Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen. 9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre. 9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte. 9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird. 9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Vertrag Für Den Webfleet Service Und Die Miete Von Hardware, Webfleet Nutzungsvertrag
Sonstiges. 9.1 Ohne 18.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, bleiben die vorherige schriftliche Zustimmung übrigen Bestimmungen davon unberührt.
18.2 Das Versäumnis einer Partei, von der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdie strikte Erfüllung einer hierin genannten Verpflichtung einzufordern, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenhat keinerlei Auswirkungen auf deren Recht, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung fürderhin jede Verpflichtung durchzusetzen; ebenso gilt ein Verzicht einer Partei auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb Verfolgung einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt Vertragsverletzung nicht als Verzicht auf derartige Rechtedie Verfolgung jeden früheren oder künftigen Verstoßes. Verzichtserklärungen erlangen ausschließlich in spezifizierter, unwiderruflicher und schriftlicher Form Gültigkeit.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen 18.3 Ohne schriftliche Genehmigung des Kunden ist der Lieferant nicht berechtigt, seine Ansprüche aus der Vereinbarung gänzlich oder in Teilen abzutreten. Durch eine derartige Genehmigung wird der Lieferant jedoch nicht von seinen Verpflichtungen sowie der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden. Der Kunde ist berechtigt, nach rechtzeitiger Information des Lieferanten seine Ansprüche aus dieser Vereinbarung bzw. Teile derselben an ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichbeliebiges Unternehmen der DSM Group abzutreten und seine Verpflichtungen auf ein solches Unternehmen zu übertragen. Der Lieferant stimmt der Übertragung auf ein Unternehmen der DSM (Group) zu.
18.4 Keine Formulierung innerhalb dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt dass eine Partei als Bevollmächtigter der jeweils anderen auftritt oder dass zwischen den Parteien eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Beschäftigungsbeziehung aufgebaut wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das 18.5 Die Bestellung unterliegt ausschließlich deutschem Recht, ausgenommen seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Jeder eventuelle Warentransport in oder aus einem Lager im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistungen unterliegt den vertraglichen Bestimmungen zum jeweiligen Transportverfahren.
18.6 Alle Streitfälle aus einer Bestellung, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen die Parteien nicht einvernehmlich beilegen können, werden ohne Einschränkung des Rechts auf Berufung an die zuständigen Gerichte von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändernFreiburg im Breisgau, Deutschland, verwiesen. einschränkenWährend ein Streitfall anhängig ist, ist Webfleet Solutions zur sofortigen keine Partei von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Bestellung entschuldigt, ausgenommen jener Verpflichtungen, die direkt von der Streitigkeit betroffen sind.
18.7 Ablauf, Kündigung dieses Vertrags berechtigtoder Widerruf der Vereinbarung haben keinerlei Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Beschaffenheit einen solchen Ablauf-, Kündigungs- oder Widerrufsprozess überdauern, insbesondere auf Zusicherungen, Gewährleistungen, Geheimhaltungsverpflichtungen, geistige Eigentumsrechte und erworbene Rechte.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne 18.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, bleiben die vorherige schriftliche Zustimmung übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien stimmen zu, die unwirksame(n) oder ungültige(n) Bestimmung(en) durch eine Bestimmung von ähnlicher Bedeutung zu ersetzen, welche dem Zweck der jeweils ursprünglichen Formulierung weitestgehend entspricht.
18.2 Das Versäumnis einer Partei, von der anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdie strikte Erfüllung einer hierin genannten Verpflichtung einzufordern, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenhat keinerlei Auswirkungen auf deren Recht, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung infolgedessen jede Verpflichtung durchzusetzen; ebenso gilt ein Verzicht einer Partei auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb Verfolgung einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt Vertragsverletzung nicht als Verzicht auf derartige Rechtedie Verfolgung jeden früheren oder künftigen Verstoßes. Verzichtserklärungen erlangen ausschließlich in spezifizierter, unwiderruflicher und schriftlicher Form Gültigkeit.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen 18.3 Ohne schriftliche Genehmigung des Kunden ist der Lieferant nicht berechtigt, die Vereinbarung gänzlich oder in Teilen abzutreten. Durch eine derartige Genehmigung wird der Lieferant jedoch nicht von seinen Verpflichtungen sowie der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden. Der Kunde ist berechtigt, nach rechtzeitiger Information des Lieferanten diese Vereinbarung bzw. Teile derselben an ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichbeliebiges Unternehmen der DSM Group abzutreten.
18.4 Keine Formulierung innerhalb dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt dass eine Partei als Bevollmächtigter der jeweils anderen auftritt oder dass zwischen den Parteien eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Beschäftigungsbeziehung aufgebaut wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das 18.5 Die Bestellung unterliegt ausschließlich Schweizer Recht, ausgenommen seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf Bestellungen keine Anwendung. Jeder eventuelle Warentransport in oder aus einem Lager im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistungen unterliegt den vertraglichen Bestimmungen zum jeweiligen Transportverfahren.
18.6 Alle Streitfälle aus einer Bestellung, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen die Parteien nicht einvernehmlich beilegen können, werden ohne Einschränkung des Rechts auf Berufung an die zuständigen Gerichte von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändernBasel-Stadt, Schweiz, verwiesen. einschränkenWährend ein Streitfall anhängig ist, ist Webfleet Solutions zur sofortigen keine Partei von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Bestellung entschuldigt, ausgenommen jener Verpflichtungen, die direkt von der Streitigkeit betroffen sind.
18.7 Ablauf, Kündigung dieses Vertrags berechtigtoder Widerruf der Vereinbarung haben keinerlei Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Beschaffenheit einen solchen Ablauf-, Kündigungs- oder Widerrufsprozess überdauern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Zusicherungen, Gewährleistungen, Geheimhaltungsverpflichtungen, geistige Eigentumsrechte und erworbene Rechte.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne die Keine Vertragspartei darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche schrift- liche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte Vertragspartei ganz oder Verpflichtungen jemandem teilweise jemanden zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergebenun- tervergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügenveräußern, weder ganz noch teilweiseunbeschadet der Berechtigung von Webfleet Solutions, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte ihre Rechte oder Verpflichtungen und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen ganz oder teilweise an ein mit ihr Verbundenes Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergebenunterzuvergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenveräußern.
9.2 RechtswidrigeDie Rechtswidrigkeit, ungültige Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung des Ver- trages berührt nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts übrigen Teils der Klausel Ziffern oder Absätze, die die betreffende Bestimmung enthalten, oder anderer Bestimmungen des ParagrafenVertrages. Bleibt die Vertragsbestimmung im Übrigen unberührt, in der bzw. dem so bemühen sich die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtVer- tragsparteien nach besten Kräften, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige Frist, alle rechtmäßigen und zumutbare Vertragsänderungen zumutbaren Änderungen des Vertrags zu einigenvereinbaren, die nötig sein könnenerforderlich sind, um weitestgehend dieselbe so weit wie möglich die gleiche Wirkung zu erzielen, die wie sie durch die fragliche Klausel bzw. betreffende Vertragsbestimmung oder den betreffenden Teil der fraglichen Klausel Vertragsbestimmung erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel von Ziffer 7.4 der vorliegenden allgemeinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden So- lutions bleiben alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die den Vertragsparteien zur Verfügung stehen, durch die Rechte der Vertragsparteien aus dem Vertrag unbeschadet, und die Nichtausübung kein Versäu- mnis oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine keine Verzögerung seitens einer der Parteien gilt nicht als Vertragsparteien, ein vertragliches Recht auszuü- ben, stellt einen Verzicht auf derartige Rechtedieses vertragliche Recht dar.
9.4 Vorbehaltlich Sofern dieser Vertrag nicht ausdrücklich anderslautender Bestimmungen etwas anderes vorsieht, ist ein Vertragszusatz weder eine Änderung des Vertrags nur dann gültig noch oder verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wirdwenn sie schriftlich erfolgt.
9.5 Webfleet Solutions hat das Rechtist berechtigt, die Bedingungen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen (einschließlich der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen Produkt- und Dienstleistungsübersichten) einseitig zu ändern; diese Änderungen treten zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft, an dem sie dem Kunden mitgeteilt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig (DE)
9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persönlich zugestellt oder per Post, Einschreiben, Eilkurier oder E-Mail an die im Vertrag angegebenen Adressen (oder an die Adressen, die eine Vertragspartei der anderen von Zeit zu ändernZeit mitteilt) gesandt werden. einschränkenEine Mitteilung wird mit ihrem Empfang wirksam und gilt zum Zeitpunkt der Übergabe (bei Zustellung per Hand, ist Einschreiben oder Eilkurier) oder zum Zeitpunkt der erfolgre- ichen Übermittlung (bei Zustellung per E-Mail) als empfangen.
9.7 Webfleet Solutions stellt dem Kunden auf Anfrage eine Kopie aller Daten zur sofortigen Kündigung dieses Verfügung, die sich im Rahmen des Vertrags berechtigtin ihrem Besitz befinden, und informiert den Kunden unverzüglich, wenn solche Daten verloren gehen oder vernichtet, beschädigt, verfälscht oder unbrauchbar werden. Webfleet Solutions wird diese Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne die 14.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine ihm aus diesem Vertrag, kraft Gesetzes oder aus sonstigem Grund zustehenden Rechte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte des Lieferanten abzutreten oder zu übertragen.
14.2 Dritte (d. h. jede andere Person als die Parteien und deren berechtigte Rechtsnachfolger und Beauftragte) können keine Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenPflichten aus diesem Vertrag geltend machen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt wenn und soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung 14.3 Der Verzicht einer der Parteien in Bezug auf einen Verstoß gegen eine dieser Bedingungen durch die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, andere Partei stellt keinen Verzicht in Bezug auf einen anderen Verstoß dar. Ebenfalls kein Verzicht liegt in der bzwVerzögerung oder dem Unterlassen der Nutzung oder der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch eine der Parteien. Der durch eine Partei erklärte Verzicht ist nur wirksam, wenn dieser in Schriftform erklärt wird. Sollten Regelungen oder Bestimmungen dieser Bedingungen von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit für unwirksam oder unanwendbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam und anwendbar.
14.4 Keine der in diesen Bedingungen enthaltenden Bestimmungen soll dahingehend verstanden werden, dass sie den Lieferanten verpflichtet, eine Handlung vorzunehmen, welche einen direkten oder indirekten Verstoß gegen ein Gesetz des anwendbaren Rechts darstellen würde. Im Unterlassen einer solchen Handlung liegt keine Verletzung dieses Vertrages.
14.5 Alle Zeichnungen, Beschreibungen, technischen Spezifikationen, Kapazitätsangaben, Leistungswerte und sonstigen Angaben in Bezug auf Waren (unabhängig davon, ob in Katalogen, Werbungen oder begleitend zu oder bezugnehmend auf einen Vertrag) werden durch den Lieferanten basierend auf seinen Erfahrungen hinsichtlich hinzunehmender Toleranzen nach bestem Wissen abgegeben, sind jedoch in keinem Fall verbindlich und nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware für seine Zwecke ausreichend und geeignet ist.
14.6 Der Käufer bestätigt hiermit, dass ihm die relevante Sicherheits- und Trainingsliteratur, betreffend der Waren und Dienstleistungen, durch den Lieferanten kostenlos zur Verfügung gestellt wird und bei Bedarf durch den Käufer fotokopiert werden darf. Der Käufer ist verantwortlich für die Umsetzung der Inhalte der gesamten Sicherheits- und Trainingsliteratur. Der Käufer stellt sicher, dass Personen, welche die Ware oder Dienstleistungen benutzen, warten oder sonst mit ihnen in Berührung kommen, geeignete Sicherheits- und Trainingsliteratur erhalten.
14.7 erklärt der Käufer, dass er jederzeit im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Unternehmens Atlas Copco (abrufbar unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxx- sustainability-approach/our-business-code-ofpractice) und allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen, insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung von Bestechung und Korruption, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, des UK Xxxxxxx Xxx 0000 und des US Foreign Corrupt Practices Act in seiner jeweils geltenden Fassung (die fragliche "Voraussetzungen"), handelt und seine eigenen Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung der Voraussetzungen durch seine Angestellten, Führungskräfte, Vertreter, Subunternehmer und Kunden eingerichtet hat, überwacht und diese bei Bedarf durchsetzt. Der Lieferant ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen, wenn der Käufer oder eine andere Bestimmung Person, welche durch den Käufer angestellt ist oder diesen vertritt, gegen die Voraussetzungen verstößt, des Vertrags enthalten istVerstoßes als schuldig betrachtet oder verdächtigt wird oder einen solchen Verstoß plant. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtDer Käufer benachrichtigt den Lieferanten unverzüglich, müs- sen sobald er von einem Verstoß gegen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmenVoraussetzungen durch den Käufer oder eine andere Person, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige welche durch den Käufer angestellt ist oder diesen vertritt, Kenntnis erlangt oder einen solchen Verstoß vermutet.
14.8 Der Käufer hat die Xxxx, (1) für die Sammlung Behandlung, Rückgewinnung und zumutbare Vertragsänderungen zu einigenumweltschonende Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, die nötig sein könnenvon den Waren am Ende ihrer Lebensdauer verbleiben, um weitestgehend dieselbe Wirkung auf seine Kosten zu erzielensorgen oder (2) den Lieferanten schriftlich dazu aufzufordern, die durch die fragliche Klausel bzwdies auf Kosten des Käufers vorzunehmen. Für den Teil Fall, dass der fraglichen Klausel erzielt worden wäreKäufer von seiner Wahlmöglichkeit keinen Gebrauch macht, gilt Option (1).
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Dienstleistungen
Sonstiges. 9.1 Ohne 16.1 Soweit in einem Liefervertrag nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gilt für den Abschluss eines Liefervertrages, seine Gültigkeit, Beendigung, Interpretation, Durchführung und jeglichen diesbezüglichen Rechtsstreit das Recht des Staates (oder Landes), in dem sich der Geschäftssitz des Käufers befindet. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und die vorherige schriftliche Zustimmung Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen. Käufer und Lieferant erklären sich für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Liefervertrag mit der jeweils ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstandes am Geschäftssitz des Käufers einverstanden. Der Käufer ist daneben berechtigt, eine Klage gegen den Lieferanten auch bei den für den Geschäftssitz des Lieferanten zuständigen Gerichten anzubringen.
16.2 Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen gesetzlichen Regelung unwirksam oder nicht einklagbar sein sollte, so gilt diese Bestimmung je nach Fall in dem Umfang als abgeändert oder aufgehoben, der die Einhaltung solcher Gesetze oder anderer gesetzlicher Regelungen ermöglicht, und die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen bleiben vollständig in Kraft und wirksam.
16.3 Falls eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt nicht die Einhaltung einer Bestimmung eines Liefervertrages von der anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetverlangt, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenso wird dadurch das Recht, an Auftragnehmer eine solche Einhaltung zu vergebeneinem späteren Zeitpunkt zu verlangen, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung berührt. Der Verzicht einer Partei auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit Geltendmachung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem Liefervertrages stellt zudem keinen Verzicht auf die fragliche Geltendmachung eines späteren Verstoßes gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäredar.
9.3 Mit Ausnahme 16.4 Ein Liefervertrag (einschließlich der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte Allgemeinen Einkaufsbedingungen) ist nach dem Willen der Parteien unbeschadet aller an- deren die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vertragsbedingungen. Frühere Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine Handelsbräuche kann der Parteien gilt Lieferant nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Rechtzu dem Zwecke heranziehen, die Bedingungen eines Liefervertrages zu ergänzen oder auszulegen. Alle Änderungen bedürfen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändernTextform, soweit nicht in einem Liefervertrag etwas anderes bestimmt ist. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.DEUTSCHER ANHANG:
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Sonstiges. 9.1 Ohne die 12.1 Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lasseneinen Dritten übertragen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch 12.2 Unterlässt eine der Parteien gilt die Durchsetzung eines Anspruchs bei einer Verletzung oder besteht sie nicht als auf der strikten Erfüllung aller Zusicherung, Vereinbarung, Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrages, so stellt dies keinen Verzicht darauf dar und der Partei stehen sämtliche gemäß diesem Vertrag und gemäß dem geltenden Recht aufgeführten Rechtsmittel in Bezug auf derartige Rechtenachfolgende Handlungen zur Verfügung, die ursprünglich eine Verletzung dargestellt hätten.
9.4 Vorbehaltlich 12.3 Sofern nicht ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichanderslautend vereinbart, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wirdhaben sämtliche gemäß diesem Vertrag erforderlichen Mitteilungen, Anforderungen, Stellungnahmen und Kommunikationen schriftlich zu erfolgen und sind persönlich gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen zu werden oder sind per Post mit Einschreiben/ Rückschein oder per Übernacht-Express zuzustellen.
9.5 Webfleet Solutions hat das 12.4 Nichts in diesem Vertrag oder in der Beziehung zwischen dem Kunden und TGR-E gilt als Partnerschaft, Joint Venture oder als andere Art der Beziehung zwischen TGR-E und dem Kunden, außer wie in diesem Vertrag festgelegt.
12.5 Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
12.6 Alle Streitigkeiten, die Bedingungen im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag entstehen, unterliegen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Köln.
12.7 Ist eine Bestimmung, Klausel oder eine Anwendung dieses Vertrages auf eine Partei oder auf einen Sachverhalt ungültig und/oder undurchsetzbar, so bleibt die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen unberührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzliche zulässige Bestimmung zu änderntreffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigtDies gilt auch im Fall einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
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Samples: Agb Verkauf
Sonstiges. 9.1 Ohne die 10.1 Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lasseneinen Dritten übertragen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch 10.2 Unterlässt eine der Parteien gilt die Durchsetzung eines Anspruchs bei einer Verletzung oder besteht sie nicht als auf der strikten Erfüllung einer Zusicherung, Vereinbarung, Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrages, so stellt dies keinen Verzicht darauf dar und der Partei stehen sämtliche gemäß diesem Vertrag und gemäß dem geltenden Recht aufgeführten Rechtsmittel in Bezug auf derartige Rechtenachfolgende Handlungen zur Verfügung, die ursprünglich eine Verletzung dargestellt hätten.
9.4 Vorbehaltlich 10.3 Sofern nicht ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichanderslautend vereinbart, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wirdhaben sämtliche gemäß diesem Vertrag erforderlichen Mitteilungen, Anforderungen, Stellungnahmen und Kommunikationen schriftlich zu erfolgen und sind persönlich gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen oder sind per Post mit Einschreiben/Rückschein oder per Übernacht-Express zuzustellen.
9.5 Webfleet Solutions hat das 10.4 Nichts in diesem Vertrag oder in der Beziehung zwischen dem Kunden und TGR-E gilt als Partnerschaft, Joint Venture oder als andere Art der Beziehung zwischen TGR-E und dem Kunden, außer wie in diesem Vertrag festgelegt.
10.5 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
10.6 Alle Streitigkeiten, die Bedingungen im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag entstehen, unterliegen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Köln.
10.7 Ist eine Bestimmung, Klausel oder eine Anwendung dieses Vertrages auf eine Partei oder auf einen Sachverhalt ungültig und/oder undurchsetzbar, so bleibt die Wirksamkeit und Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen, Klauseln oder Anwendungen unberührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzliche zulässige Bestimmung zu änderntreffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung Dies gilt auch im Fall einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
10.8 Jegliche Ergänzungen oder Abweichungen des Vertrages erlangen nur in Schriftform Gültigkeit. Eine Änderung oder Modifizierung dieses Vertrags berechtigtSchriftformerfordernisses muss ebenfalls schriftlich erfolgen.
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Samples: Agb Dienstleistungen
Sonstiges. 9.1 19.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien stimmen zu, die unwirksame(n) oder ungültige(n) Bestimmung(en) durch eine Bestimmung von ähnlicher Bedeutung zu ersetzen, welche dem Zweck der ursprünglichen Formulierung weitestgehend entspricht.
19.2 Das Versäumnis einer Partei, von der anderen Partei die strikte Erfüllung einer hierin genannten Verpflichtung einzufordern, hat keinerlei Auswirkungen auf deren Recht, infolgedessen jedwede Verpflichtung durchzusetzen; ebenso gilt
19.3 Ohne schriftliche Genehmigung des Kunden ist der Lieferant nicht berechtigt, die vorherige schriftliche Zustimmung Vereinbarung gänzlich oder in Teilen abzutreten. Durch eine derartige Genehmigung wird der Lieferant jedoch nicht von seinen Verpflichtungen sowie der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden.
19.4 Keine Formulierung innerhalb dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, dass eine Partei als Bevollmächtigter der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetauftritt oder dass zwischen den Parteien eine Partnerschaft, vertraglich festgelegte Rechte ein Joint Venture oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lasseneine Beschäftigungsbeziehung aufgebaut wird.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 19.5 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 kollisionsrechtlichen Bestimmungen unterliegt diese Vereinbarung ausschließlich österreichischem Recht. Das am 11. April 1980 in Wien geschlossene Übereinkommen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Jedweder eventuelle Warentransport in oder aus einem Lager im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistungen unterliegt den vertraglichen Bestimmungen zum jeweiligen Transportverfahren.
19.6 Alle Streitfälle aus einer Bestellung, die die Parteien nicht einvernehmlich beilegen können, werden ohne Einschränkung des Rechts auf Berufung an die zuständigen Gerichte in Linz, Österreich verwiesen. Während ein Streitfall anhängig ist, ist keine Partei von Webfleet Solutions bestehen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Bestellung entschuldigt, ausgenommen jener Verpflichtungen, die vertraglichen direkt von der Streitigkeit betroffen sind
19.7 Ablauf, Kündigung oder Widerruf der Vereinbarung haben keinerlei Auswirkungen auf Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte oder Pflichten, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Beschaffenheit einen solchen Ablauf-, Kündigungs- oder Widerrufsprozess überdauern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Zusicherungen, Gewährleistungen, Geheimhaltungsverpflichtungen, geistige Eigentumsrechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige erworbene Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne (1) Die Vereinbarung, das hiermit begründete Schuldverhältnis und alle damit im Zusammenhang stehenden vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der abdingbaren Normen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das gilt auch für das Zustandekommen der Vereinbarung. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schuldverhältnis wird die vorherige schriftliche ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für 0000 Xxxx vereinbart.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder unmöglich sein, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien ver- pflichten sich für diesen Fall, die ganz oder teilweise unwirksame oder unmögliche Bestimmung durch eine wirksame oder mögliche Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung – in Ansehung des Gesamtvertrages – am nächsten kommt und dem Willen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am nächsten kommt.
(3) Soweit nicht anders geregelt, sind die Vertragsparteien nicht berechtigt, ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Entgeltforderungen(ins- besondere durch Forderungsverkauf), und allfälliger Schadenersatzansprüche, auf Dritte zu übertragen. Ausgenommen hiervon ist es keiner Par- tei gestattetlediglich die Übertragung von Rechten und Pflichten im Wege der Univer- salsukzession. Bei Weitergabe von Rechten und Pflichten an etwaige Gesamt- oder Teilrechtsnachfolger der Auftraggeberin, vertraglich festgelegte Rechte sowie an jene Unternehmen, die direkt oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenindirekt von der Auftraggeberin kon- trolliert werden oder die die Auftraggeberin direkt oder indirekt kontrollieren, und an Auftragnehmer zu vergebensämtliche von letztgenannten kontrollierte Unternehmen, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne gilt die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassender Auftragnehmerin jedenfalls als er- teilt.
9.2 Rechtswidrige(4) Die Auftragnehmerin ist nicht berechtigt, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der im Streitfall Leistungen zurückzubehalten bzw. dem die fragliche ihre Leistungen einzustellen.
(5) Alle Änderungen oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten istErgänzungen einer Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist Dies gilt auch für das Abgehen von der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtSchriftform.
(6) Darüber hinaus können Bestellungen, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige Lieferabrufe sowie deren Änderungen und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die Ergänzungen – mit ent- sprechender Freigabe durch die fragliche Klausel bzwAuftraggeberin, welche als Information auf das Dokument angedruckt wird, versehen – auch durch elektronische Übermittlung (z.B. per E-Mail) erfolgen. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte Die so erfolgte Über- mittlung gilt nach dem Willen der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechterechtswirksame Erklärung.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen Für Beratungsleistungen Und Services
Sonstiges. 9.1 Ohne 13.1 Die Korrespondenz und jede Mitteilung zwischen den Parteien erfolgt per Post (Briefe), Fax, E-Mail oder auf anderem Wege zur Übermittlung von Daten, die es dem Absender ermöglichen, den Empfang der Nachricht durch den Adressaten nachzuweisen.
13.2 Bitdefender behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Veröffentlichung auf der Website zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umstrukturierung der Vereinbarung als Ganzes führt. Für die Zwecke dieser Klausel, insbesondere solcher Bestimmungen, die sich auf Art und Umfang der vertraglichen Leistungen beziehen, gelten die Laufzeit oder Beendigung der Vereinbarung als wesentliche Bestimmungen. Widerspricht der Dienstleister der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.
13.3 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass kein Versäumnis oder eine Verzögerung seitens einer der Parteien, ein Recht oder Vorrecht im Rahmen dieser Vereinbarung auszuüben, als Verzicht darauf gilt.
13.4 Der Dienstleister ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdes Bitdefender nicht berechtigt, vertraglich festgelegte diesen Vertrag oder seine Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenPflichten aus diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen. Xxxxx versuchte Abtretungsversuch, der gegen die vorstehende Bestimmung verstößt, ist null und nichtig und ohne jegliche Kraft oder Wirkung. Bitdefender kann seine Rechte und/oder Pflichten oder einen Teil davon aus dem Auftrag an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen ein oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden alle seiner verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen abtreten oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenübertragen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige 25.1 Änderungen des Vertrags sind nur gültig und bindend, sofern sie schriftlich vereinbart und von Vertretern beider Parteien unterzeichnet sind.
25.2 Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag oder Rechte oder Pflichten aus einer Bestellung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei abzutreten. Der Käufer ist berechtigt, diesen Vertrag nach Vorankündigung ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abzutreten.
25.3 Übt eine Partei ein ihm zustehendes Recht nicht aus, so bedeutet dies keinen Verzicht auf dieses Recht.
25.4 Der Käufer und der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetLieferant sind und bleiben unabhängige Unternehmer. Der Vertrag begründet keine Beziehung zwischen den Parteien als Handelsvertreter, vertraglich festgelegte Rechte Repräsentanten, Vertragshändler, Konsortium, Gemeinschaftsunternehmen oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisendergleichen.
25.5 Kein Unternehmen oder keine Person, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt die nicht Vertragspartei ist, vertraglich festgelegte Rechte hat ein vertragliches oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisenanderweitiges Recht, an verbundene Unternehmen eine Bestimmung aus diesem Vertrag durchzusetzen. Keine der Bedingungen dieses Vertrags ist dazu bestimmt, von Dritten durchgesetzt zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenwerden.
9.2 Rechtswidrige25.6 Wenn der Vertrag, ungültige einschließlich dieser AEB, in englischer Sprache als auch in einer anderen Sprache abgeschlossen wird, hat die englische Version Vorrang.
25.7 Wird der Vertrag, seine Anhänge oder Dokumente, elektronisch unterzeichnet, so vereinbaren die Parteien, dass diese Unterschrift rechtsverbindlich ist. Keine Partei wird die Vollstreckbarkeit auf der Grundlage einer solchen elektronischen Unterschrift bestreiten, auch nicht für solche Dokumente, für welche vertraglich eine Schriftformerfordernis vorgeschrieben ist oder die von den Parteien unterschrieben werden müssen.
25.8 Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrags oder der AEB als nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf durchführbar erweisen, werden die Rechtmäßigkeitübrigen Bestimmungen des Vertrags dadurch nicht berührt. Die nichtige, Gültigkeit unwirksame oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des ParagrafenGeneral Conditions of Purchase page 9 | 10 (2022, in der bzw. dem die fragliche oder v 1) nicht durchführbare Bestimmung ist durch eine andere gültige Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigenersetzen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäredem Willen beider Parteien so nah wie möglich kommt.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Sonstiges. 9.1 Ohne 11.1 Falls irgendeine Bestimmung in der vorliegenden Vereinbarung oder in einem sonstigen Vertrag, der den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung unterliegt, sich als ungültig oder nicht durchsetzbar her- ausstellen sollte (insgesamt oder teilweise), so bleibt die vorherige schriftliche Zustimmung Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen davon unbe- rührt, es sei denn, dass die Einhaltung der übrigen Bestimmungen für die eine oder andere Vertragspartei eine unangemessene Härte darstellen würde, und zwar auch unter Berücksichtigung einer hilfsweisen An- wendung der jeweiligen Rechtsvorschriften laut geltendem Gesetz, um die rechtliche Xxxxx auszugleichen.
11.2 Falls Sie die fälligen Lizenzgebühren nicht zahlen und/oder falls Sie wesentliche Bestimmungen die- ser Vereinbarung nicht erfüllen, behält sich Fujitsu das Recht vor, die Lizenz zu kündigen. Im Falle der Kün- digung der Lizenz müssen Sie unverzüglich sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Software zu- rückgeben und/oder zerstören und die jeweilige vollständige Rückgabe bzw. die Vernichtung dieser Kopien schriftlich bestätigen.
11.3 Weder Sie noch Fujitsu sind gegenüber der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetfür die Nichterfüllung oder die Ver- letzung von vertraglichen Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) haftbar, vertraglich festgelegte Rechte soweit die- se Nichterfüllung oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenVerletzung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. "Höhere Gewalt" bezeichnet insbe- sondere Kriege, an Auftragnehmer zu vergebenBürgerkriege, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügenKatastrophen, weder ganz noch teilweiseTerrorakte, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt istEpidemien, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne Quarantäne, Regierungsaktionen, Ar- beitskämpfe, Feuer, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsleitungen und externe Angriffe auf IT- Systeme, die vorherige Zustimmung unter Anwendung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenanerkannten Stands der Technik nicht mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand verhindert werden können.
9.2 Rechtswidrige11.4 Sämtliche Abänderungen und/oder Ergänzungen dieser Lizenzbedingungen sind nur dann gültig, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht wenn dies in schriftlicher Form hinzugefügt wirderfolgt.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Software License Agreement
Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei Partei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions TELKOMATIK dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen Unternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen müssen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions TELKOMATIK bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren anderen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestatteta. Das Versäumnis einer Partei, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenein Recht aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen auszuüben, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechteweitere Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Nichterfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung, sofern die Ursache dafür außerhalb der Kontrolle des Lizenzgebers liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ausfall von mechanischen, elektronischen oder Kommunikationsgeräten oder Leistungseinbußen (einschließlich Störsignale).
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen b. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung sich als ungültig oder nicht durchsetzbar herausstellen, wird diese Bestimmung entfernt oder auf das erforderliche Mindestmaß eingeschränkt, damit diese Vereinbarung anderweitig in vollem Umfang und in Kraft und durchsetzbar bleibt. Diese Vereinbarung ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichvom Benutzer ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht abtretbar, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wirdübertragbar oder unterlizenzierbar.
9.5 Webfleet Solutions hat das Rechtc. Die Nutzung der Website und dieser Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Kalifornien, ohne Berücksichtigung möglicher Konflikte mit dort bestehenden gesetzlichen Regelungen. Die alleinige Gerichtsbarkeit und der Gerichtsstand für rechtliche Aktionen im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Bedingungen kalifornischen und bundesstaatlichen US-Gerichte in Kalifornien, da der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen Hauptgeschäftsort des Lizenzgebers innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit liegt.
d. Diese Vereinbarung ist die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen Vorschläge oder vorherigen Vereinbarungen sowie alle anderen Kommunikationsvorgänge zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
e. Es wird keine Agentur, Partnerschaft, Interessensgemeinschaft oder Arbeitsverhältnis in Folge dieser Vereinbarung begründet, und der Benutzer verfügt nicht über die Berechtigung, den Lizenzgeber in jeglicher Hinsicht zu binden.
(i) Die Website wird vom Lizenzgeber von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändernseiner Niederlassung in den Vereinigten Staaten von Amerika aus gesteuert, betrieben und verwaltet. einschränkenDer Benutzer darf bei der Verwendung der Website oder dem Exportieren von Inhalten keine US-Exportgesetze und -Bestimmungen verletzen. Wenn der Benutzer auf die Website von einem Standort außerhalb der USA zugreift, ist Webfleet Solutions der Benutzer für die Einhaltung geltender lokaler Gesetze verantwortlich; (ii) sämtliche Hinweise im Rahmen dieser Vereinbarung sollen schriftlich erfolgen und gelten als erhalten, wenn der Empfang elektronisch (bei Übertragung per Fax oder E-Mail) oder nach dem Empfang (bei Versand per Einschreiben) bestätigt wurde. Korrespondenz an den Lizenzgeber senden Sie bitte an Veritas Technologies LLC, 0000 Xxxxxxxxx Xxxxx, Xxxxx Xxxxx, XX 00000, XXX.
g. Der Lizenzgeber kann Links zu anderen World Wide Web-Sites oder Ressourcen bereitstellen. Der Lizenzgeber hat keine Kontrolle über diese Websites und Ressourcen, dementsprechend ist der Lizenzgeber nicht für ihre Verfügbarkeit, den Inhalt oder die Bereitstellung von Services verantwortlich. Der Zugriff auf solche andere World Wide Web-Sites oder Ressourcen erfolgt auf Risiko des Benutzers; der Lizenzgeber stellt die Links zu anderen World Wide Web-Sites oder Ressourcen aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.Verfügung, und die Einbeziehung solcher Links stellt keine Billigung dar. Anlage A Bedingungen für Smart Meter
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Samples: Benutzervereinbarung
Sonstiges. 9.1 Ohne 1) Keine Äußerung der Parteien, die vorherige schriftliche Zustimmung während der jeweils anderen Partei ist es Vertragsverhandlungen getätigt wurde und auch keine Äußerung die nach dem Vertragsabschluss getätigt wurde darf im Widerspruch zu den Vertragsbestimmungen interpretiert werden und begründet keine Verpflichtung keiner Par- tei gestattetder Parteien.
2) Die sich aus dem Vertrag oder seiner Verletzung ergebenden Rechte des Verkäufers werden in der Frist von vier (4) Jahren ab dem Tag verjährt, vertraglich festgelegte an dem das Recht zum ersten Mal geltend gemacht werden konnte.
3) Die Parteien wünschen nicht, dass über den Rahmen der Vertragsbestimmungen beliebige Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenPflichten hergeleitet werden, an Auftragnehmer zu vergebendie sich aus der bisherigen oder zukünftigen zwischen den Parteien üblichen Praxis ergeben oder aus den allgemein oder in der den Gegenstand des Vertrags betreffenden Branche gepflegten Gewohnheiten hergeleitet werden, an jemanden zu übertragen es sei denn, dass im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Außer des oben genannten bestätigen die Parteien, dass ihnen keine bisher gepflegten Geschäftsgewohnheiten oder darüber zu verfügenübliche Praxis zwischen ihnen bekannt sind.
4) Die Parteien teilten sich gegenseitig alle Tatbestands- und Rechtsumstände mit, weder ganz noch teilweiseüber die sie zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung wussten oder wissen mussten und die relevant bezüglich Vertragsabschluss sind. Außer den Zusicherungen, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt istdie die Parteien sich im Vertrag gaben, vertraglich festgelegte wird keine der Parteien weitere Rechte oder Verpflichtungen ohne Pflichten im Zusammenhang mit welchen auch immer Tatsachen haben, die vorherige Zustimmung sich herausstellen und über die die andere Partei bei Vertragsverhandlung nicht informierte. Eine Ausnahme bilden die Fälle, wenn die jeweilige Partei vorsätzlich die andere Partei bezüglich des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenVertragsgegenstands irregeführt hat (Tatbestandsirrtum).
9.2 Rechtswidrige5) Antwort des Käufers nach § 1740 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (OZ), ungültige mit Ergänzung oder Abweichung, stellt keine Angebotsannahme oder keinen Vertragsabschluss dar, auch wenn sie die Bedingungen des Angebots nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung wesentlich verändert.
6) Die Parteien schließen die Anwendung folgender Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (OZ) auf diesen Vertrag aus: § 557 (die RechtmäßigkeitRegel contra proferentem), Gültigkeit § 1805 Abst. 2 (der Verbot ultra duplum) und § 2950 (Durch Information verursachter Schaden).
7) Bei keiner aus dem Vertrag oder Durchsetzbarkeit aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen folgenden Verpflichtung handelt es sich um eine Fixverpflichtung (Fixgeschäft im Sinne § 1980 Ges. Nr.89/2012 Sb. bürgerliches Gesetzbuch (OZ)), es sei, dass im Vertrag ausdrücklich anders vereinbart ist.
8) Die Parteien bestätigen ausdrücklich, dass die Grundbedingungen des weiteren Wortlauts Vertrags das Ergebnis einer Verhandlung der Klausel oder Parteien darstellen und jede der Parteien die Möglichkeit hatte, den Inhalt der Grundbedingungen des Paragrafen, Kaufvertrags zu beeinflussen.
9) Sonstige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden durch entsprechende Bestimmungen des Gesetzes Nr.. 89/2012 Sb. Bürgerliches Gesetzbuch (OZ) in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäregültigen Fassung geregelt.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen so werden die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigendie unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die nötig sein können, um dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel entsprechen bzw. den Teil gesetzlich gültigen Regelungen gerecht werden. Die Gültigkeit der fraglichen Klausel erzielt worden wäreübrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
9.3 Mit Ausnahme (2) Die Auftragsabwicklung kann mit Hilfe der Klausel 7.4 automatischen Datenverarbeitung erfolgen. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen bei uns im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die vertraglichen Rechte aus der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige RechteGeschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwenden.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich(3) Die Überschriften der Paragraphen oder andere Untergliederungen in diesen AGB dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit. Sie dienen nicht dazu, sofern er nicht Regelungen aufzustellen, zu begrenzen, zu modifizieren, rechtliche Argumentationsgrundlagen zu liefern oder in schriftlicher Form hinzugefügt wirdirgendeiner anderen Weise rechtlichen Effekt zu bewirken.
9.5 Webfleet Solutions (4) Mit den Worten „und“ und „oder“ meinen die Parteien das eine oder andere, je nach dem Zusammenhang, in dem diese Worte benutzt werden; im Allgemeinen sind alle relevanten Alternativen eingeschlossen, wenn eines dieser Worte in diesem Vertrag benutzt wird. Entsprechendes gilt für die Verwendung des Singulars und Plurals sowie dann, wenn in diesem Vertrag erläuternd Beispiele gebracht werden oder das Wort „insbesondere“ Verwendung findet, wobei solche Beispiele und Aufzählungen keineswegs abschließend sind. Der Begriff „Schadensersatzansprüche" umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die maskulinen Formen schließen die Femininen ein und umgedreht. Es hat stets die deutsche bzw. bei einem englischsprachigen Vertrag die englische Sprachfassung eines Vertrages Vorrang, ungeachtet jeglicher Übersetzung.
(5) Der Vertrag zwischen ED und dem Kunden begründet kein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien. Nichts begründet das Recht, dass eine Partei als Agent oder sonstig Vertretungsberechtigter für die Bedingungen Andere auftritt oder irgendwelche Verbindlichkeiten zu Lasten der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändernanderen eingeht oder begründet. einschränkenDer Zweck eines Vertrages beschränkt sich auf die Regelung seines spezifischen Inhalts und ist begrenzt auf die Zwecke, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigtfür die er eingegangen ist.
(6) Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte Adresse versendet wurden, wenn der Kunde ohne neue Benennung seine Geschäftsadresse aufgegeben hat.
(7) Alle Vertragsänderungen sind schriftlich vorzunehmen. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
(8) Der Kunde garantiert mit Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien nach seinem besten Wissen, dass er die volle rechtliche Befähigung besitzt, den Vertrag einzugehen und dass alle notwendigen gesellschaftsinternen Abstimmungen dafür getroffen worden sind.
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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne (1) Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die vorherige schriftliche die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.
(2) Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von der Schultz IT Solutions zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an die Schultz IT Solutions eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt von der Schultz IT Solutions bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
(5) Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der des jeweils anderen Partei Vertragspartners. Die Schultz IT Solutions ist es keiner Par- tei gestattetjedoch berechtigt, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen den Vertrag auch ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene auf ein mit der Schultz IT Solutions konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenübertragen.
9.2 Rechtswidrige(6) Soweit nicht anders vereinbart, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf gelten die Rechtmäßigkeitzwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit unter Ausschluss der Verweisungsnormen des weiteren Wortlauts Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts auch dann, wenn der Klausel oder Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des Paragrafen, sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der Schultz IT Solutions als vereinbart. Der Gerichtsstand ist in der bzw. vertraglichen Vereinbarung mit dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen Kunden nochmals explizit zu einigenvereinbaren.
(7) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nötig sein nicht einvernehmlich geregelt werden können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielenvereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil werden frühestens ein Monat ab Scheitern der fraglichen Klausel erzielt worden wäreVerhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel(8) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, und die Nichtausübung gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht Schiedsgerichtsverfahren als Verzicht auf derartige Rechte„vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender (9) Für den Verkauf und Leistungen an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichnur insoweit, sofern er als das Konsumentenschutzgesetz nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wirdzwingend andere Bestimmungen vorsieht.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne (1) PAYONE ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Auf Anforderung wird PAYONE dem Unternehmen informieren, wen PAYONE für welche Tätigkeit einsetzt. Eine vorherige Zustimmung durch das Unternehmen ist nicht notwendig.
(2) Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von PAYONE zuständige Gericht. Erfüllungsort ist ebenfalls der Sitz von PAYONE. Jede Vertragspartei ist darüber hinaus berechtigt, die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, andere Vertragspartei an Auftragnehmer ihrem Sitz in Anspruch zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt nehmen. Außer für den Fall des einstweiligen Rechtsschutzes sind die vorstehenden Zuständigkeitsvereinbarungen abschließend.
(3) Soweit nichts Abweichendes in diesen Vertragsbedingungen vereinbart ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne bedürfen Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen dieses Vertrages sowie der Anlagen, einschließlich dieser Regelung sowie die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen Vertragskündigung zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.2 Rechtswidrige(4) PAYONE hat sich als Mitglied der Ingenico Unternehmensgruppe den Grundsätzen des Ingenico Ethik- und Verhaltenskodex (einsehbar unter xxxxx://xxxxxxxx.xx/ payment-services/unternehmen/ethik-und-verhaltenskodex) verpflichtet. Das Unternehmen wird angehalten sich diesen Grundsätzen entsprechend zu verhalten.
(5) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages, ungültige lässt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigendurchführbare Regelung, die nötig sein könnendem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielenbeziehungsweise diejenige Regelung, die durch die fragliche Klausel bzw. von den Teil Parteien anstelle der fraglichen Klausel erzielt zu ersetzenden Bestimmung, im Hinblick auf den erstrebten Erfolg, vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der zu ersetzenden Bestimmung erkannt hätten. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass dieser Absatz keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Akzeptanz Und Abrechnungsvertrag
Sonstiges. 9.1 Ohne die Keine Vertragspartei darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche schrift- liche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte Vertragspartei ganz oder Verpflichtungen jemandem teilweise jemanden zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergebenun- tervergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügenveräußern, weder ganz noch teilweiseunbeschadet der Berechtigung von Webfleet Solutions, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte ihre Rechte oder Verpflichtungen und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen ganz oder teilweise an ein mit ihr Verbundenes Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergebenunterzuvergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenveräußern.
9.2 RechtswidrigeDie Rechtswidrigkeit, ungültige Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung des Ver- trages berührt nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts übrigen Teils der Klausel Ziffern oder Absätze, die die betreffende Bestimmung enthalten, oder anderer Bestimmungen des ParagrafenVertrages. Bleibt die Vertragsbestimmung im Übrigen unberührt, in der bzw. dem so bemühen sich die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtVer- tragsparteien nach besten Kräften, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige Frist, alle rechtmäßigen und zumutbare Vertragsänderungen zumutbaren Änderungen des Vertrags zu einigenvereinbaren, die nötig sein könnenerforderlich sind, um weitestgehend dieselbe so weit wie möglich die gleiche Wirkung zu erzielen, die wie sie durch die fragliche Klausel bzw. betreffende Vertragsbestimmung oder den betreffenden Teil der fraglichen Klausel Vertragsbestimmung erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel von Ziffer 7.4 der vorliegenden allgemeinen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden So- lutions bleiben alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die den Vertragsparteien zur Verfügung stehen, durch die Rechte der Vertragsparteien aus dem Vertrag unbeschadet, und die Nichtausübung kein Versäu- mnis oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine keine Verzögerung seitens einer der Parteien gilt nicht als Vertragsparteien, ein vertragliches Recht auszuü- ben, stellt einen Verzicht auf derartige Rechtedieses vertragliche Recht dar.
9.4 Vorbehaltlich Sofern dieser Vertrag nicht ausdrücklich anderslautender Bestimmungen etwas anderes vorsieht, ist ein Vertragszusatz weder eine Änderung des Vertrags nur dann gültig noch oder verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wirdwenn sie schriftlich erfolgt.
9.5 Webfleet Solutions hat das Rechtist berechtigt, die Bedingungen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen (einschließlich der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen Produkt- und Dienstleistungsübersichten) einseitig zu ändern; diese Änderungen treten zum jeweiligen Zeitpunkt in Kraft, an dem sie dem Kunden mitgeteilt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig (CH)
9.6 Alle Mitteilungen, Zustimmungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags müssen schriftlich und in englischer Sprache erfolgen und persönlich zugestellt oder per Post, Einschreiben, Eilkurier oder E-Mail an die im Vertrag angegebenen Adressen (oder an die Adressen, die eine Vertragspartei der anderen von Zeit zu ändernZeit mitteilt) gesandt werden. einschränkenEine Mitteilung wird mit ihrem Empfang wirksam und gilt zum Zeitpunkt der Übergabe (bei Zustellung per Hand, ist Einschreiben oder Eilkurier) oder zum Zeitpunkt der erfolgre- ichen Übermittlung (bei Zustellung per E-Mail) als empfangen.
9.7 Webfleet Solutions stellt dem Kunden auf Anfrage eine Kopie aller Daten zur sofortigen Kündigung dieses Verfügung, die sich im Rahmen des Vertrags berechtigtin ihrem Besitz befinden, und informiert den Kunden unverzüglich, wenn solche Daten verloren gehen oder vernichtet, beschädigt, verfälscht oder unbrauchbar werden. Webfleet Solutions wird diese Daten auf eigene Kosten wiederherstellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche 15.1 Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Servicebetreiber auf einen Drit- ten bedarf der Zustimmung der jeweils NGDA in Schriftform.
15.2 Jeglicher Verzicht einer Partei auf ihre Rechte oder die Pflichten der anderen Partei ist aus der vorliegen- den Vereinbarung bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform und Unterschrift der verzichtenden Partei. Versäumt oder unterlässt es keiner Par- tei gestatteteine der Parteien, vertraglich festgelegte auf der Erfüllung von Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung zu bestehen bzw. diese durchzusetzen oder Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenRechtsmittel aus der vorliegen- den Vereinbarung oder auf anderer Grundlage auszuüben, an Auftragnehmer so stellt dies keinesfalls einen Verzicht oder Nutzungsbedingungen „N-Connect M2M-Login“ für Servicebetreiber eine Aufgabe des Rechts dieser Partei dar, in diesem oder einem anderen Fall diese Bestimmung, dieses Recht oder Rechtsmittel geltend zu vergeben, an jemanden machen oder sich darauf zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenberufen; vielmehr sind und bleiben diese voll wirksam.
9.2 Rechtswidrige15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, ungültige bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächs- ten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingun- gen als lückenhaft erweisen.
15.4 Diese Vereinbarung und sämtliche ihrer Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen. Für alle Streitigkeiten, die sich auf beliebige Weise auf die RechtmäßigkeitNutzung des Dienstes, Gültigkeit der übermittelten Daten oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts diese Vereinbarung beziehen, ver- einbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit der Klausel Gerichte am Sitz der NGDA. Dane- ben ist NGDA auch berechtigt, den Servicebetreiber an dessen Betriebsstätte oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen Geschäftssitz zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wärever- klagen.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte15.5 Vertragssprache ist Deutsch.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne 18.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam oder ungültig sein bzw. werden, bleiben die vorherige schriftliche Zustimmung übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien stimmen zu, die unwirksame(n) oder ungültige(n) Bestimmung(en) durch eine Bestimmung von ähnlicher Bedeutung zu ersetzen, welche dem Zweck der jeweils ursprünglichen Formulierung weitestgehend entspricht.
18.2 Das Versäumnis einer Partei, von der anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdie strikte Erfüllung einer hierin genannten Verpflichtung einzufordern, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenhat keinerlei Auswirkungen auf deren Recht, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung infolgedessen jedwede Verpflichtung durchzusetzen; ebenso gilt ein Verzicht einer Partei auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb Verfolgung einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt Vertragsverletzung nicht als Verzicht auf derartige Rechtedie Verfolgung jedweden früheren oder künftigen Verstoßes. Verzichtserklärungen erlangen ausschließlich in spezifizierter, unwiderruflicher und schriftlicher Form Gültigkeit.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen 18.3 Ohne schriftliche Genehmigung des Kunden ist der Lieferant nicht berechtigt, die Vereinbarung gänzlich oder in Teilen abzutreten. Durch eine derartige Genehmigung wird der Lieferant jedoch nicht von seinen Verpflichtungen sowie der Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung entbunden. Der Kunde ist berechtigt, nach rechtzeitiger Information des Lieferanten diese Vereinbarung bzw. Teile derselben an ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlichbeliebiges PSG Unternehmen abzutreten.
18.4 Keine Formulierung innerhalb dieser Vereinbarung ist so zu verstehen, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt dass eine Partei als Bevollmächtigter der jeweils anderen auftritt oder dass zwischen den Parteien eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Beschäftigungsbeziehung aufgebaut wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das 18.5 Mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Bestimmungen unterliegt diese Vereinbarung ausschließlich österreichischem Recht. Das am 11. April 1980 in Wien geschlossene Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Jedweder eventuelle Warentransport in oder aus einem Lager im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistungen unterliegt den vertraglichen Bestimmungen zum jeweiligen Transportverfahren.
18.6 Alle Streitfälle aus einer Bestellung, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu änderndie Parteien nicht einvernehmlich beilegen können, werden ohne Einschränkung des Rechts auf Berufung an die zuständigen Gerichte in Linz, Österreich verwiesen. einschränkenWährend ein Streitfall anhängig ist, ist Webfleet Solutions zur sofortigen keine Partei von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Bestellung entschuldigt, ausgenommen jener Verpflichtungen, die direkt von der Streitigkeit betroffen sind
18.7 Ablauf, Kündigung dieses Vertrags berechtigtoder Widerruf der Vereinbarung haben keinerlei Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten, die ausdrücklich oder aufgrund ihrer Beschaffenheit einen solchen Ablauf-, Kündigungs- oder Widerrufsprozess überdauern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Zusicherungen, Gewährleistungen, Geheimhaltungsverpflichtungen, geistige Eigentumsrechte und erworbene Rechte.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung 27.1 Ein Verzicht auf eine der jeweils anderen Regelungen dieser Vereinbarung oder auf vertragliche Ansprüche bei einer Verletzung dieser Regelungen, ist nur wirksam, wenn ein solcher Verzicht schriftlich von der verzichtenden Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten erklärt worden ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist Ein Verzicht auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien Verletzung gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechtesonstige Regelungen des vertragsgemäßen Verhaltens.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird27.2 Ausschließlich Subunternehmen von Leaseweb können Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung für sich herleiten. Sonstige Dritte können keinerlei Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung für sich herleiten.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht27.3 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. In diesem Fall ist die betreffende Bestimmung – soweit möglich – durch eine gültige Bestimmung, die Bedingungen den Zweck und die beabsichtigte Wirkung der ursprünglichen Bestimmung spiegelt, zu ersetzen.
27.4 Mit den Regelungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig Vereinbarung übertragen sich die Parteien keinerlei Rechte geistigen Eigentums, die der jeweils anderen Partei zustehen.
27.5 Der Kunde und Leaseweb vereinbaren, dass sie bis mindestens sechs (6) Monate nach Beendigung der Vereinbarung kein Personal voneinander abwerben oder einstellen.
27.6 Keine Partei ist dazu berechtigt, (a) Pressemitteilungen und/oder Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu ändernveröffentlichen/durchzuführen, oder (b) in Werbematerialien die geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei zu nutzen. einschränkenUnabhängig davon ist Leaseweb – ohne vorherige Zustimmung des Kunden – dazu berechtigt, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigtDritte während Verkaufsveranstaltungen und auf Leasewebs Webseite darüber zu informieren, dass Leaseweb gegenüber dem Kunden Dienstleistungen erbringt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 9.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht (1) Alle Mitteilungen betreffend das Vertragsverhältnis müssen in schriftlicher Form hinzugefügt wirdverfasst und an die im Anmeldeformular genannte Email-Adresse geschickt werden. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, seine Email-Adresse zu aktualisieren.
9.5 Webfleet Solutions (2) Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieses Mitgliedvertrages bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Mitgliedvertrages bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, oder eine Xxxxx aufweisen, verpflichten sich die Parteien eine Regelung zu treffen, die dem entspricht, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben.
(3) Das Mitglied ist damit einverstanden E-Mails und andere Mitteilungen von FTC zu erhalten, die Werbeinhalte enthalten können. Das Mitglied hat die Möglichkeit derartige E-Mails und Mitteilungen von FTC abzubestellen, indem er die Anweisungen zur Abbestellung in diesen Mitteilungen befolgt. Wenn das Mitglied derartige Mitteilungen abbestellt, kann FTC dem Mitglied weiterhin informative Mitteilungen übermitteln, wie etwa über das Memberkonto, über die vom Mitglied angeforderten Dienstleistungen oder die laufenden Geschäftsbeziehungen von FTC. In diesem Abschnitt bezieht sich "Mitglied" auch auf Membermitarbeiter, Bevollmächtigte, Nutzungsberechtigte und sonstige nahestehende Personen.
(4) Mündliche Abreden sind neben diesem Vertrag nicht getroffen worden.
(5) Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
(6) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
(7) Gerichtsstand ist Berlin. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
(8) Etwaige erforderliche besondere Betriebsgenehmigungen für seinen Geschäftsbetrieb hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigtMitglied ausschließlich selbst herbeizuführen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstiges. 9.1 10.1 Mit Ausnahme der Abänderung durch diese AVV bleibt der Vertrag in vollem Umfang in Kraft.
10.2 Soweit Dynatrace Kundendaten verarbeitet, die aus einer der in Anhang C aufgeführten Rechtsordnungen stammen und nach dem anwendbaren Datenschutzrecht einer solchen Rechtsordnung geschützt sind, gelten in Bezug auf die anwendbaren Rechtsordnungen zusätzlich zu den Bedingungen dieser AVV auch die in Anhang C angegebenen Bedingungen („Zusatzbedingungen“). Bei Mehrdeutigkeit oder Unvereinbarkeit mit den anderen Bestimmungen dieses Vertrages sind die Zusatzbedingungen maßgeblich.
10.3 Nach der Aufnahme dieser AVV in den Vertrag vereinbaren die Parteien Modul 2 der Standardvertragsklauseln (falls und soweit zutreffend) und allen Anhänge desselben; ist der Kunde allerdings ein Auftragsverarbeiter, so unterzeichnen die Parteien Modul 3 der Standardvertragsklauseln. Bei Mehrdeutigkeit oder Unvereinbarkeit zwischen dieser AVV und den Standardvertragsklauseln haben die Standardvertragsklauseln Vorrang, dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Auftragsverarbeiter gemäß den Vorgaben und den Anforderungen in Abschnitt 7 dieser AVV Unterauftragsverarbeiter bestellen kann.
10.4 Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dem Vertrag oder dieser AVV unterliegt die Gesamthaftung jeder Partei und aller ihrer Verbundenen Unternehmen aus oder im Zusammenhang mit dieser AVV, einer Bestellung oder dem Vertrag – unabhängig davon, ob aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus anderen Haftungsgründen – dem Abschnitt „Haftungsbeschränkung“ des Vertrages, und bezeichnet jeder Verweis in diesem Abschnitt auf die Haftung einer Partei die Gesamthaftung der betreffenden Partei und aller ihrer Verbundenen Unternehmen gemäß dem Vertrag und dieser AVV einschließlich aller ihrer Anhänge. Dynatrace haftet gegenüber dem Kunden nicht für indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Geschäftsverluste, entgangene Einsparungen, Verlust oder Beschädigung des Firmenwertes oder sonstige unmittelbar oder mittelbar entstehende Schäden aus oder in Verbindung mit dieser AVV. Ohne dass die vorherige schriftliche Zustimmung Verpflichtungen einer der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetParteien gemäß dem Vertrag oder dieser AVV eingeschränkt würden, vertraglich festgelegte Rechte bestätigt der Kunde, dass jegliche Haftpflicht, die Dynatrace in Bezug auf die Personenbezogenen Daten des Kunden in Folge oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen in Verbindung mit der Nichterfüllung der Pflichten des Kunden aus dieser AVV oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt aus dem anwendbaren Datenschutzrecht entstanden ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die RechtmäßigkeitHaftungsgrenze von Dynatrace gemäß dem Vertrag (oder gegebenenfalls gemäß dieser AVV) angerechnet wird und diese verringert, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. als ob es eine Haftpflicht gegenüber dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden Kunden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren 10.5 Diese AVV unterliegt den Parteien zustehenden Rechte Bestimmungen aus dem Vertrag zum maßgebenden Recht und Rechtsmittel, zum Gerichtsstand und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechtewird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Sonstiges. 9.1 Ohne die 14.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine ihm aus diesem Vertrag, kraft Gesetzes oder aus sonstigem Grund zustehenden Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte des Lieferanten abzutreten oder zu übertragen.
14.2 Dritte (d. h. jede andere Person als die Parteien und deren berechtigte Rechtsnachfolger und Beauftragte) können keine Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenPflichten aus diesem Vertrag geltend machen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt wenn und soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung 14.3 Der Verzicht einer der Parteien in Bezug auf einen Verstoß gegen eine dieser Bedingungen durch die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, andere Partei stellt keinen Verzicht in Bezug auf einen anderen Verstoß dar. Ebenfalls kein Verzicht liegt in der bzwVerzögerung oder dem Unterlassen der Nutzung oder der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch eine der Parteien. Der durch eine Partei erklärte Verzicht ist nur wirksam, wenn dieser in Schriftform erklärt wird. Sollten Regelungen oder Bestimmungen dieser Bedingungen von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit für unwirksam oder unanwendbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam und anwendbar.
14.4 Keine der in diesen Bedingungen enthaltenden Bestimmungen soll dahingehend verstanden werden, dass sie den Lieferanten verpflichtet, eine Handlung vorzunehmen, welche einen direkten oder indirekten Verstoß gegen ein Gesetz des anwendbaren Rechts darstellen würde. Im Unterlassen einer solchen Handlung liegt keine Verletzung dieses Vertrages.
14.5 Alle Zeichnungen, Beschreibungen, technischen Spezifikationen, Kapazitätsangaben, Leistungswerte und sonstigen Angaben in Bezug auf Waren (unabhängig davon, ob in Katalogen, Werbungen oder begleitend zu oder bezugnehmend auf einen Vertrag) werden durch den Lieferanten basierend auf seinen Erfahrungen hinsichtlich hinzunehmender Toleranzen nach bestem Wissen abgegeben, sind jedoch in keinem Fall verbindlich und nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware für seine Zwecke ausreichend und geeignet ist.
14.6 Der Käufer bestätigt hiermit, dass ihm die relevante Sicherheits- und Trainingsliteratur betreffend der Waren und Dienstleistungen durch den Lieferanten kostenlos zur Verfügung gestellt wird und bei Bedarf durch den Käufer fotokopiert werden darf. Der Käufer ist verantwortlich für die Umsetzung der Inhalte der gesamten Sicherheits- und Trainingsliteratur. Der Käufer stellt sicher, dass Personen, welche die Ware oder Dienstleistungen benutzen, warten oder sonst mit ihnen in Berührung kommen, geeignete Sicherheits- und Trainingsliteratur erhalten.
14.7 Der Käufer erklärt, dass er jederzeit im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Lieferanten (abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx) und allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen, insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung von Bestechung und Korruption, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, des UK Xxxxxxx Xxx 0000 und des US Foreign Corrupt Practices Act in seiner jeweils geltenden Fassung (die fragliche "Voraussetzungen"), handelt und seine eigenen Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung der Voraussetzungen durch seine Angestellten, Führungskräfte, Vertreter, Subunternehmer und Kunden eingerichtet hat, überwacht und diese bei Bedarf durchsetzt. Der Lieferant ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen, wenn der Käufer oder eine andere Bestimmung Person, welche durch den Käufer angestellt ist oder diesen vertritt, gegen die Voraussetzungen verstößt, des Vertrags enthalten istVerstoßes als schuldig betrachtet oder verdächtigt wird oder einen solchen Verstoß plant. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtDer Käufer benachrichtigt den Lieferanten unverzüglich, müs- sen sobald er von einem Verstoß gegen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmenVoraussetzungen durch den Käufer oder eine andere Person, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigenwelche durch den Käufer angestellt ist oder diesen vertritt, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäreKenntnis erlangt oder einen solchen Verstoß vermutet.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Dienstleistungen
Sonstiges. 9.1 Ohne (1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die vorherige schriftliche Zustimmung Gültigkeit der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattet, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisen, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassenübrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
9.2 Rechtswidrige(2) Die Auftragsabwicklung kann mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung erfolgen. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung der bei uns im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, ungültige dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke verwenden.
(3) Die Überschriften der Paragraphen oder andere Untergliederungen in diesen AGB dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit. Sie dienen nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf dazu, Regelungen aufzustellen, zu begrenzen, zu modifizieren, rechtliche Argumentationsgrundlagen zu liefern oder in irgendeiner anderen Weise rechtlichen Effekt zu bewirken.
(4) Mit den Worten „und“ und „oder“ meinen die RechtmäßigkeitParteien das eine oder andere, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafenje nach dem Zusammenhang, in der dem diese Worte benutzt werden; im Allgemeinen sind alle relevanten Alternativen eingeschlossen, wenn eines dieser Worte in diesem Vertrag benutzt wird. Entsprechendes gilt für die Verwendung des Singulars und Plurals sowie dann, wenn in diesem Vertrag erläuternd Beispiele gebracht werden oder das Wort „insbesondere“ Verwendung findet, wobei solche Beispiele und Aufzählungen keineswegs abschließend sind. Der Begriff „Schadensersatzansprüche" umfasst auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die maskulinen Formen schließen die Femininen ein und umgedreht. Es hat stets die deutsche bzw. dem bei einem englischsprachigen Vertrag die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigtenglische Sprachfassung eines Vertrages Vorrang, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäreungeachtet jeglicher Übersetzung.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren (5) Der Vertrag zwischen SeioTec und dem Kunden begründet kein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat Parteien. Nichts begründet das Recht, dass eine Partei als Agent der oder sonstig Vertretungsberechtigter für die Bedingungen Andere auftritt oder irgendwelche Verbindlichkeiten zu Lasten der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändernanderen eingeht oder begründet. einschränkenDer Zweck eines Vertrages beschränkt sich auf die Regelung seines spezifischen Inhalts und ist begrenzt auf die Zwecke, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigtfür die er eingegangen ist.
(6) Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte Adresse versendet wurden, wenn der Kunde ohne neue Benennung seine Geschäftsadresse aufgegeben hat
(7) Der Kunde garantiert mit Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien nach seinem besten Wissen, dass er die volle rechtliche Befähigung besitzt, den Vertrag einzugehen und dass alle notwendigen gesellschaftsinternen Abstimmungen dafür getroffen worden sind.
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Sonstiges. 9.1 Ohne 13.1 Die Korrespondenz und jede Mitteilung zwischen den Parteien erfolgt per Post (Briefe), Fax, E-Mail oder auf anderem Wege zur Übermittlung von Daten, die es dem Absender ermöglichen, den Empfang der Nachricht durch den Adressaten nachzuweisen.
13.2 Bitdefender behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser Bedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch Veröffentlichung auf der Website zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umstrukturierung der Vereinbarung als Ganzes führt. Für die Zwecke dieser Klausel, insbesondere solcher Bestimmungen, die sich auf Art und Umfang der vertraglichen Leistungen beziehen, gelten die Laufzeit oder Beendigung der Vereinbarung als wesentliche Bestimmungen. Widerspricht der Dienstleister der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert.
13.3 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in dieser Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass kein Versäumnis oder eine Verzögerung seitens einer der Parteien, ein Recht oder Vorrecht im Rahmen dieser Vereinbarung auszuüben, als Verzicht darauf gilt.
13.4 Der Dienstleister ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetdes Bitdefender nicht berechtigt, vertraglich festgelegte diesen Vertrag oder seine Rechte oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenPflichten aus diesem Vertrag abzutreten oder zu übertragen. Xxxxx versuchte Abtretungsversuch, an Auftragnehmer zu vergeben, an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne der gegen die vorherige Zustimmung des Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere vorstehende Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen die vertraglichen Rechte der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechte.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränkenverstößt, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.null und nichtig und ohne jegliche Kraft oder
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Sonstiges. 9.1 Ohne Keine der Parteien kann für eine Verletzung nach den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen haftbar gemacht werden, deren Ursache in Vorkommnissen liegt, die vorherige schriftliche Zustimmung sich ihrer Kontrolle entziehen und/oder aus höherer Gewalt resultieren. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen außer den durch die Rechtsprechung anerkannten Fällen insbesondere Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, Epidemien, Brände, Überschwemmungen und sonstige Katastrophen, Regierungsmaßnahmen, sämtliche Streiks, Aussperrungen sowie alle Probleme elektrischer und technischer Art, die von den Parteien nicht zu vertreten sind und Kommunikationsverbindungen verhindern. Sollten eine oder mehrere in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthaltenen Regelungen als gesetzwidrig oder durch einen Gerichtsentscheid als nicht anwendbar anzusehen sein, bleiben die anderen Bestimmungen der jeweils anderen Partei ist es keiner Par- tei gestattetAllgemeinen Nutzungsbedingungen in Kraft, vertraglich festgelegte Rechte vorausgesetzt der allgemeine Vertragsinhalt wird dadurch nicht vollkommen verändert. Da die vorliegende Vereinbarung intuitu personae geschlossen ist, kann der Kunde diese in keinem Fall entgeltlich oder Verpflichtungen jemandem zuzuweisenunentgeltlich abtreten. Der Dienstleister behält sich die Möglichkeit vor, mit vorheriger Unterrichtung die vorliegende Vereinbarung ganz oder teilweise zu übertragen, an Auftragnehmer einen Subunternehmer zu vergebenvergeben und/oder abzutreten. Der Kunde stimmt zu, dass die sich aus den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen ergebenden Rechte und Pflichten sowie alle darin als Referenzunterlagen einbezogenen Dokumente durch den Dienstleister im Falle einer Fusion oder Übernahme ohne Einschränkung und von Rechts wegen an jemanden zu übertragen oder darüber zu verfügen, weder ganz noch teilweise, sofern Webfleet Solutions dazu berechtigt ist, vertraglich festgelegte Rechte oder Verpflichtungen ohne einen Dritten abgetreten werden können. Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen bilden zusammen mit den darin einbezogenen Referenzunterlagen die vorherige Zustimmung des Gesamtheit der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Dienstleister und dem Kunden verbundenen Unternehmen zuzuweisen, an verbundene Unternehmen zu vergeben, an verbundene Un- ternehmen zu übertragen oder verbundene Unternehmen darüber verfügen zu lassen.
9.2 Rechtswidrige, ungültige oder nicht durchsetzbare Vertragsbestimmungen haben keine Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des weiteren Wortlauts der Klausel oder des Paragrafen, in der bzw. dem die fragliche oder eine andere Bestimmung des Vertrags enthalten ist. Ist der weitere Wortlaut der Bestimmung nicht beeinträchtigt, müs- sen verpflichten sich die Parteien jegliche zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um eine gütliche Lösung anzustreben. Findet sich innerhalb einer angemessenen Frist auf rechtmäßige und zumutbare Vertragsänderungen zu einigen, die nötig sein können, um weitestgehend dieselbe Wirkung zu erzielen, die für ein Problem nicht dreißig (30) Tage nach seiner Unterbreitung durch die fragliche Klausel bzw. den Teil der fraglichen Klausel erzielt worden wäre.
9.3 Mit Ausnahme der Klausel 7.4 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Webfleet Solutions bestehen eine oder die vertraglichen Rechte andere Partei eine Lösung, kann jede der Parteien unbeschadet aller an- deren den Parteien zustehenden Rechte und Rechtsmittel, und die Nichtausübung oder die verzögerte Ausübung vertraglich festgelegter Rechte durch eine der Parteien gilt nicht als Verzicht auf derartige Rechtedas zuständige Gericht anrufen.
9.4 Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Bestimmungen ist ein Vertragszusatz weder gültig noch verbindlich, sofern er nicht in schriftlicher Form hinzugefügt wird.
9.5 Webfleet Solutions hat das Recht, die Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Ge- schäftsbedingungen von Webfleet Solutions eigenmächtig zu ändern. einschränken, ist Webfleet Solutions zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen