Drittbegünstigte Musterklauseln
Drittbegünstigte. Betroffene Personen können diese Klauseln als Drittbegünstigte gegenüber dem Datenexporteur und/oder dem Datenimporteur geltend machen und durchsetzen, mit folgenden Ausnahmen:
Drittbegünstigte. Die Parteien dieses Vertrags kommen überein, dass die Drittlizenzgeber von PTC Drittbegünstigte dieses Vertrags sind und das Recht haben, sich auf dessen Bestimmungen zu berufen und diese hinsichtlich der Produkte dieser Drittlizenzgeber direkt durchzusetzen.
Drittbegünstigte. Die Zusicherungen, Verpflichtungen, Rechte und Vereinbarungen der Parteien, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, sind nicht für Dritte oder Personen, die nicht Vertragspartei dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, bestimmt und können von diesen auch nicht durchgesetzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Endbenutzer, Lieferanten und/oder Kunden des Kunden. Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht weSystems in keiner Beziehung zu den Kunden, denen der Kunde Dienstleistungen anbietet. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Serviceauftrags kein Treuhandverhältnis entsteht und stellt weSystems von allen Ansprüchen Dritter frei.
Drittbegünstigte. Sie stimmen zu, dass der von Ihnen in Anspruch genommene Zertifizierungsdienstanbieter ein Drittbegünstigter im Sinne dieser Ziffer dieses Vertrags ist und dass dieser Zertifizierungsdienstanbieter berechtigt ist, die Bestimmungen dieses Vertrags in seinem eigenen Namen in gleicher Weise wie Adobe durchzusetzen.
Drittbegünstigte. Keine andere Person und kein anderes Unternehmen ist ein Drittbegünstigter dieser Nutzungsbedingungen.
Drittbegünstigte. Die App-Store-Anbieter und ihre Tochterunternehmen sind die beabsichtigten Drittbegünstigten dieses Vertrags. Wenn Sie diesen Vertrag annehmen, haben die App-Store-Anbieter das Recht (und dieses Recht gilt als angenommen), diesen Vertrag als Drittbegünstigte gegen Sie durchzusetzen.
Drittbegünstigte. Diese Bedingungen gewähren keinem Dritten Rechte oder Klagegründe.
Drittbegünstigte. Diese EULA gewährt Dritten keine Rechte oder Klagegründe.
Drittbegünstigte. Die Tochter- und verbundenen Unternehmen des Käufers sind ausdrücklich Drittbegünstigte dieses Vertrags und jegliches Tochter- bzw. verbundene Unternehmen kann die Rechte und Rechtsmittel des Käufers aus dem vorliegenden Vertrag geltend machen, als sei es Vertragspartei.
Drittbegünstigte. Dieser Vertrag wird als aus- schließliche Rechtsbeziehung zwischen Tait und Lizen- znehmer abgeschlossen. Dritte können im Rahmen dieses Vertrags keine Rechtsansprüche geltend machen, und dieser Vertrag sieht keine Drittbegünstigten vor. Ungeachtet des Vorstehenden ist jeder Lizenzgeber oder Anbieter von in dieser Software enthaltener Drittanbietersoftware ein unmittelbarer Drittbegünstigter dieses Vertrags mit eigenen Rechtsansprüchen.