vertragsbedingungen seinen Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht in geeigneter Weise darauf hinweist, dass diese einen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Betrag vorsehen. Ferner kann durch vorformulierte Vertragsbedingungen die vom Absender nach § 414 zu leistende Entschädigung der Bundesrepublik DeutschlandHöhe nach beschränkt werden.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist (3) Unterliegt der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßenUmzugsvertrag ausländischem Recht, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnernsind die Absätze 1 und 2 gleichwohl anzuwenden, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge wenn nach dem Vertrag der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Ort der Übernahme und der Ort der Ablieferung des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Gutes im Inland liegen.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 112.1 Die DEP ist berechtigt, die Vertragsbedingungen und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Ist Eine Änderung wird dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden angekündigt. Im Falle der Änderung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde Kaufmannberechtigt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachden Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne Einhaltung einer Frist in Textform zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht, Landgericht Koblenz)gelten die geänderten Vertragsbedingungen und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem angekündigten Zeitpunkt. Für unsere Klagen gilt daneben auch Die DEP wird den Kunden in der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Möglichkeit hinweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten das gelieferte Gas bis zum tatsächlichen Belieferungsende, welches aufgrund der zum Zeitpunkt der Kündigung gültigen energiewirtschaftlichen Prozesse zum Lieferantenwechsel nach dem Kündigungszeitpunkt liegen kann, nach den Vorgaben des Vertrages zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei entgelten.
12.2 Im Rahmen des zwischen dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxder DEP bestehenden Vertragsverhältnisses werden die notwendigen Daten unter Beachtung der DSGVO gespeichert und verarbeitet.
312.3 Die DEP ist berechtigt, unter den Voraussetzungen der DSGVO eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandZu diesem Zweck übermittelt die DEP oder ihr Erfüllungsgehilfe Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden an die Creditreform Deutschland oder die SCHUFA Holding AG.
4. Sämtliche Ansprüche 12.4 Bei Vorliegen einer negativen Auskunft der Creditreform Deutschland oder der SCHUFA AG zu Merkmalen der Bonität des Kunden kann die DEP die Energielieferung ablehnen oder diesen Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Hat die DEP Forderungen gegen uns verjährenden Kunden aus einem anderen bestehenden oder bereits beendeten Energielieferverhältnis, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehungkann die DEP die Energie-Lieferung ablehnen.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner12.5 Wartungsdienste werden nicht angeboten.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder 12.6 Hinweis nach § 107 der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV): „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilals Kraftstoff verwendet werden, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmtdenn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Appears in 1 contract
Samples: Gaslieferungsvertrag
Sonstiges. 1. Ist 11.1 Erfüllungsort ist der Kunde KaufmannSitz von sicZert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundensofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen ge- troffen wurden.
211.2 Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von sicZert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH, so- weit der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfah- rens geltend gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtetgleiche Gerichtstand gilt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstandwenn der Auftragge- ber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, soweit es sich bei nach Vertragsabschluß sei- nen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxInland verlegt oder sei- nen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland11.3 Auch für Ansprüchen von sicZert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH gegen den Auftraggeber, die Nichtkaufmann sind 00000 Xxxx als Gerichtsstand.
411.4 Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbind- lich. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungAuf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung.
5. Maßgeblich für 11.5 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Xxxxx herausstellen, so wird infolgedessen die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtnicht berührt. Der Auftraggeber und sicZert Zertifizierun- gen GmbH Zertifizierungen GmbH verpflichten sich in diesem Fall, den beabsich- tigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Sonstiges. 18.1 Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import-und Export- Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Ist Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde Kaufmannanfallende Zölle, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde ist verpflichtetwird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, außer soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxanderes ausdrücklich vereinbart ist.
38.2 Es gilt deutsches Recht. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAnwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
48.3 Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht Vertragsbestandteilausdrücklich widersprochen hat. Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden. Andere Bedingungen sind nur verbindlich, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.
8.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform zugestimmtnicht.
8.5 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Daneben Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
8.6 Allgemeine Geschäftszeiten: Montag bis Xxxxxxx 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
8.7 Zur besseren Lesbarkeit der Texte wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 1Der Mitarbeiter ist verpflichtet, dem Ver- triebspartner eine Adressänderung unverzüg- lich anzuzeigen. Unterlässt er die rechtzeitige Benachrichtigung, so trägt er das Verlustrisi- ko aus dem Postversand. Ist der Kunde KaufmannMitarbeiter nicht gleichzeitig Inhaber des im SEPA-Lastschriftmandat (Einzugser- mächtigung) genannten Bankkontos, so haften Mitarbeiter und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuld- ner. Eine unterjährige Unterbrechung des Abon- nements, z.B. wegen Urlaubs oder Arbeitsun- terbrechung, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernachausgeschlossen. Hiervon unbenommen sind Erstattungen auf Antrag des Mitarbeiters beim Vertriebspartner in folgenden Fällen zu den Bestimmungen gemäß I.3.4 möglich: − Erstattungen im Falle einer mit Reiseun- fähigkeit verbundenen Krankheit von mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch − Erstattungen im Falle der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage Inanspruch- nahme von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3Elternzeit. Die Rechtsbeziehungen Erstattung wird an das Konto gemäß Abbuchungsverfahren nach Nr. 5 gezahlt; hiervon abweichend wird die Erstattung beim Verfahren mit anteiliger Abbuchung vollstän- dig an das Konto des Mitarbeiters gezahlt. Das Jobticket, Rabattbeträge und Zuschüsse werden vom Vertriebspartner im Namen und für Rechnung der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandim SH-Tarif zusammenge- schlossenen Verkehrsunternehmen vereinbart und abgerechnet.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 111.1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz)Sämtliche Vereinbarungen zwischen primion und dem Kunden sind in Textform zu treffen. Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des KundenAuf dieses Formerfordernis kann nur in Textform verzichtet werden.
211.2. Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Part- ners, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betroffenen weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn, die Geschäfts- oder Be- triebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.
11.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmung des Über- einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf vom 11.04.1980 sind ausgeschlossen.
411.4. Sämtliche Ansprüche Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung perso- nenbezogene Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes und der DSGVO gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit diese im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweck- mäßig erscheint. Der Kunde unterzeichnet hierfür die Vereinbarung zur Auftragsdatenverar- beitung von primion.
11.5. Der Nachweis für erbrachte Leistungen soll auf Formularen von primion und durch Gegen- zeichnung des Kunden gegen uns verjährenbzw. seiner Erfüllungsgehilfen geführt werden.
11.6. Ohne ausdrückliche Zustimmung von primion in Textform dürfen Rechte aus dem Vertrag nicht übertragen werden.
11.7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag ist Stetten am kalten Markt, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt istnicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Erfüllungsort für alle Lieferungen, 24 Monate nach ihrer EntstehungLeistungen und Zahlungen ist Stetten am kalten Markt.
511.8. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßennichtig sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Xxxxx enthalten, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnerndie Wirk- samkeit der Bestimmungen dieses Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. In all diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, mit primion eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge dem mit der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Appears in 1 contract
Samples: Wartungsbedingungen
Sonstiges. 1. Ist 10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, wenn der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand juristische Person des Kundenöffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in Kraft. Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung denjenigen der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen wie möglich.
10.3 Die Internetseiten des Anbieters können Links zu anderen Internetseiten bzw. Onlineangeboten Dritter enthalten. Der Anbieter wird diese Verlinkungen unverzüglich löschen, so der Anbieter davon Kenntnis erlangt, dass sich auf den verlinkten Internetseiten bzw. Onlineangeboten rechtswidrige Inhalte befinden.
10.4 Dienstleistungen, die Dritte auf den Internetseiten des Anbieters anbieten, können von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen unterworfen sein. Der Nutzer, das solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, wird vor Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen auf deren Vertragsbedingungen und gegebenenfalls auf deren Kostenpflichtigkeit hingewiesen.
10.5 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deutschen Kollisionsrechts. Die Anwendbarkeit zwingender Normen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
710.6 Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt und die Mitglieder hierdurch objektiv nicht schlechter gestellt werden. Sollten einzelne Bestimmung Der Anbieter wird den Nutzern die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail mitteilen. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb einer Frist von vier Wochen gerechnet ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht hat der Anbieter ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen. Wenn ein Nutzer der Änderung nicht innerhalb der Frist widerspricht, haben die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diesen Nutzer ab dem Tag des Fristablaufes Geltung. Innerhalb der Frist hat jeder Nutzer das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter fristlos zu kündigen.
10.7 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB oder Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Besonderen Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
10.8 Abweichende Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.akzeptiert.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann9.1 Die DAS Private Jets GmbH darf, die den jeweiligen Chartervertrag betreffenden Daten verarbeiten und spei- chern, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erfor- derlich ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenund solange sie zur Aufbewahrung dieser Da- ten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
29.2 Das Rauchen an Bord ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde Zu- widerhandlungen werden mit einer Reinigungsgebühr in Höhe von EUR 1.500,00 geahndet.
9.3 Xxxxx Xxxxx ist verpflichtetselbst dafür verantwortlich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten gültige Rei- sedokument und erforderliche Nachweise, wie z. B. Impf- nachweise mitzuführen, wenn er einen Flug mit der DAS Private Jets GmbH antritt. Sollte dies versäumt werden und dadurch Kosten entstehen, werden diese dem Kun- den in Rechnung gestellt. Sollte es aufgrund nicht mitge- führter Reisedokumente zu unterrichten einem Flugausfall kommen, finden die Stornierungsbedingungen (siehe 8.) Anwen- dung. Sollten Passagiere aufgrund von nicht mitgeführten Reisedokumenten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang Nachweisen nicht befördert wer- den dürfen, so ist die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. VorstandDAS Private Jets GmbH nicht ver- pflichtet, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und TelefaxKosten zu erstatten.
3. Die Rechtsbeziehungen 9.4 Der zwischen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich DAS Private Jets GmbH und dem Kun- den bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingen- der international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate 9.5 Jegliche etwaigen Schadenersatzansprüche aus dem Vertrag sind binnen einem Monat nach ihrer EntstehungFlugdurchführung geltend zu machen.
5. Maßgeblich für 9.6 Salvatorische Klausel: Sollten sich einzelne Bestimmun- gen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder uner- füllbar erweisen, so sollen dadurch die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinGültigkeit, bleibt die Wirksamkeit Wirk- samkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die Teile des Vertrages nicht Verbraucher sind, unberührtbeeinträchtigt werden. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVBParteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder These cancellation fees are also due if only one part of the flight segments stated in the booking is cancelled. The departure times stated in the charter contract are binding. These may be postponed by DAS Private Jets GmbH to a later point in time with operational circumstances such as slots, weather conditions or the like. Unannounced passenger delays of more than one hour are considered as cancellations and entitle DAS Private Jets to take off without any regress claims. Even in case of announced delays of more than one hour, DAS Private Jets reserves the right to depart without passen- ger(s) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.to avoid other flight schedule delays and possible addi- tional costs.
Appears in 1 contract
Samples: Flugvertrag
Sonstiges. 117.1 Veröffentlichungen über die Leistungen des NU oder Teile des Bauvorhabens sind nur mit vorheriger Zustimmung des Hu zulässig. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben Hierzu gehört auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
2die Angabe von Verfahren oder die Weitergabe von Zeichnungen und Abbildungen. Der Kunde NU verpflichtet sich, die ihm im Zusammenhang mit den beauftragten Leistungen bekanntgewordenen Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle eines Verstoßes steht dem HU das Recht auf Schadenersatz und Auftragsentziehung zu; es gelten dann die Rechtsfolgen des §8 Abs.3 VOB/B.
17.2 Die Abtretung von Vergütungsansprüchen des NU gegen den HU an Dritte ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigennur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, § 354 a HGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB 17.3 Wird der Vergütungsanspruch des NU gegen den HU von einem Dritten gepfändet oder tritt der Besonderen Geschäftsbedingungen NU den Anspruch an einen Dritten ab, ist der HU berechtigt, zur Deckung seines hierdurch bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze der Zahlungsabwicklung entstehenden Verwaltungsaufwandes eine pauschale Entschädigung in Höhe von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, € 250,00 zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer für die nicht Verbraucher sind, unberührtdadurch entstehenden Bearbeitungskosten geltend zu machen. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Entschädigung ist mit Zustellung der Karst IT GmbH über Pfändung oder Abtretung fällig. Dem NU bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass der durch die Erbringung von DienstleistungenMaßnahme entstehende Aufwand geringer als die vereinbarte Pauschale oder überhaupt nicht entstanden ist.
17.4 Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt deutsches Recht, insbesondere das Werkvertragsrecht des BGB. Hiervon abweichende AGB Als Gerichtsstand wird der Sitz der im Auftragsschreiben genannten Niederlassung des Kunden werden nicht VertragsbestandteilHU vereinbart, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmtsofern die Voraussetzungen des §38 ZPO vorliegen und nichts anderes vereinbart ist. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) Der NU kann auch bei dem Gericht an seinem Sitz verklagt werden.
17.5 Änderungen des Vertrages bedürfen der Karst IT GmbH.Schriftform. Dies bedeutet eine Einschränkung der Vertretungsmacht der Mitarbeiter des HU; mündliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch zwei unterschriftsberechtigte Vertreter des HU ( § 177 BGB):
Appears in 1 contract
Samples: Subcontractor Agreement
Sonstiges. 117 Kosten und Steuern
17.1 Die mit der Beurkundung dieses Ausgliederungsvertrags und seiner Durchfüh- rung jetzt und in Folge anfallenden Kosten trägt der übernehmende Rechtsträ- ger. Ist Die Kosten der Kunde KaufmannHauptversammlung und der Gesellschafterversammlung so- wie die Kosten der Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister trägt jede Vertragspartei selbst. Diese Regeln gelten auch, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundenfalls die Ausgliederung nicht wirksam wird.
217.2 Der übertragende und der übernehmende Rechtsträger gehen davon aus, dass durch die Ausgliederung keine Umsatzsteuer entsteht. Der Kunde ist verpflichtetSollte durch die Ausglie- derung wider Erwarten Umsatzsteuer entstehen, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten hat der übernehmende Rechts- xxxxxx diese an den übertragenden Rechtsträger nach Vorlage einer ordnungs- gemäßen Rechnung zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxerstatten.
318.1 Dieser Ausgliederungsvertrag wird erst wirksam, wenn die Hauptversammlung von Xxxx Xxxxxxxx und die Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers diesem zugestimmt haben. Die Rechtsbeziehungen Ausgliederung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Eintragung in das Handelsregister der Bundesrepublik DeutschlandVertragsparteien. Die Anmeldung der Ausgliederung zum Handelsregister ist erst vorzunehmen, wenn ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von Xxxx Xxxxxxxx verkauften Programmzeitschriften FUNK UHR, Bildwoche und TV Neu erfolgt ist.
418.2 Wenn die Ausgliederung nach diesem Ausgliederungsvertrag nicht bis zum Ab- lauf des 15. Sämtliche Ansprüche Februar 2015 durch Eintragung in das Handelsregister des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt übertra- genden Rechtsträgers wirksam geworden ist, 24 Monate nach ihrer Entstehunghat jede Vertragspartei das Recht, von diesem Ausgliederungsvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
5. Maßgeblich für 18.3 Ferner hat jede Vertragspartei das Recht, von diesem Ausgliederungsvertrag zu- rückzutreten, wenn Xxxx Xxxxxxxx von ihrem Recht nach Ziffer 14.1.7 des Kauf- vertrags Gebrauch macht und verlangt, dass die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerTitel FUNK UHR, Bildwoche und TV Neu nicht an die FUNKE MEDIENGRUPPE verkauft werden.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein18.4 Im Falle eines Rücktritts einer Vertragspartei hat jede Vertragspartei das Recht, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtden von ihr gestellten Antrag zur Eintragung in das Handelsregister zurückzu- nehmen.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Ausgliederungs Und Übernahmevertrag
Sonstiges. 1. Ist 15.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunde KaufmannZB gelten nicht, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernaches sei denn, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kundendie RNI hat in deren Geltung ausdrücklich schriftlich eingewilligt.
15.2 Wenn und soweit nach dem Gesetz, dem SNV-RNI oder den INBP-RNI die Schriftform ge- fordert ist, reicht die elektronische Form nicht zur Wahrung des Schriftformerfordernisses aus.
15.3 Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung oder Durchführung dieses Ver- trages ergebenden Streitigkeiten der Parteien ist der Gerichtsstand Frankfurt/Main.
(1) Diese Mediations- und Schiedsvereinbarung schließen die Beteiligten freiwillig ab, um Streitig- keiten effizient und gütlich zu regeln.
(2) Bei allen Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch hinsichtlich seiner Wirksamkeit, werden die Vertragspartner zunächst über eine Einigung miteinander verhandeln.
(3) Gelingt es den Beteiligten nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 30 Tagen nach Be- ginn der Verhandlungen beizulegen, werden sie eine Mediation nach der Verfahrensordnung des BMWA (Bundesverband für Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt) durchführen. Der Kunde ist verpflichtetDasselbe gilt, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns wenn die Verhandlungen nicht binnen 14 Tagen ab nach Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut der Aufforderung eines Beteiligten zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxgütlichen Verhandlungen aufgenommen worden sind.
(4) Gelangen die Beteiligten nicht zu einem Mediationsergebnis, so kann jeder Beteiligte ein Schiedsverfahren einleiten. Falls ein Schiedsverfahren stattfindet, werden die Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch hinsichtlich seiner Wirksamkeit, nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Frankfurt/Main. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Das anwendbare materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührtdeutsches Recht. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB Sprache des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.schiedsrichterlichen Ver- fahrens ist deutsch.
Appears in 1 contract
Samples: Infrastrukturnutzungsbedingungen
Sonstiges. 113.1. Ist Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch Nutzer ausdrücklich auf die Geltung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen ver- weist und der allgemeine Gerichtsstand des KundenMarkeninhaber dem nicht widerspricht.
213.2. Der Kunde Markeninhaber behält sich vor, die in dieser Vereinbarung geregelten Vertragsbedingungen mit Zustimmung des Nutzers zu ändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Nutzer vorab in Textform übersandt. Die Zustimmung des Nutzers zu derart über- sandten Änderungen bzw. Ergänzungen gilt als erteilt, wenn der Nutzer ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung in Textform widerspricht. Der Markeninhaber ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen den Nutzer auf diese Rechtsfolge eines nicht (rechtzeitig) erfolgten Widerspruchs in seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Mitteilung noch einmal gesondert hinzuweisen. Weitreichende Änderungen, die die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien betreffen und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstanddem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen können, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefaxsind abweichend hiervon nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers möglich.
313.3. Die Rechtsbeziehungen Für den Fall, dass der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandMarkeninhaber die Vertragsmarke an einen Dritten (im Folgenden als Markeninhaber wird den Nutzer über einen solchen Wechsel seines Vertragspartners unverzüg- lich informieren.
413.4. Sämtliche Ansprüche Für die Auslegung der in diesem Vertrag verwendeten Begriffe gelten die Begriffsbestimmungen des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer EntstehungVerpackungsgesetzes entsprechend.
513.5. Maßgeblich Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Einhaltung von Fristen ist einen Verzicht auf das Erfordernis der Zugang der jeweiligen Erklärung beim VertragspartnerTextform selbst.
613.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtEs gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und eventueller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen.
713.7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verträge Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag ist München. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren und andere zwingende ge- setzliche Gerichtsstände, von denen nicht durch Parteivereinbarung abgewichen werden kann. Anlage 1: Registerauszug Anlage 2: Markensatzung Anlage 3: Styleguide Angaben zur UM-Akte (Marke ohne Text) Zeitlinie Prüfung Widerspruchsverfahren 14/04/2022 0 eingegangene Widersprüche UM-Anmeldung Anmeldung Ende der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilerhalten veröffentlicht Widerspruchsfrist Angaben zur Marke Name (Marke ohne Text) Datum der Einreichung 28/04/2021 Aktenzeichen 018462727 Datum der Eintragung Markenbasis UM Ablaufdatum Eingangsdatum 28/04/2021 Datum der Benennung Art Bildmarke Sprache der Einreichung Deutsch Art Unionsgewährleistungsmarke Zweite Sprache Englisch Nizza-Klasse 1, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, Aktenzeichen der Karst IT GmbH.Anmeldung 15/15-21.165 Wiener Klassifikation
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsvertrag
Sonstiges. 112.1 Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, ein- schließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für …………………….. (Ort) sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Ist der Kunde Kaufmann, Erfüllungsort ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach in (Amtsgericht Andernach, Landgericht KoblenzOrt). Für unsere Klagen
12.2 Es gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des KundenUN-Kaufrechtes.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax.
3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. 12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam seinunwirksam sein oder werden, bleibt oder sollte sich in dem Vertrag eine Xxxxx befinden, so soll hierdurch die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührtBe- stimmungen nicht berührt werden.
712.4 Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB Mündliche Nebenabreden verlieren mit Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages durch den Interpret ihre Wirksamkeit.
12.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abge- hen von dem Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail oder Telefax entsprechen der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher Schrift- form.
12.6 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, unberührtbeziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge Bei der Karst IT GmbH über Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.jeweils geschlechtsspezifische Form zu ver- wenden.
Appears in 1 contract
Samples: Publishing Agreement
Sonstiges. I. Ausfuhrnachweise/Schutzrechte etc.
1. Ist Xxxx ein Kunde, der außerhalb der Bun- desrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer) oder dessen Beauftragter Ware ab und beför- dert oder versendet sie in das Außenge- biet, so hat der Kunde Kaufmannder Randack GmbH den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch hat der allgemeine Gerichtsstand des KundenKunde den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gel- tenden Umsatzsteuersatz vom Rech- nungsbetrag zu zahlen.
2. Der Kunde ist verpflichtetDie anwendungstechnische Beratung der Randack GmbH in Wort, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, jedoch nur als unverbindlicher Hinweis auch in Bezug auf entsprechende Anfrage etwaige Schutzrechte Dritter. Sie befreit den Kunden insbesondere nicht von uns binnen 14 Tagen ab Zugang der ei- genen Prüfung der von der Randack GmbH gelieferten Produkte auf Ihre Eignung für die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon beabsichtigten Verfah- ren und TelefaxZwecke.
3. Die Rechtsbeziehungen An Kostenvoranschlägen, Berechnun- gen, Zeichnungen, Entwürfen, Formen, Mustern, Modellen, Profilen, Druckvor- lagen und sonstigen Unterlagen, die der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht Kunde unmittelbar von der Bundesrepublik DeutschlandRandack GmbH oder durch Dritte erhalten hat, hat die Randack GmbH Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen ohne aus- drückliche schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht wer- den noch vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck ge- nutzt werden. Sie sind auf Verlangen zurück zu senden. Ein Zurückbehal- tungsrecht des Kunden daran ist ausge- schlossen.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjährenDer Kunde wird die Randack GmbH wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, soweit in diesen AGB Patenten, Ge- brauchsmustern oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5sonstigen gewerb- lichen Schutzrechten wie Marken usw. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteilfreistellen, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) denn, der Karst IT Entwurf ei- nes Liefergegenstandes stammt von der Randack GmbH.
Appears in 1 contract
Sonstiges. 112.1 Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss einer etwaigen Weiterverweisung nach dem Deutschen Internationalen Privatrecht. Ist Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
12.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen zu den Bestellern ist, der Sitz unserer Gesellschaft, falls der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben Unternehmer ist.. Die Parteien können gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen auch der allgemeine am allgemeinen Gerichtsstand des KundenVertragspartners ergreifen.
212.3 Soweit einzelne Regelungen unwirksam sind, soll sich die Unwirksamkeit auf die entsprechende Klausel beschränken. Der Sofern der Kunde ist verpflichtetUnternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, uns jeweils unverzüglich gilt statt der unwirksamen Klausel das als vereinbart, was wirtschaftlich der entsprechenden Klausel am Nächsten kommt.
12.4 Bei Lieferungen von Fahrtenschreiber und Zubehör gewähren wir eine Material-Garantie über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage einen Zeitraum von 6 Monaten oder maximal 100 000 km Laufleistung. Es muss im Garantiefall die Montage anhand des Kalibrier-Protokolls nachgewiesen werden.
12.5 Sollte ein Garantiefall auftreten, werden von uns binnen 14 Tagen ab Zugang nur die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigendirekten Kosten oder Austausch des defekten Teiles übernommen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. VorstandEs besteht kein Anspruch auf sonstige Kosten, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon wie Versand, Kalibrierungen, weitere Dienstleistungen und TelefaxAusfallzeiten etc.
3. Die Rechtsbeziehungen 12.6 Defekte oder falsch gelieferte Fahrtenschreiber und Teile werden nur zurückgenommen, wenn sie in der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandvorgegebenen Zeit zurück gesendet werden und mit unserem Rücksende- Antrag bei uns eingehen.
4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung.
5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen